Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte dürfen in die PKV wechseln, sobald ihr Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
- Diese liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro im Monat) und muss dauerhaft überschritten werden.
- Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Der Wechsel will gut überlegt sein, denn die Rückkehr in die GKV ist später nur schwer möglich.
Ab wann Angestellte in die PKV dürfen
Angestellte sind grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Erst wenn das regelmäßige Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt, wird der Weg in die private Krankenversicherung frei. Entscheidend ist das dauerhafte Einkommen, nicht eine einmalige Sonderzahlung.
| Grenze 2026 | Wert |
|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat) |
| Beitragsbemessungsgrenze GKV | 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) |

Der Arbeitgeberzuschuss
Auch als privat versicherter Angestellter stehen Sie nicht allein da: Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags – höchstens jedoch den Betrag, den er auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste (2026 rund 490 Euro im Monat). Liegt Ihr halber PKV-Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber genau diese Hälfte.
Höchstzuschuss beachten
Sehr leistungsstarke Tarife können teurer sein als der maximale Arbeitgeberzuschuss. Den über den Höchstbetrag hinausgehenden Teil tragen Sie dann selbst – kalkulieren Sie das vor dem Wechsel ein.
Was Sie vor dem Wechsel bedenken sollten
Die PKV bietet Angestellten oft mehr Leistung zu einem im jungen Alter günstigen Beitrag. Bedenken Sie aber die langfristigen Folgen:
- Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 kaum noch möglich.
- Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner kosten eigenen Beitrag.
- Der Beitrag steigt mit dem Alter – planen Sie Beitragsentlastung ein.
Erst rechnen, dann wechseln
Vergleichen Sie nicht den Einstiegsbeitrag, sondern die Leistung und die Beitragsstabilität über Jahrzehnte. Für gut verdienende Angestellte ohne große Familienpläne ist die PKV oft die bessere Wahl.
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Der Arbeitgeberzuschuss in Zahlen
Der Arbeitgeber beteiligt sich an der privaten Krankenversicherung genauso wie an der gesetzlichen: mit 7,3 Prozent plus dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 Prozent), also 8,75 Prozent, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich 2026 ein Höchstzuschuss von 508,59 Euro im Monat für die Kranken- und bis zu 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. Mehr als die Hälfte Ihres Beitrags zahlt der Arbeitgeber aber nie.
Vertraglich garantierte Leistungen
Als Arbeitnehmer profitieren Sie in der PKV davon, dass die Leistungen vertraglich garantiert sind und nicht – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – per Gesetz gekürzt werden können. Sie erhalten den im Tarif vereinbarten Umfang dauerhaft, vom Einbettzimmer bis zur Chefarztbehandlung. Wichtig ist, den Tarif von Anfang an passend zu wählen, denn spätere Verbesserungen sind nur über einen Tarifwechsel mit neuer Gesundheitsprüfung möglich.
Über den Höchstzuschuss hinaus
Liegt Ihr halber PKV-Beitrag über dem Höchstzuschuss, tragen Sie den Rest selbst. Sehr leistungsstarke Tarife können daher teurer sein als gedacht – kalkulieren Sie den Eigenanteil vor dem Wechsel.
Häufige Fragen
Ab welchem Gehalt darf ich als Angestellter in die PKV?
Zahlt mein Arbeitgeber etwas dazu?
Kann ich später zurück in die GKV?
Lohnt sich die PKV für Angestellte?
Zählt eine einmalige Bonuszahlung?
Mehr zum Thema: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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