Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers, nicht des Mieters.
- Mieter sichern ihr eigenes Inventar mit der Hausratversicherung ab.
- Schäden an der Wohnung deckt die Privathaftpflicht (Mietsachschäden).
- Die Gebäudeversicherung wird oft über die Betriebskosten umgelegt.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung: Vermieter oder Mieter?
Die Wohngebäudeversicherung schließt immer der Eigentümer bzw. Vermieter ab – sie schützt die Bausubstanz, die ihm gehört. Mieter brauchen und können sie nicht abschließen. Der Vermieter darf die Kosten allerdings als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist.

Welche Versicherungen Mieter wirklich brauchen und abschließen müssen
- Hausratversicherung – für Möbel, Elektronik und Wertsachen.
- Privathaftpflicht – auch für Mietsachschäden an der Wohnung.
- optional Glasversicherung für Fenster und Glasflächen.
Mietsachschäden einschließen
Beschädigen Sie als Mieter z. B. den Parkettboden oder die Einbauküche, springt die Privathaftpflicht ein – aber nur, wenn der Baustein „Mietsachschäden“ eingeschlossen ist. Prüfen Sie das in Ihrer Police.
Wasser- oder Brandschaden in der Mietwohnung
Beschädigt ein Leitungswasser- oder Brandschaden die Bausubstanz (Wände, Boden, Leitungen), reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ihr eigener Hausrat (Möbel, Teppiche, Geräte) läuft über Ihre Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden schuldhaft verursacht, kann der Gebäudeversicherer bei Ihrer Privathaftpflicht Regress nehmen – auch dafür ist der Mietsachschaden-Einschluss wichtig.
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Mietsachschäden im Detail
Beschädigen Sie als Mieter die Mietsache – etwa Parkett, Einbauküche oder Sanitär –, springt Ihre Privathaftpflicht ein, aber nur mit eingeschlossenem Baustein Mietsachschäden. Ohne diesen Einschluss bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Ausgeschlossen bleiben in der Regel reine Abnutzung und Schäden an gemieteten Glasflächen (dafür gibt es die Glasversicherung).
Glasversicherung für Mieter
Geht eine Fensterscheibe, die Glaskeramik des Kochfelds oder die Duschabtrennung zu Bruch, zahlt weder die Hausrat noch automatisch die Gebäudeversicherung. Eine günstige Glasversicherung deckt Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung – sinnvoll vor allem in Wohnungen mit großen Glasflächen.
Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?
Bei einem Wasserschaden greifen mehrere Policen: Schäden an der Bausubstanz (Wände, Boden, Leitungen) reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters, Schäden am eigenen Hausrat Ihre Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden verursacht, kann der Gebäudeversicherer bei Ihrer Privathaftpflicht Regress nehmen. Melden Sie den Schaden umgehend dem Vermieter und Ihrer Versicherung.
Die Hausratversicherung des Mieters
Das wichtigste eigene Produkt des Mieters ist die Hausratversicherung: Sie ersetzt Möbel, Elektronik, Kleidung und Wertsachen bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl – zum Neuwert. Sinnvoll ist ein eingeschlossener Elementarbaustein, damit auch ein überfluteter Keller abgedeckt ist. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Hausrats (Faustregel: rund 650 € je Quadratmeter Wohnfläche).
Umlage über die Nebenkosten: Wie die Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt wird
Für Mieter entstehen keine direkten Kosten für die Gebäudeversicherung – wohl aber anteilig über die Nebenkostenabrechnung. Die eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung kostet zusammen oft nur einen niedrigen zweistelligen Monatsbeitrag.
Was darf der Vermieter umlegen? Umlagefähige Kosten anteilig auf der Abrechnung
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung darf der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Geregelt ist das in der Betriebskostenverordnung (BetrKV), genauer in § 2 Nr. 13. Danach sind die Beiträge zur Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes umlagefähig und tauchen in Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung auf.
Umgelegt werden dürfen aber nur Versicherungen, die das Gebäude betreffen, etwa gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und auf Wunsch Elementarschäden. Ihre eigene Hausratversicherung oder Privathaftpflicht zählt nicht dazu, diese schließen Sie als Mieter selbst ab. Prüfen Sie die umgelegten Versicherungskosten in der Abrechnung, denn nur tatsächlich vereinbarte und angemessene Beiträge sind zulässig.
Sind die Versicherungskosten für Mieter steuerlich absetzbar?
Als Mieter können Sie einzelne über die Nebenkosten umgelegte Leistungen steuerlich geltend machen, soweit es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Die reinen Versicherungsbeiträge für das Gebäude gehören in der Regel nicht dazu. Ihre eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung wirkt sich nur in Sonderfällen steuerlich aus. Mit der richtigen Police sind Sie als Mieter davon unabhängig zuverlässig abgesichert.
Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung für Mieter
Brauchen Mieter eine Gebäudeversicherung?
Wird die Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt?
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Was sind Mietsachschäden?
Was brauchen Mieter stattdessen?
Was kostet das für Mieter?
Was sind Mietsachschäden und wer zahlt?
Brauchen Mieter eine Glasversicherung?
Wie hoch sollte die Hausratsumme sein?
Darf der Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden am Gebäude?
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