Das Wichtigste in Kürze
- Bei benannten Gefahren sind nur die im Vertrag ausdrücklich benannten Gefahren versichert.
- Das Prinzip heißt auch Named-Perils-Deckung oder Katalogdeckung.
- Der Gegensatz ist die Allgefahrendeckung, die auch unbenannte Gefahren einschließt.
Was sind benannte Gefahren?
Von benannten Gefahren spricht man, wenn ein Versicherungsvertrag nur die ausdrücklich aufgelisteten Risiken absichert. Der Umfang der Deckung ergibt sich aus einem Katalog konkret aufgezählter Fälle – daher auch die Namen Named-Perils-Deckung oder Katalogdeckung. Ein Schaden ist nur versichert, wenn er durch einen dieser aufgeführten Fälle verursacht wurde.
Typisch sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Wirkt ein anderes, nicht genanntes Ereignis auf die versicherten Sachen ein, zahlt der Versicherer nicht. Im Streitfall trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass eine versicherte Gefahr vorlag. Der Begriff stammt aus der Sach- und Vermögensversicherung. Diese Versicherungsdeckung umfasst nur Schäden, bei denen ein aufgelistetes Risiko auf Vermögen und versicherte Sachen einwirkt (sog. Named Perils). Diese Form der Versicherung ist meist günstiger als eine zusätzliche Allgefahrenversicherung.
Gegensatz zur Allgefahrendeckung
Das Gegenteil ist die Allgefahrendeckung, auch Allgefahrenversicherung (All-Risk): Sie versichert alles außer den ausdrücklich ausgeschlossenen Fällen – also auch unbenannte Gefahren. Vorteil der Katalogdeckung ist der günstigere Beitrag, Nachteil sind mögliche Lücken bei nicht genannten Risiken.
Häufige Fragen
Was bedeutet „benannte Gefahren“?
Was ist der Unterschied zur Allgefahrendeckung?
Welche Ereignisse sind typisch benannt?
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