Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und für Probefahrten, Überführungen und Werkstattfahrten gedacht.
- Zum Beantragen brauchen Sie eine eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Für Fahrten über den Zulassungsbezirk hinaus ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) Pflicht.
- Es ist seit 2015 fahrzeugbezogen – das Schild gilt nur für ein bestimmtes Fahrzeug.
Kurzzeitkennzeichen Versicherung Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Für Probe- und Überführungsfahrten. Beim Kurzzeitkennzeichen Versicherung Vergleich zählen eVB, Deckung und Kosten.

Achten Sie beim Kurzzeitkennzeichen Versicherung Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| eVB-Nummer | für die Zulassung nötig |
| Gültigkeit | maximal 5 Tage |
| Haftpflicht/Kasko | Umfang wählen |
| Kosten | je nach Anbieter 30–130 € |
Am schnellsten gelingt der Kurzzeitkennzeichen Versicherung Vergleich über einen Tarifrechner, der Leistungen und Beiträge mehrerer Anbieter gegenüberstellt.
eVB nicht vergessen
Für die Zulassung brauchen Sie eine eVB-Nummer. Die Haftpflicht für die maximal fünf Tage kostet je nach Anbieter 30 bis 130 Euro – ein kurzer Vergleich lohnt sich auch hier.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein vorläufiges Kennzeichen, mit dem Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug für kurze Zeit legal im Straßenverkehr bewegen dürfen. Sie erkennen es am gelben Streifen am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum eingedruckt ist. Nach diesem Datum verliert das Kennzeichen automatisch seine Gültigkeit – eine Verlängerung ist nicht möglich. Es eignet sich also nicht für die dauerhafte Nutzung, sondern ausschließlich für klar abgegrenzte Einzelfahrten.
Wofür braucht man ein Kurzzeitkennzeichen?
Typische Einsatzzwecke sind:
- Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen vor dem Kauf.
- Überführung eines gekauften Fahrzeugs vom Verkäufer nach Hause.
- Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug regulär anzumelden.
- Fahrt zur Hauptuntersuchung oder in die Werkstatt.
Damit schließt das Kurzzeitkennzeichen die Lücke zwischen Kauf und endgültiger Zulassung, ohne dass Sie das Fahrzeug aufwendig transportieren lassen müssen.
Wie lange ist es gültig?
Geregelt in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), ist das Kennzeichen maximal 5 Tage bzw. fünf Tage gültig, gerechnet ab dem Tag der Zuteilung. Das genaue Ablaufdatum legen Sie bei der Beantragung fest; es wird fest in das gelbe Feld des Nummernschilds gedruckt. Anders als beim früheren Modell ist das Kennzeichen heute an ein konkretes Fahrzeug gebunden: Bei der Zuteilung wird die Fahrzeug-Identifikationsnummer erfasst. Sie dürfen das Schild also nicht für ein anderes Auto verwenden.
Kurzzeitkennzeichen-Versicherung: die eVB-Nummer
Auch ein nur fünf Tage gefahrenes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Den Nachweis dafür liefert – früher die Doppelkarte, heute die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) – eine siebenstellige Kombination, die Sie vor dem Behördengang bei einem Versicherer anfordern. Erst damit erhält das Kfz-Kennzeichen seine Gültigkeit. Ohne gültige eVB stellt die Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen aus.
Die enthaltene Kfz-Haftpflicht deckt Schäden ab, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen. Manche Anbieter bieten optional eine Teilkasko dazu an – sinnvoll, wenn Sie einen hochwertigen Wagen über eine längere Strecke überführen. Achten Sie darauf, dass die eVB ausdrücklich für ein Kurzzeitkennzeichen gilt; eine eVB für die reguläre Zulassung ist nicht automatisch dafür geeignet.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Beantragung an der Zulassungsstelle benötigen Sie in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mit Betriebserlaubnis,
- eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung,
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU),
- bei fremden Fahrzeugen eine Vollmacht des Halters, bei Firmen einen Handelsregisterauszug.
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Kurzzeitkennzeichen ohne Hauptuntersuchung (TÜV) – geht das?
Hier ist Vorsicht geboten. Mit einer gültigen Hauptuntersuchung dürfen Sie das Fahrzeug bundesweit bewegen. Fehlt die HU oder ist sie abgelaufen, ist der Einsatz stark eingeschränkt: Erlaubt sind dann nur Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks und der direkt angrenzenden Bezirke – und auch nur, um die nächste amtliche Untersuchungsstelle (TÜV) zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung oder eine Werkstatt anzufahren. Eine längere Überführung quer durch Deutschland ist ohne gültige HU nicht zulässig.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
Den größten Einfluss auf den Preis hat die Versicherung. Ein kurzer Vergleich der eVB-Angebote lohnt sich daher fast immer.
Kurzzeitkennzeichen im Ausland: erlaubt oder nicht?
Für die Überführung innerhalb Deutschlands ist das Kurzzeitkennzeichen ideal. Möchten Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen, ist dagegen meist ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) die richtige Wahl. Es ist länger gültig und wird international anerkannt. Klären Sie vor einer Auslandsfahrt unbedingt, ob das Kurzzeitkennzeichen im Zielland akzeptiert wird – nicht überall ist das der Fall.
Kurzzeitkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt
- 1. eVB anfordern: Über unseren Vergleich eine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen besorgen.
- 2. Unterlagen sammeln: Ausweis, Fahrzeugpapiere und HU-Nachweis bereitlegen.
- 3. Zur Zulassungsbehörde: An der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs das Kennzeichen mit Ablaufdatum zuteilen lassen.
- 4. Schilder prägen: Beim Schildermacher die Kennzeichen anfertigen lassen.
- 5. Losfahren: Innerhalb der fünf Tage die geplante Fahrt erledigen.
Kurzzeitkennzeichen, rotes Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?
Für vorübergehende Fahrten gibt es drei Kennzeichenarten mit unterschiedlichem Zweck:
- Kurzzeitkennzeichen: für Privatpersonen, gültig bis zu fünf Tage, für Probefahrt, Überführung und Werkstattfahrt.
- Rotes Kennzeichen (06er): dauerhaft an Händler und Werkstätten vergeben, für wiederkehrende Prüf- und Überführungsfahrten.
- Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): für den dauerhaften Export eines Fahrzeugs ins Ausland, mehrere Wochen bis Monate gültig.
Für den typischen Gebrauchtwagenkauf in Deutschland ist das Kurzzeitkennzeichen die passende und günstigste Lösung.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Abgelaufene HU: Ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie nur eingeschränkt fahren. Prüfen Sie das HU-Datum vor der Fahrt.
- Falsches Fahrzeug: Das Kennzeichen gilt nur für das bei der Zuteilung angegebene Fahrzeug.
- Frist verpasst: Nach fünf Tagen erlischt der Schutz – planen Sie die Fahrt rechtzeitig.
- Auslandsfahrt: Nicht jedes Land erkennt das Kurzzeitkennzeichen an. Für den Export ist das Ausfuhrkennzeichen sicherer.
eVB, Kosten und Abgrenzung zum Saisonkennzeichen
Für die Zulassung brauchen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Die Haftpflicht für ein maximal 5 Tage gültiges Kurzzeitkennzeichen kostet je nach Anbieter und Deckung etwa 30 bis 130 Euro, günstige Tarife beginnen bei rund 35 Euro. Es dient nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten. Davon zu unterscheiden ist das Saisonkennzeichen, das 2 bis 11 Monate im Jahr gilt und für den regulären saisonalen Betrieb (etwa Motorrad oder Cabrio) gedacht ist.
Welche Unterlagen Sie für das Kurzzeitkennzeichen brauchen
Für die Zulassung benötigen Sie die eVB-Nummer, den Personalausweis, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I/II) und – je nach Fahrzeug – eine gültige Hauptuntersuchung. Ohne gültige HU ist das Kurzzeitkennzeichen oft nur für die Fahrt zur Prüfstelle nutzbar.
Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage und nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten. Wer ein Fahrzeug saisonal nutzt (Motorrad, Cabrio), braucht stattdessen ein Saisonkennzeichen, das zwei bis elf Monate im Jahr gilt. Die beiden Kennzeichen ersetzen sich nicht.
Was das Kurzzeitkennzeichen kostet
Neben der Haftpflicht (je nach Anbieter 30 bis 130 Euro) fallen Gebühren für das Kennzeichen und die Zulassung an. Günstige Kurzzeit-Tarife beginnen bei rund 35 Euro – ein kurzer Vergleich lohnt sich auch hier.
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Was kostet die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen?
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?
Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne HU fahren?
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
Ist das Kurzzeitkennzeichen an ein Fahrzeug gebunden?
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt ins Ausland nutzen?
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und rotem Kennzeichen?
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
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