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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben
  • Die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherer sind bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend
  • Mit einer Pflegezusatzversicherung lassen sich die Leistungen im Pflegefall ergänzen und Versicherungslücken schließen

Was ist eine Pflegeversicherung?

Die deutsche Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen:

  1. Krankenversicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Rentenversicherung
  4. Arbeitslosenversicherung
  5. Pflegeversicherung

Mit der Einführung dieses Systems soll gewährleistet sein, dass Versicherte im Falle einer Krankheit, eines Unfalls, bei Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit sowie im Alter finanziell abgesichert sind.

Die Pflegeversicherung stellt seit dem 1. Januar 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung dar. Sie soll im Falle einer Pflegebedürftigkeit die finanzielle Belastung für Betroffene und ihr Angehörige abfangen und dafür sorgen, dass die Pflegebedürftigen nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Pflegebedürftige Personen können in vielen Fällen nicht mehr uneingeschränkt für sich alleine sorgen und benötigen Hilfe. Dabei kann es sich um hauswirtschaftliche Unterstützung oder um die Verrichtung grundlegender Tätigkeiten, wie das Waschen und Anziehen handeln. Unter Umständen muss den Betroffenen eine gesonderte Pflege zuteilwerden, wie das Verabreichen von Medikamenten oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.

Die Pflegeversicherung soll sicherstellen, dass Personen, die Unterstützung benötigen, diese unabhängig von ihrer finanziellen Situation erhalten. Grundsätzlich können Betroffene frei entscheiden, inwiefern sie Hilfe erhalten. Ihnen werden beispielsweise die finanziellen Mittel für professionelle Fachkräfte zur Verfügung gestellt.

Während es in früheren Jahren üblich war, dass die Angehörigen für die Pflege sorgten, lässt sich dies heute nicht mehr gewährleisten. Einst traditionelle Familienformen sind seltener vorzufinden, sodass es vielen Angehörigen aus finanzieller, privater oder beruflicher Sicht nicht mehr möglich ist, ohne Unterstützung eines Pflegedienstes für die Versorgung aufzukommen. Mit einer Pflegeversicherung wird sichergestellt, dass die pflegebedürftigen Personen Hilfe von außen erhalten. Dennoch können auch Familien, die Pflegebedürftige versorgen, finanzielle Unterstützung von der Versicherung beantragen.

Überblick: Pflegebedürftige in Deutschland

Mit dem Fortschritt der modernen Medizin werden die Menschen zunehmend älter. Dadurch steigt auch die Anzahl der Pflegebedürftigen weltweit. Alleine in Deutschland wurden im Jahre 2017 3,41 Millionen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes als pflegebedürftig eingestuft.

Zum Vergleich: 1999 lag die Anzahl der Pflegebedürftigen bei 2,01 Millionen.

Die Statistik zeigt zudem, dass pflegebedürftige Personen bevorzugt zu Hause, anstatt in Heimen versorgt werden. Dabei kommt die Pflege durch Angehörige auch heute noch größtenteils zum Tragen.

Quelle: https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/

 

Mio
Pflegebedürftige in Deutschland
Zu Hause werden

0

durch Angehörige gepflegt.
Zu Hause werden

0

durch Pflegedienste betreut.
In Pflegeheimen werden

0

vollstationär betreut.

Welche Versicherungsarten gibt es?

Die Pflegeversicherung unterteilt sich in drei verschiedene Versicherungszweige:

  1. Gesetzliche Pflegekasse
  2. Private Pflegeversicherung
  3. Pflegezusatzversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch Mitglied einer sozialen Pflegeversicherung. Auch für privat Versicherte ist der Abschluss einer Pflegeversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die private Pflegezusatzversicherung hingegen ist eine freiwillige Absicherung, mit denen Gesetzlich- und Privatversicherte ihre Absicherung bei Pflegebedürftigkeit erweitern können.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist an die Krankenkassen angeknüpft. So sind alle Mitglieder der Krankenkasse automatisch auch Mitglied der zugehörigen Pflegekasse. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese pflichtversichert oder freiwillig versichert sind.

Gesetzlich Versicherte und Pflichtversicherte

Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentner sowie um Empfänger von Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen, Selbstständige, Freiberufler und Beamte müssen nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Sie können entscheiden, ob sie eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen möchten. Bleiben sie jedoch Mitglied einer Krankenkasse, sind sie „freiwillig versichert“.

Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse

Das Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung ist, die Lebensqualität pflegebedürftiger Personen zu erhalten und ihnen die notwendige Versorgung zukommen zu lassen. Abhängig vom jeweiligen Pflegegrad, erhalten die Personen Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse.

  • Sachleistungen: Pflegesachleistungen werden bezahlt, wenn sich die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden. Pflegedienste wie der MDK rechnen ihre erbrachte Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Geldleistungen: Pflegegeld wird an Pflegebedürftige bezahlt, um die Mehrkosten des Pflegeaufwands auszugleichen. Die Empfänger können das Geld für Materielles nutzen oder ihren Angehörigen als Ausgleich für den Pflegeaufwand zukommen lassen.

Geld- und Sachleistungen können zudem kombiniert werden. Wird eine pflegebedürftige Person von einem Pflegedienst versorgt und zusätzlich durch Angehörige, kann sie beide Leistungen erhalten.

Den Entlastungsbetrag nehmen nur wenige Pflegebedürftige in Anspruch. Er soll zu unterstützenden Angeboten im Alltag beitragen und dient zur finanziellen Entlastung bei der Pflege in häuslicher Umgebung.

Pflegegrad Geldleistung (ambulant) Sachleistung (ambulant) Entlastungsbetrag (ambulant) Leistungsbetrag (vollstationär)
1 - - 125 EUR 125 EUR
2 316 EUR 689 EUR 125 EUR 770 EUR
3 545 EUR 1.298 EUR 125 EUR 1.262 EUR
4 728 EUR 1.612 EUR 125 EUR 1.775 EUR
5 901 EUR 1.995 EUR 125 EUR 2.005 EUR

Eine vollstationäre Pflege ist notwendig, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Als nicht möglich gelten die häusliche oder teilstationäre Pflege erst dann, wenn beispielsweise keine Pflegeperson verfügbar ist, die räumlichen Gegebenheiten nicht vorhanden sind oder es dadurch zu einer Selbst- oder Fremdengefährdung kommt.

Erkrankt die pflegende Person, benötigt Urlaub oder kann aus anderen Gründen nicht für die Pflege aufkommen, haben die Versicherten ein Anrecht auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. In diesem Fall erhalten sie zusätzlich zum Pflegegeld Sachleistungen für die vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung oder für die Beauftragung eine Ersatzpflegekraft.

  • Kurzzeitpflegeleistung: maximal 1.612 Euro für acht Wochen im Kalenderjahr
  • Verhinderungspflegeleistung: maximal 1.612 Euro für sechs Wochen im Kalenderjahr

Beitragssatz der Pflegekassen

Die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert sich durch Gesundheitsfonds, staatliche Zuschüsse und die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Kosten für die Absicherung werden von der Bundesregierung festgelegt und richtet sich nach dem Einkommen. Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag zwischen dem Versicherten und seinem Arbeitgeber jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Rentner, Selbstständige und Freiberufler tragen die Kosten für die Beiträge in voller Höhe selbst. Eine weitere Ausnahme besteht für Mitglieder der Künstlersozialkasse.

  • 2019 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent (3,30 Prozent bei kinderlosen über 25 Jahren)

Zusatzbeitrag für kinderlose Personen

Versicherte, die das 25. Lebensjahr erreicht und keine Kinder haben, müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozent bezahlen. Der Zusatzbeitrag wird nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt parallel zum Einkommen an. Allerdings ist dieser ab einem bestimmten Einkommen gedeckelt und wird nicht weiter erhöht. Das maximale Einkommen beziehungsweise die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2019 bei 4.537,50 Euro im Monat.

  • Kinderlose Angestellte zahlen somit maximal 80,54 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung, Angestellte mit einem oder mehreren Kindern 69,20 Euro im Monat

Private Pflegepflichtversicherung (für Privatversicherte)

Privat Krankenversicherte sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese Tarife sind nicht mit der privaten Pflegezusatzversicherung zu verwechseln, da diese auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen und nur zur Ergänzung der Pflichtleistungen dienen. Die Pflegepflichtversicherung für Privatversicherte orientiert sich an den Leistungen der Pflegekassen und muss mindestens einen gleichwertigen Versicherungsschutz bieten.

Leistungen der privaten Pflegeversicherung

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen sind den Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen angepasst. Allerdings unterscheiden die Versicherer nicht in Sach- und Geldleistungen, sondern kommen für eine Kostenerstattung bei ambulanter oder stationärer Pflege auf. Die Kostenerstattung richtet sich nach der Höhe der gesetzlichen Pflegesätze.

Wie auch bei den Pflegekassen werden die Leistungen anhand des Pflegegrades und der Art der Pflege bemessen:

 

Kostenerstattung bei Pflege durch Pflegepersonen (Angehörige und Bekannte)

Pflegegrad Höhe der Kostenerstattung
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 316 EUR
Pflegegrad 3 545 EUR
Pflegegrad 4 728 EUR
Pflegegrad 5 901 EUR

Kostenerstattung bei häuslicher Pflegehilfe

Pflegegrad Höhe der Kostenerstattung
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 689 EUR
Pflegegrad 3 1.298 EUR
Pflegegrad 4 1.612 EUR
Pflegegrad 5 1.995 EUR

Auch Privatversicherte können den Entlastungsbetrag bei Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Dieser kann bereits bei Pflegegrad 1 beantragt werden und beträgt 125 Euro im Monat.

Wenn die Pflege einmal nicht gewährleistet werden kann, übernehmen die privaten Pflegeversicherer zusätzlich zum Pflegegeld eine Kostenerstattung für die Unterbringung in der Kurzzeitpflege oder für die Verhinderungspflege. Diese Leistungen kommen zum Tragen, wenn die pflegende Person erkrankt, Urlaub benötigt oder aus anderen Gründen nicht für die Versorgung aufkommen kann.

  • Kurzzeitpflegeleistung: maximal 1.612 Euro für acht Wochen im Kalenderjahr
  • Verhinderungspflegeleistung: maximal 1.612 Euro für sechs Wochen im Kalenderjahr

Beiträge zur privaten Pflegeversicherung

Während sich bei der gesetzlichen Pflegekasse die Beitragshöhe nach dem Einkommen richtet, sind die Prämien der privaten Pflegeversicherung personenbezogen. Dies bedeutet, der Monatsbeitrag ist vom Lebensalter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig. Allerdings legt der Staat einige Kriterien bei der Beitragsberechnung fest:

  • Es darf keinen finanziellen Unterschied zwischen Frauen und Männern geben
  • Vorerkrankungen können mit einem Risikozuschlag belegt, dürfen aber nicht ausgeschlossen werden
  • Kinder sind beitragsfrei mitversichert
  • Für die Krankenversicherer besteht ein Annahmezwang: sie müssen jeden Antragsteller versichern

Um sicherzustellen, dass sich auch ältere Personen die Pflegeversicherung leisten können, wird der Beitrag vom Gesetzgeber gedeckelt. So darf die Prämie maximal dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Beihilfeberechtigte Personen bezahlen nur die Hälfte der Beitragsgrenze.

Die Regelung zur Beitragsgrenze greift erst ab dem fünften Versicherungsjahr. Neukunden müssen unter Umständen eine höhere Prämie bezahlen. Ab dem fünften Jahr tritt dann der Höchstbeitrag in Kraft und die Prämie sinkt.

Angestellte mit einer privaten Krankenversicherung erhalten einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dieser ist auf die Hälfte des Beitrags zur privaten Pflege- und Krankenversicherung gedeckelt und beträgt maximal die Höhe des festgelegten Arbeitgeberanteils für gesetzlich Versicherte.

Rentner, Selbstständige und Freiberufler müssen die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung in voller Höhe selbst bezahlen.

Private Pflegeversicherung (Pflegezusatzversicherung)

Die private Pflegezusatzversicherung wird häufig auch als private Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte bezeichnet. Doch eine Zusatzversicherung kann sowohl von Kassenmitgliedern als auch von Privatversicherten abgeschlossen werden und dient zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung.

Versicherungen bieten verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung bei Pflegebedürftigkeit:

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine vergleichsweise günstige Versicherung. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab, indem die Kunden bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Geldleistung erhalten. Die vereinbarte Leistung (das Tagegeld) wird mit dem Wert 30 multipliziert (Kalendertage). In der Regel ist die Höhe des Pflegetagegelds entsprechend den Pflegegraden gestaffelt.

Wurde in einem Versicherungsvertrag das Tagegeld mit 50 Euro bei Pflegegrad 5 vereinbart, erhält der Kunde im Leistungsfall 1.500 Euro im Monat. (50 € x 30 Tage = 1.500 €)

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerente wird meist als Zusatzbaustein bei einer Lebens- oder Unfallversicherung vereinbart. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherungsnehmer monatlich eine Geldleistung in Form einer Rente ausbezahlt. Die Höhe der Leistung ist an den Pflegegrad gekoppelt. Meist ist die Pflegezusatzversicherung an einige Bedingungen geknüpft. Beispielsweise darf der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht haben oder die Pflegebedürftigkeit muss infolge eines Unfalls eingetreten sein.

Für einen geringen Mehrbeitrag handelt es sich bei der Pflegerentenversicherung um eine sinnvolle Ergänzung. Als Zusatzbaustein ist sie jedoch als private Pflegeversicherung nicht ausreichend.

Pflegerente in der Unfallversicherung

Vereinbart ein Versicherungsnehmer in seiner Unfallversicherung den Einschluss der Pflegerente, erhält er eine monatliche Leistung, wenn er infolge eines Unfalls pflegebedürftig wird. Abhängig vom Anbieter setzt dieser jedoch einen bestimmten Pflegegrad voraus. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit dauerhaft, für mindestens sechs Monate bestehen.

Pflege-Bahr-Versicherung

Die Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, die zum 01. Januar 2013 eingeführt wurde. Mit dieser Versicherung möchte der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeabsicherung ergänzen und auf die Zunahme von Pflegebedürftigen innerhalb der letzten Jahre reagieren.

Bei der Pflege-Bahr beträgt der Eigenanteil des Beitrags mindestens 15 Euro im Monat. Zahlen die Versicherungsnehmer diesen ein, erhalten sie vom Staat zusätzlich 5 Euro. Dadurch werden ihnen im Jahr 180 Euro gutgeschrieben, obwohl sie selbst nur 120 Euro einbezahlt haben. Für den Mindestbeitrag erhalten die Verbraucher eine Leistung von 600 Euro im Monat. Erhöhen sie ihren Eigenanteil, steigt die Leistung bei Pflegebedürftigkeit. Sie erhalten jedoch maximal 60 Euro Zulagen im Jahr.

 

Die Leistungen der Pflege-Bahr sind vom Gesetzgeber geregelt und sehen folgende Zahlungen vor:

Pflegegrad Höhe der Kostenerstattung
Pflegegrad 1 10 Prozent des versicherten Tagesgelds
Pflegegrad 2 30 Prozent des versicherten Tagesgelds
Pflegegrad 3 55 Prozent des versicherten Tagesgelds
Pflegegrad 4 75 Prozent des versicherten Tagesgelds
Pflegegrad 5 100 Prozent des versicherten Tagesgelds

Infoblatt – Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: „Pflege-Bahr“  | Quelle: bundderversicherten.de

Die Leistungen und die Beitragshöhe der Pflege-Bahr-Versicherung sind gesetzlich festgelegt. Gesellschaften müssen ihren Kunden mindestens die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungen bieten. Es steht ihnen jedoch frei, diese zu erhöhen. Daher sollten Verbraucher vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter miteinander vergleichen.

Pflegekostenversicherung

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Für Betroffene oder ihre Angehörige reichen die Leistungen in der Regel nicht aus. Mit einer Pflegekostenversicherung haben sie die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz zu ergänzen und für finanzielle Entlastung zu sorgen.

Die Pflegekostenversicherung übernimmt einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Dadurch soll die Differenz zwischen den reellen Kosten und der Absicherung durch die Pflegepflichtversicherung geschlossen oder möglichst geringgehalten werden. Im Vergleich zur Tagegeldversicherung erhalten die Kunden keine pauschale Leistung, sondern beziehen das Geld entsprechend dem finanziellen Aufwand. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungsnehmer mit dieser privaten Pflegezusatzversicherung auch vor steigenden Pflegekosten geschützt sind.

Die Pflegekostenversicherung unterscheidet sich in zwei Tarife: Entweder kommt die Gesellschaft anteilig für die anfallenden Kosten auf oder sie übernimmt die Restkosten, also den gesamten Eigenanteil der Kunden. Letzteres ist in der Regel auf einen maximalen Jahresbetrag begrenzt. Um eine Kostenerstattung zu erhalten, müssen die Versicherungsnehmer Rechnungen und Quittungen einreichen.

Wer braucht eine Pflegeversicherung?

Da der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vorschreibt, benötigt jede Person, die in Deutschland gemeldet ist, eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung.

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung hingegen ist keine Pflicht. Es steht jeder Person frei, ob sie sich für eine ergänzende Absicherung entscheidet.

Fakt ist jedoch, dass die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegekasse bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreichen. Vor allem bei einer Unterbringung im Heim oder der ambulanten Pflege entstehen hohe Versicherungslücken, welche die finanzielle Existenz bedrohen können. Verfügen die Pflegebedürftigen nicht über ausreichend Rücklagen, eine ausreichende Rente oder Eigentum, müssen ihre Angehörigen für die Pflegekosten aufkommen. Dementsprechend benötigt jede Person eine private Pflegezusatzversicherung, die ihre Familie vor etwaigen Pflegekosten schützen möchte oder ihr Eigentum nicht zum Zwecke der Pflege verkaufen möchte.

Pflegekosten in Deutschland

Die Kosten für ein Pflegeheim setzen sich aus den Betreuungskosten (Pflegesatz), den Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den Investitionskosten zusammen. Nach einer Beispielrechnung der Deutschen Seniorenstiftung belaufen sich die Kosten für eine Heimunterbringung bei Pflegegrad 3 auf insgesamt 2.780,08 Euro im Monat. Von den Pflegekassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Zuschuss von 1.262,00 Euro. Damit beträgt der Eigenanteil 1.518,08 Euro monatlich.

Quelle: https://deutsche-seniorenstift.de/kosten-und-finanzierung/

Vorteile der Absicherung einer Pflegebedürftigkeit

In Deutschland sind die Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege sehr hoch. Mit einer Pflegeversicherung wird gewährleistet, dass Verbraucher diese nicht komplett selbst tragen müssen.

Mit einer Pflegeversicherung kann sich jeder, unabhängig von seiner finanziellen Situation, die Versorgung im Pflegefall leisten.

Für die gesetzliche und private Pflegeversicherung besteht ein Annahmezwang. Versicherer dürfen Kunden weder ablehnen noch Vorerkrankungen ausschließen.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Verbraucher ihren Versicherungsschutz nach eigenem Bedarf erhöhen und Versicherungslücken schließen.

Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung besteht meist eine Nachversicherungsgarantie. Kunden können bei bestimmten Ereignissen (Hochzeit, Geburt) ihre Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Unter Berücksichtigung der Leistung sind die Beiträge für Versicherte aufgrund des Arbeitnehmeranteils sehr gering. Zusätzlich werden Pflegezusatzversicherung wie die Pflege-Bahr staatlich gefördert.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile der Absicherung einer Pflegebedürftigkeit

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Die vom Gesetzgeber festgelegten Leistungen der Pflegekassen und Privatversicherer sind bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend.

Die Pflegeleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung können nicht individuell dem eigenen Bedarf angepasst werden. Sie sind für jede Person gleich, unabhängig von ihren Lebensumständen.

Ältere Personen, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen möchten, müssen mit hohen Beiträgen im Vergleich zur Leistung rechnen.

Beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung fällt für die Versicherten meist eine Wartezeit von drei bis fünf Jahren an. Werden sie während der Karenzzeit pflegebedürftig, erhalten sie lediglich ihre Beiträge zurückerstattet. Die Wartezeit entfällt in der Regel, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls pflegebedürftig wird.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, muss sich abhängig vom Anbieter und dem Produkt einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Vorerkrankungen können unter Umständen zu Risikobeiträgen oder Ablehnung führen.

So finden Sie die beste Pflegeversicherung

Wer privat pflegeversichert ist oder eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, kann frei über den Anbieter entscheiden. Bei gesetzlich Versicherten hingegen ist die Pflegekasse mit der jeweiligen Krankenkasse verbunden.

Bei der Wahl einer Gesellschaft für eine private oder ergänzende Pflegeversicherung können die folgenden Fragen behilflich sein:

Privatversicherte benötigen zunächst eine private Pflegezusatzversicherung. Viele Gesellschaften bieten einen Krankenversicherungstarif, an den eine Pflegeversicherung gekoppelt ist.

Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder möchten Sie Ihre private Pflegeversicherung aufstocken, benötigen Sie eine Pflegezusatzversicherung. Hierbei müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Tagegeldleistung, eine Rente oder eine Pflegekostenerstattung wünschen.

Wie viel Geld Sie im Pflegefall benötigen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dennoch können Sie einen ungefähren Wert bestimmen:

  • Überprüfen Sie Ihre Rentenansprüche sowohl bei Renteneintritt als auch bei Erwerbsunfähigkeit
  • Rechnen Sie die Ansprüche aus anderen Versicherungen (private Rentenversicherung, Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung) hinzu

Auf diese Weise haben Sie einen ersten Überblick über Ihre monatlichen Einkünfte im Rentenalter oder wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können. Hierzu müssen noch die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung addiert werden.

Prüfen Sie anschließend die Kosten für Pflegeheime in Ihrer Region. So können Sie herausfinden, wie hoch ihre Versicherungslücke im Falle einer stationären Pflege ist. Dieser Summe sollte die ergänzende Leistung entsprechen, um rundum finanziell abgesichert zu sein. Bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung wird die Versicherungslücke durch den Wert 30 geteilt.

Für die gesetzliche und private Pflegeversicherung besteht ein Annahmezwang. Versicherer dürfen Kunden weder ablehnen noch Vorerkrankungen ausschließen.

In erster Linie sollten Sie immer einen Tarif wählen, der sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege leistet. Zudem ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die bereits bei Pflegegrad 1 Versicherungsschutz bietet. Weniger sinnvoll sind Tarife, die erst ab Pflegegrad 4 eine Leistung vorsehen. Vor allem der höchste Pflegegrad wird nur sehr selten erreicht.

Wichtig: Vorsicht bei Wartezeiten

Die meisten Pflegezusatzversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Werden Sie während dieses Zeitraums pflegebedürftig, erhalten Sie nicht die vereinbarte Leistung, sondern lediglich eine Erstattung der Beiträge. Tarife ohne Wartezeit sind im Regelfall mit einer Gesundheitsprüfung verbunden.

Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie sich die Prämie auch leisten können. Bedenken Sie, dass Sie den Beitrag auch dann zahlen müssen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Unter Umständen sollten Sie die Leistungen etwas herabsetzen, wenn die Prämie Ihre finanzielle Situation belasten könnte.

Sobald Sie Ihren Bedarf kennen, können Sie verschiedene Pflegekassen miteinander vergleichen. Nutzen Sie dafür diesen Pflegeversicherung Rechner und erhalten kostenlos und unverbindlich eine Übersicht über preiswerte und leistungsstarke Angebote.

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Pflegeversicherung frühestmöglich abschließen

Schließen Sie eine Pflegeversicherung so früh wie möglich ab. Mit voranschreiten des Alters steigt auch die Höhe der Beiträge. So zahlt beispielsweise eine 20-jährige Person 13 Euro im Monat für ihre Pflegezusatzversicherung, während eine 40-jährige Person für dieselben Leistungen 30 Euro aufbringen muss.

Pflegeversicherung Test: Die besten Tarife

Stiftung Warentest hat 2017 31 Tarife der Pflegeversicherung auf den Prüfstand gestellt. Das Unternehmen prüfte sowohl Tarife zur Pflegetagegeldversicherung als auch zur privaten Pflegeabsicherung. Als Modelkunden wählten sie eine 45-jährige und eine 55-jährige Person.

Als Testsieger gingen die DFV, die DKV und die HanseMerkur hervor. Vor allem für den 45-jährigen Modelkunden überzeugte die HanseMerkur mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Für jüngere Antragsteller hebt Stiftung Warentest zudem die Württembergische-Versicherung hervor.

Auch das Deutsche Institut für Finanzplanung bewertet die Pflegetagegeldtarife der HanseMerkur, der DKV und der Württembergischen als sehr gut. Mit dem gleichen Qualitätsurteil schnitten außerdem die Hallesche, Signal Iduna, Axa und Deutscher Ring ab.

Die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung wurden bei fast allen Tests als ungenügend bezeichnet. Lediglich der Tarif der Central konnte sich von den Mitbewerbern positiv abheben.

Darauf ist bei einer privaten Pflegeversicherung zu achten

Die Versicherung sollte bestenfalls bereits ab Pflegegrad 0 und bei Demenz leisten. Eine Leistung erst ab Pflegegrad 4 und höher ist nicht ausreichend. Die vereinbarte Versicherungssumme entspricht im Regelfall dem Höchstsatz und wird erst ab Pflegegrad 5 bezahlt. Verbraucher müssen daher darauf achten, dass die Leistungen prozentual niedriger sind bei geringerer Pflegebedürftigkeit. Tipp: Durch die Vereinbarung einer Dynamik steigen die Leistungen im Laufe der Jahre an. Auf diese Weise lässt sich auch bei steigenden Pflegekosten vorsorgen.

Die meisten Gesellschaften leisten auch dann, wenn die Versicherungsnehmer zu Hause gepflegt werden. Manche Gesellschaften unterscheiden allerdings zwischen ambulanter Pflege (Pflegedienst) und Laienpflege (Angehörige). Verbraucher sollten einen Tarif wählen, der die Leistung bei häuslicher Pflege unabhängig davon vorsieht, wer die Versorgung übernimmt.

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht die vollen Heimkosten, sondern bezuschusst diese mit einem festen Betrag. In welcher Höhe ist davon abhängig, wie hoch der Pflegegrad ist. In der Regel reichen die Zuschüsse nicht für die Deckung der Gesamtkosten aus, sodass Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Eigenanteil leisten müssen.

Die Pflegeversicherungen kommen nicht für Verpflegungs- und Investitionskosten auf.

Die Höhe der Leistung muss dem Bedarf entsprechen. Personen, die im Pflegefall nicht von Angehörigen, sondern von Dritten gepflegt werden möchten, benötigen entsprechend eine höhere Absicherung. Mit dem Pflegenavigator der AOK-Krankenkasse lässt sich einfach herausfinden, welche Aufwendungen bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen und was Pflegeheim in der Umgebung kosten.

Beim Nachweis der Pflegebedürftigkeit gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den privaten Pflegezusatzversicherungen. Manche Versicherer orientieren sich an dem vom medizinischen Dienst für die gesetzliche oder private Pflegeversicherung festgelegten Pflegegrad. Andere Gesellschaften haben ihre eigenen Vorgaben bei der Einstufung. So kann eine Person beispielsweise von der Pflegekasse Leistungen nach Pflegegrad 1 erhalten, während sie von ihrer Zusatzversicherung die höheren Leistungen nach Pflegegrad 2 bezieht. 

Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Orientiert sich die Versicherungsgesellschaft an Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung, sollte ein Einstufungsbescheid ausreichen. Andernfalls muss sich die versicherte Person erneut einer Prüfung unterziehen.

Versicherung Schaden melden

Pflegeversicherung Kosten - Damit müssen Sie rechnen

Die Kosten für eine private Pflegeversicherung sind nicht vom Einkommen, sondern von personenbezogenen Aspekten abhängig. Bei einer Pflegezusatzversicherung kommen weitere leistungsspezifische Faktoren hinzu. Für die Beitragsberechnungen sind folgende Kriterien relevant:

  • das Eintrittsalter
  • der Gesundheitszustand
  • die Versicherungsform
  • die vereinbarten Leistungen

Da diese Faktoren bei jeder Person verschieden sind, lässt sich nicht genau sagen, was eine Pflegezusatzversicherung kostet. Genauso sind die Versicherungsgesellschaften bei der Preisgestaltung ihrer Zusatzversicherungen frei, weshalb es sich für Verbraucher zwingend empfiehlt, Anbieter zu vergleichen.

Kostenbeispiele:

Eine 20-jährige Person bezahlt für eine Pflegetagegeldversicherung 25 Euro. Der Tagessatz beträgt 50 Euro und wird bereits ab Pflegegrad 1 bezahlt. Bei einem Mitbewerber beträgt der Monatsbeitrag lediglich 4 Euro, allerdings wird das Tagegeld erst ab Pflegegrad 5 bezahlt.

Der Beitrag für eine 35-jährige Person mit einem Tagessatz von 50 Euro ab Pflegegrad 1 beträgt 38 Euro. Eine 55-jährige Person bezahlt für dieselbe Leistung 93 Euro.

Versicherer der privaten Pflegekassen im Überblick

HUK-Coburg

Die HUK-Coburg bietet neben einer Pflegemonatsgeld- und der Pflege-Bahr-Versicherung auch eine Pflege-Assistance-Leistung an. Für einen geringen Betrag erhalten Verbraucher im Falle einer Pflegebedürftigkeit umfassende Unterstützung in Form von Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten.

Allianz

Die Pflegetagegeldversicherung ist die wichtigste Pflegeversicherung der Allianz. Versicherungsnehmer können einen Tagessatz bis zu 150 Euro vereinbaren. Diese Versicherung lässt sich außerdem mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombinieren.

HDI

Die HDI bietet eine Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagessatz zwischen fünf und 160 Euro an. In dem Tarif ist automatisch eine Dynamik enthalten, welche die Leistung alle drei Jahre um fünf Euro erhöht. Der Tarif sieht zudem keine Wartezeiten vor.

Continentale

Die Continental bietet verschiedene Pflegezusatzversicherungen an, die Leistungen ab Pflegegrad 1 oder erst ab Pflegegrad 3 vorsehen. Die Wartezeit beträgt drei Jahre und der Anbieter sieht eine regelmäßige Erhöhung in Form einer Dynamik ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung vor.

DEVK

Die DEVK gilt als einer der Testsieger in puncto privater Pflegeversicherung. Das Unternehmen stellt verschiedene Tarife zur Verfügung, die bei Pflegebedürftigkeit eine Assistenzleistung des Anbieters vorsehen. Das Onlineportal bietet außerdem umfangreiche Informationen zur Pflege sowie zu weiteren gesundheitlichen Themen.

Debeka

Die Debeka bietet eine Pflege-Bahr und eine Pflegetagegeldversicherung an. Die Versicherten können auf eine kostenlose Hotline zurückgreifen, wo sie zum Thema Pflege umfassend beraten werden. Bei Pflegegrad 2 sieht der Versicherer 70 Prozent und bei Pflegegrad 1 35 Prozent der vereinbarten Leistung vor.

Central / Generali

Die Generali vertreibt ihre Pflegeprodukte über die Central Krankenversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wendet die Central eine eigene Einstufung an, die im Vergleich zum MDK in manchen Punkten eine höhere Pflegeeinstufung vorsieht. Die Generali bietet zudem eine Pflegerente an, die einen sofortigen Versicherungsschutz vorsieht.

Gothaer

Bei der Gothaer können Verbraucher eine Pflegerentenversicherung und eine Pflegetagegeldversicherung abschließen. Die Leistungspakete unterteilen sich in einen Basis-, einen Top- und einen Plus-Schutz. Der Basistarif sieht keine Leistung bei häuslicher Pflege mit den Pflegegraden 1 bis 3 vor.

Ergo / DKV

Die Ergo vertreibt die Pflegeversicherungen der DKV. Der Krankenversicherer gehört zu den empfohlenen Anbietern laut Stiftung Warentest. Verbraucher können die Tarife ohne Gesundheitsfragen und Ausschlüsse abschließen, müssen jedoch eine Wartezeit von fünf Jahren in Kauf nehmen.

KVB Wuppertal

Die KVB Wuppertal ist die Krankenvorsorge für Bundesbeamte. Sie stellt den Beamten und beihilfeberechtigten Angehörigen die gesetzlich vorgeschriebene, private Pflegeversicherung zur Verfügung.

HanseMerkur

Die HanseMerkur ist Testsieger im Bereich der Pflegeversicherung. Die Gesellschaft sieht keine Wartezeiten vor und leistet bereits ab dem Pflegegrad 1. Den Kunden wird auf Wunsch die Vermittlung von Assistance-Leistungen zur Verfügung gestellt. Außerdem können junge Personen auf einen vergünstigten Einsteigertarif zurückgreifen, der für wenig Geld einige Leistungen der privaten Pflegeversicherung abdeckt.

Württembergische

Die Württembergische ist Testsieger im Bereich der Pflegetagegeldversicherung. Versicherte erhalten ab Pflegestufe 2 und unter Voraussetzung der stationären Pflege 100 Prozent der Leistung und werden vom Beitrag befreit. Bei einer ambulanten Pflege erhalten sie bei Pflegegrad 2 40 Prozent der vereinbarten Leistung, 65 Prozent bei Pflegegrad 3 und 85 Prozent mit Pflegegrad 4.

Hallesche

Die Hallesche bietet verschiedene Pflegeversicherung an. Als „sehr gut“ wird vor allem der Tarif OLGAflex bewertet. Versicherte erhalten bei stationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 2 100 Prozent der vereinbarten Leistung. Bei ambulanter Pflege sieht die Pflege-Leistung 30 Prozent vor.

Barmer

Die Barmer ist eine gesetzliche Kranken- und Pflegekasse, die zusätzlich eine private Absicherung als Ergänzung anbietet. Dabei greift der Krankenversicherer auf die Produktpalette der HUK-Coburg zurück. Für Versicherte ergibt sich der Vorteil, dass sie sowohl die gesetzliche Absicherung als auch ihre Pflegezusatzversicherung aus einer Hand erhalten.

UKV

Due UKV bietet eine private Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherungen an. Dabei unterscheidet das Unternehmen zwischen einem Comfort- und einem Premiumtarif. Der Premiumtarif sieht eine Pflegerente bei Pflegestufe 0 vor, wodurch auch das Risiko einer Demenzerkrankung abgesichert werden kann.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Thema der Pflegekassen in Deutschland ist sehr komplex und vielfältig, weshalb wir im Folgenden nur grundlegende Fragen und Antworten in diesem Bereich vorstellen.

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