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Möchten Sie wissen, welche Rechtsschutzversicherung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat?
Was ist eine Rechtsschutzversicherung für Firmen bzw. Gewerberechtsschutz?
Sie sind selbstständig, gründen eine Firma oder sind bereits Chef eines Unternehmens? Dann ist eine Firmenrechtsschutzversicherung genau das Richtige für Sie! Mit einer speziellen Rechtsschutzversicherung sichern sich Selbständige, freiberuflich Tätige oder auch Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern rechtlich ab. Entsprechend lassen sich alle Streitigkeiten, sei es mit Kunden, mit dem Finanzamt oder auch mit dem Vermieter der Gewerberäume ohne finanzielle Sorge angehen, denn der Rechtsschutz für Unternehmen übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. Beispiel: Der Gewerberechtsschutz übernimmt die Kosten für strittige Zahlungsforderungen.
Eine Rechtsschutzversicherung gilt als Pflichtversicherung für Unternehmer, auch wenn sie selbstständig sind oder nur ein kleines Gewerbe ausüben. Schließlich lernt jeder früher oder später den säumigen Kunden oder Lieferant kennen, der auch nach mehrmaliger Mahnung seine Rechnung nicht bezahlt und auf berechtigte Forderungen mit Betrug oder Beleidigung reagiert. Ohne den Rechtsschutz für die Firma schreckt so mancher Selbständige oder Kleinbetrieb im gewerblichen Bereich vor gerichtlichen Schritten zurück. Zu der Unsicherheit, ob der Kunde überhaupt in der Lage ist zu zahlen, kommen dann noch die Kosten für Anwalt und Gericht.
Dieser Artikel erklärt die Firmenrechtsschutzversicherung. Sie erfahren, welche Kosten übernommen werden und was der Firmenrechtsschutz kostet, welche Höhe der Deckungssumme optimal ist, was mitversichert ist und beim Abschluss beachtet werden muss. Unterschiede zwischen der Gewerberechtsschutzversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung sind ebenso Thema wie der Versicherungsvergleich und ein Firmenrechtsschutz Test.
Für wen ist ein Firmenrechtsschutz sinnvoll?
Der Firmenrechtsschutz ist sinnvoll, wenn ein Unternehmer in einen Rechtsstreit gezwungen wird. Die Furcht vor Gerichts- und Anwaltskosten können dazu führen, dass Selbständige davor zurückschrecken. Lieber nehmen sie dann ungerechtfertigte Verluste in Kauf, obwohl sie juristisch im Recht sind.
Ausufernde Kosten aus einem Rechtsstreit oder einer ungeklärten Rechtsfrage können Firmen in den Ruin treiben.
Deshalb sollten Firmeninhaber in eine entsprechende Versicherung investieren, besonders dann, wenn sie für Angestellte Verantwortung tragen. Darüber hinaus tragen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ein erhöhtes Risiko für gerichtliche Auseinandersetzungen. Zusätzlich bieten gemietete Geschäftsräume und ein geschäftlicher Fuhrpark Gründe für die Auseinandersetzung vor Gericht.
Was ist beim gewerblichen Rechtsschutz versichert?
Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lässt es sich beruhigt aufatmen. Sei es als Privatperson, beispielsweise beim Mietrechtsschutz oder als Unternehmer mit dem Rechtsschutz für die Firma, denn bei einem Rechtsstreit übernehmen wir die Kosten dafür. Je mehr Kontakte ein Unternehmen hat, desto höher fällt auch das Risiko aus, in einen Rechtsstreit zu geraten.
Eine gute Firmenrechtsschutzversicherung leistet für Streitfälle im Arbeitsrecht und im Vertragsrecht. Allerdings bleibt das Vertragsrecht für die Hauptgeschäfte des Unternehmens meist außen vor. Aber auch im Steuer- und Sozialrecht leistet die Rechtsschutzversicherung für Firmeninhaber. Optional lohnt es sich je nach Bedarf, einen Rechtsschutz für betrieblich genutzte Fahrzeuge und Immobilien zu integrieren, um beispielsweise gegen einen Verkehrsunfall juristisch gerüstet zu sein. Entsprechend der Art der selbständigen Tätigkeit beziehungsweise der Kundschaft macht es Sinn, auch ein Strafrechtsschutz für Unternehmer zu integrieren.
Die Firmenrechtsschutzversicherung zahlt für gerichtliche Streitfälle im:
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht für Nebengeschäfte
- Steuer- und Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
Zusätzliche Bausteine sind:
- Verkehrsrecht
- Immobilienrecht
- Strafrecht
Welche Rechtsstreitigkeiten sind nicht im Leistungsumfang der Firmenrechtsschutzversicherung enthalten?
Die Firmenrechtsschutzversicherung sichert Unternehmer umfangreich ab. Dennoch gibt es einige Rechtsbereiche, die nicht versichert sind. Im Folgenden führen wir die Teilbereiche auf, die im Allgemeinen im Firmenrechtsschutz nicht enthalten sind.
- Streit um die Rechte an Bildern, Marken, Patenten oder sonstige Urheberrechte
- Streitigkeiten zwischen mehreren Firmeninhabern um die Anteile am Unternehmen
- Streit mit Geschäftspartnern (Kunden, Subunternehmen, Lieferer) um Verträge für die Hauptgeschäfte des Unternehmens
Besonderheiten für Heilberufe
Entsprechend seiner Ausdehnung auch auf Freiberufler nutzen Angehörige von Heilberufen häufig auch den Rechtsschutz für Gewerbetreibende. Hierzu gehören einerseits Ärzte und Tierärzte, Hebammen und Apotheker, aber auch Heilpraktiker und Chiropraktiker. Optiker, Krankenpfleger und verschiedene Therapeuten nutzen aufgrund ihrer Berufsrisiken gerne den Firmenrechtsschutz.
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutz für Firmen?
Der Firmenrechtsschutz bietet grundsätzlich eine finanzielle Absicherung. Zum einen, wenn der Firmeninhaber aktiv die eigenen rechtlichen Interessen durchsetzen muss, um zu seinem Recht zu kommen. Zum anderen auch dann, wenn andere mit ungerechtfertigten Forderungen den Firmeninhaber in Zugzwang bringen (passiver Rechtsschutz).
Die Firmenrechtsschutzversicherung zahlt für Anwaltskosten, Gerichtskosten und die notwendigen Gutachter und Sachverständigen. Auch die Kosten für Zeugen werden vom Rechtsschutz übernommen. Zudem beinhalten zahlreiche Rechtsschutzversicherungen bereits die Kostenübernahme für aussergerichtliche Mediationsverfahren. Die Kostenzusage gilt bis zur vereinbarten Deckungssumme, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Gibt es einen Firmenrechtsschutz mit Vertragsrechtsschutz?
Bei der Frage nach dem Vertragsrechtsschutz machen sich Firmeninhaber Sorgen um ihr Hauptgeschäft. Besser gesagt, es geht um die Absicherung des Firmenrisikos. Aus diesem Grund halten sich Firmenrechtsschutzversicherungen beim Vertragsrechtsschutz zurück. Wünscht der Unternehmer dennoch die Absicherung des Vertragsrechtes im Hauptgeschäft, muss er gezielt nach einer entsprechenden Versicherung suchen. Aufgrund des hohen Risikos kostet ein solcher Vertrag regelmäßig mehr.
Die Kostenübernahme für das Vertragsrecht in Nebengeschäften sichern die Rechtsschutzversicherungen normalerweise zu. Mit anderen Worten, wenn ein Betrieb verschiedene Leistungen anbietet, können diese eventuell in Haupt- und Nebengeschäft unterschieden werden.
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
Mit einem Rechtsschutz für ihr Unternehmen sichern sich selbstständig Tätige beruflich ab. Allerdings gehen auch Selbständige einem Beruf nach. Warum reicht in diesem Fall nicht die Berufsrechtsschutzversicherung aus? Ganz einfach deshalb, weil jeder Teilbereich im Rechtsschutz seine Besonderheiten aufweist. Mit dem Berufsrechtsschutz sichern sich Arbeitnehmer ab, während der Rechtsschutz für Selbstständige andere Risiken abdeckt. Dieser Unterschied ist wichtig und muss besonders bei einer Existenzgründung berücksichtigt werden.
Unterschied zwischen einer Firmenrechtsschutzversicherung und dem Berufsrechtsschutz
Die Firmenrechtsschutzversicherung gilt für:
- Gewerbetreibende
- freiberuflich Tätige
- Einzel- und Kleinunternehmer
- Mittel- und Großunternehmer
Die Firmenrechtsschutzversicherung gilt nicht für:
- abhängig Beschäftigte
Berufsrechtsschutz gilt für:
- Angestellte
- Beamte
- Im öffentlichen Dienst Beschäftigte
Berufsrechtsschutz gilt nicht für:
- selbständig Tätige
Unterschied zwischen einer Firmenrechtsschutzversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung
Als Unternehmer lohnt es sich, gegen eine Vielzahl von Risiken gewappnet zu sein, besonders finanziell. Schließlich stellt das Unternehmen die Sicherung der eigenen Existenz dar. Aus diesem Grund darf an notwendigen und existenziellen Versicherungen nicht gespart werden. Mit anderen Worten, der Unternehmer muss sich genau informieren, um sein Unternehmen ausreichend abzusichern.
Entsprechend reicht es unter Umständen nicht aus, nur einen Firmenrechtsschutz oder eine Betriebshaftpflicht abzuschließen. Denn beide Versicherungen greifen bei unterschiedlichen Schadensfällen, die Betriebshaftpflicht beispielsweise überwiegend bei Sach- und Vermögensschäden.
Leistungsbereich Firmenrechtsschutzversicherung:
- Rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, Kunden oder Zulieferern, Finanzamt, Vermietern von Räumlichkeiten oder Kfz-Werkstätten
- Übernahme der Kosten von Anwälten, Gericht, Sachverständigen, Gutachtern und Zeugen, damit der Unternehmer zu seinem Recht kommen kann
Hier leistet die Firmenrechtsschutzversicherung nicht:
- Bei direkten Schäden an Personen, Dingen oder Geldern, die im Rahmen der Tätigkeiten des Betriebes entstehen
Leistungsbereich Betriebshaftpflicht:
- Schäden, die durch betriebliches Verschulden an Personen, Sachen oder Vermögen entstehen
- Kostenübernahme in Haftpflichtfällen aus dem Betrieb
Hier leistet die Betriebshaftpflicht nicht:
- bei Kosten aus Rechtsstreitigkeiten, die der Firmeninhaber decken muss
Gibt es beim Firmenrechtsschutz einen Tarif ohne Wartezeit?
Der Gewerberechtsschutz gliedert sich in verschiedene Teilbereiche. Dabei können unterschiedliche Wartezeiten gelten. Während im Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz und im Verwaltungsrechtsschutz normalerweise mindestens drei Monate Wartezeit anfallen, gibt es auch Rechtsschutz im Firmenbereich, in denen der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag besteht.
Hier gilt es jedoch mit dem Versicherer in Kontakt zu treten oder bereits beim Vergleich verschiedener Tarife darauf zu achten, dass keine Wartezeit besteht. Folgende Versicherungsbereiche lassen sich im Firmenrechtsschutz ohne Wartezeit versichern:
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Schadensersatzschutz
- Strafrechtsschutz
Kosten für den Gewerberechtsschutz
Eine pauschale Angabe lässt sich zu den Kosten für den Firmenrechtsschutz nicht machen, denn er ist individuell wie Ihr Unternehmen. Die jährlichen Kosten werden durch mehrere Faktoren beeinflusst. Dennoch sollte kein Unternehmer vor den anfallenden Kosten zurückschrecken. Einerseits kann der entsprechende Rechtsschutz den Betrieb im Ernstfall vor Ausgaben im sechsstelligen Bereich bewahren. Zum anderen lassen sich die Ausgaben für den Firmenrechtsschutz steuerlich geltend machen.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
- Deckungssumme
Bereits bei der Vereinbarung der Deckungssumme sollten die Betriebsart und das damit verbundene Risiko eines Rechtsstreites berücksichtigt werden. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro. Allerdings wählen umsichtige Unternehmer Deckungssummen von einer Million. Oder sie legen Wert auf eine Versicherungssumme ohne Obergrenze.
- Selbstbeteiligung
Versicherer bieten in aller Regel eine Selbstbeteiligung an. Das gilt auch für Selbständige. Die Selbstbeteiligung liegt zwischen 150 und 500 Euro. Einige Versicherer bieten die Option, dass sie nur einmal im Jahr gezahlt werden muss, selbst wenn mehrere Versicherungsfälle vorliegen. Andere Versicherungen fordern die Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall. Hier heißt es für den Betrieb, beziehungsweise gerade für freiberuflich Tätige, genau hinzusehen. Nicht immer ist eine günstige Firmenrechtsschutzversicherung auch optimal geeignet.
- Art und Größe des Betriebes
Die Versicherungssumme bemisst sich nach dem Risiko, dass ein Versicherungsfall eintritt. Aus diesem Grund spielt die Art des versicherten Betriebes eine Rolle bei der Bemessung der Versicherungskosten. Aber auch die Anzahl der Mitarbeiter und die Höhe des Umsatzes wirken sich auf die Versicherungsprämie aus.
Ein Firmenrechtsschutz Vergleich hilft bei der Wahl
Für die Unternehmensrechtsschutzversicherung gibt es viele Anbieter. Aus diesem Grund sollte nicht die erstbeste Firmenrechtsschutzversicherung gewählt werden. Schließlich kommt es beim Firmenrechtsschutz Vergleich nicht nur darauf an, dass die günstigste Versicherung gefunden wird. Besser gesagt, so unterschiedlich wie die Branchen sind, so unterschiedlich sind auch die Schwerpunkte der einzelnen Versicherungen. Gerade bei der Rechtsschutzversicherung für Firmen und Freiberufler sollte auf die richtigen Bausteine geachtet werden.
Klären Sie folgende Fragen:
- Muss ich auch Mitarbeiter versichern?
- Müssen Fahrzeuge in einem Verkehrsrechtsschutz für den Betrieb versichert werden?
- Welche zusätzlichen Leistungen benötige ich für meinen Betrieb?
- Welche Deckungssumme wird angeboten?
- Welche Selbstbeteiligungen sind möglich?
- Wie hoch ist die Versicherungsprämie?
- Welche Wartezeit muss ich bei welcher Versicherung einplanen?
Gibt es einen unabhängigen Firmenrechtsschutz Test?
So unterschiedlich wie die Branchen, so unterschiedlich sind auch die Angebote verschiedener Versicherer. Zudem richten sich die unabhängigen Testinstitute vorwiegend an Privatpersonen. Aus diesem Grund bieten weder Stiftung Warentest noch andere Verbrauchermagazine einen Firmenrechtsschutz Test an. Dennoch finden sich zahlreiche Tarife für leistungsfähige Rechtsschutzversicherungen. Bei einem Firmenrechtsschutz Vergleich sollten Sie die großen Versicherer nicht außen vorlassen. Dazu gehören beispielsweise ARAG, HDI, Roland Rechtsschutz und Advocard.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Ein guter Unternehmensrechtsschutz übernimmt auch die Tätigkeiten der Mitarbeiter, welche diese für das Unternehmen ausführen. Hierauf gilt es bei der Auswahl des Tarifes zu achten.
Alle Rechtsschutzversicherungen, welche der rechtlichen Absicherung der beruflichen Tätigkeit dienen, lassen sich steuerlich geltend machen. Sie müssen die Kosten nicht komplett selbst tragen. Den Rechtsschutz-Anteil setzen Sie bei den Betriebsausgaben an. Dann können Sie den Firmenrechtsschutz von den Steuern absetzen. Anteile für den Privatrechtsschutz müssen Sie dabei herausrechnen.
In der Regel bieten die Versicherer auch Kombipakete an. Das bedeutet, dass ein Unternehmensrechtsschutz abgeschlossen wird. Zusätzlich werden die notwendigen Bausteine des Privatrechtsschutzes integriert. Dadurch fällt nur eine Police an. Hier achten Sie jedoch auf die gesonderte Ausweisung des Kostenanteiles für die Firmenrechtsschutzversicherung, zwecks steuerlicher Vorteile.
In diesem Fall kann es tatsächlich passieren, dass der Unternehmensrechtsschutz nicht leistet. Stellen Sie in jedem Fall vor einem Rechtsstreit eine Anfrage an Ihre Versicherung, ob diese dafür die Kosten übernimmt.
Wenn ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen ins Ausland unterhält oder anstrebt, sollte dort auch die Rechtsschutzversicherung greifen. Besprechen Sie diesen Punkt mit Ihrem Versicherungsberater. Beziehungsweise achten Sie beim Versicherungsvergleich darauf, ob der erweiterte Unternehmensrechtsschutz auch im Ausland gültig ist.