Konkrete Verweisung:einfach erklärt

Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer auf einen anderen Beruf nur verweisen, wenn der Versicherte ihn tatsächlich ausübt.

Kategorie: BU
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die BU-Rente einstellen, wenn Sie tatsächlich einen anderen, gleichwertigen Beruf ausüben.
  • Der neue Beruf muss Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechen.
  • Anders als die abstrakte Verweisung ist die konkrete Verweisung fair und in fast jedem Tarif enthalten.
  • Sie greift vor allem in der Nachprüfung, wenn Sie bereits eine BU-Rente beziehen.

Was bedeutet die konkrete Verweisung?

Die konkrete Verweisung ist eine Klausel der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erlaubt dem Versicherer, die BU-Rente nicht oder nicht mehr zu zahlen, wenn die versicherte Person tatsächlich einen anderen Beruf ausübt. Entscheidend ist das Wort „tatsächlich“: Nur wenn Sie eine neue Tätigkeit wirklich aufgenommen haben, greift die konkrete Verweisung. Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit deutlich fairer als die abstrakte Verweisung.

Damit unterscheidet sich die konkrete Verweisung grundlegend von der abstrakten Verweisung, bei der schon eine theoretisch mögliche Tätigkeit ausreicht. Bei der konkreten Verweisung muss die neue Tätigkeit real ausgeübt werden – und sie muss der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen. Die konkrete Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie damit besser als die abstrakte Verweisung.

Konkrete Verweisung und Lebensstellung

Nicht jede neue Tätigkeit rechtfertigt eine konkrete Verweisung. Der andere Beruf muss den Kenntnissen und Fähigkeiten, der Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Mit Lebensstellung sind zwei Dinge gemeint:

  • das Einkommen: Die neue Tätigkeit darf nicht spürbar schlechter bezahlt sein als der zuletzt ausgeübte Beruf.
  • die soziale Wertschätzung: Das Ansehen der neuen Tätigkeit muss vergleichbar sein.

Verdient die versicherte Person im neuen Beruf deutlich weniger oder ist das soziale Ansehen erheblich geringer, darf der Versicherer nicht konkret verweisen. Die konkrete Verweisung schützt so davor, in eine unzumutbare Tätigkeit gedrängt zu werden.

Konkrete und abstrakte Verweisung im Vergleich

Die beiden Verweisungsarten unterscheiden sich klar:

Verweisung Voraussetzung Bewertung
konkrete Verweisung neuer Beruf wird tatsächlich ausgeübt fair, üblich
abstrakte Verweisung neuer Beruf wäre theoretisch möglich veraltet, nachteilig

Während gute Tarife auf die abstrakte Verweisung verzichten, bleibt die konkrete Verweisung fast immer im Vertrag. Das ist nicht nachteilig: Solange Sie keinen gleichwertigen Beruf ausüben, erhalten Sie Ihre BU-Rente. Die konkrete Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist fair, die abstrakte Verweisung nicht. Bei der konkreten Verweisung zählt allein, ob die versicherte Person tatsächlich einen gleichwertigen Beruf ausübt, der ihrer Lebensstellung entspricht.

Konkrete Verweisung in der Nachprüfung

Ihre größte Bedeutung entfaltet die konkrete Verweisung in der Nachprüfung. Bezieht die versicherte Person bereits eine BU-Rente, darf der Versicherer regelmäßig prüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Hat die versicherte Person zwischenzeitlich einen neuen, gleichwertigen Beruf aufgenommen, kann der Versicherer über die konkrete Verweisung die Leistung einstellen.

Wichtig: Der Versicherer trägt dabei die Beweislast. Er muss belegen, dass die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht. Solange Sie keinen solchen Beruf ausüben, bleibt Ihr Anspruch auf die BU-Rente bestehen.

Konkrete Verweisung in Erstprüfung und Nachprüfung

Die konkrete Verweisung kann in zwei Situationen zum Tragen kommen. Schon in der Erstprüfung, also bei der ersten Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente, prüft der Versicherer, ob die versicherte Person bereits einen anderen, gleichwertigen Beruf ausübt. Ist das der Fall, kann er die Zahlung von Anfang an ablehnen. Häufiger greift die konkrete Verweisung jedoch in der Nachprüfung, wenn die versicherte Person schon Leistungen bezieht und später eine neue Tätigkeit aufnimmt.

Ob eine konkrete Verweisung zulässig ist, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und dem Einzelfall. Der Versicherer muss belegen, dass der neue Beruf den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung entspricht. Bleibt die versicherte Person über Jahre ohne gleichwertige Tätigkeit, läuft die Berufsunfähigkeitsrente weiter.

Verzicht auf die konkrete Verweisung?

Einen Verzicht auf die konkrete Verweisung gibt es nur selten, und er ist auch nicht nötig. Denn die konkrete Verweisung greift ausschließlich, wenn Sie freiwillig einen gleichwertigen Beruf ausüben. Wer das nicht tut, muss die konkrete Verweisung nicht fürchten. Ob abstrakte oder konkrete Verweisung: Entscheidend ist, ob die versicherte Person eine ähnliche Tätigkeit tatsächlich ausübt, die dem alten Beruf entspricht. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist dagegen entscheidend – auf ihn sollten Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt achten.

Beispiel

Ein Beispiel zeigt, wie die konkrete Verweisung wirkt: Ein Dachdecker wird berufsunfähig und erhält seine BU-Rente. Nach einer Umschulung arbeitet er als technischer Zeichner mit vergleichbarem Einkommen und Ansehen. Weil er diesen Beruf tatsächlich ausübt und die neue Tätigkeit seiner Lebensstellung entspricht, darf der Versicherer die konkrete Verweisung anwenden und die Rente einstellen. Bliebe er aus gesundheitlichen Gründen ohne gleichwertige Tätigkeit, erhielte er die Berufsunfähigkeitsrente weiter. Eine Rückkehr in den alten Beruf ist ihm ja nicht möglich.

Gut zu wissen

Ein freiwilliger Berufswechsel kann über die konkrete Verweisung die BU-Rente kosten. Prüfen Sie vor einer neuen Tätigkeit, ob diese Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Konkrete Verweisung: typische Fälle

In der Praxis kommt die konkrete Verweisung vor allem in diesen Fällen vor:

  • Umschulung: Nach einer Umschulung übt die versicherte Person einen neuen Beruf aus, der ihrer Lebensstellung entspricht – der Versicherer kann konkret verweisen.
  • Innerbetrieblicher Wechsel: Eine Handwerkerin übernimmt eine gleichwertige Bürotätigkeit im selben Betrieb.
  • Selbstständige: Der Betrieb wird so umorganisiert, dass die versicherte Person eine andere, gleichwertige Aufgabe ausübt.

In allen Fällen gilt: Die konkrete Verweisung setzt voraus, dass der neue Beruf tatsächlich ausgeübt wird und in Einkommen und sozialem Ansehen mit dem alten Beruf vergleichbar ist. Eine geringfügige oder deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit rechtfertigt keine konkrete Verweisung.

Was tun bei einer konkreten Verweisung?

Stellt der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer konkreten Verweisung ein, sollten Sie die Begründung genau prüfen. Entscheidend ist, ob die neue Tätigkeit wirklich Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist das Einkommen deutlich niedriger oder das soziale Ansehen geringer, ist die konkrete Verweisung meist unzulässig. Im Zweifel hilft ein spezialisierter Berater oder Fachanwalt, die konkrete Verweisung zu überprüfen und die Berufsunfähigkeitsrente zu sichern.

Häufige Fragen zu „konkrete Verweisung“

Was bedeutet konkrete Verweisung?
Der Versicherer darf die BU-Rente einstellen, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, der Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.
Was ist der Unterschied zur abstrakten Verweisung?
Bei der konkreten Verweisung müssen Sie den neuen Beruf tatsächlich ausüben. Bei der abstrakten Verweisung genügt die theoretische Möglichkeit.
Ist die konkrete Verweisung nachteilig?
Nein. Sie greift nur, wenn Sie freiwillig eine gleichwertige Tätigkeit ausüben. Wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Wann spielt die konkrete Verweisung eine Rolle?
Vor allem in der Nachprüfung, wenn Sie bereits eine BU-Rente beziehen und einen neuen Beruf aufnehmen.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.