Veranstalterhaftpflicht
Vergleich von Veranstaltungshaftpflichtversicherungen

Schutz des Veranstalters vor teuren Schadensersatzansprüchen

Policen für einmaliges Event oder als Jahresvertrag

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Veranstalterhaftpflicht schützt Veranstalter vor teuren Schadensersatzansprüchen Dritter.
  • Die Versicherung lässt sich für ein einmaliges Event oder als Jahresvertrag abschließen.
  • Die Leistungen und Kosten der Veranstalterhaftpflicht sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Daher empfiehlt sich ein Vergleich.

Die Veranstalterhaftpflicht

Ob Rockkonzert, Food-Truck-Festival oder die Jahresfeier eines Vereins – jede Veranstaltung birgt Gefahren. Es kann zu Schäden an der Location oder dem Equipment kommen. Doch auch Gäste können sich verletzen, beispielsweise durch den unsachgemäßen Aufbau von Technik oder Zelten.

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung für Veranstalter. Denn diese haften, wenn es zu Schäden auf ihrer Veranstaltung kommt, bei der sie direktes oder indirektes Verschulden trifft. Dabei schützt die Veranstalterhaftpflicht ihre Versicherten vor teuren Schadensersatzansprüchen. Sie deckt sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden und je nach Tarif weitere Risiken wie Mietsach- oder Equipmentschäden ab.

Die Veranstalterhaftpflicht ist die wichtigste Veranstaltungsversicherung. Denn sie schützt ihre Versicherungsnehmer bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter. Zugleich wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche gegen ihre Kunden ab.

Das leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Veranstalter leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ein Anspruch besteht, sobald das Verschulden für den Schaden auf den Veranstalter zurückgeführt werden kann. In diesem Fall übernimmt der Versicherer die Schadensersatzforderung bis zu vereinbarten Deckungssumme. Sollte der Veranstalter hingegen nicht für die Schaden verantwortlich sein, wehrt die Gesellschaft unrechtmäßige Ansprüche für ihren Versicherten ab. Notfalls auch vor Gericht.

Leistungsumfang

  • Schadensersatzzahlung bei berechtigten Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Passiver Rechtsschutz

Zusätzlich kann die Versicherung weitere Leistungsbausteine beinhalten. So kann sie je nach Tarif Mietsachenschäden an der gemieteten Location übernehmen. Dabei können auch fremde Schlüssel, Codekarten und Transponder mitversichert sein. Auch geliehenes Equipment kann über die Haftpflicht abgedeckt sein.

Wer Speisen und Getränke auf der Veranstaltung serviert, muss darauf achten, dass der Tarif eine Leistung bei Schäden durch Lebensmittel beinhaltet.

Bei Vertragsabschluss ist sicherzustellen, dass die Versicherungssumme im Schadensfall ausreichend ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass unter Umständen ein Selbstbehalt gelten kann.

Einmalabsicherung oder Jahrespolice?

Wer eine Veranstalterhaftpflicht abschließen möchte, kann zwischen einem Einmalschutz für ein einzelnes Event oder einer Jahrespolice wählen. Letzteres sichert mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Versicherungsjahres ab. Der Einmalschutz hingegen empfiehlt sich, wenn der Veranstalter nur eines oder wenige Events in einem Jahr plant.

Generell wird die Veranstaltungshaftpflichtversicherung häufig nur einmalig abgeschlossen. Denn jede Veranstaltung ist verschieden. So können mehr oder weniger Gäste geplant und andere Bühnen oder Stände notwendig sein. Durch den jeweils einmaligen Abschluss lässt sich jeder Vertrag dem individuellen Bedarf anpassen.

Wer braucht eine Veranstalterhaftpflicht?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für alle Events ratsam, bei denen mehrere Menschen zusammenkommen. Sie empfiehlt sich für Festivals und Konzerte, Volksfeste und Vereinsfeiern, aber auch für eine private Feier wie eine Hochzeit kann die Veranstalterhaftpflicht sinnvoll sein. Dabei ist es weniger relevant, wie viele Gäste auf dem Event erscheinen. Denn wo Menschen zusammenkommen und Spaß haben, besteht immer ein Risiko für Verletzungen und Schäden.

Auch für einen Verein ist die Veranstalterhaftpflicht wichtig. Denn bei Jahresfeiern oder kleinen Vereinsfesten besteht immer die Gefahr, dass sich eine Person verletzen könnte. Vor allem dann, wenn Lebensmittel gelagert und durch die Mitglieder ausgegeben werden.

Kosten: Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht?

Die Kosten für eine Veranstalterhaftpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Individuelles Schadensrisiko: Zum Beispiel die Art des Festes, öffentliches oder privates Event, voraussichtliche Anzahl der Gäste etc.
  • Vertragsspezifische Merkmale: Versicherungssumme, Leistungsumfang, Laufzeit, Selbstbehalt etc.
  • Dauer der Veranstaltung: Die Eventversicherung für mehrtägige Veranstaltungen ist teurer als für einen Tag.
  • Mitversicherte Personen: Gibt es nur einen Veranstalter oder mehrere? Wird ein ganzer Verein mit der Veranstalterhaftpflicht abgesichert?
  • Zusatzbausteine: Durch die Mitversicherung von Mietsachschäden oder geliehenem Equipment erhöht sich de Beitrag. Auch besteht die Möglichkeit, ein Kombiprodukt mit weiteren Veranstalterabsicherungen wie der Ausfallversicherung abzuschließen.

Die Kosten sind somit wie die Veranstaltung selbst immer individuell. Grundsätzlich müssen Veranstalter aber mit einem Beitrag ab 100 Euro rechnen.

Eine Veranstalterhaftpflicht online abschließen

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen ratsam. Sie lohnt sich nicht nur für große Events, sondern auch für private Feiern und Hochzeiten. Dabei birgt allerdings jede Veranstaltung ein individuelles Risiko, das es ordentlich abzusichern gilt.

Es besteht die Möglichkeit, eine Veranstalterhaftpflicht online abzuschließen. Mit einem Vergleichsrechner lassen sich verschiedene Anbieter überprüfen. Wichtig ist, sowohl die Deckungssummen und Selbstbehalte wie auch mögliche Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen zu berücksichtigen. Denn nur so lässt sich ein zuverlässiger Versicherer ausmachen, der den eigenen Bedarf rundum abdeckt.

Wer die Veranstalterhaftpflicht online abschließt, muss darauf achten, dass alle Angaben korrekt sind. Denn Falschangaben können dazu führen, dass im Leistungsfall kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Aus diesem Grund sind Änderungen auch bei einem bereits abgeschlossenen Vertrag stets dem Versicherer anzuzeigen und die Absicherung entsprechend anzupassen.

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