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Fakten auf einen Blick
- Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Vereinigungen, die Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen.
- Sie dienen dazu, Versorgungslücken im Alter zu schließen.
- Pensionskassen können von einem einzelnen Betrieb oder als Vereinigung mehrerer Unternehmen gegründeten werden.
Kurz erklärt: Was ist die Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist vielen Verbrauchern ein Begriff, doch was ist das eigentlich? Im Wesentlichen handelt es sich bei einer Pensionskasse um eine rechtlich selbstständige Einrichtung für eine betriebliche Altersvorsorge. Die Mitglieder bringen während der Anwartschaftsphase einen Beitrag auf. Damit sichern sie sich den rechtlichen Anspruch auf eine Leistung. In diesem Fall stellt diese ein Anrecht auf eine Renten- oder Kapitalauszahlung dar. Somit unterscheidet sich die Pensionskasse nur gering von der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wird die Kasse von einer oder mehreren Firmen gegründet. Sie kann sich zudem auf eine bestimmte Branche oder eine Region beziehen. Damit möchten diese Betriebe ihren Mitarbeitern eine eigene Vorsorgeeinrichtung zum Vermögensaufbau für das Alter anbieten.
Wann und von wem wird die Pensionskasse gewählt?
Die Pensionskasse wird oft von tarifgebundenen Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch genommen. Da die Pensionskassen oft echte Gruppentarife für einen großen Abnehmerkreis anbieten können, sind die Konditionen für die Renten- oder Lebensversicherung attraktiver als bei einer Direktversicherung. Verschiedene Pensionskassen wenden sich – ebenso wie die Tarifpartner – an bestimmte Berufsgruppen oder Geschäftszweige. Dies können zum Beispiel genossenschaftlich organisierte Unternehmen sein, Arbeitgeber der Finanzwirtschaft oder der Metallindustrie. Im Rahmen von Tarifverhandlungen kann die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an der Altersvorsorge festgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, können die Arbeitnehmer versuchen, individuelle Arbeitgeberbeteiligungen auszuhandeln.
Auch die externen Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse sind für den Arbeitgeber nicht risikolos: Kann der Lebensversicherer die garantierten Rentenzusagen nicht einhalten, steht der Arbeitgeber in der Pflicht, den fehlenden Altersvorsorgebetrag zu leisten.
Wie funktioniert eine Pensionskasse?
Das Prinzip der Pensionskasse ist denkbar einfach: Angestellte zahlen einen bestimmten Betrag ihres Bruttoeinkommens in die Kasse ein. Anhand der Summe lassen sich die rechtlichen Leistungsansprüche ermitteln. Von Vorteil ist, dass die Mitarbeiter den Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei einbezahlen können.
Die Pensionskasse garantiert den Mitgliedern eine Leistung. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Rentenzahlung. Allerdings gibt es auch Versorgungseinrichtungen, die weitere Absicherung vorsehen. Beispielsweise die Absicherungen von Hinterbliebenen und eine Todesfallleistung. Scheiden Mitglieder aus dem Arbeitsverhältnis aus, können sie den Vertrag meist beibehalten. Allerdings können sie in vielen Fällen keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Dann bemisst sich ihr Anspruch anhand des bisher einbezahlten Kapitals.
Pensionskasse in der Steuererklärung angeben: Nur mit Nettoentgeltumwandlung
Alternativ zur Bruttoentgeltumwandlung können Mitglieder die Beiträge auch aus ihrem Nettolohn bezahlen. Der Vorteil dabei ist, dass sie die Pensionskasse in der Steuererklärung angeben können. Da sie bei einer klassischen Entgeltumwandlung bereits Steuern und Sozialabgaben sparen, entfällt die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge. Wenn diese jedoch aus dem Nettolohn bezahlt werden, haben die Mitglieder keine direkten Steuervorteile. Daher können sie in ihrer Steuererklärung die Aufwendungen zur Pensionskasse in Zeile 37 eintragen.
Auszahlung der Pensionskasse
Es gibt verschiedene Formen der Leistungszahlung. Mitglieder können eine Auszahlung des Kapitals als Einmalbeitrag oder eine Altersrente beziehen. Möglich wäre auch eine anteilige Kapitalauszahlung und anschließender Verrentung der Restsumme. Im Wesentlichen ist dies von der Pensionskasse und den vertraglichen Vereinbarungen abhängig.
Ab wann kann die Pensionskasse ausgezahlt werden?
Die Auszahlung der Pensionskasse ist von den vertraglichen Bestimmungen abhängig. Aktuell sind die meisten Verträge auf das Endalter 62 oder 65 geschlossen. Da die Leistungsphase der Pensionskasse jedoch mit Altersrentenbeginn eintreten sollte, steigt der Auszahlungsbeginn mit voraussichtlichem Rententermin.
Eine vorzeitige Kündigung der Pensionskasse ist nicht möglich. Der Vertrag lässt sich nur beitragsfrei stellen. Dementsprechend können sich die Mitglieder das Kapital ohne triftigen Grund nicht vorzeitig auszahlen lassen.
Vorteile und Nachteile
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Alter nicht ausreichend. Mit einer bAV können Angestellte die Versorgungslücke schließen.
Die Beiträge für die Pensionskasse sind steuer- und sozialabgabenfrei. Beiträge aus dem Nettolohn lassen sich steuerlich geltend machen.
Der Verwaltungsaufwand ist für Arbeitgeber sehr gering. Dies reduziert auch die Kosten für eine Pensionskasse.
Von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber. Unternehmer binden die Mitarbeiter an ihren Betrieb, indem sie zu ihrem Vermögensaufbau beitragen.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich am Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter. Somit steuern sie einen Teil der Beiträge in die Pensionskasse bei.
Leistungen aus der Pensionskasse müssen mit dem eigenen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Eine Besteuerung ist bei Renten wie auch bei Kapitalauszahlungen vorgesehen.
Die Verträge der Pensionskassen sind im Regelfall einheitlich. Daher können die Mitglieder keine individuellen Einschlüsse wie eine BU-Zusatzversicherung vereinbaren.
Wirtschaftliche Entwicklungen können die Rendite der Pensionskasse schmäler. Die Folge davon sind Kürzungen der Betriebsrenten.
Der Anbieter der Pensionskasse wird vom Arbeitgeber bestimmt. Daher können Angestellte den Versorgungsträger nicht frei wählen.
Wie wird die Pensionskasse versteuert?
Die Auszahlungen aus Verträgen der Pensionskasse, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind in voller Höhe steuerpflichtig. Vom Bruttobetrag der Rentenleistungen wird vor der Versteuerung der sogenannte Altersentlastungsbetrag abgezogen. Altverträge werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser ist vom Renteneintrittsalter des Versicherten abhängig.