Das Wichtigste in Kürze
- Auslösendes Ereignis für die Leistung.
- Im Vertrag genau definiert.
- Muss dem Versicherer gemeldet werden.
Was bedeutet Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall ist das versicherte Ereignis – etwa ein Brand, ein Diebstahl, ein Unfall oder der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Erst sein Eintreten löst die Leistungspflicht des Versicherers aus.
Versicherungsfall in der Praxis
Bei der Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl ein Versicherungsfall, bei der BU der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Was genau als Versicherungsfall gilt, regeln die Versicherungsbedingungen.
Worauf Sie achten sollten
Melden Sie einen Versicherungsfall unverzüglich und halten Sie die Obliegenheiten ein. Prüfen Sie vorab in den Bedingungen, welche Ereignisse überhaupt versichert sind.
Was in welcher Sparte den Versicherungsfall auslöst
| Versicherung | Versicherungsfall |
|---|---|
| Hausrat | Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser |
| Haftpflicht | Schadenersatzanspruch eines Dritten |
| Berufsunfähigkeit | Eintritt der Berufsunfähigkeit (Prognose 6 Monate) |
| Lebensversicherung | Tod oder Erleben des Ablaufdatums |
Schritt für Schritt zur Leistung
- Schaden sichern
Weitere Schäden verhüten, Schaden mindern.
- Dokumentieren
Fotos, Belege und Zeugen festhalten.
- Melden
Den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen.
- Mitwirken
Rückfragen beantworten, Nachweise einreichen.
Frist
Eine verspätete Meldung kann als Obliegenheitsverletzung die Leistung kürzen – melden Sie daher zeitnah.
Häufige Fragen zu „Versicherungsfall“
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Muss ich den Versicherungsfall melden?
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