Restkostenversicherung
Alle Infos zur Beihilfe für Beamte

Beihilfe für Beamte im Krankheitsfall

Restkostenversicherung deckt Restbetrag ab

Auch Familienmitglieder profitieren von der Beihilfe

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte erhalten im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung in Form der Beihilfe.
  • Mit einer Restkostenversicherung wird der Restbetrag gedeckt, der nicht von der Beihilfe übernommen wird.
  • Auch Familienmitglieder von Beamten können Beihilfe erhalten. Doch muss für jedes Kind eine eigene Restkostenversicherung abgeschlossen werden.

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Beamte haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Dabei kann es sich um eine Gemeinde, ein Land oder den Bund handeln. Bei Bundesbeamten beispielsweise ist der Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland.

Dienstherren haben gegenüber ihren beschäftigten Beamten eine besondere Fürsorgepflicht. Das bedeutet, sie müssen sowohl für den Beamten als auch seine Familie sorgen. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr nach, indem er eine Beihilfe bezahlt. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall und bei der Gesundheitsvorsorge. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, ist abhängig vom Dienstverhältnis, der jeweiligen Beihilfeverordnung und dem Familienstand. Sie kann zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten betragen.

Begibt sich ein Beamter in medizinische Behandlung, kommt der Dienstherr also für einen Teil der Kosten auf. Beispielsweise übernimmt er 50 Prozent der Gesamtrechnung. Dabei bleibt allerdings ein Eigenanteil für den Beamten bestehen.

Seit 01. Januar 2009 müssen Beamte dafür sorgen, dass dieser Eigenanteil gedeckt wird. Das tun sie, indem sie eine Restkostenversicherung abschließen. Diese private Krankenversicherung für Beamte übernimmt die Kosten, die nicht von der Beihilfe des Dienstherrn gedeckt sind.

Beihilfeanspruch bei Beamten

Für sich selbst Beihilfeberechtigte Ehegatten / Lebenspartner Beihilfeberechtigte Kinder
Aktive Beamte
mit keinem oder einem Kind 50 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
ab zwei Kindern 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beamte im Ruhestand 70 Prozent
Waisen 80 Prozent

Was ist eine Restkostenversicherung?

Die Restkostenversicherung oder im Volksmund auch Beihilfeversicherung genannt, ist ein Ergänzungstarif, der sich speziell an Beamte und deren beihilfeberechtigte Familienmitglieder richtet. Denn der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheits- und Gesundheitskosten von Beamten und ihren Familien. Doch entsteht dabei eine Versorgungslücke – die sogenannten Restkosten. Die private Krankenversicherung bietet Tarife, die darauf abzielen, diese Versorgungslücke zu schließen. Somit übernimmt eine Restkostenversicherung den Anteil der Krankheits- und Gesundheitskosten, der nicht über die Beihilfe abgedeckt ist. Ein Beispiel:

  • Ein Beamter mit zwei Kindern erhält 70 Prozent Beihilfe. Nach einer Behandlung beim Arzt belaufen sich die Krankheitskosten auf 1.000 Euro. Der Dienstherr übernimmt 70 Prozent, also 700 Euro der Rechnung. Die übrigen 300 Euro werden über die Restkostenversicherung gedeckt.

Das leistet die Restkostenversicherung

Die Restkostenversicherung soll in erster Linie die Versorgungslücke der Beihilfeempfänger schließen. Somit kommt die PKV für die Kosten auf, die von der Beihilfe nicht vollständig gedeckt sind.

Die Restkostenversicherung passt sich an die Beihilfeansprüche der Versicherten an. So können sie zunächst 50 Prozent der Kosten absichern, wenn sie Beamtenanwärter sind oder keine Kinder haben. Steigt der Anspruch im Laufe des Dienstverhältnisses auf 70 Prozent, wird der Tarif an die neuen Beihilfeansprüche angepasst.

Darüber hinaus lassen sich mit einer Beihilfeversicherung auch Leistungen absichern, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Beispielsweise sieht nicht jedes Land eine Kostenübernahme bei einer Unterbringung im Einbettzimmer vor. Mit einem Beihilfeergänzungstarif können Beihilfeempfänger weitere Leistungen absichern.

Die Öffnungsklausel: Erleichterte Aufnahme in Beamtentarife

Bei Beamten besteht für die private Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang. Somit müssen die Gesellschaften die Antragsteller versichern, auch wenn diese bereits an Vorerkrankungen leiden. Dabei gilt die sogenannte Öffnungsklausel. Diese sieht folgende Regelungen vor:

  • Die Versicherungsgesellschaft darf den ersten Antrag des Beamten nicht ablehnen, auch wenn dieser an nicht-versicherbaren Vorerkrankungen leidet.
  • Es darf kein Leistungsausschluss erfolgen, lediglich ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent.
  • Die Beamten müssen alle Vorerkrankungen offenlegen.
  • Versichert werden können nur die Leistungen der Beihilfe. Ergänzungstarife wie stationäre Wahlleistungen sind ausgeschlossen, wenn diese nicht in der Beihilfeverordnung vorgesehen sind.
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden.

Die Öffnungsklausel gilt für Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Widerruf nach Ausbildungsabschluss. Außerdem für zulassungsberechtigte Familienangehörige, Feuerwehr, Polizei und Soldaten. Sie gilt nicht für Beamte auf Widerruf während der Ausbildung, beispielsweise als Referendare.

Das kostet eine Restkostenversicherung für Beamte

Die Kosten für eine Restkostenversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie vom Beihilfeanspruch. Denn umso höher die Beihilfe ausfällt, desto geringer sind die Kosten für die Versicherung im Leistungsfall. Außerdem spielen persönliche Faktoren wie das Alter und der Gesundheitszustand eine Rolle. Entscheiden sich die Beamten für Ergänzungstarife, steigt der Beitrag entsprechend.

Kostenbeispiel

  • Ein 30-jähriger Beamter in Baden-Württemberg erhält 50 Prozent Beihilfe. Er bevorzugt einen Tarif, der zusätzlich die Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und verbesserten Leistungen bei Zahnersatzmaßnahmen vorsieht. Für eine Restkostenversicherung mit Ergänzungstarif muss der Beamte mit Kosten ab 280 Euro im Monat rechnen.

Zum Vergleich: Würde sich der Beamte freiwillig gesetzlich versichern, ist der Beitrag von seinem Einkommen abhängig. Dabei gilt als Höchstbeitrag die Beitragsbemessungsgrenze (4.687,50 Euro, Stand 2020). Liegt die Besoldung über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen freiwillig versicherte Beamte 2020 656,25 Euro (14 Prozent von 4.687,50 Euro). Hinzukommt der individuelle Zusatzbeitrag der Kasse.

Private Restkostenversicherung oder GKV?

Grundsätzlich können sich Beamte auch gesetzlich krankenversichern. Doch sehen die Krankenkassen keine speziellen Tarife für Beihilfeempfänger vor. Somit müssen sich die Beamten als freiwillig versichertes Mitglied absichern und entsprechend den Beitrag dafür bezahlen. Dadurch entstehen zwei Nachteile:

  • Der Beihilfeanspruch an den Dienstherrn entfällt. Denn Leistungen werden nur über die GKV bezogen.
  • Der Dienstherr zahlt lediglich Beihilfe und keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Somit müssen gesetzlich versicherte Beamte den Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen.

In den meisten Fällen stellt die Restkostenversicherung im Vergleich zur GKV den besseren Versicherungsschutz dar. Denn die Leistungen sind umfangreicher und der Beitrag im Regelfall günstiger. Doch gibt es auch Ausnahmen.

Hier lohnt sich die GKV anstelle der Restkostenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Beamte die Familienversicherung beanspruchen. Somit lassen sich Kinder und erwerbslose Ehegatten kostenlos mitversichern. Vor allem bei mehreren Kindern kann die GKV daher günstiger sein als eine Restkostenversicherung. Denn in der PKV muss für jedes Kind eine eigene Restkostenversicherung mit einem eigenständigen Beitrag abgeschlossen werden. Doch ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen der PKV im Regelfall besser sind. Daher gilt es hierbei zu prüfen, ob eine Absicherung in der GKV oder eine Restkostenversicherung für den eigenen Bedarf besser geeignet ist.

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