Das Wichtigste in Kürze
- Verweis nur auf tatsächlich ausgeübten Beruf.
- Fairer als die abstrakte Verweisung.
- In den Bedingungen geregelt.
Was bedeutet Konkrete Verweisung?
Die konkrete Verweisung greift nur, wenn der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich einen anderen, zumutbaren Beruf ausübt, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Sie ist deutlich fairer als die abstrakte Verweisung.
Konkrete Verweisung in der Praxis
Arbeitet ein berufsunfähiger Versicherter freiwillig in einem neuen, gleichwertigen Beruf, kann der Versicherer konkret darauf verweisen. Übt er keinen solchen Beruf aus, bleibt der Leistungsanspruch bestehen.
Worauf Sie achten sollten
Die konkrete Verweisung ist Bestandteil fast aller BU-Tarife und unkritisch. Wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung – darauf sollten Sie beim Vergleich achten.
Wann der Versicherer verweisen darf
Die konkrete Verweisung greift nur, wenn Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Sie ist deutlich fairer als die abstrakte Verweisung.
Warum die konkrete Verweisung in Ordnung ist
Einordnung
Die konkrete Verweisung ist Bestandteil fast aller BU-Tarife und unproblematisch. Entscheidend ist allein der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Häufige Fragen zu „Konkrete Verweisung“
Ist die konkrete Verweisung problematisch?
Worin liegt der Unterschied zur abstrakten Verweisung?
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