Das Wichtigste in Kürze
- Nur gelistete Gefahren sind versichert.
- Z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm.
- Gegenteil der Allgefahrendeckung.
Was bedeutet Benannte Gefahren?
Tarife mit benannten Gefahren leisten nur, wenn der Schaden durch eine der ausdrücklich genannten Gefahren entstanden ist. Die klassische Hausrat- und Gebäudeversicherung folgt diesem Prinzip.
Benannte Gefahren in der Praxis
Eine Hausratversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Ein heruntergefallenes Notebook ist dagegen nicht versichert – das wäre nur bei einer Allgefahrendeckung der Fall.
Worauf Sie achten sollten
Prüfen Sie, welche Gefahren genannt sind, und ergänzen Sie wichtige Lücken (z. B. Elementarschäden). Wo umfassender Schutz nötig ist, ist eine Allgefahrendeckung die Alternative.
Was klassische Policen abdecken
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Was nicht abgedeckt ist
Schäden außerhalb der genannten Gefahren – etwa ein heruntergefallenes Notebook oder Elementarereignisse – sind nicht versichert. Wichtige Ergänzungen sind der Elementarbaustein und, für volle Sicherheit, die Allgefahrendeckung.
Wichtig
Sturm gilt meist erst ab Windstärke 8. Prüfen Sie, ob Elementarschäden eingeschlossen sind – sie fehlen in der Grunddeckung fast immer.
Häufige Fragen zu „Benannte Gefahren“
Was sind benannte Gefahren?
Ist das schlechter als Allrisk?
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