Das Wichtigste in Kürze
- Die Erwerbsminderungsrente ist die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung.
- Es gibt die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente.
- Sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und fällt niedrig aus.
- Die Lücke schließt nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Maßgeblich ist, wie viele Stunden täglich Sie irgendeiner Tätigkeit nachgehen können – nicht Ihr erlernter Beruf. Wer noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise, wer unter 3 Stunden schafft, die volle EM-Rente.
Voraussetzungen, Höhe und Antrag
Rund um die EM-Rente sind drei Fragen zentral – unsere Ratgeber gehen ins Detail:
Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente: die 3- und 6-Stunden-Grenze
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen. Wer aus gesundheitlichen Gründen – also wegen Krankheit oder Behinderung – nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert und erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert und bekommt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – also die halbe Erwerbsminderungsrente.

Maßgeblich ist allein die allgemeine Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, nicht der zuletzt ausgeübte Beruf. Findet ein teilweise Erwerbsgeminderter keinen Teilzeitjob, kann er ausnahmsweise trotzdem die volle Rente erhalten (Arbeitsmarktrente). Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat dagegen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Voraussetzungen: Wartezeit und Pflichtbeiträge
Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zweitens müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
| Absicherung | Zahlt, wenn … |
|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | der Beruf zu ≥ 50 % nicht mehr ausführbar ist |
| Erwerbsunfähigkeit | gar keine Tätigkeit mehr möglich ist |
| Grundfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeiten wie Sehen oder Gehen verloren gehen |
| Dread-Disease | eine schwere Krankheit diagnostiziert wird |
| Erwerbsminderungsrente | gesetzlich – meist nur eine Grundsicherung |
Wer diese Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, geht in der Regel leer aus – ein wichtiger Grund für private Vorsorge. Bei Berufsanfängern und nach einem Arbeitsunfall gelten Ausnahmen. Ob Sie versichert sind und alle Zeiten erfüllen, klärt Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung.
Höhe der Erwerbsminderungsrente und Abschlag
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Entgeltpunkten. Damit jüngere Versicherte nicht benachteiligt werden, rechnet die Rentenversicherung eine Zurechnungszeit hinzu, als hätten Sie bis fast zur Regelaltersgrenze weiter eingezahlt. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Rente.
Wichtig: Auf die Rente wird ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent erhoben, wenn sie vor einer bestimmten Altersgrenze beginnt. In der Praxis fällt die Rentenhöhe daher oft niedrig aus – im Durchschnitt liegt die volle Erwerbsminderungsrente nur bei rund 900 bis 1.000 Euro. Mit der späteren Altersrente bleibt der Abschlag bestehen. Ihre voraussichtliche Erwerbsminderungsrente können Sie über die Renteninformation berechnen.
Hinzuverdienst, Befristung und Antrag
Zur Rente dürfen Sie etwas hinzuverdienen, allerdings nur bis zu einer Hinzuverdienstgrenze – bei voller Erwerbsminderung liegt sie deutlich niedriger als bei teilweiser. Wird die Grenze überschritten, kürzt die Rentenversicherung den Hinzuverdienst anteilig. Die Erwerbsminderungsrente wird zudem meist nur befristet für drei Jahre gezahlt; danach ist ein Antrag auf Weiterzahlung nötig, sofern die Erwerbsminderung fortbesteht.
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung – Unterstützung bieten die kostenlosen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollten die Erwerbsminderungsrente frühzeitig beantragen, da die Bearbeitung und die ärztliche Begutachtung mehrere Monate dauern können. Lassen Sie sich dabei beraten, denn viele Erstanträge werden zunächst abgelehnt.
Warum private Vorsorge nötig ist
Die EM-Rente ist eine Basisabsicherung, die selten zum Leben reicht: Die volle Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei nur rund 900 Euro im Monat, die teilweise bei der Hälfte. Zudem prüft die Rentenversicherung streng. Wer seinen Lebensstandard sichern will, braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die schon beim Wegfall des konkreten Berufs zahlt.
Die Rentenlücke schließen
Die gesetzliche EM-Rente reicht selten – sichern Sie Ihre Arbeitskraft privat ab.
Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen der Erwerbsminderungsrenten, die sich danach richten, wie viele Stunden am Tag Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf:
| Restleistungsvermögen | Leistung |
|---|---|
| unter 3 Stunden am Tag | volle Erwerbsminderungsrente |
| 3 bis unter 6 Stunden am Tag | halbe (teilweise) Erwerbsminderungsrente |
| 6 Stunden und mehr | keine Rente |
Maßgeblich ist allein das medizinische Leistungsvermögen. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, genießt zusätzlich einen Berufsschutz; für alle Jüngeren zählt nur, ob sie drei Stunden am Tag bzw. sechs Stunden am Tag irgendeine Tätigkeit verrichten können.
Voraussetzungen und Hinzuverdienst
Anspruch hat, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Die Erwerbsminderung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Die Rente wird zunächst befristet und erst nach mehrfacher Verlängerung unbefristet gewährt.
Neben der Rente dürfen Sie etwas hinzuverdienen – es gelten jährliche Hinzuverdienstgrenzen, die regelmäßig angepasst werden. Vor der Rente steht außerdem der Grundsatz „Reha vor Rente“: Die Rentenversicherung prüft zunächst medizinische oder berufliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Die gesetzliche EM-Rente reicht selten aus
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt nur bei rund 950 Euro im Monat – deutlich unter dem letzten Netto. Wer seine Arbeitskraft umfassend absichern will, ergänzt sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen
Rund 44 Prozent der Anträge werden zunächst abgelehnt – oft, weil die Rentenversicherung das eingeholte Gutachten anders bewertet als die behandelnden Ärzte. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und nötigenfalls beim Sozialgericht klagen. Da jeder Krankheitsverlauf und jede Erkrankung individuell ist und sich die Fälle stark unterscheiden, lohnt sich Unterstützung: Viele Menschen lassen sich von einem Sozialverband wie VdK oder SoVD beraten. Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf unserer Seite Erwerbsminderungsrente beantragen.
Häufige Fragen
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Volle oder teilweise EM-Rente?
Wie hoch ist die EM-Rente?
Zählt mein erlernter Beruf?
Warum brauche ich zusätzlich eine BU?
Wie beantrage ich die EM-Rente?
Was ist die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente?
Wie viel Geld bekommt man in der Erwerbsminderungsrente?
Behalten Sie den Überblick – kostenlos
Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen Ihre Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt – die Formalitäten übernehmen wir.
- Alle Verträge & Dokumente an einem Ort
- Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
- Wechselvorschläge inklusive Formalitäten – wir kümmern uns


