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Erfahren Sie hier welche Bauherrenhaftpflicht das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat!
Fakten auf einen Blick
- Bauherren sind für Schäden und Unfälle, die im Zusammenhang mit ihrer Baustelle passieren, verantwortlich.
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht wird zukünftigen Eigenheimbesitzern noch vor Baubeginn empfohlen, sofern keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vorhanden ist.
- Beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Haftpflichtversicherungen zeitlich beschränkt sind und mit der Fertigstellung automatisch enden, spätestens aber nach 2 - 3 Jahren.
Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?
Bauherren haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Baustelle ordentlich gesichert ist, sodass die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden minimiert ist und selbst Dritten auf der Baustelle nicht zu Schaden kommen können. Mit Warnschildern, Bauzäunen und dem Sichern von Geräten und Maschinen kommen sie dieser Pflicht nach. Dadurch minimieren sie das Risiko von Unfällen. Und dennoch lassen sich nicht alle Risiken gänzlich vermeiden. So können die Bauzäune umstürzen, lose Dachziegel herabstürzen und Baugruben sowie Baumaschinen zur Gefahrenquelle werden. Bauarbeit ist nun einmal gefährlich. Die Bauherrenhaftpflicht sichert gegen ein breites Spektrum von Schäden ab.
Die Beschädigung von Sachen kann Bauherren teuer zu stehen kommen. Beispielsweise dann, wenn ein Bauzaun umfällt und ein an der Straße parkendes Fahrzeug beschädigt. Doch weitaus schlimmer sind Personenschäden. Fällt eine Person in eine Baugrube oder wird von Bauteilen verletzt, können die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen einen Millionenbetrag erreichen. Das bedeutet nicht nur das Aus für den Traum vom Eigenheim, sondern auch der finanzielle Ruin für den Bauherrn.
Bauherren haften für Schäden, die im Zusammenhang mit ihrer Baustelle und Baumaßnahmen passieren. Um sich gegen die Risiken während der Bauphase abzusichern, gibt es die Bauherrenhaftpflicht. Diese greift im Schadensfall und schützt damit die finanzielle Existenz ihrer Versicherungsnehmer.
Leistungen einer Bauherrenhaftpflicht: Was ist versichert?
Die Bauherrenhaftpflicht schützt ihre Versicherten vor den Kosten bei einem Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Bauherren tragen die Sorge für ihre Baustelle, einschließlichlich der Verkehrssicherungspflicht. Sie sind nicht nur verantwortlich, wenn Passanten verletzt oder fremde Sachen im Zusammenhang mit dem Bau beschädigt werden, sondern auch, wenn Freunde und Bekannte oder Familienmitglieder beim Bau im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder als Bauhelfer Hand anlegen und sich dabei verletzen. In diesen Fällen greift die Bauherrenhaftpflicht.
- Personenschäden: Umfassen alle Kosten, die aufgrund von einer Verletzung, Invalidität oder Tod der geschädigten Person entstehen. Dazu gehören auch Aufwendungen für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenzahlung, Schmerzensgeld und notwendige Umschulungen.
- Sachschäden: Versichert sind Kosten an beschädigtem, fremdem Eigentum. Dabei kann es sich um Aufwendungen für die Reparatur als auch für die Wiederbeschaffung handeln.
- Vermögensschaden: Er resultiert aus einem Personen- oder Vermögensschaden. Beispielsweise handelt es sich um die Ausfallkosten, wenn ein beschädigtes Fahrzeug nicht genutzt werden kann oder wenn eine selbstständige Person aufgrund einer Verletzung einen Termin nicht wahrnehmen kann und dadurch Einkommenseinbußen hat. Die Kosten übernimmt die Bauherrenhaftpflicht.
Versichert sind insofern die Schadensersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden bzw. Vermögensschäden an den Bauherren. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche auf und schützt die Besitzer des zu bebauenden Grundstück somit gegen Schäden, die auf der Baustelle entstehen.
Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht fungiert auch als passiver Rechtsschutz. Die Bauherrenhaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet werden, notfalls auch vor Gericht.
Leistungen der Bauherrenhaftpflicht: Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind bei einer Bauherrenhaftpflicht Eigenschäden. Damit ist gemeint, wenn das Eigentum des Bauherrn beschädigt wird oder Schäden am Rohbau entstehen. Die Versicherung leistet auch nicht bei vorsätzlicher Missachtung von gesetzlichen Sicherungspflichten und der Überwachungspflicht (beispielsweise beim Gerüst). Außerdem schließen die meisten Versicherer sowohl Schäden am Grundwasser als auch an gemieteten Sachen aus. Sie sollten daher vor Baubeginn die Grundwasserverhältnisse überprüfen lassen. Zudem setzen die Gesellschaften für den Versicherungsschutz häufig voraus, dass die Bauherren eine Baufirma oder einen Architekten betrauen. Wer sein Eigenheim komplett in Eigenarbeit errichten möchte, hat es deutlich schwerer, eine geeignete Bauversicherung zu finden.
Bauherr & Haftpflicht: die Vorteile einer Bauherrenversicherung
Die Versicherung schützt vor den Kosten bei einem berechtigten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.
Als passiver Rechtsschutz wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen ihre Kunden ab.
Antragsteller können Versicherungssumme und Versicherungsumfang ihrem Bedarf entsprechend auswählen.
Aufwendungen für eine Haftpflichtversicherung lassen sich in der Steuererklärung geltend machen.
Das sind die Nachteile von Versicherungen für Bauherren beim Hausbau
Eigenschäden am Rohbau sind nicht mitversichert. Für eine umfangreiche Gebäudeneubauversicherung müssen diverse Verträge ergänzend abgeschlossen werden. Dadurch erhöht sich die Prämie.
Die meisten Gesellschaften schließen Schäden am Grundwasser und an geliehenen Dingen aus. Dazu gehören auch teure Baumaschinen, die vom Nachbar ausgeliehen wurden.
Wie jeder Versicherungsvertrag sieht auch diese Versicherungsart Leistungseinschränkungen und Ausschlüsse vor, die bewirken, dass die Versicherung im Schadenfall die Leistung verweigert. Daher sollten Verbraucher bei einem Bauherrenhaftpflicht-Vergleich die Tarifbedingungen genau prüfen.
Für wen eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist
Die Bauherrenhaftpflicht ist nicht nur sinnvoll, sie ist ein Muss für Hausbauer. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Schäden und Unfälle auf einer Baustelle nicht immer vermeiden. Für die Verantwortlichen kann ein schwerwiegender Schaden nicht nur ihr Bauvorhaben gefährden, sondern ihre gesamte finanzielle Existenz bedrohen, nicht nur zum Schadenzeitpunkt sondern auch in der Zukunft.
Die Absicherung ist bei Neubauten, aber auch bei Um- und Anbauten sinnvoll. Auch wer sein Haus umfassend saniert und modernisiert sollte eine entsprechende Versicherung abschließen. Jede Baustelle birgt Gefahren, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder ein bereits bestehendes Gebäude handelt. Letztendlich ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist und niemand zu Schaden kommt.
Bauherrenhaftpflicht Kosten: Das kommt auf Bauherren zu
Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Bauzeit spielen auch die Bausumme und die Summe der Eigenleistungen eine Rolle. Auch der Wohnort, die Wohnfläche und die Bauart sind für den Beitrag entscheidend.
Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach verschiedenen Aspekten. Kostenfaktoren sind Zusatzeinschlüsse, gefahrenerhöhende Merkmale oder eine höhere Deckungssumme beziehungsweise einen geringeren Selbstbehalt. Auch bestehen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Tarifmodelle Daher sollten zukünftige Eigenheimbesitzer vor Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich durchführen, um verschiedene Gesellschaften und ihre Konditionen zu prüfen.
Beispiel: Kosten einer Bauherrenversicherung
150 Quadratmeter großes Einfamilienhaus, 300.000 Euro Bausumme mit 50.000 Euro Eigenleistung und Bauzeit zwei Jahre
- Ab 136 Euro im Jahr für mindestens 5 Millionen Euro Versicherungssumme, Einschluss grober Fahrlässigkeit und Selbstbehalt von 250 Euro
Versicherungsbedingungen der Bauherrenhaftpflicht: Damit Bauherren bei einem Bauvorhaben nicht haften müssen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden an Dritten entstehen, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen. Hier sind einige der wichtigsten Versicherungsbedingungen, die Sie bei der Auswahl einer Bauherrenhaftpflichtversicherung berücksichtigen sollten:
- Abdeckung: Es ist wichtig zu prüfen, welche Art von Schäden von der Versicherung abgedeckt werden. Dies kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein und umfassen beispielsweise Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
- Zeitraum: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte für den Zeitraum des gesamten Bauprojekts gelten. Dies umfasst normalerweise auch den Zeitraum nach der Fertigstellung, in dem noch Garantieleistungen erforderlich sind.
- Versicherungssumme: Es ist wichtig zu überprüfen, welche Versicherungssumme für den Schutz ausreichend ist. Die Höhe der Versicherungssumme sollte an die Größe und den Umfang des Bauprojekts angepasst werden.
- Subunternehmer: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte auch Schäden abdecken, die durch Subunternehmer verursacht werden. Es ist jedoch wichtig zu überprüfen, ob diese Schäden in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich erwähnt werden.
- Selbstbehalt: Ein Selbstbehalt ist ein bestimmter Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Es ist wichtig, diesen Selbstbehalt im Vorfeld zu kennen, um besser abschätzen zu können, welche finanziellen Auswirkungen ein Schaden haben wird.
Es ist wichtig, bei der Auswahl einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sorgfältig die Versicherungsbedingungen zu prüfen Damit stellen Bauherren sicher, dass sie ausreichend gegen finanzielle Verluste geschützt sind.
Die passende Bauherrenhaftpflicht finden
Um eine günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung für den eigenen Bedarf zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Verbraucher können sich zunächst an Tests der Verbraucherportale orientieren. Stiftung Warentest und andere führen von Zeit zu Zeit einen Bauherrenhaftpflicht-Test durch, bei dem verschiedene Gesellschaften und ihre Tarifmodelle geprüft werden. Diese Tests geben Aufschluss darüber, welche Versicherer mit besonderen Leistungen oder einem herausragenden Service überzeugen konnten. Man kann sich selbstverständlich auch direkt bei den Versicherern informieren. Versicherungsmakler beraten Sie gerne.
Das sind die Testsieger der Bauherrenhaftpflicht
- 2017 prüfte Finanztest diverse Bauversicherungen. Von 34 getesteten Gesellschaften gingen im Bereich der Bauherrenhaftpflichtversicherung als Testsieger Gothaer, Bayerische, BGV Badische, VHV und die Haftpflichtkasse Darmstadt hervor.
Der Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich für eine individuelle Absicherung
Ein Blick auf die Tests und Testsieger der Bauherrenhaftpflicht gibt einen ersten Aufschluss über Gesellschaften, die mit guten Leistungen überzeugen konnten. Jeder Versicherungsvertrag ist immer individuell gestaltet und jeder Verbraucher hat einen eigenen Bedarf. So benötigen Personen, die überwiegend in Eigenleistung bauen, ein anderes Tarifmodell als Verbraucher, die ihr Haus komplett von einer Firma errichten lassen.
Aus diesem Grund wird Bauherren grundsätzlich zu einem Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleich geraten. Mit einem Vergleichsrechner können sie verschiedene Anbieter und deren Angebote prüfen. So finden sie nicht nur heraus, was die Absicherung für ihren Bedarf kostet. Sondern auch, welche Gesellschaft mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt.
Darauf sollten Sie beim Bauherrenhaftpflicht Vergleich achten
Wichtige Punkte
Das Haftungsrisiko beginnt nicht erst mit dem ersten Spatenstich. Bereits mit dem Kauf des Grundstücks haften die Eigentümer für Schäden auf ihrem Grund und Boden. Da eine Bauherrenhaftpflicht in der Regel auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einschließt, ist es empfehlenswert, dass der Versicherungsschutz beginnt, sobald der Kaufvertrag für das Grundstück rechtskräftig ist. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn über die private Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für unbebaute Grundstücke besteht.
Bereits während der Planungsphase besteht das sogenannte „Risiko aus eigener Planung“. Darunter fallen Schäden, die aufgrund einer fehlerhaften Planung der Immobilie entstehen.
Wer Eigenleistungen vorsieht und selbst beim Errichten der Immobilie mitwirkt, muss entsprechend versichert sein. Der Vertrag sollte daher eine „Mitversicherung von Selbsthilfe am Bau“ vorsehen.
Während der Bauphase sind häufig Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn behilflich. Damit diese, wenn es zu einem Unfall kommen sollte, optimal geschützt sind, sollte der Tarif private Helfer einschließen. Darunter fallen Personen, die nicht gewerblich am Bau beteiligt sind. Bauarbeiter hingegen sind über die Unfallversicherung abgesichert.
Die Bauherrenhaftpflicht sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen. Besser noch sind Tarife, die höhere Versicherungssummen beinhalten. Bei den heutigen Baukosten sind Tarifmodelle mit 250.000 Euro oder gar nur 100.000 Euro Deckung nicht mehr zeitgemäß.
Nicht jeder Tarif leistet bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Da diese jedoch keine Seltenheit darstellen, sollten Verbraucher darauf achten, dass grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert sind. Hierbei empfiehlt sich ein weiterer Blick in die Tarifbedingungen. Denn häufig sind diese Leistungen in ihrer Summe begrenzt. Empfehlenswert ist ein Tarif, der grobe Fahrlässigkeit ohne Einschränkung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme einschließt.
Um die Kosten für die Bauherrenversicherung zu reduzieren, sehen viele Gesellschaften einen Selbstbehalt vor. Das bedeutet, die Versicherten zahlen im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst. In der Regel liegt dieser Betrag zwischen 250 und 1.000 Euro. Wer im Fall der Fälle keinen Eigenanteil leisten möchte, muss einen Tarif ohne Selbstbehalt wählen. Doch Vorsicht: Möglich ist auch, dass die Gesellschaften für bestimmte Schäden eine Selbstbeteiligung vorsehen. Beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit oder Rauch- und Rußschäden.
Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen eine Bauherrenhaftpflicht ein. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Für Verbraucher, die lediglich Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen vorsehen, können die Leistungen der Privathaftpflicht möglicherweise ausreichend sein. In diesem Fall ist es ratsam, zunächst zu prüfen, ob die bestehende Versicherung das Risiko bedarfsgerecht abdeckt.