PKV für Angestellte 2026:ab wann & mit Arbeitgeberzuschuss

Angestellte können in die PKV wechseln, sobald ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt – mit Arbeitgeberzuschuss.

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PKV für Angestellte Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte dürfen in die PKV wechseln, sobald ihr Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
  • Diese liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro im Monat) und muss dauerhaft überschritten werden.
  • Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Der Wechsel will gut überlegt sein, denn die Rückkehr in die GKV ist später nur schwer möglich.

Ab wann Angestellte in die PKV dürfen

Angestellte sind grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Erst wenn das regelmäßige Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt, wird der Weg in die private Krankenversicherung frei. Entscheidend ist das dauerhafte Einkommen, nicht eine einmalige Sonderzahlung.

Grenze 2026 Wert
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze GKV 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat)
Angestellte Person arbeitet zufrieden am Schreibtisch im Büro
Wer dauerhaft über der Pflichtgrenze verdient, darf in die PKV wechseln.

Der Arbeitgeberzuschuss

Auch als privat versicherter Angestellter stehen Sie nicht allein da: Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags – höchstens jedoch den Betrag, den er auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste (2026 rund 490 Euro im Monat). Liegt Ihr halber PKV-Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber genau diese Hälfte.

Höchstzuschuss beachten

Sehr leistungsstarke Tarife können teurer sein als der maximale Arbeitgeberzuschuss. Den über den Höchstbetrag hinausgehenden Teil tragen Sie dann selbst – kalkulieren Sie das vor dem Wechsel ein.

Was Sie vor dem Wechsel bedenken sollten

Die PKV bietet Angestellten oft mehr Leistung zu einem im jungen Alter günstigen Beitrag. Bedenken Sie aber die langfristigen Folgen:

  • Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 kaum noch möglich.
  • Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner kosten eigenen Beitrag.
  • Der Beitrag steigt mit dem Alter – planen Sie Beitragsentlastung ein.
Dennis Becker, Versicherungsexperte

Dennis Becker · Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Erst rechnen, dann wechseln

Vergleichen Sie nicht den Einstiegsbeitrag, sondern die Leistung und die Beitragsstabilität über Jahrzehnte. Für gut verdienende Angestellte ohne große Familienpläne ist die PKV oft die bessere Wahl.

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Der Arbeitgeberzuschuss in Zahlen

Der Arbeitgeber beteiligt sich an der privaten Krankenversicherung genauso wie an der gesetzlichen: mit 7,3 Prozent plus dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 Prozent), also 8,75 Prozent, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich 2026 ein Höchstzuschuss von 508,59 Euro im Monat für die Kranken- und bis zu 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. Mehr als die Hälfte Ihres Beitrags zahlt der Arbeitgeber aber nie.

508,59 €max. Zuschuss KV/Monat
8,75 %auf die BBG
50 %höchstens Ihres Beitrags

Vertraglich garantierte Leistungen

Als Arbeitnehmer profitieren Sie in der PKV davon, dass die Leistungen vertraglich garantiert sind und nicht – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – per Gesetz gekürzt werden können. Sie erhalten den im Tarif vereinbarten Umfang dauerhaft, vom Einbettzimmer bis zur Chefarztbehandlung. Wichtig ist, den Tarif von Anfang an passend zu wählen, denn spätere Verbesserungen sind nur über einen Tarifwechsel mit neuer Gesundheitsprüfung möglich.

Über den Höchstzuschuss hinaus

Liegt Ihr halber PKV-Beitrag über dem Höchstzuschuss, tragen Sie den Rest selbst. Sehr leistungsstarke Tarife können daher teurer sein als gedacht – kalkulieren Sie den Eigenanteil vor dem Wechsel.

Häufige Fragen

Ab welchem Gehalt darf ich als Angestellter in die PKV?
Wenn Ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (2026) dauerhaft überschreitet.
Zahlt mein Arbeitgeber etwas dazu?
Ja, die Hälfte Ihres Beitrags bis zum Höchstzuschuss von rund 490 Euro im Monat (2026).
Kann ich später zurück in die GKV?
Nur unter engen Voraussetzungen und in der Regel vor dem 55. Lebensjahr.
Lohnt sich die PKV für Angestellte?
Vor allem bei gutem, stabilem Einkommen ohne große Familienpläne – sonst genau rechnen.
Zählt eine einmalige Bonuszahlung?
Nein, entscheidend ist das regelmäßige Bruttoeinkommen, nicht eine einmalige Zahlung.

Mehr zum Thema: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.