Das Wichtigste in Kürze
- Das Versicherungskennzeichen ist die Pflicht-Haftpflicht für Kleinkrafträder bis 50 cm³ bzw. 45 km/h.
- Es gilt für Mofa, Moped, Roller, E-Scooter und S-Pedelec.
- Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März, das Schild wechselt jährlich die Farbe.
- Eine Teilkasko gegen Diebstahl ist optional zubuchbar.
Versicherungskennzeichen Vergleich: günstige Pflicht-Haftpflicht finden
Ob Mofa, Roller oder E-Scooter: Ohne Versicherungskennzeichen geht im Straßenverkehr nichts. Beim Versicherungskennzeichen Vergleich zählen der Haftpflichtschutz, eine mögliche Teilkasko und der Beitrag – der sich jedes Jahr neu vergleichen lässt.

Achten Sie beim Versicherungskennzeichen Vergleich besonders auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Haftpflicht (Pflicht) | Schäden an Dritten |
| Teilkasko | Diebstahl, Brand, Unwetter |
| Deckungssumme | hoch genug wählen |
| Beitrag & Anbieter | jährlich wechselbar |
| Fahreralter | beeinflusst den Beitrag |
Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch die Deckungssumme der Haftpflicht und – falls gewünscht – den Umfang der Teilkasko.
Jedes Jahr neu vergleichen lohnt sich
Das Schöne am Versicherungskennzeichen ist die jährliche Erneuerung zum 1. März: Sie sind an keinen Anbieter langfristig gebunden und können jedes Jahr zum günstigsten Tarif wechseln. Wer eine teurere Maschine fährt, sollte zusätzlich an die Teilkasko denken – Roller und Mopeds werden überdurchschnittlich oft gestohlen.
Was ist versichert? Der Versicherungsschutz
Versichert ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. Optional lässt sich eine Teilkasko ergänzen, die Diebstahl, Brand, Unwetter, Glasbruch und Marderschäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Für welche Fahrzeuge und was es kostet
Das Kennzeichen gilt für Mofas, Mopeds, Roller, E-Scooter, S-Pedelecs, Mopedautos und Krankenfahrstühle. Der Beitrag richtet sich nach Fahrzeugtyp, gewünschtem Schutz und Fahreralter.
Versicherungskennzeichen berechnen
Vergleichen Sie Haftpflicht und Teilkasko für Ihr Kleinkraftrad.
Wie das Versicherungskennzeichen funktioniert
Das Versicherungskennzeichen ist ein kleines Schild, das Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten und am Fahrzeug anbringen. Es ersetzt die reguläre Kfz-Zulassung und gilt als Nachweis der Pflicht-Haftpflicht.
Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März. Das Kennzeichen wechselt jährlich die Farbe (Blau, Grün, Schwarz im Wechsel) und gilt bis Ende Februar des Folgejahres. Ein Abschluss ist auch unterjährig möglich – der Beitrag wird dann anteilig berechnet.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht, Teilkaskoversicherung optional
Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen. Ohne sie dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Eine optionale Teilkasko schützt das eigene Fahrzeug vor Diebstahl, Brand, Unwetter, Glasbruch und Marderschäden – gerade bei neueren oder hochwertigen Modellen sinnvoll.
Diese Fahrzeuge brauchen ein Kennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gilt für alle Kleinkrafträder bis 50 cm³ bzw. 45 km/h: Mofas, Mopeds, Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs, Mopedautos und Microcars sowie schnellere Krankenfahrstühle. Für jedes dieser Fahrzeuge ist die Haftpflicht Pflicht.
Jährlicher Wechsel spart Geld
Da das Kennzeichen jedes Jahr neu vergeben wird, können Sie zum 1. März unkompliziert den Anbieter wechseln. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Beiträge unterscheiden sich deutlich – im Rechner sehen Sie die günstigsten Tarife auf einen Blick.
Praktische Tipps
Bringen Sie das Kennzeichen gut sichtbar an und führen Sie den Versicherungsnachweis mit. Achten Sie darauf, das Schild rechtzeitig vor dem 1. März zu erneuern, und melden Sie einen Fahrzeugwechsel Ihrem Versicherer. Bei Stilllegung sollten Sie den Vertrag anpassen.
Welche Fahrzeuge ein Versicherungskennzeichen brauchen
Ein Versicherungskennzeichen brauchen alle Kleinkrafträder und ähnlichen Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dazu zählen Mofas und Mopeds, Motorroller, E-Scooter mit Betriebserlaubnis, S-Pedelecs, Segways, motorisierte Krankenfahrstühle sowie leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Größere Quads, Trikes oder Motorräder brauchen dagegen ein reguläres Kfz-Kennzeichen und eine normale Kfz-Versicherung.

Wer eines dieser Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, benötigt eine Mopedversicherung – ohne gültiges Kennzeichen ist die Fahrt strafbar. Das kleine Schild dient zugleich als Nachweis der Pflicht-Haftpflichtversicherung. Auch ein Sozius darf nur mitfahren, wenn das Fahrzeug dafür zugelassen ist.
Versicherungskennzeichen beantragen: Gültigkeit und jährlicher Wechsel
Das Versicherungskennzeichen können Sie direkt bei der Versicherung beantragen und meist online abschließen oder sich per Post zuschicken lassen – oft sogar sofort mitnehmen. Sie erhalten ein Schild mit einer individuellen Buchstabenkombination samt Versicherungsbescheinigung. Eine Zulassungsstelle ist nicht nötig, der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss.
Pflicht für Kleinkrafträder
Das Versicherungskennzeichen ist die vorgeschriebene Haftpflicht für Mofa, Roller und E-Scooter. Es gilt ein Versicherungsjahr ab dem 1. März.
Die Gültigkeit ist auf das Verkehrsjahr begrenzt: Es läuft jeweils vom 1. März bis Ende Februar. Mit dem neuen Versicherungsjahr ab März wechselt die Farbe des Kennzeichens – für das Jahr beginnend im März 2026 gilt ein neues Versicherungskennzeichen in der jeweils festgelegten Farbe. Sie brauchen also jedes Jahr ein neues Kennzeichen. Die Kosten für ein Versicherungskennzeichen liegen je nach Fahrzeug und Tarif meist zwischen 30 und 80 Euro pro Jahr; ein Vergleich vor dem Abschließen lohnt sich.
Für welche Fahrzeuge: Moped, Mofa, Roller und E-Scooter
Ein Versicherungskennzeichen brauchen alle Kleinkrafträder bis 50 ccm bzw. 45 km/h: Mofa, Moped, Roller sowie E-Scooter und S-Pedelecs. Statt einer regulären Kfz-Haftpflichtversicherung mit Nummernschild genügt hier das kleine Kennzeichen, das die Haftpflicht (eine Mopedversicherung) nachweist.
Jedes Versicherungsjahr ein neues Versicherungskennzeichen
Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März. Zum neuen Versicherungsjahr wechselt die Farbe (blau, grün, schwarz im Wechsel) – Sie benötigen also jedes Jahr ein neue Versicherungskennzeichen. Ohne gültiges Versicherungskennzeichens dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Versicherungskennzeichen online bestellen
Am einfachsten lässt sich das Versicherungskennzeichen online bestellen: Tarif wählen, Daten eingeben, und das Kennzeichen kommt per Post. Wer früh abschließt, ist rechtzeitig zum Saisonstart startklar.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?
Wann beginnt das Versicherungsjahr?
Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
Ist eine Teilkasko sinnvoll?
Kann ich unterjährig abschließen?
Kann ich jedes Jahr wechseln?
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Wie bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?
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