Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Vergleich der Versicherungstarife

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer

Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich 2024

Hier erfahren Sie, welche Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Sie ideal ist!

 

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Fakten auf einen Blick

  • Eigentum verpflichtet. Das trifft auch auf Haus- und Grundbesitzer zu, die Wohnungen vermieten oder Eigentümer von unbebauten Grundstücken.
  • Für diesen Personenkreis ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern sogar dringend notwendig.
  • Der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, beispielsweise Mieter, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen, gleich ob berechtigt oder unberechtigt. Eigentümer haften grundsätzlich, wobei die Deckung durch die Privathaftpflicht nicht ausreicht.

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Nach § 823 BGB ist jede Person zur Haftung verpflichtet, wenn durch seine Fahrlässigkeit eine dritte Person zu Schaden kommt. Diese Haftpflicht heißt für Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks Verkehrssicherungspflicht. Damit ist gemeint, dass der Eigentümer oder Vermieter alles in seiner Macht Stehende tun muss, damit niemand zu Schaden kommt. Ein relativ kleiner Sachschaden, zum Beispiel ein unbeleuchtetes Treppenhaus, lose Dachziegel oder ein nicht von Schnee und Eis geräumter und gestreuter Gehweg, können Personenschäden verursachen, die den Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks finanziell stark belasten. Vor solchen Folgen schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sie kann einzeln abgeschlossen werden oder ist auch als Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung verfügbar.

Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

Die Versicherung ist sinnvoll für alle, die Häuser oder Wohnungen vermieten. Auch für Besitzer unbebauter Grundstücke empfiehlt sich diese Versicherung. Diese Personen unterliegen nämlich der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen verhindern, dass von ihrem Eigentum Gefahren ausgehen. In der Praxis ist damit gemeint, dass Besucher die Immobilie gefahrlos betreten und verlassen können und dass keine baulichen Mängel bestehen, von denen Gefahren ausgehen können. Zu Personenkreis, die die Grundbesitzerhaftpflicht schützt, gehören:

  • Hausbesitzer (insbesondere Besitzer eine Mehrfamilienhauses)
  • Eine Eigentümergemeinschaft
  • Grundstücksbesitzer

Selbst wer sein Einkommen lediglich durch die Vermietung einer Einliegerwohnung aufbessern möchte, sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Nicht sinnvoll ist der Rechtsschutz dagegen für Mieter oder Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses. Sie werden durch die Privathaftpflicht ausreichend geschützt. Eigner eines Ein- oder Zweifamilienhauses sollten den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nur erwägen, wenn sie ihr Eigentum vermieten, beispielsweise eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus.

Was ist durch die Haus- Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert?

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht bietet einen Rundumschutz gegen Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen. Im Versicherungsfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für:

  • Sachschäden, zum Beispiel für die Beschädigung eines parkenden Autos durch einen umstürzenden Baum im Garten oder herabfallende Dachziegel
  • Behandlungskosten für verletzte Personen, zum Beispiel wenn ein Passant stürzt und verletzt wird, weil die Streupflicht vernachlässigt wurde.
  • Zahlung von Schmerzensgeld 
  • Schadenersatzansprüche wegen Verdienstausfall

Zusätzlich ist in den Leistungen eine Rechtsschutzversicherung integriert. Die Versicherer prüfen bei allen Schadensersatzansprüchen, ob sie berechtigt sind oder nicht. Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen und die Kosten des Verfahrens übernommen.

Hausmeister und andere Personen, die offiziell mit der Pflege des Gebäudes und/oder Grundstücks beauftragt sind, genießen vollen Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt sie.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Wenn auch der Leistungsumfang der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ziemlich umfangreich ist, sind  nicht alle Fälle mitversichert. Der Schutz greift zum Beispiel nicht in folgenden Fällen:

  • gewerblich genutzte Immobilien
  • unbebaute Grundstücke, die größer als 2000 m² sind
  • Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die der Vermieter nicht beheben ließ, obwohl er davon Kenntnis hatte
  • allmählich entstehende Schäden durch Witterungseinflüsse wie Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Niederschläge
  • Schäden, die durch einen Mitbewohner verursacht wurden. Damit sind Personen gemeint, die unmittelbar mit dem Vermieter im Haus zusammenwohnen.
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Worauf muss beim Abschluss der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung geachtet werden?

Bei der Auswahl der passenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Gebäudehaftpflichtversicherung müssen die Versicherungsnehmer eine Reihe von Kriterien beachten. Dazu gehören zum Beispiel:

Versicherungssumme (Deckung)

Versicherungsexperten empfehlen dem Hauseigentümer, als Deckungssumme mindestens fünf Millionen Euro zu wählen. Schäden durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verursachen oft hohe Kosten. Jemand bricht sich das Bein, weil er auf dem Gehweg ausrutscht. Das kann ernste finanzielle Folgen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften haben, weil der Eigentümer dazu verpflichtet ist, Gefahren, die vom Gebäude ausgehen, abzuwenden.

Bauarbeiten

Jedes Haus muss irgendwann renoviert oder modernisiert werden. Von Bauarbeiten gehen bekanntlich besonders große Gefahren aus. Darum sollten Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 € in der Police abgesichert sein. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift in der Regel nur bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen. Kleinere Bauvorhaben sind dadurch nicht abgedeckt.

Solaranlage

Immer mehr Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses lassen sich eine Photovoltaikanlage installieren. Das bringt viele Vorteile, kann aber auch die Quelle zusätzlicher Gefahren sein. Bei schweren Stürmen kommt es immer mal wieder vor, dass sich Teile der Anlage vom Dach lösen und beim Herabfallen geparkte Autos beschädigen.

Allmählichkeitsschäden oder Spätfolgen

Das sind Schäden, die erst nach und nach entstehen. Typische Beispiele für solche Fälle ist ein Dachbalken, der langsam unbemerkt verrottet und eines Tages plötzlich bricht. Ein anderes Beispiel ist eine defekte Wasserleitung, aus der über lange Zeit unbemerkt Wasser austritt, das schwere Schäden am Gebäude verursachen kann. Nicht alle Versicherungspolicen sichern den Versicherungsnehmer gegen solche Spätfolgen ab.

Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gibt es keine Tarife mit Pauschalpreisen wie für eine Privathaftpflicht. Die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind immer objektbezogen. Sie richten sich nach der Größe und Art des Hauses (Ein- oder Mehrfamilienhaus), der Anzahl der Wohneinheiten und dem gewünschten Leistungsumfang. Wenn Kunden Zusatzoptionen auswählen, beispielsweise eine Solaranlage versichern wollen, müssen sie dafür mehr bezahlen. Die Versicherungssumme und der Selbstbehalt spielen beim Preis aber auch eine wichtige Rolle. Bei unbebauten Grundstücken hat die Größe der Fläche einen Einfluss und bei Wohneinheiten zur Vermietung die Jahresbruttomieteinnahmen. Im Verhältnis zum relativ geringem Versicherungsbeitrag steht aber fest: Die Versicherung bietet guten Schutz für wenig Geld. Ohne den Schutz müssen sie die Kosten für Schadensersatz selbst tragen. Angenommen, ein Mieter oder Passant bricht sich den Arm wegen baulicher Mängel. Die Ausgaben wären erheblich höher als für die Versicherung, denn die übernimmt die Kosten in der Regel. 

Expertentipp: Vermieter können die Kosten der Versicherung auf die Mieter umlegen. Das bedeutet, die Versicherungspolice finanziert sich für Vermieter praktisch von selbst. 

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Die meisten Hauseigentümer haben bereits eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Sie können sich an die Versicherungsgesellschaft wenden und zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beantragen. Das ist jedoch nicht unbedingt die beste Option, weil die Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Besser ist es, sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden und sich beraten zu lassen. Am bequemsten und besten ist es jedoch in den meisten Fällen, einen Versicherungsvergleich auf einem namhaften Onlineportal durchzuführen und sich beraten zu lassen. Dort können viele Angebote und Tarife auf einen Blick miteinander verglichen werden. Fast immer ist es ebenfalls möglich, den Vertrag online abzuschließen.