Private oder gesetzliche Krankenversicherung
PKV vs. GKV: Was ist besser?

Private und gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich im Leistungsumfang und in den Beitragskosten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung besser ist, muss individuell betrachtet werden.
  • In der GKV ist der Beitrag vom Einkommen abhängig. Bei der PKV hingegen bemisst sich die Prämie anhand des Risikos, also Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
  • Die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich definiert und gelten für alle Versicherten gleich. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen können Verbraucher ihren Leistungsumfang selbst festlegen.

Was ist besser: private oder gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland existieren zwei Systeme der Krankenversicherung: Die private (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Jede in Deutschland lebende Person, muss einem dieser Systeme angehören. Auch dann, wenn sie grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit ist. Denn das bedeutet nur, dass die Person zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen darf. Bleibt sie in der GKV, gilt sie als freiwillig versichertes Mitglied. Doch verspricht die private Absicherung einige Vorzüge. Denn allgemein gilt die PKV als leistungsstärker und umfangreicher. Doch können die Beiträge zur privaten Absicherung auch deutlich teurer sein. Oder?

Grundlegende Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung

Es gibt einige entscheidende Unterschiede zwischen den Versicherungsformen. Eine individuelle Betrachtung beider Absicherungen zeigt, ob eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung für den eigenen Bedarf besser geeignet ist.

Wer darf sich versichern?

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung steht jedem Bürger offen. Auch stellt für die meisten eine Pflichtversicherung dar. Nur Personen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die selbstständig sind sowie einige Berufs- und Personengruppen wie Beamte oder Studenten müssen nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie können der PKV beitreten. Privat versichern dürfen sich Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflicht liegt (62.550 Euro im Jahr, Stand 2020). Außerdem Selbstständige und Studenten. Auch für einige Berufsgruppen wie Beamte steht die PKV offen. Privat abgesichert werden können außerdem Kinder von Privatversicherten.

Wie bemessen sich die Beiträge?

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In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, die Beiträge bemessen sich anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der Versicherten. Steigt das Gehalt, steigen auch die Beiträge zur GKV. Im Umkehrschluss sinkt der Beitrag, wenn die Versicherten weniger verdienen. In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip. Somit bemessen sich die Beiträge äquivalent zu den jeweiligen Risikofaktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Außerdem spielen die tariflich vereinbarten Leistungen eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Steigt oder sinkt das Gehalt der Versicherten, hat dies keine Auswirkung auf die Höhe der Beiträge.

Welche Leistungen sind vorgesehen?

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Die Leistungen der Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie entsprechen einer Regelversorgung, die für jede gesetzlich versicherte Person gleich ist. Es gibt nur wenige Abweichungen, beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, die erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind. Allerdings können die Kassen ihre Leistungen erhöhen, indem sie zum Beispiel Bonusprogramme anbieten oder zusätzlich Kosten übernehmen wie Homöopathie oder Reiseschutzimpfungen. Dies ist jedoch individuell und von der Krankenkasse abhängig. Die private Krankenversicherung bietet in der Regel mindestens die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen. Allerdings können die Versicherten ihre Tarife aufstocken und weitere Leistungsbausteine einschließen. Während ein Basisschutz kaum über die GKV-Leistungen hinausgeht, bietet ein Top-Schutz deutlich mehr Umfang. Zum Beispiel Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Erstattung für Sehhilfen und Zahnersatz. Die Leistungen sind somit individuell und vom gewählten Tarif abhängig.

Sind die Leistungen garantiert?

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Aufgrund von Gesetzesänderungen können die Leistungen der GKV gekürzt oder gestrichen werden. Nicht garantiert sind auch die zusätzlichen Leistungen der einzelnen Krankenkassen. Die PKV sieht eine Leistungsgarantie vor. Einmal vereinbarte Leistungen dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden.

Wie werden Leistungen beansprucht?

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Die Erstattung der GKV erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip. Somit rechnen die Leistungserbringer wie Ärzte oder Apotheken direkt mit der Krankenkasse ab. Dafür nutzen die Versicherten ihre elektronische Versichertenkarte. Eine Ausnahme besteht meist bei Zusatzleistungen wie Reiseschutzimpfungen. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen die Kassenmitglieder die Belege bei der Krankenkasse einreichen. Hinweis: In einigen Fällen müssen die Patienten eine Zuzahlung leisten. Mitunter bei Medikamenten. Die Versicherten erhalten außerdem eine Rechnung des Leistungserbringers, wenn die GKV nicht oder nur begrenzt für die Behandlung aufkommt. Bei der privaten Krankenversicherung rechnen die Leistungserbringer mit den Patienten ab. Diese erhalten eine Rechnung, die sie an ihren Krankenversicherungsträger weiterreichen müssen. Dieser prüft die Rechnung und leitet eine Erstattung ein. Die Erstattung kann um etwaige Selbstbehalte oder Erstattungsgrenzen gekürzt werden. Zudem erfolgt die Auszahlung in der Regel auf das Konto des Versicherten. Dieser muss dann die Rechnung bei seinem Leistungserbringer begleichen.

Wie werden Familienmitglied mitversichert?

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In der gesetzlichen Krankenversicherung können Angehörige kostenlos mitversichert werden. Dazu gehören kindergeldberechtigte Kinder, mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Eine Verlängerung der kostenlosen Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr ist möglich, solange sich die Kinder in einer schulischen oder beruflichen Erstausbildung befinden. In der PKV muss für jede mitversicherte Person ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Somit ist es notwendig, Kinder separat abzusichern. Dabei erhebt die Gesellschaft für jeden Mitversicherten einen eigenen Beitrag. Allerdings sind die Kosten für Kindertarife im Hinblick auf die besseren Leistungen gering.

Wie funktioniert ein Wechsel zwischen den Anbietern?

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Die Versicherten können jederzeit die Krankenkasse wechseln. Dabei ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Monats möglich. Allerdings müssen sie mindestens 18 Monate bei einem Anbieter versichert gewesen sein, um wechseln zur können. Ein Anbieterwechsel bei der PKV ist möglich, aber meist mit Nachteilen verbunden. Denn die Versicherten müssen erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen. Außerdem geht ein Großteil ihrer bereits gebildeten Altersrückstellungen verloren. Der Anbieterwechsel ist daher nur für junge Personen ratsam, die noch nicht lange bei einer Gesellschaft versichert sind.

Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?

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Der Beitrag ist auch im Alter abhängig von der Rentenhöhe. Experten gehen allerdings davon aus, dass die GKV Kosten in der Zukunft steigen werden. Beiträge steigen im Alter an. Doch wenden die Gesellschaften zehn Prozent des Beitrags auf, um Altersrückstellungen zu bilden. Diese sollen die Beiträge später stabil halten. Zusätzlich können Versicherte einen Beitragsentlastungstarif abschließen, um frühzeitig den steigenden Kosten im Alter entgegenzuwirken.

Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Krankenabsicherung?

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den Beitrag zur PKV je zur Hälfte. Auch der Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird geteilt. Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent des Beitrags - doch maximal bis zum Höchstbeitrag der GKV. Liegt die Prämie darüber, muss der Privatversicherte die Mehrkosten selbst tragen.

Die wichtigsten Leistungsunterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung

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Freie Arzt- und Krankenhauswahl Eine freie Arztwahl besteht nur bei Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung. Auch freie Krankenhauswahl nur für die beiden nächstgelegenen Kliniken und für zugelassene Vertragskrankenhäuser. Wird eine andere Klinik gewählt, tragen die Versicherten die Mehrkosten selbst. Freie Arzt- und Krankenhauswahl. Auch Behandlung bei Ärzten ohne Kassenzulassung sowie in Privatkliniken möglich.
Versicherungsschutz im Ausland Nur in EU-Ländern, im Rahmen der für das Land gültigen gesetzlichen Leistungen. Aufstockung durch Auslandsreisekrankenversicherung ratsam. Keine Absicherung von Krankenrücktransporten aus dem Ausland. Abhängig vom Tarif weltweiter Versicherungsschutz möglich, auch außerhalb der EU. Zudem häufig Mitversicherung von Krankenrücktransporten aus dem Ausland (Tarif prüfen!)
Krankengeld Ab dem 43. Krankheitstag 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Höhe des Krankengelds lässt sich individuell festlegen. Auch ist die Zahlung bereits vor dem 43. Krankentag möglich, sofern vereinbart.
Pflegeversicherung Als Grundsicherung an die Krankenkasse angebunden. Als Grundsicherung an die private Krankenversicherung angebunden.

Ambulante Leistungen

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Heilpraktiker und alternative Heilmethoden Gesetzliche Leistungen nicht vorgesehen, einige Krankenkassen erweitern ihren Leistungsumfang allerdings und erstatten alternative Heilmethoden. Alternative Heilmethoden und Heilpraktiker können mitversichert werden.
Sehhilfen Nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zuschuss bei mehr als sechs Dioptrien oder vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung. Zudem werden nur die Brillengläser bezuschusst, nicht die Fassung. Erstattung für Sehhilfen kann mitversichert werden.
Hörgeräte Zuschuss für Kassengeräte, wenn eine Hörgerätverordnung vorliegt. Allerdings gilt ein Eigenanteil von 10 Prozent. Erstattung für Hörgeräte kann mitversichert werden, meist an Sehhilfen gekoppelt.
Impfungen Kostenübernahme für Impfungen, die nach der Schutzimpfungsrichtlinie für Deutschland empfohlen werden. Zusätzlich beteiligen sich einige Kassen an weiteren Impfungen, mitunter für Reisen. Kostenübernahme im Rahmen der tariflichen Bedingungen, im Regelfall mindestens die für Deutschland empfohlenen Impfungen der Schutzimpfungsrichtlinie.
Zuzahlungen Für Arznei- und Hilfsmittel meist Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Bei guten Tarifen volle Erstattung von Arznei- und Hilfsmitteln. Allerdings können Versicherte einen Selbstbehalt vereinbaren.

Ambulante Leistungen

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Unterbringung Mehrbettzimmer. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer versicherbar.
Arztwahl Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Chefarztbehandlung mitversicherbar.
Zuzahlung Zuzahlung von zehn Euro am Tag für maximal 28 Tage. Keine Zuzahlung für Privatpatienten.
Weitere Leistungen - Wahlleistungen, Telefonkostenübernahme Roaming-in bei Kindern und Krankenhaustagegeld versicherbar.

Leistungen beim Zahnarzt

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Zahnbehandlungen Kostenübernahme für Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Abhängig vom Tarif volle Kostenübernahme möglich. Hinweis: In den ersten Jahren können Erstattungsgrenzen gelten!
Zahnersatz Erstattung von gesetzlich festgelegten Festzuschüssen. Diese bemessen sich an der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit (Regelversorgung). Erstattet werden 50 Prozent (ab Oktober 2020 60 Prozent) der Regelversorgung. Erstattung kann durch das Führen eines Bonusheftes erhöht werden. Abhängig vom gewählten Tarif volle Kostenübernahme möglich. Hinweis: In den ersten Jahren können Erstattungsgrenzen gelten!
Prophylaxe Kostenübernahme für zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr sowie eine Zahnsteinentfernung. Jedoch keine professionelle Zahnreinigung. Kostenübernahme für Kontrolluntersuchungen und Zahnsteinentfernung. Auch übernehmen viele Tarife komplett oder anteilig die professionelle Zahnreinigung. Hinweis: In den ersten Jahren können Erstattungsgrenzen gelten!
Kieferorthopädie Kostenübernahme erst ab einer schweren Kieferfehlstellung (KIG 3). Kieferorthopädische Leistungen sind in vielen Tarifen mitversichert. Die Höhe der Erstattung ist vom jeweiligen Tarif abhängig und kann bis zu 100 Prozent betragen. Hinweis: In den ersten Jahren können Erstattungsgrenzen gelten!
Weitere Leistungen - Zusätzliche Leistungen wie die Kostenübernahme von Hypnose, zahnärztliche Behandlungen im Ausland oder Akupunktur möglich.

Vor- und Nachteile der GKV

Vorerkrankungen spielen bei der GKV keine Rolle. Die Kassen müssen die Antragsteller aufnehmen und dürfen keine Leistungen kürzen oder streichen.

Bei einem Kassenwechsel entstehen keine Nachteile, wie entfallende Altersrückstellungen bei der PKV. Allerdings gehen Ansprüche aus Bonusprogrammen verloren.

Sinkt das Gehalt, reduziert sich auch der Beitrag.

In den meisten Fällen rechnen Leistungsträger direkt mit den Kassen ab. Somit müssen die Patienten nicht in Vorkasse treten.

Ehepartner ohne oder mit einem geringen Einkommen und Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze lassen sich kostenlos in der GKV mitversichern.

Die Leistungen der Kassen sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie gelten für jeden Versicherten gleichermaßen.

Der Gesetzgeber kann Leistungen kürzen oder streichen. Auch die Zusatzleistungen der Kassen sind nicht garantiert.

Bei notwendigen stationären Aufenthalten können gesetzlich Versicherte nur zwischen den beiden nächsten Kliniken wählen. Ansonsten müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Auch die Arztwahl ist nur begrenzt bei Ärzten mit Kassenzulassung möglich.

Die GKV kann aufgrund ihres einkommensabhängigen Beitrags für Gut- und Doppelverdiener teuer sein. Allerdings gilt ein Höchstbeitrag, der jährlich neu festgelegt wird.

Gesetzlich Versicherte können nicht durch Tarifwechsel oder Leistungsausschlüsse auf Beitragserhöhungen reagieren.

Vor- und Nachteile der PKV

Der Beitrag zur PKV ist risikoabhängig. Somit kann er für junge und gesunde Personen mit einem hohen Einkommen günstiger sein als die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse.

Antragsteller können die Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung bedarfsgerecht festlegen.

Privatversicherte können innerhalb der Gesellschaft den Tarif wechseln. Sogar zu erleichterten Bedingungen, wenn der neue Tarif gleichwertigere oder geringere Leistungen vorsieht.

Vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden.

Für einige Berufsgruppen sieht die PKV Tarife vor, die speziell an die Bedürfnisse dieser Personen angepasst sind.

Privatpatienten erhalten in den meisten Fällen schneller Termine bei Fachärzten.

Wer privat versichert ist, kann wählen, in welcher Klinik die Behandlung stattfindet. Auch können sie Privatkliniken und Privatärzte aufsuchen.

Privat Krankenversicherte können eine Beitragsrückerstattung vereinbaren, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Bei Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen führen. Auch eine Ablehnung ist möglich. In diesem Fall bleibt den Betroffenen meist nur der Basistarif, dessen Leistungen dem Leistungsumfang der GKV entsprechen.

Für Familienmitglieder wird in der PKV ein eigener Beitrag erhoben.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen im Alter. Doch werden Altersrückstellungen gebildet, um die Prämie möglichst stabil zu halten.

Ein Wechsel des Anbieters ist häufig mit Nachteilen verbunden (siehe PKV wechseln).

Nehmen Privatpatienten Leistungen in Anspruch, erhalten sie die Rechnung des Leistungserbringers, die bei der Gesellschaft einzureichen ist. Sofern sich das Zahlungsziel nicht einhalten lässt, müssen die Patienten in Vorkasse treten.

Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Vor allem ab dem 55. Lebensjahr.

Fazit: Was ist nun besser, die private oder die gesetzliche Krankenversicherung?

Die PKV ist für Beamte, Studenten, Selbstständige und Angestellte, mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze gedacht. Und auch wenn sich diese Personen privat absichern können, sollten sie dies nicht immer tun. Denn die private Krankenversicherung lohnt sich nicht immer. Bei der Entscheidung für eine PKV müssen sowohl die aktuellen Lebensumstände als auch die Zukunftspläne der Verbraucher Berücksichtigung finden.

Wer beispielsweise eine große Familie plant, profitiert meist von der gesetzlichen Absicherung. Denn Kinder können mindestens bis zum 18. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass eine Rückkehr in die GKV nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Wer die private Krankenversicherung verlassen will, muss enge Richtlinien erfüllen. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die Krankenkasse noch schwerer.

Doch sind mit der PKV auch viele Vorteile verbunden. So sind die Leistungen meist besser. Auch kann die private Krankenversicherung günstiger sein als eine Mitgliedschaft bei einer Kasse. Da die Beiträge nicht einkommensabhängig sind, profitieren vor allem Gut- und Doppelverdiener von den risikoabhängigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung. Hinzukommt, dass die Leistungen der PKV garantiert sind. Hingegen kann der Gesetzgeber den Leistungsumfang der Krankenkassen herabsetzen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Entscheidung für die PKV

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten viele Vorteile und Nachteile. Daher gilt es immer individuell abzuwägen und zu prüfen, welche Absicherung am besten zu den eigenen Lebensumständen und Zukunftsplänen passt. Wer sich im Endeffekt für eine PKV entscheidet, sollte die Anbieter und deren Tarife gut vergleichen. Denn ein Anbieterwechsel ist in den wenigsten Fällen ratsam. Daher empfehlen wir, einen Vergleichsrechner für die private Krankenversicherung zu nutzen.

In der PKV lassen sich die Leistungen später aufstocken. Doch sollten Verbraucher sich gut überlegen, ob sie einem günstigen Einsteigertarif wählen möchten. Denn bei der Leistungserweiterung sehen die Anbieter in der Regel Gesundheitsfragen vor. Sollten Erkrankungen auftreten, ist es möglich, dass eine Leistungserhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nicht machbar ist.

Der passende Anbieter für die gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine falsche Wahl in Bezug auf den Anbieter. Denn jede Kasse bietet mindestens die gesetzlich definierten Leistungen. Doch lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen dennoch. Denn diese unterscheiden sich in einigen Punkten. So erhebt jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Auch bieten viele Versicherungsträger Bonusprogramme und zusätzliche Leistungen, die über den Leistungsumfang des Gesetzgebers hinausgehen.

Gesetzlich Versicherte können zudem ihren Versicherungsschutz mit einer Krankenzusatzversicherung aufstocken. Auf diese Weise lassen sich einige der Vorzüge eines Privatpatienten genießen und Leistungslücken der Krankenkassen schließen. Auch für die Krankenzusatzversicherung gibt es die passenden Vergleichsrechner.

 

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