Versicherung kündigen: Kündigungsschreiben & Sonderkündigungsrecht-Check
Erstellen Sie in einer Minute Ihr fertiges Kündigungsschreiben – und prüfen Sie, ob Sie nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht haben. Kostenlos, ohne Anmeldung, sofort zum Kopieren oder Ausdrucken.
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Wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, einen Versicherungsvertrag zu beenden:
Ordentliche Kündigung
Die meisten Versicherungen laufen mindestens ein Jahr und verlängern sich danach automatisch. Gekündigt werden kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten – bei der Kfz-Versicherung meist zum 31. Dezember mit einem Monat Frist. Wer im Schreiben „zum nächstmöglichen Termin“ angibt, geht auf Nummer sicher: Der Versicherer bestätigt dann das genaue Vertragsende.
Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
Unabhängig von der regulären Frist haben Sie in bestimmten Situationen ein Sonderkündigungsrecht – und das ist oft bares Geld wert:
- Nach einer Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag (ohne mehr Leistung), dürfen Sie meist innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen – oft zum Wirksamwerden der Erhöhung.
- Nach einem Schadenfall: Sowohl Sie als auch der Versicherer können den Vertrag in der Regel bis zu einem Monat nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen.
- Bei der Kfz-Versicherung: zusätzlich bei Fahrzeugverkauf, Abmeldung oder einem Tarif- bzw. Typklassenwechsel.
Tipps für eine wirksame Kündigung
- Senden Sie die Kündigung nachweisbar – per Einschreiben oder dokumentiert per E-Mail.
- Achten Sie auf die Frist: Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum Ihres Schreibens.
- Schließen Sie eine Pflichtversicherung (z. B. Kfz-Haftpflicht oder private Krankenversicherung) erst dann ab, wenn der neue Vertrag steht – eine Lücke kann teuer werden.
- Lassen Sie sich vor der Kündigung beraten, wenn Sie unsicher sind, ob ein Wechsel sich lohnt.
