Versicherungsfall:einfach erklärt

Der Versicherungsfall ist das im Vertrag definierte Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

Kategorie: Schaden
Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst.
  • Mit dem Eintritt des Versicherungsfalls verwirklicht sich das versicherte Risiko.
  • Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
  • Wer seine Obliegenheiten verletzt, riskiert eine Kürzung oder den Verlust der Leistung.

Was ist ein Versicherungsfall?

Als Versicherungsfall bezeichnet man das Ereignis, mit dem sich das im Vertrag versicherte Risiko verwirklicht und die Leistungspflicht des Versicherers begründet wird. Erst durch den Eintritt des Versicherungsfalls wird aus dem allgemeinen Versicherungsschutz ein konkreter Anspruch auf Leistung des Versicherers. Welcher bestimmte Vorfall als Versicherungsfall gilt, definiert der jeweilige Versicherungsvertrag über seine Versicherungsbedingungen.

Der Versicherungsfall ist damit ein zentraler Begriff des Versicherungsrechts. Er beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Versicherer für einen Schaden oder eine vereinbarte Leistung einstehen muss – im Rahmen des vereinbarten Umfangs und der Versicherungssumme. Ob im Einzelfall ein Recht auf Leistung besteht, hängt davon ab, ob der Vorfall die in den Bedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt. Diese Bedeutung macht den Versicherungsfall zum Dreh- und Angelpunkt jeder Versicherung.

Wann tritt der Versicherungsfall ein?

Was den Eintritt des Versicherungsfalls auslöst, hängt von der Versicherungsart ab. Der Vertrag legt jeweils genau fest, welches Ereignis die Leistungspflicht begründet:

Versicherung Versicherungsfall
Haftpflichtversicherung ein Dritter erleidet einen Schaden, für den die versicherte Person haftet
Hausratversicherung versicherte Sachen werden zerstört, beschädigt oder gestohlen
Risikolebensversicherung Tod der versicherten Person innerhalb der Laufzeit
Berufsunfähigkeitsversicherung die versicherte Person wird berufsunfähig

Ein Beispiel: Verursacht ein Rohrbruch einen Wasserschaden, ist das der Versicherungsfall der Wohngebäudeversicherung. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Nur ein Ereignis, das während der Vertragslaufzeit eintritt, führt zu einem versicherten Fall. Tritt der Schaden vor Beginn oder nach Ende des Vertrags ein, besteht keine Leistungspflicht. In der Haftpflichtversicherung gilt dabei der Vorfall, der den Schaden auslöst, als maßgeblicher Zeitpunkt.

Versicherungsfall melden: die Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall zu melden. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt diese Anzeigepflicht in § 30: „Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.“ „Unverzüglich“ bedeutet dabei ohne schuldhaftes Zögern.

Zur Anzeigepflicht gehört außerdem, dem Versicherer alle Informationen zu liefern, die zur Prüfung des Versicherungsfalls und der Leistungspflicht erforderlich sind. Diese Verpflichtung wird auch Mitwirkungspflicht genannt und gehört zu den vertraglichen Pflichten des Versicherungsnehmers. Melden Sie den Schaden am besten schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf. Im Versicherungsrecht ist diese Anzeige eine der wichtigsten Pflichten überhaupt.

Obliegenheiten im Versicherungsfall

Die Meldung und Mitwirkung gehören zu den sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Leistungsfall. Dazu zählt auch die Pflicht, den Schaden gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Wer diese Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, muss mit einer Kürzung oder dem vollständigen Verlust der Leistung rechnen. Eine solche Obliegenheitsverletzung kann den ganzen Anspruch gefährden – selbst wenn der Versicherungsfall an sich gedeckt wäre.

Gut zu wissen

Melden Sie einen Versicherungsfall immer zeitnah und wahrheitsgemäß – auch wenn Sie unsicher sind, ob der Versicherer leistet. Eine verspätete oder unvollständige Anzeige kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und Ihr Recht auf Leistung gefährden.

Checkliste: Schadenfall richtig dokumentieren

Häufige Fragen zum Versicherungsfall

Was ist ein Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, mit dem sich das versicherte Risiko verwirklicht und die Leistungspflicht des Versicherers entsteht. Was genau als Versicherungsfall gilt, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Der Versicherungsnehmer muss den Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat – also ohne schuldhaftes Zögern.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsfall und Schadenfall?
Beide Begriffe werden oft synonym verwendet. „Schadenfall“ betont den konkreten Schaden, „Versicherungsfall“ das versicherte Ereignis, das die Leistungspflicht auslöst.
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