Das Wichtigste in Kürze
- Obergrenze für Sozialbeiträge.
- Jährlich angepasst.
- Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei.
Beitragsbemessungsgrenze in der Praxis
Verdient jemand mehr als die BBG der Krankenversicherung, steigt sein Beitrag ab dieser Grenze nicht weiter. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann zudem in die PKV wechseln.
Worauf Sie achten sollten
Die BBG ist von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden. Sie wird jährlich angepasst und beeinflusst die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
BBG und Versicherungspflichtgrenze
| Grenze | Funktion |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | bis hierhin werden Beiträge erhoben |
| Versicherungspflichtgrenze | ab hier ist ein Wechsel in die PKV möglich |
Die beiden Grenzen werden oft verwechselt: Die BBG deckelt den Beitrag, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet über die Wahlfreiheit PKV/GKV.
Was die BBG für Ihren Beitrag bedeutet
Gut zu wissen
Einkommen oberhalb der BBG bleibt beitragsfrei – Ihr Sozialversicherungsbeitrag steigt ab dieser Grenze nicht weiter. Die BBG wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
Häufige Fragen zu „Beitragsbemessungsgrenze“
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Wird die BBG angepasst?
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