Ambulante Zusatz­versicherung Rechner

Ambulante Zusatzversicherung vergleichen: Heilpraktiker, Vorsorge, Sehhilfen und Augenlaser absichern und Beitrag berechnen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung um Leistungen, die die GKV nicht oder nur teilweise zahlt.
  • Typisch versichert sind Heilpraktiker, Sehhilfen, erweiterte Vorsorge und Impfungen – erstattet wird meist anteilig, oft 80 bis 100 Prozent bis zu einer Jahresgrenze.
  • Der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter ab. Einfache Tarife beginnen bei rund 5 bis 10 Euro im Monat, umfangreiche Pakete kosten mehr.
  • Vor Vertragsbeginn stehen meist eine Gesundheitsprüfung und eine kurze Wartezeit. Je früher und gesünder Sie abschließen, desto günstiger.
  • Mit dem Rechner oben vergleichen Sie die Leistungen mehrerer Tarife und sehen sofort, welcher zu Ihrem Bedarf passt.

Ambulante Zusatzversicherung in wenigen Minuten vergleichen

Mit dem Rechner ermitteln Sie den Beitrag für Ihre ambulante Zusatzversicherung und vergleichen die Leistungen mehrerer Anbieter nebeneinander. Sie geben Ihr Geburtsjahr und die gewünschten Bausteine ein und erhalten passende Tarife – kostenlos und unverbindlich. So sehen Sie auf einen Blick, welcher Tarif Heilpraktiker, Brille oder Vorsorge zu welchem Satz erstattet.

Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?

Ambulant bedeutet: eine Behandlung ohne Aufenthalt im Krankenhaus. Also der Besuch beim Arzt, beim Heilpraktiker oder beim Optiker. Genau hier hat die gesetzliche Krankenversicherung Lücken. Viele Leistungen, die Versicherte als wichtig empfinden, zahlt die Krankenkasse gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil.

Die ambulante Zusatzversicherung springt in diese Lücke. Als privater Zusatzvertrag zu Ihrer bestehenden GKV übernimmt sie einen vereinbarten Anteil der Kosten für ausgewählte ambulante Behandlungen. Sie bleiben in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und rechnen die Zusatzleistungen einfach über den privaten Vertrag ab.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Tarif. Bei den meisten Anbietern lassen sich die Bausteine kombinieren, sodass Sie nur das versichern, was Sie wirklich brauchen. Diese Leistungen sind am häufigsten enthalten:

  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren – Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie oder chiropraktische Behandlungen.
  • Sehhilfen – ein Zuschuss zu Brille oder Kontaktlinsen, den die GKV für Erwachsene praktisch gestrichen hat.
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen über den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
  • Schutz- und Reiseimpfungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
  • Je nach Tarif zusätzlich verschreibungsfreie Medikamente oder Hörhilfen.
Infografik: Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung – Heilpraktiker, Brille und Kontaktlinsen, Vorsorge über den GKV-Katalog hinaus, Schutz- und Reiseimpfungen
Die vier Leistungsbereiche, die ambulante Zusatztarife am häufigsten abdecken.

Erstattet wird in der Regel anteilig, üblich sind Sätze zwischen 50 und 100 Prozent. Für Heilpraktiker-Leistungen orientieren sich die Versicherer am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Wie hoch die Erstattung im Einzelfall ausfällt, zeigt ein Blick auf typische Grenzen:

Leistung Typische Erstattung (Beispiel) Häufige Höchstgrenze
Heilpraktiker 80 % rund 1.000 € in zwei Jahren
Sehhilfen (Brille) bis 100 % etwa 300 € alle 24 Monate
Vorsorge bis 100 % je Untersuchung gedeckelt
Impfungen bis 100 % je Kalenderjahr begrenzt

Die Werte sind Beispiele aus gängigen Tarifen und dienen der Orientierung. Die genauen Sätze und Grenzen legt jeder Anbieter selbst fest – deshalb lohnt der Vergleich.

Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?

Den größten Einfluss auf den Beitrag hat Ihr Eintrittsalter. Wer jung und gesund einsteigt, zahlt dauerhaft weniger, weil das Risiko für den Versicherer geringer ist. Einfache Tarife für Erwachsene beginnen bei rund 7 bis 8 Euro im Monat, Kinder sind oft schon ab etwa 2 bis 3 Euro versichert. Umfangreiche Pakete mit hohen Heilpraktiker- und Sehhilfe-Grenzen liegen entsprechend höher, grob im Bereich von 15 bis 25 Euro monatlich.

Beitrag früh sichern

Das Eintrittsalter fließt dauerhaft in den Beitrag ein. Wer mit 30 abschließt, zahlt in der Regel spürbar weniger als jemand, der denselben Tarif erst mit 50 beginnt. Ein bereits laufender Vertrag bleibt vom höheren Alter unberührt.

Gesundheitsprüfung und Wartezeit

Vor dem Abschluss stellt der Versicherer meist einige Gesundheitsfragen, etwa zu Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen der vergangenen Jahre. Fällt die Prüfung ungünstig aus, kann es einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss geben. Einzelne Tarife verzichten als Sonderaktion ganz auf die Gesundheitsprüfung.

Dazu kommt in der Regel eine Wartezeit: Sie beträgt allgemein drei Monate, für besondere Leistungen wie Psychotherapie oder Entbindung bis zu acht Monate. In dieser Zeit zahlen Sie zwar Beitrag, haben aber noch keinen vollen Leistungsanspruch. Deshalb gilt: Den Vertrag am besten abschließen, solange Sie gesund sind und noch keine konkrete Behandlung ansteht.

Ambulant, stationär oder Zahnzusatz?

Die private Krankenzusatzversicherung hat drei große Bausteine, die sich klar voneinander abgrenzen:

  • Ambulante Zusatz – Behandlungen ohne Krankenhaus: Heilpraktiker, Sehhilfen, Vorsorge, Impfungen.
  • Stationäre Zusatz – der Krankenhausaufenthalt: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Zahnzusatz – Zahnersatz, Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung.

Welcher Baustein Vorrang hat, hängt von Ihrem Bedarf ab. Wer Wert auf Naturheilverfahren oder eine gute Brille legt, ist mit der ambulanten Zusatz gut beraten. Für teuren Zahnersatz lohnt dagegen zuerst ein Blick auf die Zahnzusatzversicherung.

Optikerin berät eine Kundin bei der Auswahl einer neuen Brille – eine typische Leistung der ambulanten Zusatzversicherung
Die Brille ist einer der Klassiker: Die GKV zahlt für Erwachsene kaum noch, die ambulante Zusatz schließt die Lücke.

Worauf Sie beim Tarif-Vergleich achten sollten

Zwei Tarife mit ähnlichem Beitrag können sehr unterschiedlich leisten. Achten Sie beim Vergleich vor allem auf diese Punkte:

  • Erstattungssatz in Prozent – 100 Prozent ist besser als 80, kostet aber meist mehr Beitrag.
  • Jahres- und Zeitraumgrenzen – etwa „1.000 € Heilpraktiker pro Jahr“ oder „Brille alle 24 Monate“.
  • Gemischte Pakete – ein niedriger Beitrag nützt wenig, wenn genau Ihre Wunschleistung fehlt.
  • Wartezeiten und Gesundheitsfragen – wichtig, wenn Sie zeitnah eine Behandlung planen.

Einen ausführlichen Überblick über alle Bausteine finden Sie auf unserer Seite zur Krankenzusatzversicherung.

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Häufige Fragen

Was zahlt eine ambulante Zusatzversicherung?
Sie übernimmt einen vereinbarten Anteil der Kosten für ambulante Behandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht voll zahlt – vor allem Heilpraktiker, Sehhilfen, erweiterte Vorsorge und Impfungen. Erstattet wird meist anteilig bis zu einer Jahresgrenze.
Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
Für gesetzlich Versicherte, die Wert auf Naturheilverfahren, eine gute Brille oder umfangreichere Vorsorge legen. Wer diese Leistungen ohnehin regelmäßig nutzt, gleicht den Beitrag oft schon durch die Erstattungen aus.
Was kostet die ambulante Zusatzversicherung im Monat?
Einfache Tarife beginnen bei rund 5 bis 10 Euro im Monat, Kinder oft ab 2 bis 3 Euro. Umfangreiche Pakete liegen höher. Entscheidend ist das Eintrittsalter: Je jünger Sie einsteigen, desto günstiger bleibt der Beitrag.
Übernimmt die ambulante Zusatzversicherung Heilpraktiker-Kosten?
Ja, das ist eine der Kernleistungen. Üblich sind rund 80 Prozent Erstattung bis zu einer Grenze von etwa 1.000 Euro in zwei Jahren. Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Zahlt die ambulante Zusatzversicherung eine Brille?
Viele Tarife enthalten einen Sehhilfen-Baustein, der Brille oder Kontaktlinsen bezuschusst – häufig bis etwa 300 Euro alle 24 Monate. Das ist wichtig, weil die GKV für Erwachsene kaum noch etwas zahlt.
Gibt es eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Einzelne Anbieter verzichten als Sonderaktion auf die Gesundheitsprüfung. Der Regelfall ist aber eine Prüfung mit Gesundheitsfragen. Ein Vergleich zeigt, welche Tarife ohne Prüfung auskommen.
Wie lange ist die Wartezeit?
Allgemein drei Monate. Für besondere Leistungen wie Psychotherapie oder Entbindung kann die Wartezeit bis zu acht Monate betragen. In dieser Zeit besteht noch kein voller Leistungsanspruch.
Was ist der Unterschied zur stationären Zusatzversicherung?
Die ambulante Zusatz deckt Behandlungen ohne Krankenhaus ab, die stationäre Zusatz den Krankenhausaufenthalt mit Chefarzt und besserem Zimmer. Beide lassen sich getrennt oder kombiniert abschließen.
Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.