Renten­versicherung verkaufen 2026:statt kündigen mehr herausholen

Rentenversicherung verkaufen statt kündigen: Zweitmarkt, Beitragsfreistellung und Beleihung im Überblick.

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Rentenversicherung verkaufen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Rentenversicherung verkaufen bringt über den Zweitmarkt oft mehr als die Kündigung.
  • Ankäufer zahlen einen Kaufpreis über dem Rückkaufswert und führen die Police fort.
  • Verkaufen lassen sich nur kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen – nicht die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Alternativen sind Beitragsfreistellung, Beleihung und der Policen-Widerruf.
  • Welcher Weg sich lohnt, hängt von Vertragslaufzeit, Garantiezins und Steuerstatus ab.

Rechner: Verkaufen oder kündigen – was bringt mehr?

Rentenversicherung verkaufen statt kündigen

Wer Geld benötigt oder seine Rentenversicherung nicht mehr braucht, kündigt oft vorschnell. Doch die Kündigung der Rentenversicherung ist meist die teuerste Lösung: In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet werden. Eine attraktive Alternative ist der Verkauf der Rentenversicherung über den Zweitmarkt: Spezialisierte Ankäufer zahlen in den meisten Fällen mehr als der Versicherer und führen den Vertrag fort.

Der Verkauf Ihrer privaten Rentenversicherung lohnt sich vor allem, wenn der Vertrag schon einige Jahre läuft und einen soliden Wert angespart hat. So sichern Sie sich kurzfristig Liquidität, ohne hohe Verluste hinzunehmen. Ob sich der Verkauf einer Rentenversicherung wirklich rechnet, zeigt der Vergleich von Rückkaufswert und Zweitmarktangebot.

Vorteile

  • Oft mehr als der Rückkaufswert
  • Police läuft weiter, Todesfallschutz bleibt
  • Schnelle Auszahlung und Liquidität

Nachteile

  • Nur für kapitalbildende Verträge
  • Abschlag gegenüber der späteren Ablaufleistung
  • Seriosität des Ankäufers prüfen
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So funktioniert der Verkauf über den Zweitmarkt

Beim Verkauf wird die Police nicht aufgelöst, sondern an einen gewerblichen Ankäufer übertragen. Dieser Ankauf läuft über den sogenannten Zweitmarkt für Lebens- und Rentenversicherungen. Der Käufer wird neuer Versicherungsnehmer, zahlt – falls vorgesehen – die Beiträge weiter und kassiert am Ende die Ablaufleistung. Sie als bisheriger Versicherungsnehmer erhalten sofort den vereinbarten Kaufpreis ausgezahlt.

Weil die Anbieter solche Verträge als Vermögensanlagen im Zweitmarkt bündeln und weiterführen, können sie mehr bieten als den reinen Rückkaufswert beim Versicherer. Gegenüber der Kündigung bringt der Verkauf in der Regel mehr Geld. Ein wichtiger Vorteil: Bei vielen Verträgen bleibt der vereinbarte Todesfallschutz für die versicherte Person bestehen, sodass der Hinterbliebenenschutz nicht entfällt. Wer seine Rentenversicherung über den Zweitmarkt verkaufen möchte, sollte mehrere Ankäufer vergleichen, denn die Angebote unterscheiden sich deutlich.

Der Ankauf einer Lebens- oder Rentenversicherung findet auf einem sogenannten Zweitmarkt für Versicherungen statt – also nicht beim ursprünglichen Versicherer, sondern bei darauf spezialisierten Unternehmen. Seriöse Ankäufer sind in der Regel Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) und kaufen häufig ausschließlich private Rentenversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen an. Achten Sie auf diese Mitgliedschaft als Zeichen für einen vertrauenswürdigen Partner, wenn Sie Ihre private Rentenversicherung zu verkaufen beabsichtigen.

Welche Rentenversicherungen sich verkaufen lassen

Verkaufen lassen sich grundsätzlich nur kapitalbildende Verträge, die einen Rückkaufswert besitzen. Dazu zählen die klassische und die fondsgebundene Rentenversicherung sowie kapitalbildende Lebensversicherungen. Auch wer eine private Rentenversicherung verkaufen will, deren Vertrag vor einigen Jahren abgeschlossen wurde, findet meist einen Käufer – vorausgesetzt, der Vertrag hat genügend Kapital angesammelt.

Die meisten Ankäufer setzen einen Mindestrückkaufswert voraus, häufig rund 10.000 Euro. Je höher die bereits eingezahlten Beiträge und je länger die Vertragslaufzeit, desto attraktiver ist der Ankauf. Private Rentenversicherungen mit langer Restlaufzeit und hohem Garantiezins sind besonders gefragt, weil sie für den Käufer eine sichere Rendite versprechen.

Welche Verträge nicht angekauft werden

Nicht jeder Vertrag ist verkäuflich. Die gesetzliche Rentenversicherung lässt sich grundsätzlich nicht verkaufen, ebenso wenig staatlich geförderte oder betriebliche Verträge wie Riester-Rente, Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge – sie sind als Altersvorsorge zweckgebunden. Auch reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil haben keinen Rückkaufswert und werden daher nicht angekauft.

Eine eingeschlossene Zusatzversicherung – etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung – kann beim Verkauf entfallen. Prüfen Sie deshalb vorab, welche Bausteine Sie mit dem Verkauf der privaten Rentenversicherung verlieren und ob Sie diesen Schutz an anderer Stelle neu benötigen.

Kaufpreis: Was Sie für Ihre Police bekommen

Der Kaufpreis liegt in der Regel über dem Rückkaufswert, aber unter der späteren Ablaufleistung – der Ankäufer braucht eine Marge für sein Risiko. In der Praxis zahlen seriöse Anbieter häufig einige Prozent mehr als der Versicherer beim Rückkauf. Wie viel genau ausgezahlt wird, hängt von Garantiezins, Restlaufzeit, Überschüssen und der Höhe der eingezahlten Beiträge ab.

Wichtig ist ein transparentes, kostenloses Angebot. Lassen Sie sich vom Versicherer den aktuellen Rückkaufswert nennen und vergleichen Sie ihn mit dem Zweitmarktangebot. Erst wenn der Kaufpreis spürbar über dem Rückkaufswert liegt, lohnt sich der Verkauf der Rentenversicherung wirklich. Die Auszahlung erfolgt nach Vertragsübertragung meist innerhalb weniger Wochen.

Dennis Becker, Versicherungsexperte

Dennis Becker · Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Kündigen ist fast immer die schlechteste Option

Bevor Verbraucher eine Rentenversicherung kündigen, sollten sie alle Wege prüfen: Der Verkauf über den Zweitmarkt bringt oft mehr als der Rückkaufswert, die Beitragsfreistellung erhält das angesparte Kapital und der Policen-Widerruf kann bei Altverträgen sogar die volle Rückabwicklung bedeuten. Holen Sie immer mehrere Angebote ein, bevor Sie sich entscheiden.

Erst vergleichen, dann entscheiden

Rückkaufswert, Zweitmarkt und Beitragsfreistellung gegenüberstellen.

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Wann sich der Verkauf der Rentenversicherung besonders lohnt

Ob sich der Verkauf lohnt, hängt stark von Ihrer Situation ab. Besonders sinnvoll ist er, wenn Sie kurzfristig dringend Geld benötigen, die Beiträge nicht mehr leisten können oder das Kapital aus der Rentenversicherung benötigen. Ob Sie verkaufen oder kündigen, sollten Sie dabei nie überstürzt entscheiden. Statt den Vertrag mit Verlust zu kündigen, sichern Sie sich über den Verkauf einen höheren Betrag. Auch wer eine fondsgebundene Rentenversicherung verkaufen will, deren Wertentwicklung enttäuscht, kann den Zweitmarkt nutzen.

Stehen die Chancen gut? Das ist der Fall, wenn der Vertrag schon mehrere Jahre läuft, einen Mindestrückkaufswert von rund 10.000 Euro erreicht und noch eine gewisse Restlaufzeit hat. Je nachdem, wann die Rentenversicherung abgeschlossen wurde, müssen Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ein Ankäufer sie übernimmt. Liegt der Rückkaufswert dagegen sehr niedrig oder handelt es sich um eine reine Risikoabsicherung oder steht der Vertrag kurz vor der Auszahlung, ist der Verkauf meist nicht attraktiv. Besonders gefragt sind Verträge mit einer Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren. Beim Verkauf Ihrer Rentenversicherung gilt daher: erst die Voraussetzungen prüfen, dann bei mehreren Anbietern ein Angebot einholen. Auch Tests von Stiftung Warentest raten, die Rentenversicherung erst nach einem Vergleich auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Wer seine Rentenversicherung verkaufen möchte, fährt mit diesem Vorgehen am besten.

Rentenversicherung verkaufen in vier Schritten

Der Verkauf Ihrer Rentenversicherung ist unkompliziert, wenn Sie strukturiert vorgehen:

  1. Unterlagen prüfen

    Versicherungsschein, Beitragshöhe und den aktuellen Rückkaufswert beim Versicherer anfordern.

  2. Angebote einholen

    Bei mehreren Ankäufern ein kostenloses Angebot für den Ankauf einholen und die Kaufpreise vergleichen.

  3. Bestes Angebot wählen

    Das höchste seriöse Angebot auswählen und prüfen, ob der Todesfallschutz erhalten bleibt.

  4. Vertrag übertragen

    Die Police wird auf den Käufer übertragen, anschließend wird der Kaufpreis ausgezahlt.

Seriöse Anbieter erkennen: worauf Sie beim Ankäufer achten

Auf dem Zweitmarkt gibt es verschiedene Anbieter – und leider auch unseriöse Anbieter auf dem Markt. Bevor Sie Ihren Vertrag verkaufen, sollten Sie daher mehrere Anbieter vergleichen und genau hinschauen. Ein seriöser Ankäufer nennt Ihnen kostenlos und transparent den Kaufpreis, erklärt die Vertragsübertragung verständlich und drängt Sie nicht zu einer schnellen Unterschrift. Fragen Sie außerdem nach dem aktuellen Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung, um das Angebot einordnen zu können.

Warum wir nur einen Anbieter empfehlen

Der Zweitmarkt für Rentenversicherungen ist klein – nur wenige Aufkäufer arbeiten seriös und zahlen verlässlich. Statt einer langen Liste empfehlen wir bewusst den Anbieter, mit dem wir die besten Erfahrungen gemacht haben.

Worauf Sie beim Anbieter achten sollten: eine BVZL-Mitgliedschaft, klare Vertragsbedingungen und nachvollziehbare Bewertungen anderer Kunden. Manche Anbieter nehmen nur Verträge ab einer bestimmten Höhe. Wer sich die Zeit nimmt, einen seriösen Anbieter zu finden, holt beim Verkauf in der Regel mehr Geld heraus als bei der Kündigung der Rentenversicherung.

Alternativen: Beitragsfreistellung, Beleihung und Widerruf

Der Verkauf ist nicht der einzige Weg. Statt zu verkaufen, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen: Sie zahlen keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt aber investiert und wird zum Rentenbeginn ausgezahlt. Oder Sie beleihen die Police und erhalten kurzfristig Liquidität, ohne den Vertrag aufzugeben – die Rentenversicherung dient dabei als Sicherheit.

Bei vielen Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, kommt zudem ein Widerruf infrage. Dieser Widerruf der Rentenversicherung lässt den Vertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen manchmal rückabwickeln, sodass alle eingezahlten Beiträge plus Nutzungen zurückfließen. Ein regulärer Widerruf direkt nach Abschluss ist ohnehin innerhalb von 18 Tagen (bei Lebens- und Rentenversicherungen 30 Tage) möglich. Welche Option am meisten bringt, hängt vom Einzelfall ab.

Verkaufen, kündigen oder behalten? Die richtige Entscheidung

Bevor Sie Lebens- und Rentenversicherungen verkaufen, sollten Sie alle Optionen nüchtern gegenüberstellen. Behalten lohnt sich, wenn der Vertrag einen hohen Garantiezins hat und Sie die Beiträge weiter tragen können – dann ist die Police eine wertvolle Altersvorsorge. Reicht das Geld nur vorübergehend nicht, ist die Beitragsfreistellung oft besser, als den Vertrag zu verkaufen, weil das Kapital weiter verzinst wird.

Ihre Option Was Sie bekommen Wann sinnvoll
Verkaufen (Zweitmarkt) oft mehr als der Rückkaufswert; Teile des Schutzes bleiben erhalten ankaufsfähige, meist beitragsfreie Verträge ab ca. 10.000 € Wert
Kündigen nur den Rückkaufswert; ggf. Steuer und Verlust von Garantien wenn der Vertrag nicht ankaufsfähig ist
Beitragsfrei stellen / ruhen lassen Vertrag bleibt bestehen, jetzt keine Auszahlung wenn Sie später wieder einzahlen möchten

Wollen Sie den Vertrag dagegen endgültig auflösen und Liquidität gewinnen, ist der Verkauf der Rentenversicherung in den meisten Fällen die bessere Wahl als die Kündigung der Rentenversicherung – einfach, weil der Kaufpreis über dem Rückkaufswert liegt. Als Verbraucher sollten Sie nie vorschnell handeln: Ein Vergleich von Rückkaufswert, Zweitmarktangebot und Beitragsfreistellung zeigt klar, welcher Weg für Ihren Vertrag am meisten herausholt.

Steuer beim Verkauf der Rentenversicherung

Auch steuerlich lohnt der Blick ins Detail. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit in der Regel steuerfrei – ein klarer Vorteil dieser Altverträge. Wird ein solcher Vertrag verkauft, bleibt dieser Steuervorteil häufig erhalten, was den Verkauf zusätzlich attraktiv macht.

Bei jüngeren Verträgen ist der Ertragsanteil zu versteuern. Da der Verkauf der privaten Rentenversicherung steuerlich komplex sein kann, sollten Sie vor einer Entscheidung Rückkaufswert, Kaufpreis und Steuerfolgen gemeinsam betrachten – im Zweifel mit Unterstützung eines Steuerberaters.

Rentenversicherung verkaufen oder kündigen?

Wer kurzfristig Geld braucht, steht oft vor der Wahl: die private Rentenversicherung verkaufen oder kündigen? Beim Kündigen zahlt der Versicherer nur den Rückkaufswert – meist deutlich unter den eingezahlten Beiträgen und zusätzlich um Gebühren und Steuern gemindert. Beim Verkauf einer Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt erhalten Sie dagegen häufig einen höheren Kaufpreis – und der Todesfallschutz bleibt bei seriösen Ankäufern oft erhalten.

Private Rentenversicherung verkaufen auf dem Zweitmarkt: höherer Kaufpreis statt niedriger Rückkaufswert
Beim Verkauf der privaten Rentenversicherung über den Zweitmarkt liegt der Kaufpreis oft über dem Rückkaufswert einer Kündigung.
Kündigen Verkaufen (Zweitmarkt)
Auszahlung nur Rückkaufswert Kaufpreis, oft höher
Todesfallschutz entfällt bleibt häufig erhalten
Bearbeitung über den Versicherer über seriöse Ankäufer

Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen

Beim Verkauf der privaten Rentenversicherung über den Zweitmarkt kauft ein spezialisierter Ankäufer Ihre Police, führt den Vertrag weiter und zahlt Ihnen sofort einen Kaufpreis aus. Seriöse Anbieter, die Ihre Police verkaufen bzw. ankaufen, sind Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt (BVZL) und kaufen Policen direkt – das spart Vermittler-Gebühren. Auch eine fondsgebundene Rentenversicherung zu verkaufen ist möglich, sofern sie einen Marktwert hat.

Tipp: Ein Verkauf lohnt sich vor allem vorzeitig, also lange vor dem Ende der Laufzeit. Je früher Sie die Rentenversicherung zu verkaufen erwägen, desto größer ist der Abstand zwischen niedrigem Rückkaufswert und höherem Kaufpreis.

So läuft der Verkauf Ihrer privaten Rentenversicherung ab

Der Verkauf Ihrer privaten Rentenversicherung ist in wenigen Schritten erledigt: Police einreichen, kostenloses Angebot erhalten, Vertrag abtreten, Auszahlung erhalten. Wer die Rentenversicherung verkaufen möchte, sollte mehrere Angebote vergleichen. Ob verkaufen oder kündigen – prüfen Sie beide Wege, denn schon kleine Unterschiede beim Kaufpreis bedeuten am Ende der Laufzeit mehrere Hundert Euro mehr Geld.

Verkauf, Kündigung oder Behalten – Ihre Fragen

Private Rentenversicherung verkaufen oder kündigen?

Wer eine private Rentenversicherung verkaufen will, fährt meist besser als beim Kündigen: Am Zweitmarkt liegt der Kaufpreis oft über dem Rückkaufswert. Prüfen Sie verkaufen oder kündigen immer im direkten Vergleich, bevor Sie sich entscheiden.

Wie funktioniert der Verkauf der privaten Rentenversicherung?

Beim Verkauf der privaten Rentenversicherung tritt ein Ankäufer in Ihren Vertrag ein. Ihre Rentenversicherung können Sie am Zweitmarkt anbieten und so schnell Geld aus seiner Rentenversicherung ziehen, ohne den Vertrag beim Versicherer einfach verfallen zu lassen.

Was passiert bei der Kündigung der Rentenversicherung?

Bei der Kündigung der Rentenversicherung zahlt der Versicherer nur den Rückkaufswert und die Auszahlung fällt niedrig aus. Wer die Rentenversicherung behalten kann, sollte das prüfen – sonst ist der Verkauf meist die bessere Wahl.

Ist ein Widerruf der Rentenversicherung möglich?

Ein Widerruf der Rentenversicherung kommt nur bei fehlerhafter Belehrung infrage. Andernfalls bleiben Verkauf oder Kündigung die Wege, um an Ihr Geld zu kommen.

Lassen sich auch Lebens- und Rentenversicherungen verkaufen?

Ja. Sie können Lebens- und Rentenversicherungen verkaufen – der Verkauf der Lebensversicherung läuft wie bei der Rente über den Zweitmarkt. Viele Ankäufer kaufen beide Policen-Arten an.

Häufige Fragen zum Verkauf der Rentenversicherung

Kann ich meine Rentenversicherung verkaufen?
Kapitalbildende private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen ja – über den Zweitmarkt, wo Ankäufer in den meisten Fällen mehr zahlen als der Rückkaufswert und die Police fortführen. Die gesetzliche Rentenversicherung lässt sich nicht verkaufen.
Ist der Verkauf besser als die Kündigung?
Meist ja. Bei der Kündigung der Rentenversicherung ist der Rückkaufswert in den ersten Jahren niedrig. Der Verkauf über den Zweitmarkt bringt häufig einen höheren Kaufpreis, und der Todesfallschutz bleibt oft erhalten.
Wie viel bekomme ich beim Verkauf ausgezahlt?
Der Kaufpreis liegt über dem Rückkaufswert, aber unter der Ablaufleistung. Die Höhe hängt von Garantiezins, Restlaufzeit und den eingezahlten Beiträgen ab. Viele Ankäufer setzen einen Mindestrückkaufswert von rund 10.000 Euro voraus.
Welche Verträge werden nicht angekauft?
Die gesetzliche Rentenversicherung sowie geförderte und betriebliche Verträge wie Riester, Rürup und die betriebliche Altersvorsorge. Auch reine Risikoversicherungen ohne Rückkaufswert werden nicht angekauft.
Welche Alternativen gibt es zum Verkauf?
Beitragsfreistellung (das Kapital bleibt investiert), Beleihung (kurzfristige Liquidität ohne Aufgabe des Vertrags) und bei Altverträgen der Policen-Widerruf, der eine vollständige Rückabwicklung ermöglichen kann.
Bleibt der Todesfallschutz beim Verkauf erhalten?
Bei vielen Verträgen ja: Der vereinbarte Todesfallschutz für die versicherte Person bleibt bestehen und entfällt nicht. Eingeschlossene Zusatzversicherungen können dagegen wegfallen – prüfen Sie das vor dem Verkauf.
Worauf muss ich beim Ankäufer achten?
Auf Seriosität und Transparenz: kostenloses Angebot, klarer Kaufpreis, nachvollziehbare Vertragsübertragung und eine zügige Auszahlung. Vergleichen Sie mehrere Anbieter, bevor Sie Ihre private Rentenversicherung verkaufen.
Muss ich den Verkauf versteuern?
Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen ist die Auszahlung nach zwölf Jahren meist steuerfrei, und der Vorteil bleibt oft erhalten. Bei jüngeren Verträgen ist der Ertragsanteil zu versteuern – im Zweifel den Steuerberater fragen.
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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.

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