eVB Nummer günstig online beantragen:
Kurzzeitkennzeichen Versicherung Vergleich

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Die eVB-Nummer kann günstig & unkompliziert online gekauft werden

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Versicherungsvergleich für Kurzzeitkennzeichenversicherungen

Kurzzeitkennzeichen Express Nondos.com
GmbH
Behmer Versicherungsagentur
Fahrzeugtypen alle Pkw / Anhänger / Lkw / Motorrad / Wohnmobil alle
Versicherungszeitraum 1 Tag
5 Tage
5 Tage 5 Tage
Zahlungsmöglichkeiten Kreditkarte / Paypal / Apple Pay / Google Pay / Klarna Sofortüberweisung / Paypal / Paydirekt / Barzahlen / Vorkasse Sofortüberweisung / Paypal
Preis (exemplarisch für 5 Tage PKW Inland) 34,49 € 35,00 € 37,00 €
Preis-Leistungsverhältnis ★★★★★ ★★★★★ ★★★
zum Anbieter zum Anbieter zum Anbieter

Fakten auf einen Blick

  • Mit einem Kurzzeitkennzeichen lassen sich Autos, Campingfahrzeuge und Motorräder überführen, Probefahrten unternehmen und stillgelegte Fahrzeuge zu Prüfstellen bringen.
  • Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, ist eine eVB-Nummer notwendig. Diese können Verbraucher bei jeder Versicherungsgesellschaft beantragen.
  • Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung besteht mindestens aus der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht. Zusätzlich lassen sich Eigenschäden am Fahrzeug mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung absichern.

Kurzzeitkennzeichen: Nur mit eVB-Nummer zu bekommen

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen, das für maximal fünf Tage gilt. Es lässt sich für nicht zugelassene Fahrzeuge nutzen, um diese zu überführen, Probefahrten zu machen oder um zum TÜV zu fahren. Doch Überführungsfahrten sind mit dem Kurzzeitkennzeichen nur erlaubt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen. Beispielsweise um es vom Verkäufer an den Wohnort zu überführen, wo die Anmeldung stattfinden muss.

Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden. Fünf Tage nach Zuteilung verliert es seine Gültigkeit, dann besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Das Ablaufdatum ist durch eine Einprägung auf der rechten Seite des Kennzeichens sichtbar.

Um sich ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen zu können, ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) notwendig. Diese stellt jede Versicherungsgesellschaft aus, die auch Kfz-Versicherungen bietet. Die eVB bestätigt, dass für die Dauer der Kennzeichennutzung ein Versicherungsschutz besteht. Mindestens im Umfang einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Das Kurzzeitkennzeichen löste das sogenannte „Rote Kennzeichen“ ab. Dieses ist zwar noch erhältlich, aber nur für Händler und zur gewerblichen Nutzung.

Was ist eine eVB-Nummer?

Für jede An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigen die Besitzer eine elektronische Versicherungsbestätigung. Dabei handelt es sich um einen siebenstelligen Zahlen- und Buchstabencode, der mit dem zuständigen Versicherer verknüpft ist. Dieser teilt den Mitarbeitern auf der Zulassungsstelle mit, dass für das Fahrzeug mindestens eine gesetzliche Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diese wäre eine Anmeldung nicht möglich.

Die eVB-Nummer erhalten die Versicherten kostenfrei von ihrem Versicherer, bei dem sie ihr Fahrzeug versichern. Die Nummer ist für maximal 18 Monate gültig, womit auch eine spätere Zulassung möglich ist.

Nach Vorlage der elektronischen Versicherungsbestätigung erhalten die Verbraucher ihr Kurzzeitkennzeichen oder können ihr Fahrzeug anmelden.

Das kostet eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist zunächst kostenlos. Allerdings berechnen die Versicherer einen Beitrag für den Versicherungsschutz während der Dauer der Kennzeichennutzung. Einige Gesellschaften rechnen diesen an, wenn die Kunden nach der Hauptzulassung die endgültige Kfz-Versicherung für das Fahrzeug bei derselben Gesellschaft abschließen.

Sollten die Kunden ihr Fahrzeug nicht nach der Überführung anmelden, müssen sie für die Dauer der Nutzung des Kurzzeitkennzeichens in jedem Fall die Versicherungsbeiträge bezahlen. In welcher Höhe ist vom Fahrzeugtyp, fahrerspezifischen Merkmalen und dem gewünschten Versicherungsumfang abhängig.

Während die Ausstellung der eVB zunächst kostenlos ist, fallen für das Kurzzeitkennzeichen Gebühren an. Diese setzen sich aus den Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle (13,10 Euro) und dem Erstellen des Nummernschilds (etwa 20 bis 30 Euro) zusammen. Für den Versicherungsschutz können ab 30 Euro fällig werden, je nach individuellen Merkmalen und Nutzungsdauer.

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen: So funktioniert's

Beantragen einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung (eVB Nummer)

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen notwendig:

  • Antrag für das Kurzzeitkennzeichen (bei der Zulassungsstelle erhältlich)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eVB für ein Kurzzeitkennzeichen (beim Versicherer erhältlich)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (sollte der Verkäufer bereitstellen)
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief

Zusätzlich zu den benötigten Dokumenten müssen für ein Kurzzeitkennzeichen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es besteht ein gültiger Versicherungsschutz

Ohne elektronische Versicherungsbestätigung stellt die Zulassungsstelle keine Genehmigung aus.

  • Es besteht eine gültige Hauptuntersuchung

Seit 2015 müssen Verbraucher einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung bei der Zulassung vorlegen. Fehlt diese, kann das Kennzeichen zwar beantragt werden, es gelten allerdings Einschränkungen. Erlaubt ist dann nur die Fahrt bis zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten in direkt angrenzende Bezirke, um notwendige Reparaturen vornehmen zu lassen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug auch als verkehrstauglich eingestuft ist.

Die eVB-Nummer stellt der Kfz-Versicherer zur Verfügung. Dafür ist nicht zwangsweise ein Dokument notwendig. Denn es ist ausreichend, wenn der Buchstaben- und Zahlencode vorliegt. Mit diesem können die Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle auf Informationen in der Datenbank zugreifen.

Je nach Versicherer lässt sich die eVB-Nummer telefonisch oder online anfordern.

Auf der Zulassungsstelle lässt sich nun mit einer gültigen eVB-Nummer, dem Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugunterlagen und dem Nachweis über die Hauptuntersuchung ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dies kann sowohl vor Ort wie auch online durchgeführt werden. Letzteres spart viel Zeit.

Es besteht die Möglichkeit, das Kurzzeitkennzeichen auf der zuständigen Zulassungsstelle des Käufers zu beantragen oder bei der Zulassungsbehörde des Bezirks, wo das Fahrzeug derzeitig zugelassen ist oder war.

Nach der Beantragung bei der Zulassungsstelle wird ein Dokument ausgestellt, dass unter anderem die Nummer des neuen Kurzzeitkennzeichens enthält. Dieses ist dem Schilderdienst einzureichen, der dann ein entsprechendes Kennzeichen prägt.

Der letzte Gang führt erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird der amtliche Zulassungsstempel auf dem Kennzeichen angebracht. Anschließend muss dieses nur noch an dem Fahrzeug montiert werden.

Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland nutzen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen gelten die regulären Bedingungen des Versicherers. Im Regelfall besteht somit Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Allerdings ist dabei entscheidend, wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zuteilung befindet:

  • Das Fahrzeug befindet sich in Deutschland und soll in das Ausland überführt werden

In diesem Fall besteht grundsätzlich Versicherungsschutz innerhalb Europas. Allerdings ist es möglich, dass die Behörden des jeweiligen Landes, in welches das Fahrzeug überführt werden soll, die Einreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht erlauben. Daher ist es ratsam, zuvor mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen. Im Zweifelsfall stellt das Ausfuhrkennzeichen eine Alternative dar. Dieses ähnelt zwar dem Kurzzeitkennzeichen, wird jedoch durch einen roten Balken auf dem Nummernschild markiert.

  • Das Fahrzeug befindet sich im Ausland und soll nach Deutschland überführt werden

Befindet sich das Fahrzeug nicht in Deutschland, kann ein Kurzzeitkennzeichen nicht zur Überführung verwendet werden. Die sogenannte Fernzulassung ist mit hohen Strafen verbunden und kann die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben ist ein spezielles Ausfuhrkennzeichen vorgesehen.

Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Denn diese ist für die Zulassung und Nutzung eines Fahrzeugs im Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung kommt dabei für die Schäden Dritter auf. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur im Vertrag genannten Versicherungssumme.

Für teure und neue Autos empfiehlt sich außerdem der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Und zwar nicht erst beim regulären Versicherungsbeginn und mit der endgültigen Zulassung, sondern auch bereits bei der Überführung. Denn ohne diese Absicherung besteht kein Versicherungsschutz bei Eigenschäden am Fahrzeug.

  • Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel, Sturm, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbiss und Diebstahl.
  • Die Vollkaskoversicherung leistet zusätzlich bei selbstverursachten Schäden durch Unfälle.

Wichtig: Die Kfz-Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Sollte das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführt werden, gibt es beim Versicherungsschutz grundsätzlich keine Unterschiede. Sofern dies innerhalb der EU geschieht. Allerdings ist es ratsam, beim Versicherer eine Grüne Karte zu beantragen. Diese dient zum Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht – auch im Ausland.

Kosten: Das kostet die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen

Die Kosten für eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Daher lassen sie sich nicht exakt beziffern. Neben dem jeweiligen Anbieter, spielen fahrzeugspezifische und fahrerabhängige Faktoren eine Rolle. So ziehen die Versicherer die Erstzulassung des Fahrzeugs wie auch das Alter des Fahrers zur Beitragskalkulation heran. Außerdem sind die Typ- und Regionalklassen des Modells entscheidend. Diese werden jedes Jahr neu festgelegt und definieren, wie viele Unfälle mit dem Fahrzeugtyp und in der Region passieren. Umso höher die Einstufung, desto teurer ist der Beitrag.

Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist günstig. Sie ist je nach tariflichen Merkmalen ab 30 Euro erhältlich. Die meisten Versicherer rechnen die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung an, wenn die Kunden anschließend das Fahrzeug bei der Gesellschaft versichern.

Unser Tipp: Günstige Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit einem Vergleich

Wer eine günstige Kurzzeitkennzeichen Versicherung sucht, sollte auf einen Vergleich nicht verzichten. Denn mit einem Rechner lassen sich mit nur wenigen Klicks die verschiedensten Anbieter auf dem Markt vergleichen. So findet jeder schnell, einfach und unkompliziert eine günstige Kfz-Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen und die anschließende Absicherung des angemeldeten Fahrzeugs.

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Worauf muss ich bei einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung achten?

Eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen entspricht einer klassischen Kfz-Versicherung. Doch bietet beispielsweise nicht jeder Versicherer die Möglichkeit, eine eVB-Nummer mit Kaskoversicherung zu erhalten. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz bei Eigenschäden. Somit ist bei einer Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen einiges zu beachten:

Das ist zu beachten

Wer ein neues oder wertvolles Fahrzeug überführen oder eine Probefahrt unternehmen möchte, sollte über einen Kaskoschutz nachdenken. Bestenfalls sogar eine Vollkaskoversicherung, die auch bei selbst verursachten Schäden leistet. Ohne diese würde zum Beispiel bei einem Unfall, der durch den Fahrer selbst verursacht wurde, nur der Schaden des Unfallgegners bezahlt werden.

Allerdings bietet nicht jede Gesellschaft eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen an. Daher ist bei einem Vergleich darauf zu achten, dass der gewählte Versicherer auch die Möglichkeit vorsieht, Eigenschäden abzusichern.

Ist das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das bedeutet nicht nur, dass die Gesellschaft bei Schäden nicht leistet. Sondern auch, dass mit dem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilgenommen werden darf. Andernfalls drohen ein Bußgeld und Punkte.

Ein Kurzzeitkennzeichen und die dazugehörige Versicherung gelten nur für ein Fahrzeug. Es ist nicht erlaubt, das Nummernschild an ein anderes Auto, Wohnmobil und Co. anzubringen.

Viele, aber nicht alle Versicherer rechnen die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung an, wenn der Kunde das Fahrzeug dann bei derselben Gesellschaft versichert. Ist dies nicht vorgesehen, müssen die Versicherten den Beitrag für das Kurzzeitkennzeichen bezahlen und zusätzlich die Prämie für den regulären Versicherungsschutz.

Wer eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung online abschließt, hat den Vorteil, mehrere Anbieter miteinander vergleichen zu können. Doch dafür muss nicht jede Gesellschaft einzeln aufgerufen werden. Es gibt den Kfz-Versicherungsrechner, mit dem sich gleich mehrere Angebote einholen lassen. Nach Angabe aller fahrzeug- und fahrerspezifischer Daten sowie der Auswahl des gewünschten Versicherungsschutzes können die Nutzer die verschiedensten Anbieter für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung vergleichen. Auf diese Weise findet jeder eine Absicherung, die zu ihm passt.

Versicherung Schaden melden

Wer bietet eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung?

Allianz, Ergo, Generali, Axa, ADAC, HUK… die Kurzzeitkennzeichen Versicherung wird im Regelfall von jeder Gesellschaft angeboten, die Kfz-Versicherungen führt. Allerdings rechnet nicht jeder Anbieter die Kosten für den vorübergehenden Versicherungsschutz an, wenn die Kunden später ihr Fahrzeug auch dort zulassen. Daher sollten Verbraucher überprüfen, ob der Versicherer eine Kostenanrechnung vorsieht.

Doch Vorsicht: Dies sollte kein entscheidender Grund für oder gegen einen Kfz-Anbieter sein. Denn wichtiger ist, dass die Gesellschaft für die reguläre Absicherung einen zuverlässigen, preiswerten und guten Versicherungsschutz bietet.

Es ist sinnvoll, die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen bei dem Anbieter zu beantragen, bei dem das Fahrzeug später auch versichert wird.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Die eVB für das Kurzzeitkennzeichen wird bei der Versicherungsgesellschaft beantragt. Diese stellt jeder Versicherer aus, der auch eine Kfz-Absicherung anbietet. Je nach Anbieter lässt sich die eVB-Nummer online oder telefonisch beantragen. Die Zusendung des Codes erfolgt dann per SMS oder E-Mail. Auch auf dem Postweg ist möglich, dies dauert allerdings länger.

Heutzutage lässt sich die Kurzzeitkennzeichen Versicherung online problemlos abschließen. Auch die Beantragung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle lässt sich über die Webseite der jeweiligen Behörde vornehmen. Nur zur Anbringung des Stempels muss dann die Behörde persönlich aufgesucht werden.

Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht für Autofahrten zur Arbeit oder in den Urlaub gedacht. Es dient in erster Linie zur Überführung von Fahrzeugen. Zum Beispiel, wenn ein Auto nicht am Wohnort, sondern weiter entfernt erworben wurde. Auch lässt es sich nutzen, um Probefahrten bei einem Autokauf oder Fahrten zum TÜV und zu Prüfstellen vorzunehmen.

Zusammengefasst: Ein Kurzzeitkennzeichen wird genutzt, um ein in Deutschland gekauftes Auto zu überführen, Test- und Probefahrten zu unternehmen oder ein stillgelegtes Fahrzeug zum TÜV oder zur Prüfstelle zu bringen.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig. Der genaue Geltungszeitraum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Der Versicherungsschutz beginnt um Mitternacht des ersten Tages und endet am letzten Tag um 23.59 Uhr. Eine Nutzung des Nummernschildes außerhalb dieses Zeitraums ist nicht nur mit einem Bußgeld verbunden. Auch besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Für jedes Kurzzeitkennzeichen ist eine Versicherung notwendig. Dabei stellt die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung dar. Die Haftpflichtabsicherung ist mit der eVB-Nummer verbunden, ohne diese die Zulassungsstelle keine Genehmigung ausstellt. Zusätzlich können die Fahrzeugbesitzer eine Voll- oder Teilkasko abschließen. Diese ist sinnvoll, um bei Eigenschäden am Fahrzeug geschützt zu sein.

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen:

  • Verwaltungskosten der Zulassungsstelle 13,10 Euro
  • Erstellung des Nummernschilds 10 bis 30 Euro
  • eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen ab 30 Euro

Insgesamt betragen die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen mindestens zwischen 50 und 80 Euro. Allerdings ist der Versicherungsschutz vom Fahrzeug und den fahrerspezifischen Merkmalen sowie dem gewünschten Versicherungsumfang abhängig. Außerdem rechnen einige Gesellschaften die Kosten für die vorübergehende Kurzzeitkennzeichen Versicherung bei einer endgültigen Zulassung und Absicherung an. Daher lässt sich nicht genau sagen, was ein Kurzzeitkennzeichen kostet.