Anwartschaftsversicherung
Ist eine Anwartschaft in der PKV sinnvoll?

Bedeutung der Anwartschaftsversicherung in der PKV

Für spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung

Es wird zwischen kleiner & großer Anwartschaft unterschieden

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Privatversicherte das Recht, ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten wieder aufleben lassen zu können.
  • Bei einer kleinen Anwartschaft wird lediglich der Gesundheitszustand eingefroren. Bei der großen Anwartschaftsversicherung werden zusätzliche Altersrückstellungen gebildet, wodurch der Beitrag nach Reaktivierung des Vertrages geringer ausfällt.
  • Die Anwartschaft ist sinnvoll, wenn die Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt zu ihrer privaten Krankenversicherung zurückkehren möchten.

Mit der Anwartschaft zurück in die private Krankenversicherung

Finanzielle Notlagen, ein längerer Auslandsaufenthalt oder eine vorübergehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – es gibt viele Gründe, weshalb Privatversicherte ihre PKV eine Weile nicht benötigen. Doch anstatt diese zu kündigen, haben sie die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Denn mit einer Anwartschaftsversicherung können sie die Rechte und Pflichten aus ihrem bestehenden Vertrag beibehalten und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Somit garantieren sie, dass sie wieder zu ihrer alten PKV zurückkehren können. Auch dann, wenn sie zwischenzeitlich erkranken sollten. Und abhängig von der gewählten Anwartschaftsversicherung sogar zu denselben Bedingungen wie zuvor.

Häufige Gründe für eine Anwartschaft

  • Vorübergehender Wechsel in ein Angestelltenverhältnis mit gesetzlicher Versicherungspflicht
  • Aufnahme einer Ausbildung mit gesetzlicher Versicherungspflicht
  • Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Achtung: Befreiung von der Versicherungspflicht möglich)
  • Längerer Auslandsaufenthalt (siehe auch: PKV im Ausland)
  • Arbeitslosigkeit (siehe auch: PKV bei Arbeitslosigkeit)
  • Vorübergehender Anspruch auf Heilfürsorge (bspw. bei Zeitsoldaten oder Polizisten in Ausbildung)
  • Vorübergehender Anspruch auf die Familienversicherung der GKV
  • Angestelltenverhältnis nach dem Studium, mit Aussicht auf eine Verbeamtung oder Selbstständigkeit, bspw. bei Referendaren, die zunächst als angestellte Lehrer tätig sind (siehe dazu auch: PKV für Beamte, PKV für Beamtenanwärter, PKV für Lehrer, PKV für Referendare).

Was ist eine Anwartschaftsversicherung genau?

Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Versicherte das Recht, einen zuvor bereits bestandenen Vertrag der privaten Krankenversicherung wieder aufleben lassen zu können. Das bedeutet, Personen, die sich vorübergehend nicht mehr privat krankenversichern, können ihren ursprünglichen Vertrag beibehalten, wenn sie wissen, dass sie vermutlich in die PKV zurückkehren werden. Und zwar zu denselben Bedingungen wie bisher. Die Anwartschaft ist somit eine Garantie-Versicherung für die Zeit, in der die PKV nicht benötigt wird.

Die Anwartschaftsversicherung der PKV lässt sich mit einem Pfandschein vergleichen. Die Versicherten können zu einem späteren Zeitpunkt, ihren alten Tarif wieder aufnehmen, wenn sie die Voraussetzungen für eine private Krankenabsicherung (wieder) erfüllen. Allerdings sieht die Anwartschaft keine Leistungen der privaten Krankenversicherung vor. Demzufolge besteht während der Überbrückungsphase kein Leistungsanspruch.

Die private Krankenversicherung bietet sowohl eine kleine als auch eine große Anwartschaftsversicherung. Diese unterscheiden sich nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf den Nutzen.

Die kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaft friert sozusagen den Gesundheitszustand ein. Das bedeutet, die Versicherten können in ihren ursprünglichen Tarif zurückkehren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen. Also auch dann, wenn sie in der beitragsfreien Zeit an einer Erkrankung leiden sollten, die sonst zur Ablehnung führen würde.

Die kleine Anwartschaft ist bereits für einen geringen Beitrag erhältlich. Allerdings werden keine Altersrückstellungen gebildet. Somit gilt beim Wiedereintritt das tatsächliche Eintrittsalter. Dadurch ist der Beitrag später höher.

Die große Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaftsversicherung friert nicht nur den Gesundheitszustand ein. Zusätzlich werden Altersrückstellungen gebildet, die eine Grundlage für einen stabilen Beitrag schaffen. Somit kann das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten bleiben.

Eine große Anwartschaftsversicherung ist teurer als eine kleine Anwartschaft. Da allerdings das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten bleibt, fällt der Beitrag bei Wiederaufnahme des Vertrages günstiger aus.

Kleine Anwartschaft Große Anwartschaft
Beschreibung
  • Einfrieren des Gesundheitszustandes zu einem geringen Beitrag
  • Ursprüngliches Eintrittsalter bleibt nicht erhalten, wodurch der Beitrag später höher ausfällt
  • Sowohl Gesundheitszustand als auch Eintrittsalter bleiben erhalten, was die Prämie später günstiger macht
  • Große Anwartschaft ist im Vergleich teurer
Geeignet für
  • Beamtenanwärter, die vorübergehend angestellt werden
  • Studenten und junge Menschen, die zeitnah in die PKV zurückkehren
  • Ältere Personen, die einen Vertrag mit einem niedrigen Eintrittsalter besitzen
  • Privatversicherte, die schon lange Mitglied in der PKV sind
  • Personen, die für einen längeren Zeitraum den Vertrag ruhen lassen müssen
Anwartschaftsversicherung - Details der großen und kleinen Anwartschaft

Vertragsruhe bei finanziellen Schwierigkeiten: Der Notlagentarif der PKV

In bestimmten Situationen, meist bei finanziellen Schwierigkeiten, kann anstelle einer Anwartschaftsversicherung der Notlagentarif der PKV zum Tragen kommen. Dabei handelt es sich um einen Tarif, dessen Leistungen auf eine medizinische Notwendigkeit reduziert ist. Die privaten Krankenversicherer stufen ihre Versicherten automatisch in diesen Tarif ein, wenn sie mit ihren Beiträgen rückständig sind. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Beitragsschuld weiter erhöht. Sobald alle offenen Forderungen beglichen sind, kehren die Versicherungsnehmer automatisch in ihren ursprünglichen Tarif zurück.

Alternative: Optionstarife

Optionstarife ähneln der Anwartschaftsversicherung. Auch hierbei sorgen Verbraucher insofern vor, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung privat versichern können. Allerdings legen sie dabei keinen Tarif fest, sondern entscheiden sich nur für eine Versicherungsgesellschaft. Da keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind Optionstarife im Regelfall sehr preiswert. Zudem lassen sie sich mit Krankenzusatzversicherungen kombinieren.

Wer sich für einen Optionstarif entscheidet, sollte den Versicherer mit Bedacht wählen. Denn im Endeffekt sind nicht die Kosten für den Optionstarif ausschlaggebend, sondern die späteren Beiträge für eine Krankenvollversicherung. Daher ist es ratsam, vor dem Abschluss dieses Tarifes die verschiedenen Anbieter auf dem Markt umfassend zu vergleichen.

Ist eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung sinnvoll?

Eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung ist immer sinnvoll, wenn Versicherte einen bestimmten Zeitraum überbrücken möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Auslandsaufenthalt, eine vorübergehende Versicherungspflicht oder sogar um Arbeitslosigkeit handelt. Sofern absehbar ist, dass die Privatversicherten vermutlich wieder in die PKV zurückkehren, ist die Anwartschaftsversicherung sinnvoll.

Bei einer Anwartschaft wird der Versicherungsschutz der PKV nicht aufgehoben. Stattdessen unterbricht die Gesellschaft das Vertragsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit haben die Versicherungsnehmer keinen Leistungsanspruch. Allerdings erwerben sie das Recht, dass sie wieder in den Tarif zurückkehren können. Auch dann, wenn sie zwischenzeitlich erkranken. Würden sie keine Versicherung der Anwartschaft abschließen, können Krankheiten nicht nur zu höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen führen. Sondern auch zu einer Ablehnung des Antrags.

Die große Anwartschaftsversicherung ist vor allem für ältere Personen sinnvoll, die seit längerer Zeit privat versichert sind. Denn sie müssten beim Wiedereintritt in die PKV einen deutlich höheren Beitrag in Kauf nehmen. Da die Gesellschaft dann das tatsächliche Eintrittsalter kalkuliert.

Allerdings sieht die Versicherung einer Anwartschaft der PKV keinen Versicherungsschutz vor. Die Versicherten müssen sich dahingehend um eine andere Absicherung kümmern. Also sich in der gesetzlichen Krankenkasse absichern oder bei einem Auslandsaufenthalt einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz abschließen. Es kann ratsam sein, die Anwartschaft mit einer Krankenzusatzversicherung zu kombinieren. So lassen sich Leistungslücken schließen.

Wer nach der Ruhephase mit einer Anwartschaft zur PKV zurückkehrt, kann den Tarif zu denselben Bedingungen wieder aufleben lassen. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen bleiben erhalten. Mit Ausnahme vom Eintrittsalter, wenn nur eine kleine Anwartschaft abgeschlossen wurde. Auch bestehen keine Wartezeiten.

Vergleich: Anwartschaftsversicherung oder Neuvertrag?

Bei einem Neuvertrag durchlaufen die Antragsteller dasselbe Prozedere wie bei ihrem ersten Eintritt in die PKV, auch wenn sie zuvor bereits privat versichert waren. Das bedeutet, sie müssen Gesundheitsfragen beantworten und eventuell Wartezeiten berücksichtigen. Auch gilt das Eintrittsalter bei Antragsstellung.

Im Vergleich bietet die Anwartschaftsversicherung deutliche Vorteile: Die Gesundheitsprüfung entfällt und es sind keine Wartezeiten vorgesehen. Bei einer großen Anwartschaft können die Versicherten zudem ihr ursprüngliches Eintrittsalter beibehalten. Dadurch fällt der Beitrag später geringer aus als bei einem Neuabschluss.

Eine Anwartschaftsversicherung ist immer an eine bestimmte Dauer gebunden. Beispielsweise an ein Ereignis beziehungsweise eine Situation oder an eine Vertragslaufzeit. Wird nach Ablauf der Anwartschaftsphase der PKV-Tarif nicht rechtzeitig reaktiviert, entfallen die aufrechterhaltenen Rechte. Das bedeutet, wenn beispielsweise die Versicherungspflicht nicht mehr besteht, müssen die Verbraucher umgehend ihren alten Vertrag reaktivieren. Meist innerhalb von zwei bis drei Monaten. Ansonsten wird eine Gesundheitsprüfung fällig und es können Wartezeiten anfallen.

Eine Anwartschaftsversicherung während der Polizei-Ausbildung

Polizisten erhalten von ihrem Dienstherrn während der Ausbildungszeit freie Heilfürsorge. Anschließend müssen sie entscheiden, ob sie in der Heilfürsorge verbleiben oder Beihilfe (siehe Beihilfeversicherung) beziehen möchten. Entscheiden sie sich für die Beihilfe, schließen sie bei einer privaten Krankenversicherung eine sogenannte Restkostenversicherung ab. Diese übernimmt die Kosten, die nicht vom Dienstherrn getragen werden.

Eine Anwartschaftsversicherung ist während beziehungsweise vor der Polizei-Ausbildung sinnvoll. Denn die Polizisten können einer späteren Gesundheitsprüfung zuvorkommen. Sie frieren ihren Gesundheitszustand in jungen Jahren ein, um zu einem späteren Zeitpunkt, auch mit Vorerkrankungen, eine Restkostenversicherung abschließen zu können.

Die Kosten einer Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaft wird meist bei dem Anbieter abgeschlossen, bei dem die private Krankenversicherung besteht. Dabei sind die Kosten für die Anwartschaftsversicherung mitunter davon abhängig, wie lange das Versicherungsverhältnis voraussichtlich ruhen wird. Umso kürzer die Dauer, desto günstiger ist die Prämie. Auch ist der Beitrag für eine große Anwartschaft teurer. Denn diese sieht zusätzlich die Bildung von Altersrückstellungen vor.

Die Kosten für eine kleine Anwartschaftsversicherung belaufen sich je nach Anbieter, Alter und Dauer der Ruhephase auf vier bis sechs Euro im Monat. Für die große Anwartschaft können Verbraucher mit 30 bis 40 Prozent ihres regulären PKV-Beitrags rechnen.

Vor allem für Heilfürsorgeberechtigte sind die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung günstig. Es gibt Anbieter, bei denen eine kleine Anwartschaft bereits für einen Euro im Monat erhältlich ist. Zudem gibt es Tarife, die gegen einen Mehrbeitrag die Leistungslücken der Heilfürsorge schließen.

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