Grundstücksversicherung
Versicherungsschutz für Haus- und Grundbesitzer

Grundstücksversicherung deckt Personen-, Sach-, Vermögensschäden ab

Haftpflicht für Grundstückseigentümer in Deutschland

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Fakten auf einen Blick

  • In Deutschland herrscht eine allgemeine Haftpflicht für Eigentümer von Häusern und Grundstücken.
  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift sogar, wenn die Immobilie gegen den Willen des Besitzers betreten wird.

Eine Grundstücksversicherung ist daher für alle Grundeigentümer unverzichtbar. 

Haus- und Grundstücksversicherung: Was für eine Versicherung ist das?

Besitz bringt immer auch Verantwortung mit sich. Immobilienbesitzer haften für alle Schäden, die auf ihrem Eigentum passieren, selbst wenn es sich um unbebaute Grundstücke handelt und sich auf der Fläche nur eine Wiese befindet. Diese allgemeine Haftung wird von Juristen als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Die Verantwortung der Grundstücksbesitzer bezieht sich bis auf den angrenzenden Gehweg. Es gehört zu den Pflichten des Eigentümers, ihn von Schnee und Eis freizuhalten und zu streuen. Wenn eine Person durch einen Unfall zu Schaden kommt, können die finanziellen Folgen für den Grundstückseigentümer gravierend sein, weil gegen ihn theoretisch Schadenersatzansprüche in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden können. Gegen solche Schadenersatzforderungen schützt diese spezielle Haftpflichtversicherung, durch die die Bedürfnisse von Grundbesitzern abgesichert werden.

Welchen Leistungsumfang bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Mit der Grundstücksversicherung können sich Kunden gegen Ansprüche auf Schadenersatz versichern, die durch Mängel entstehen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, gleich ob auf dem Grundstück Publikumsverkehr herrscht oder nicht. Zu den typischen Risiken gehören:

  • Stürze auf ungeräumten Gehwegen an der Grundstücksgrenze
  • Verletzungen an defekten Zäunen oder kaputten Mauern
  • Sachschäden an geparkten Autos durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste

Der Schutz der Versicherung greift in der Regel auch, wenn das Grundstück bebaut wird. Dann ist das Risiko eines Versicherungsfalls durch die Bauarbeit bzw. das Bauvorhaben sogar noch größer, weil sich mehr Personen auf der Immobilie aufhalten und Baumaschinen eingesetzt werden, die oft nicht durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt sind.

Für wen ist die Absicherung durch diese private Versicherung sinnvoll?

Im Grunde genommen für alle, die ein öffentlich zugängliches Grundstück besitzen, gleich ob sie Vermieter oder Verpächter sind oder sich auf der Fläche als Bauherr ein Eigenheim errichten lassen wollen. Auch Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft wird der Abschluss von Grundstücksversicherungen empfohlen. Durch das Grundstück entsteht eine Haftpflicht des Eigentümers, sobald der Kauf rechtskräftig wird. Eine private Haftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen nicht den richtigen Schutz.

Viele Eigentümer glauben, dass ein deutlich sichtbar aufgestelltes Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder!“ sie von ihrer Verantwortung entbindet. Das stimmt jedoch nicht. Die gesamte Fläche muss durch einen festen Zaun oder eine Mauer umschlossen sein. Die Umgrenzung darf nicht leicht zu überwinden sein.

Im Internet wird die Vermietung von Bauzäunen angeboten. Sie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind mindestens 2 Meter hoch.

Grundstücksversicherungen vergleichen: Worauf sollten Grundstückseigentümer achten?

Zum Thema Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung veröffentlichte die Stiftung Warentest im September 2019 einen ausführlichen Vergleich, der dem Versicherungsnehmer zur Orientierung dient, der sich über das Thema genauer informieren möchte.  Die Grundlagen dieses Berichts haben auch 2023 Gültigkeit.

Versicherungssumme

Der Mindestbetrag sollte bei 10 Millionen Euro liegen. Viele Versicherungsgesellschaften sehen jedoch keine allgemeine Deckung vor, sondern haben separate Limits für die Kategorien Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Es ist besser, eine höhere Versicherungssumme zu wählen als im Schadensfall unterversichert zu sein.

Selbstbeteiligung

Für andere Versicherungsprodukte wird stets geraten, eine angemessene Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, zu wählen. In ihrem Bericht rät die Stiftung Warentest, auf eine Selbstbeteiligung komplett zu verzichten. Die Kosten der Versicherung sind so günstig, dass es sich nicht lohnt.

Bauvorhaben

Wer beabsichtigt, auf der Fläche zu bauen, sollte unbedingt Bauvorhaben in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Eine Baustelle stellt immer ein Sicherheitsrisiko mit einem hohen Gefahrenpotenzial dar. Daher ist es wichtig, diese Deckung im Versicherungsvertrag aufzunehmen. Versicherungsexperten empfehlen eine Mindestsumme von 50.000 Euro für Bauvorhaben. Angesichts der stark steigenden Preise sollte der Wert aber wahrscheinlich besser 100.000 Euro betragen.

Achtung

Übersteigt der Wert des Bauvorhabens die versicherte Bausumme, genügt die Grundstücksversicherung nicht mehr. In solchen Fällen muss eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Photovoltaikanlage

Dieser Aspekt ist eng mit dem vorhergehenden verbunden. Derartige Anlagen zur autarken Stromerzeugung werden an immer mehr Orten errichtet. Selbst Mieter dürfen sich zum Beispiel Balkonkraftwerke aus kleinen Solarmodulen installieren. Schäden, die durch Solaranlagen verursacht werden, sind zwar relativ selten, kommen aber vor. Durch Stürme können Teile der Anlage vom Dach gerissen werden und gleich noch ein paar Dachziegel mitnehmen. Die Versicherungspolice sollte deshalb Schäden durch Photovoltaikanlagen decken.

Folgeschäden

Diese Schäden werden in der Versicherungsbranche auch Allmählichkeitsschäden genannt, weil der Schaden erst nach und nach sichtbar wird. Die Beschädigungen durch einen Einbruch werden sofort bemerkt, weil beispielsweise der Nachbar Bescheid gibt. Der Schaden, den zum Beispiel Grundwasser an den Fundamenten anrichten kann, zeigt sich manchmal erst spät, kann sich aber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft auf die Bausubstanz bemerkbar machen.  Diese Baumängel können dann die Ursache von Schadensfällen werden, die sich ereignen. Folgeschäden sollten deshalb unbedingt in den Leistungsumfang aufgenommen werden.

Weitere Produkte

Wer plant, auf dem Gelände ein Gebäude zu errichten, sollte ergänzend zur Grundstücksversicherung eine Gebäudeversicherung abschließen. Mit ihr sichern sich Eigentümer gegen Schäden am Gebäude ab. Im Extremfall wird ein komplett zerstörtes Gebäude sogar wieder neu aufgebaut. Der Versicherungsschutz kann unter Umständen noch mit einer Elementarschadenversicherung ergänzt werden. Viele Anbieter gewähren ihren Kunden einen Rabatt, wenn sie mehrere Versicherungsprodukte aus ihrem Haus als Paket oder Bündel auswählen. Die Verträge können in der Regel gleich online auf der Website der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote, da die Preisunterschiede relativ groß sind.

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