Versicherungsnehmer:einfach erklärt

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, die Beiträge zahlt und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist.

Kategorie: Vertrag · Auch: VN
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei, die den Versicherungsvertrag schließt und die Beiträge schuldet.
  • Bei ihm liegen alle Rechte aus dem Vertrag; er erhält den Versicherungsschein.
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person können identisch sein, müssen es aber nicht.
  • Als Versicherungsnehmer kommt eine natürliche oder juristische Person in Betracht.

Wer ist der Versicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer bezeichnet man die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Er ist damit eine der beiden Vertragsparteien und Inhaber der Police. Bei Abschluss legt er die wichtigen Eckdaten fest – etwa Laufzeit und Versicherungssumme – und schuldet dem Versicherer grundsätzlich den Beitrag. In dieser Rolle kommt eine natürliche Person ebenso in Betracht wie eine juristische Person, zum Beispiel ein Unternehmen oder Verein.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt das Verhältnis der beiden Parteien. Nach dem Abschluss erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein als Nachweis über den vereinbarten Versicherungsschutz. Während der Laufzeit ist er der zentrale Ansprechpartner der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsnehmer, oft auch Policeninhaber genannt, meldet ihr neue Gefahren und trägt das finanzielle Risiko der Beitragszahlung.

Rechte und Pflichten

Beim Versicherungsnehmer bündeln sich die vertraglich festgelegten Rechte. Zugleich treffen ihn klare Pflichten. Sein wichtigstes Recht ist der Anspruch auf die vereinbarte Leistung im Versicherungsfall; zugleich ist er zur Zahlung des Beitrags verpflichtet und muss bestimmte Obliegenheiten einhalten.

Seine Rechte Seine Pflichten
Anspruch auf Leistung und Versicherungsschutz pünktliche Zahlung des Beitrags
Kündigung und Vertragsänderung wahrheitsgemäße Angaben (Anzeigepflicht)
Benennung eines Bezugsberechtigten Meldung eines Schadens, Schadenminderung

Verletzt er diese Obliegenheiten, kann der Versicherer die Leistung kürzen. In der Lebensversicherung hat er zudem steuerlichen Gestaltungsspielraum, etwa bei der Wahl des Bezugsberechtigten.

Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter

Diese Rolle wird oft mit der versicherten Person verwechselt. Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Risiko sich der Schutz erstreckt; der Begünstigte (Bezugsberechtigte) erhält im Leistungsfall das Geld. Häufig fallen die Rollen zusammen, sie können aber auf verschiedene Beteiligte verteilt sein.

Rolle Bedeutung
Versicherungsnehmer schließt den Vertrag, zahlt den Beitrag, trägt die Vertragspflichten
Versicherte Person diejenige, auf deren Risiko sich der Schutz erstreckt
Bezugsberechtigter erhält im Leistungsfall die Versicherungsleistung

Ein Beispiel: Schließt eine Frau eine Risikolebensversicherung auf das Leben ihres Mannes ab, ist sie Versicherungsnehmerin, ihr Mann der Versicherte. Bei einer eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen ist der Vertragsinhaber grundsätzlich gleichzeitig versicherte Person. Der Beitragszahler ist in der Regel identisch mit dem Vertragspartner, kann aber auch ein Dritter sein.

Gut zu wissen

Nur der Versicherungsnehmer darf den Vertrag ändern oder kündigen – nicht die versicherte Person. Wer eine Police auf einen anderen abschließt, behält damit die volle Kontrolle über den Vertrag.

Häufige Fragen zum Versicherungsnehmer

Was ist ein Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei, die den Versicherungsvertrag abschließt, den Beitrag schuldet und alle Pflichten aus dem Vertrag trägt. Er erhält den Versicherungsschein.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person?
Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag und zahlt den Beitrag. Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Risiko sich der Schutz erstreckt. Beide können identisch sein, müssen es aber nicht.
Kann eine Firma Versicherungsnehmer sein?
Ja. In dieser Rolle kommt eine natürliche Person oder eine juristische Person – etwa ein Unternehmen oder Verein – in Betracht.
Muss der Versicherungsnehmer die Beiträge selbst zahlen?
In der Regel ja. Als Beitragszahler kann aber auch ein Dritter, zum Beispiel ein Elternteil oder Ehepartner, einspringen.
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