Erwerbsminderungs­rente 2026:Höhe, Voraussetzungen & Antrag

Die Erwerbsminderungsrente ist die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung – sie reicht jedoch selten zum Leben und macht private Vorsorge nötig.

Gesetzliche AbsicherungVolle & teilweise EMReicht selten aus
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsminderungsrente ist die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung.
  • Es gibt die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente.
  • Sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und fällt niedrig aus.
  • Die Lücke schließt nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Maßgeblich ist, wie viele Stunden täglich Sie irgendeiner Tätigkeit nachgehen können – nicht Ihr erlernter Beruf. Wer noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise, wer unter 3 Stunden schafft, die volle EM-Rente.

Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Rund um die EM-Rente sind drei Fragen zentral – unsere Ratgeber gehen ins Detail:

Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente: die 3- und 6-Stunden-Grenze

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen. Wer aus gesundheitlichen Gründen – also wegen Krankheit oder Behinderung – nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert und erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert und bekommt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – also die halbe Erwerbsminderungsrente.

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Diese Versicherung sichert Ihr Einkommen ab, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Maßgeblich ist allein die allgemeine Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, nicht der zuletzt ausgeübte Beruf. Findet ein teilweise Erwerbsgeminderter keinen Teilzeitjob, kann er ausnahmsweise trotzdem die volle Rente erhalten (Arbeitsmarktrente). Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat dagegen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen: Wartezeit und Pflichtbeiträge

Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also mindestens fünf Jahre mit Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zweitens müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Absicherung Zahlt, wenn …
Berufsunfähigkeitsversicherung der Beruf zu ≥ 50 % nicht mehr ausführbar ist
Erwerbsunfähigkeit gar keine Tätigkeit mehr möglich ist
Grundfähigkeitsversicherung Grundfähigkeiten wie Sehen oder Gehen verloren gehen
Dread-Disease eine schwere Krankheit diagnostiziert wird
Erwerbsminderungsrente gesetzlich – meist nur eine Grundsicherung

Wer diese Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, geht in der Regel leer aus – ein wichtiger Grund für private Vorsorge. Bei Berufsanfängern und nach einem Arbeitsunfall gelten Ausnahmen. Ob Sie versichert sind und alle Zeiten erfüllen, klärt Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe der Erwerbsminderungsrente und Abschlag

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworbenen Entgeltpunkten. Damit jüngere Versicherte nicht benachteiligt werden, rechnet die Rentenversicherung eine Zurechnungszeit hinzu, als hätten Sie bis fast zur Regelaltersgrenze weiter eingezahlt. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Rente.

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Beitragje nach Beruf und Alter

Gesundheitsprüfungvor Abschluss

Wichtig: Auf die Rente wird ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent erhoben, wenn sie vor einer bestimmten Altersgrenze beginnt. In der Praxis fällt die Rentenhöhe daher oft niedrig aus – im Durchschnitt liegt die volle Erwerbsminderungsrente nur bei rund 900 bis 1.000 Euro. Mit der späteren Altersrente bleibt der Abschlag bestehen. Ihre voraussichtliche Erwerbsminderungsrente können Sie über die Renteninformation berechnen.

Hinzuverdienst, Befristung und Antrag

Zur Rente dürfen Sie etwas hinzuverdienen, allerdings nur bis zu einer Hinzuverdienstgrenze – bei voller Erwerbsminderung liegt sie deutlich niedriger als bei teilweiser. Wird die Grenze überschritten, kürzt die Rentenversicherung den Hinzuverdienst anteilig. Die Erwerbsminderungsrente wird zudem meist nur befristet für drei Jahre gezahlt; danach ist ein Antrag auf Weiterzahlung nötig, sofern die Erwerbsminderung fortbesteht.

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung – Unterstützung bieten die kostenlosen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollten die Erwerbsminderungsrente frühzeitig beantragen, da die Bearbeitung und die ärztliche Begutachtung mehrere Monate dauern können. Lassen Sie sich dabei beraten, denn viele Erstanträge werden zunächst abgelehnt.

Warum private Vorsorge nötig ist

Die EM-Rente ist eine Basisabsicherung, die selten zum Leben reicht: Die volle Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei nur rund 900 Euro im Monat, die teilweise bei der Hälfte. Zudem prüft die Rentenversicherung streng. Wer seinen Lebensstandard sichern will, braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die schon beim Wegfall des konkreten Berufs zahlt.

~900 ۯ volle EM-Rente
< 3 Std.volle EM-Rente
3–6 Std.teilweise EM-Rente

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Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen der Erwerbsminderungsrenten, die sich danach richten, wie viele Stunden am Tag Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können – unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf:

Restleistungsvermögen Leistung
unter 3 Stunden am Tag volle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stunden am Tag halbe (teilweise) Erwerbsminderungsrente
6 Stunden und mehr keine Rente

Maßgeblich ist allein das medizinische Leistungsvermögen. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, genießt zusätzlich einen Berufsschutz; für alle Jüngeren zählt nur, ob sie drei Stunden am Tag bzw. sechs Stunden am Tag irgendeine Tätigkeit verrichten können.

Voraussetzungen und Hinzuverdienst

Anspruch hat, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Die Erwerbsminderung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Die Rente wird zunächst befristet und erst nach mehrfacher Verlängerung unbefristet gewährt.

Neben der Rente dürfen Sie etwas hinzuverdienen – es gelten jährliche Hinzuverdienstgrenzen, die regelmäßig angepasst werden. Vor der Rente steht außerdem der Grundsatz „Reha vor Rente“: Die Rentenversicherung prüft zunächst medizinische oder berufliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung.

Die gesetzliche EM-Rente reicht selten aus

Die volle Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt nur bei rund 950 Euro im Monat – deutlich unter dem letzten Netto. Wer seine Arbeitskraft umfassend absichern will, ergänzt sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Rund 44 Prozent der Anträge werden zunächst abgelehnt – oft, weil die Rentenversicherung das eingeholte Gutachten anders bewertet als die behandelnden Ärzte. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und nötigenfalls beim Sozialgericht klagen. Da jeder Krankheitsverlauf und jede Erkrankung individuell ist und sich die Fälle stark unterscheiden, lohnt sich Unterstützung: Viele Menschen lassen sich von einem Sozialverband wie VdK oder SoVD beraten. Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf unserer Seite Erwerbsminderungsrente beantragen.

Häufige Fragen

Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung – abhängig davon, wie viele Stunden täglich Sie noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.
Volle oder teilweise EM-Rente?
Unter 3 Stunden täglich gibt es die volle, bei 3 bis unter 6 Stunden die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch ist die EM-Rente?
Im Schnitt nur rund 900 Euro für die volle EM-Rente – sie reicht selten zum Leben.
Zählt mein erlernter Beruf?
Nein, maßgeblich ist, ob Sie irgendeiner Tätigkeit nachgehen können – nicht Ihr konkreter Beruf.
Warum brauche ich zusätzlich eine BU?
Weil die EM-Rente niedrig ist und nicht den konkreten Beruf absichert. Die BU schließt diese Lücke.
Wie beantrage ich die EM-Rente?
Über einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung mit ärztlichen Nachweisen – Details im Ratgeber.
Was ist die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente?
Sie müssen die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zudem dürfen Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Wie viel Geld bekommt man in der Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe richtet sich nach den Entgeltpunkten plus Zurechnungszeit, abzüglich eines Abschlags von bis zu 10,8 Prozent. Im Durchschnitt liegt die volle Erwerbsminderungsrente bei rund 900 bis 1.000 Euro – die teilweise EM-Rente bei der Hälfte.
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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.