Außen­versicherung:einfach erklärt

Die Außenversicherung erstreckt den Schutz der Hausratversicherung vorübergehend auf Sachen außerhalb der Wohnung.

Kategorie: Schaden
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Außenversicherung erweitert die Hausratversicherung auf Sachen außerhalb der eigenen Wohnung.
  • Versichert ist Hausrat, der sich nur vorübergehend woanders befindet – oft weltweit.
  • Die Entschädigung ist meist auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
  • Die Dauer ist befristet, in der Regel auf bis zu drei Monate.

Was ist die Außenversicherung?

Die Außenversicherung ist ein Baustein der Hausratversicherung. Sie schützt Gegenstände des versicherten Hausrats, die sich zeitweise außerhalb der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Normalerweise gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nur am Versicherungsort, also der Wohnung des Versicherungsnehmers. Die Außenversicherung dehnt ihn auf Sachen aus, die Sie zeitweise mitnehmen – etwa auf Reisen oder ins Büro. Während dieser Zeit sind auch mehrere Personen des Haushalts mitversichert.

Damit ist Hausrat auch dann versichert, wenn er sich außerhalb der Wohnung befindet, solange der Aufenthalt befristet ist. Erleidet der Versicherungsnehmer dort einen Schaden, greift der Schutz laut Vertrag. Gegenstände, die dauerhaft an einem anderen Ort bleiben, fallen nicht unter die Außenversicherung. Ist dort eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen, greift stattdessen deren Diebstahlschutz.

Wo und wie lange gilt die Außenversicherung?

Die Außenversicherung gilt in der Regel weltweit. Versichert sind laut Vertrag dieselben Gefahren wie in der Hausratversicherung – vor allem Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer und Leitungswasser. Zwei Grenzen sind aber wichtig: die Höchstentschädigung und die Dauer.

Merkmal Regel
Geltungsbereich meist weltweit, außerhalb der Wohnung
Höchstentschädigung oft 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme
Dauer vorübergehend, in der Regel bis zu drei Monate
Versicherte Gefahren Einbruchdiebstahl, Raub, Feuer, Leitungswasser

Ein Beispiel: Wird auf einer Reise der Koffer mit Kleidung und Kamera aus dem Hotelzimmer gestohlen, greift die Außenversicherung. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro und einer Grenze von 20 Prozent sind so bis zu 10.000 Euro auch unterwegs abgesichert.

Wann die Außenversicherung greift

Typische Situationen, in denen der Hausrat außerhalb der Wohnung geschützt ist:

  • Reisen: Gepäck und Wertsachen im Urlaub oder auf Dienstreise.
  • Studium und Ausbildung: Sachen von Kindern, die im eigenen Haushalt gemeldet, aber am Studienort untergebracht sind.
  • Umzug: Hausrat, der sich vorübergehend zwischen alter und neuer Wohnung befindet.
  • Beruf: Gegenstände, die Sie zeitweise mit ins Büro nehmen.

Wichtig ist der eigene Hausstand: Die Außenversicherung greift für Sachen, die zum versicherten Haushalt zu Hause gehören. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Versicherungssumme. Wer dauerhaft in eine eigene Wohnung zieht, braucht dort eine eigene Hausratversicherung.

Gut zu wissen

Für Kinder im Studium ist die Außenversicherung oft nur zeitlich befristet oder gedeckelt. Zieht das Kind mit eigenem Hausstand aus, endet der Schutz über die elterliche Hausratversicherung – dann ist eine eigene Police nötig.

Was ist über die Außenversicherung versichert?

Über die Außenversicherung sind grundsätzlich dieselben Gegenstände geschützt wie in der Hausratversicherung zu Hause: Kleidung, Elektronik, Sportgeräte oder Schmuck. Der Versicherungsschutz gilt, solange die Gegenstände zum versicherten Hausstand gehören und sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Wird ein Gegenstand wie Kleidung oder Sportgeräte unterwegs gestohlen, beschädigt oder zerstört, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden im Rahmen der Außenversicherung – bis zur vereinbarten Höhe der Höchstentschädigung. Für den einzelnen Schaden gelten dabei dieselben Leistungen wie zu Hause. Nicht über die Außenversicherung versichert sind dagegen Sachen, die dauerhaft anderswo bleiben.

Beispiele aus der Praxis

Ein paar Beispiele zeigen, wann die Außenversicherung greift. Wird im Urlaub das Notebook aus dem Hotelzimmer gestohlen, zahlt die Hausratversicherung über die Außenversicherung. Bringen die Eltern ihr Kind ins Studium und dessen Fernseher wird dort bei einem Einbruch gestohlen, greift der Schutz ebenfalls – solange das Kind im elterlichen Haushalt gemeldet ist. Auch ein beim Umzug gestohlener Karton fällt in vielen Fällen unter die Außenversicherung. In jedem dieser Fälle prüft der Versicherer, ob der Gegenstand zum versicherten Hausrat gehörte.

Grenzen der Außenversicherung

Zwei Grenzen sollten Sie kennen. Die Entschädigungsgrenze deckelt die Leistung meist auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme. Und die Dauer ist befristet: Bleibt ein Gegenstand länger als vereinbart außerhalb der Wohnung, endet der Versicherungsschutz der Außenversicherung. In der Verantwortung des Versicherungsnehmers liegt es, die Höhe der Versicherungssumme in der Hausratversicherung so zu wählen, dass sie auch die Gegenstände unterwegs abdeckt.

Häufige Fragen zur Außenversicherung

Was ist eine Außenversicherung?
Ein Baustein der Hausratversicherung, der Hausrat schützt, der sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befindet – zum Beispiel auf Reisen. Der Versicherungsschutz gilt meist weltweit.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung?
Meist ist sie auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei 50.000 Euro Summe und 20 Prozent sind das bis zu 10.000 Euro.
Wie lange gilt die Außenversicherung?
Nur vorübergehend, in der Regel bis zu drei Monate. Die genaue Dauer steht im Vertrag und reicht je nach Versicherer von einigen Wochen bis zu sechs Monaten.
Ist das Studenten-Zimmer meines Kindes mitversichert?
Oft ja, solange das Kind im eigenen Haushalt gemeldet ist – meist befristet und gedeckelt. Bei eigenem Hausstand braucht es eine eigene Hausratversicherung.
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