Beitragsanpassung:einfach erklärt

Eine Beitragsanpassung ist die Änderung des Versicherungsbeitrags durch den Versicherer – meist eine Erhöhung aufgrund gestiegener Kosten oder Schäden.

Kategorie: Beitrag · Auch: Prämienanpassung
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Beitragsanpassung erhöht (oder senkt) der Versicherer die Prämie eines bestehenden Vertrags.
  • Grundlage ist eine Anpassungsklausel im Versicherungsvertrag.
  • Bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG.
  • Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung beim Versicherer eingehen.

Was ist eine Beitragsanpassung?

Eine Beitragsanpassung ist die Änderung des Beitrags in einem laufenden Vertrag durch den Versicherer. Grundlage ist eine Anpassungsklausel, die es dem Versicherer erlaubt, auf veränderte Risiken oder gestiegene Kosten zu reagieren, ohne den Vertrag neu abschließen zu müssen. In der Praxis bedeutet sie fast immer eine Erhöhung des Beitrags.

Steigende Schadenzahlen, Inflation oder höhere Reparaturkosten führen dazu, dass der Versicherer die Beiträge anhebt. Häufig betroffen ist zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung. Das ist zulässig, solange die Klausel im Vertrag vereinbart und sachlich begründet ist. Eine Beitragsanpassung wird dem Versicherungsnehmer schriftlich angekündigt.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht die Versicherung die vereinbarte Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, haben Sie nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten dann von diesem Recht Gebrauch machen und außerhalb der regulären Fristen kündigen. Automatisch endet die Police nämlich nicht. Dasselbe Recht gilt, wenn der Versicherer die Selbstbeteiligung anhebt. In diesem Fall sollten Sie die Kündigung genau prüfen.

Situation Sonderkündigungsrecht?
Prämie steigt, Leistung bleibt gleich ja, nach § 40 VVG
Selbstbeteiligung wird erhöht ja
Prämie steigt, aber Leistung wird erweitert in der Regel nein
Anpassung nur wegen Alter (z. B. PKV-Staffel) meist nein

Wichtig ist die Frist: Die Kündigung muss im Fall der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung beim Versicherer eingehen. Kündigen Sie am besten schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis über den rechtzeitigen Zugang auf. Ein Beispiel: Erhalten Sie im Mai eine Ankündigung zum 1. Juli, muss Ihre Kündigung bis Ende Juni beim Anbieter eingehen. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.

Wann es kein Sonderkündigungsrecht gibt

Kein solches Recht besteht, wenn der Anbieter mit der höheren Prämie zugleich mehr Leistung bietet – dann liegt keine reine Erhöhung vor. Auch die reguläre, gesetzlich oder tariflich vorgesehene Anpassung, etwa altersbedingt in der privaten Krankenversicherung, löst dieses Recht nicht automatisch aus.

Gut zu wissen

Prüfen Sie vor der Kündigung, ob ein neuer Vertrag wirklich günstiger ist. Bei manchen Sparten – etwa der Kfz-Versicherung – kann eine Kündigung Rabatte oder eine gute Einstufung kosten.

Häufige Fragen zur Beitragsanpassung

Was bedeutet Beitragsanpassung?
Eine Beitragsanpassung ist die vom Versicherer vorgenommene Änderung der Prämie in einem bestehenden Vertrag, meist eine Erhöhung. Grundlage ist eine Anpassungsklausel im Versicherungsvertrag.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht die Versicherung die Prämie, ohne die Leistung zu verbessern, haben Sie nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht und können die Police außerordentlich kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung beim Versicherer eingehen. Der Vertrag endet dann zum Wirksamwerden der Erhöhung.
Wann gibt es kein Sonderkündigungsrecht?
Wenn die Versicherung mit der höheren Prämie zugleich den Leistungsumfang erweitert, oder bei regulären altersbedingten Anpassungen etwa in der privaten Krankenversicherung.
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