Versicherungsfall:einfach erklärt

Der Versicherungsfall ist das im Vertrag definierte Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

Kategorie: Schaden
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Auslösendes Ereignis für die Leistung.
  • Im Vertrag genau definiert.
  • Muss dem Versicherer gemeldet werden.

Was bedeutet Versicherungsfall?

Der Versicherungsfall ist das versicherte Ereignis – etwa ein Brand, ein Diebstahl, ein Unfall oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Erst sein Eintreten löst die Leistungspflicht des Versicherers aus.

Versicherungsfall in der Praxis

Bei der Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl ein Versicherungsfall, bei der BU der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Was genau als Versicherungsfall gilt, regeln die Versicherungsbedingungen.

Worauf Sie achten sollten

Melden Sie einen Versicherungsfall unverzüglich und halten Sie die Obliegenheiten ein. Prüfen Sie vorab in den Bedingungen, welche Ereignisse überhaupt versichert sind.

Was in welcher Sparte den Versicherungsfall auslöst

Versicherung Versicherungsfall
Hausrat Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser
Haftpflicht Schadenersatzanspruch eines Dritten
Berufsunfähigkeit Eintritt der Berufsunfähigkeit (Prognose 6 Monate)
Lebensversicherung Tod oder Erleben des Ablaufdatums

Schritt für Schritt zur Leistung

  1. Schaden sichern

    Weitere Schäden verhüten, Schaden mindern.

  2. Dokumentieren

    Fotos, Belege und Zeugen festhalten.

  3. Melden

    Den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen.

  4. Mitwirken

    Rückfragen beantworten, Nachweise einreichen.

Frist

Eine verspätete Meldung kann als Obliegenheitsverletzung die Leistung kürzen – melden Sie daher zeitnah.

Häufige Fragen zu „Versicherungsfall“

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wenn das im Vertrag definierte versicherte Ereignis eintritt – etwa Brand, Diebstahl oder Berufsunfähigkeit.
Muss ich den Versicherungsfall melden?
Ja, unverzüglich. Eine verspätete Meldung kann eine Obliegenheitsverletzung sein.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.