Das Wichtigste in Kürze
- Voraussichtliche Dauer der BU.
- Meist sechs Monate.
- Voraussetzung für die Leistung.
Was bedeutet Prognosezeitraum?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte seinen Beruf voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel sechs Monate – nicht mehr ausüben kann. Diese Prognose genügt; die BU muss nicht erst sechs Monate andauern.
Prognosezeitraum in der Praxis
Wird einem Versicherten ärztlich bescheinigt, dass er voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig ist, entsteht der Leistungsanspruch bereits aufgrund dieser Prognose.
Worauf Sie achten sollten
Achten Sie darauf, dass die Leistung schon bei einer Sechs-Monats-Prognose einsetzt und rückwirkend ab Eintritt der BU gezahlt wird – nicht erst nach Ablauf der sechs Monate.
Sechs-Monats-Prognose genügt
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Die BU muss nicht erst sechs Monate andauern – die ärztliche Prognose reicht.
Leistung ab Eintritt der BU
Gut zu wissen
Wird die Sechs-Monats-Prognose gestellt, zahlt ein guter Tarif rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit – nicht erst nach Ablauf der sechs Monate. Achten Sie auf diese Formulierung.
Häufige Fragen zu „Prognosezeitraum“
Wie lang ist der Prognosezeitraum?
Muss die BU erst sechs Monate andauern?
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