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Fakten auf einen Blick
- Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die vom Unternehmen abgeschlossen wird.
- Arbeitnehmer sparen bei einer Beteiligung durch die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben.
- Bei der Auszahlung der Direktversicherung fällt für gesetzlich Versicherte der Krankenkassenbeitrag an.
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung stellt einen der beliebtesten Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge dar. Meist handelt es sich um eine klassische oder eine fondsgebundene Lebensversicherung oder Rentenversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften bieten diese Altersvorsorgeverträge zu vergleichsweise günstigen Konditionen an. Eine Mindestverzinsung und eine Mindestrentenhöhe sind bei der klassischen Lebensversicherung oder Rentenversicherung in der Regel garantiert. Eine Alternative stellen fondsgebundene Direktversicherungen dar, bei denen die Beiträge in Aktien- oder Immobilienfonds angelegt werden. Hierdurch sind auf der einen Seite höhere Renditechancen gegeben. Andererseits stehen die Versicherungsnehmer vor einem größeren Risiko. Einen Garantiezins gibt es nicht. Fondsgebundene Direktversicherungen lohnen sich vor allem bei langer Laufzeit.
Die Direktversicherung kann sich auf die Altersvorsorge beschränken. Es können aber auch Risikoabsicherungen und eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wird häufig von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt. Ihre Beliebtheit beruht vor allem auf dem geringen Aufwand für den Arbeitgeber.
Der Direktversicherungsvertrag wird vom Arbeitnehmer im Normalfall aus dem Bruttogehalt bespart, wodurch sich für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber finanzielle Vorteile ergeben.
Vorteile und Nachteile
Die gesetzliche Rente ist nicht ausreichend, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken. Mit einer Direktversicherung sorgen Verbraucher finanziell für ihre Zukunft vor.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter. Durch den höheren Beitrag steigt auch die Rendite.
Sowohl eine fondsgebundene als auch eine verzinste Direktversicherung garantieren eine Mindestleistung. Diese erhalten die Versicherten unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung.
Eine Direktversicherung kann mit Zusatzprodukten wie einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombiniert werden.
Schließt der Arbeitgeber mehrere Verträge ab, erhält er in der Regel eine höhere Rendite. Davon profitiere die Angestellten, da sie eine bessere Leistung erwarten können.
Gesetzlich Versicherte müssen auf die Leistungen der Direktversicherung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
Verzinste Lebens- und Rentenversicherungen bringen aufgrund des Niedrigzinses kaum Rendite. Abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten sind die Leistungen der Direktversicherung sehr gering.
Fondgebundene Lebens- und Rentenversicherungen können deutlich mehr Rendite erwirtschaften als verzinste Produkte. Allerdings bergen diese auch höhere Risiken, sodass die Garantiewerte geringer ausfallen.
Der Arbeitgeber bestimmt den Anbieter für eine betriebliche Altersvorsorge. Daher können Angestellte nicht selbst entscheiden, bei welcher Gesellschaft sie den Vertrag abschließen.
Wechseln die Mitarbeiter den Arbeitgeber, können sie das bestehende Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen. Allerdings entstehen dadurch finanzielle Nachteile, mitunter durch neue Abschlusskosten.
Verbraucher müssen die Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen bis 2040 in voller Höhe versteuern.
Wie funktioniert eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung schließen die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter Verträge ab. Grundsätzlich entscheidet das Unternehmen, bei welchem Anbieter die Absicherung geschlossen wird. Dennoch können die Angestellten Gesellschaften vorschlagen und Wünsche äußern. Doch inwiefern diese Berücksichtigung finden, ist vom Betrieb abhängig. Denn einige Unternehmen sind bereits an feste Anbieter verbunden, da diese Gruppenverträge mit guten Konditionen bereithalten.
Bei der Direktversicherung kann es sich um eine Rente oder eine Kapitalleistung handeln. In allen Fällen zahlt der Arbeitgeber monatlich den vereinbarten Beitrag ein. Unabhängig davon, ob die Absicherung arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist.
Bei klassischen Produkten verzinst das Unternehmen den Anteil der Beiträge, der nach Abzug von Verwaltungs- und Abschlusskosten übrig bleibt. Bei fondsgebundenen Verträgen investiert der Anlageverwalter das Kapital in Aktien und Anleihen an der Börse. Die Leistung aus der Direktversicherung ist im Endeffekt von der Entwicklung an der Börse oder den Überschüssen bei einer Verzinsung abhängig.
Wer bezahlt die Direktversicherung?
Die Beiträge zur Direktversicherung können alleine vom Arbeitgeber, nur vom Arbeitnehmer oder von beiden bezahlt werden. Letzteres bedeutet, dass die Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts beisteuern und vom Unternehmen eine Zulage erhalten. Heutzutage beteiligen sich die meisten Betriebe an der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter. Denn die Unternehmen haben nicht nur steuerliche Vorteile dadurch. Auch gestalten sie ihre Arbeitsplätze lukrativer. Dementsprechend stellt eine Arbeitgeberbeteiligung zur Direktversicherung auch ein Werkzeug zur Mitarbeiterbindung dar.
Für wen ist eine Direktversicherung sinnvoll?
Die betriebliche Altersvorsorge ist in den meisten Fällen sinnvoll. Denn die Statistik zeigt, dass ein Großteil aller Regelaltersrenten unter 800 Euro im Monat beträgt. Ein Betrag, der nur wenigen Menschen ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Denn spätestens, wenn zusätzlich noch Miete oder eine Kreditrate zu bezahlen ist, bleibt von einer Rente unter 800 Euro nur wenig übrig. Daher ist es für jeden Verbraucher wichtig, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass eine Direktversicherung für jede Person sinnvoll ist. Es ist durchaus notwendig, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Jedoch können dafür auch andere Rentenprodukte wie die Riester-Rente in Betracht gezogen werden. Denn die bAV ist nicht grundlegend für jede Person zu empfehlen.
Nachteilig bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist, dass die Leistungen durch Steuern und Sozialabgaben gemindert werden. Also müssen Verbraucher bei einer Direktversicherung berücksichtigen, dass sie bei Auszahlung mitunter den Beitrag zur Krankenversicherung entrichten müssen. Zusätzlich zu den Steuern, mindert sich dadurch die Rente erheblich. Davon ausgenommen sind jedoch Privatversicherte. Diese müssen keine Beiträge auf die Leistungen bezahlen. Daher lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge fast immer für Verbraucher, die privat krankenversichert sind.
Der Verbraucherschutz weist darauf hin, dass die bAV meist nur sinnvoll ist, wenn sich die Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligen. Denn dadurch lassen sich die niedrigeren Leistungen der gesetzlichen Altersrente kompensieren.
Welche Abzüge sind bei Auszahlung der Direktversicherung zu berücksichtigen?
Die Direktversicherung wirft meist die Frage auf, was bleibt übrig. Denn wie wird eine Direktversicherung bei Auszahlung besteuert und welche Abzüge fallen an, ist vielen Verbrauchern nicht bewusst. Grundsätzlich ist wichtig zu wissen, dass momentan ein steuerfreier Freibetrag zur Grundsicherung gilt. Allerdings wird dieser vom Staat gestaffelt gesenkt. Sodass bis 2040 alle Einnahmen zu versteuern sind. Über den jeweiligen Freibetrag des Bezugsjahres können sich Verbraucher bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Finanzamt informieren.
- Steuern: Die Besteuerung der Direktversicherung bei Auszahlung erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz. Bei einer Kapitalauszahlung ist der gesamte Betrag zu versteuern.
- Sozialabgaben: Bei der Auszahlung der Direktversicherung müssen die Empfänger den gesetzlichen Pflege-und Krankenkassenbeitrag bezahlen. Für Privatversicherte entfällt diese Regelung. Der Krankenkassenbeitrag bei einer Direktversicherung lässt sich nur durch eine niedrige Rente umgehen. Denn von der Abgabenpflicht ausgenommen sind kleine Betriebsrenten, deren Leistungen maximal 1/20 der monatlichen Bezugsgröße entsprechen.