Abstrakte Verweisung:einfach erklärt

Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, die BU-Leistung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte.

Kategorie: BU
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Die abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, die BU-Rente zu verweigern, wenn Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten.
  • Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben.
  • Die abstrakte Verweisung ist eine veraltete Klausel – gute Tarife verzichten darauf.
  • Achten Sie beim Abschluss darauf, dass der Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Vertrag steht.

Was bedeutet die abstrakte Verweisung?

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie besagt: Der Versicherer muss keine BU-Rente zahlen, solange die versicherte Person theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte, der ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob die versicherte Person diesen Beruf wirklich ausübt oder überhaupt eine Stelle findet, spielt keine Rolle. So funktioniert die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Versicherer darf die versicherte Person auf eine andere Tätigkeit verweisen.

Die Verweisung heißt „abstrakt“, weil der Versicherer auf eine nur theoretisch mögliche Tätigkeit verweist. Es genügt, dass es einen zumutbaren Vergleichsberuf gibt – tatsächlich ausüben müssen Sie ihn nicht. Genau das macht die abstrakte Verweisung für Versicherte riskant. Die abstrakte Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung stammt aus älteren Verträgen und wird heute kritisch gesehen.

Abstrakte und konkrete Verweisung – der Unterschied

Der Gegenbegriff zur abstrakten Verweisung ist die konkrete Verweisung. Der Unterschied entscheidet, wann der Versicherer die Leistung verweigern darf:

Verweisung Voraussetzung
abstrakte Verweisung ein anderer Beruf wäre theoretisch möglich
konkrete Verweisung Sie üben tatsächlich einen anderen, gleichwertigen Beruf aus

Bei der konkreten Verweisung muss die versicherte Person die neue Tätigkeit wirklich ausüben. Bei der abstrakten Verweisung reicht dem Versicherer schon die theoretische Möglichkeit – ein deutlich schlechterer Schutz.

Warum die abstrakte Verweisung problematisch ist

Enthält Ihr Vertrag die abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die BU-Rente selbst dann verweigern, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können. Es genügt, dass ein Sachbearbeiter-Job oder eine andere Tätigkeit theoretisch zumutbar wäre. Ob Sie eine solche Stelle bekommen, bleibt Ihr Problem – Sie stehen dann ohne Einkommen und ohne Rente da. Selbst wenn bei Ihnen aufgrund einer Erkrankung eine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann die Versicherung so die Leistung verweigern, obwohl alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Abstrakte Verweisung bei Selbstständigen und Angestellten

Besonders hart trifft die abstrakte Verweisung Menschen mit einer speziellen Ausbildung. Der Versicherer kann argumentieren, eine andere berufliche Tätigkeit sei aufgrund der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumutbar – selbst wenn diese Tätigkeit schlechter bezahlt ist. Bei Selbstständigen kommt die Frage der Umorganisation hinzu: Der Versicherer prüft, ob der Betrieb so umorganisiert werden könnte, dass die versicherte Person weiterarbeiten kann. Nur wenn eine solche berufliche Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht und mit dem bisherigen Beruf vergleichbar ist, wäre eine Verweisung überhaupt denkbar. Bei der abstrakten Verweisung genügt dem Versicherer bereits, dass ein Vergleichsberuf theoretisch die Voraussetzungen erfüllt.

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Moderne Tarife enthalten einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Der Versicherer verpflichtet sich damit, die BU-Rente zu zahlen, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf theoretisch möglich wäre. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist heute Standard und ein zentrales Qualitätsmerkmal einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung. Was die abstrakte Verweisung bedeutet, zeigt sich im Falle der Berufsunfähigkeit: Der Versicherer könnte die versicherte Person auf einen anderen Beruf verweisen, der ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer sozialen Wertschätzung entspricht und der zuletzt ausgeübten Tätigkeit in der Lebensstellung entsprechen würde.

Achten Sie beim Abschluss ausdrücklich darauf, dass der Verzicht in den Bedingungen steht. Fehlt er, sollten Sie den Tarif meiden – gerade Selbstständige und Angestellte mit hoher Qualifikation profitieren vom Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

Beispiel

Ein Beispiel verdeutlicht die abstrakte Verweisung: Eine Chirurgin kann wegen eines Handleidens nicht mehr operieren. Mit abstrakter Verweisung könnte der Versicherer argumentieren, sie könne theoretisch als beratende Ärztin arbeiten – und die Leistung verweigern, obwohl sie eine solche Stelle gar nicht ausübt. Mit einem Verzicht auf die abstrakte Verweisung erhält sie dagegen ihre BU-Rente.

Gut zu wissen

Auch bei einem Verzicht auf die abstrakte Verweisung bleibt die konkrete Verweisung meist bestehen: Üben Sie später freiwillig einen gleichwertigen Beruf aus, kann der Versicherer die Leistung im Rahmen der Nachprüfung einstellen.

Häufige Fragen zu „abstrakte Verweisung“

Was bedeutet abstrakte Verweisung?
Der Versicherer kann die BU-Rente verweigern, wenn Sie theoretisch einen anderen zumutbaren Beruf ausüben könnten – auch wenn Sie ihn nicht tatsächlich ausüben.
Was ist der Unterschied zur konkreten Verweisung?
Bei der konkreten Verweisung müssen Sie den anderen Beruf tatsächlich ausüben. Bei der abstrakten Verweisung reicht die theoretische Möglichkeit.
Sollte man auf die abstrakte Verweisung verzichten?
Ja. Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist heute Standard und ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Woran erkenne ich den Verzicht?
Er steht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen. Fehlt der Hinweis, verzichtet der Tarif nicht auf die abstrakte Verweisung.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.