Das Wichtigste in Kürze
- Der Prognosezeitraum gibt an, wie lange eine Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens bestehen muss, damit die BU-Rente gezahlt wird.
- In modernen Tarifen sind es sechs Monate.
- Ein Arzt muss die Berufsunfähigkeit für diesen Zeitraum voraussichtlich bescheinigen.
- Der verkürzte Prognosezeitraum von sechs Monaten ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Was ist der Prognosezeitraum?
Der Prognosezeitraum ist ein in der Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich festgelegter Zeitraum. Er gibt an, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens andauern muss, damit die versicherte Person Anspruch auf die BU-Rente hat. Entscheidend ist das Wort „voraussichtlich“: Es muss nicht bewiesen sein, dass die Berufsunfähigkeit tatsächlich so lange besteht – eine ärztliche Prognose genügt. Berufsunfähig ist, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Für die Dauer dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung ist der Prognosezeitraum von Bedeutung.
Der Prognosezeitraum ist damit eine der zentralen Voraussetzungen dafür, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet. Erst wenn die Berufsunfähigkeit für den vereinbarten Zeitraum prognostiziert wird, zahlt der Versicherer die BU-Rente. Der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt heute meist sechs Monate.
Sechs Monate: der verkürzte Prognosezeitraum
Bei den meisten modernen Tarifen beträgt der Prognosezeitraum sechs Monate. Das bedeutet: Die BU-Rente wird bereits gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Ein Arzt muss dazu feststellen, dass die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu wenigstens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Der Zeitraum von sechs Monaten gilt als verkürzter Prognosezeitraum und ist für Versicherte vorteilhaft, weil die Leistung so früher greift. Achten Sie beim Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass der Tarif einen Prognosezeitraum von sechs Monaten vorsieht.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein Kräfteverfall dazu führt, dass die versicherte Person ihren Beruf voraussichtlich für den vereinbarten Prognosezeitraum nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent unmöglich macht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf die Leistung, und der Versicherer zahlt die vereinbarte monatliche Rente.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente legen Sie beim Abschluss der BU-Versicherung selbst fest. Wichtig ist ein kurzer Prognosezeitraum – sonst greift der Versicherungsschutz erst spät. Bei einem Prognosezeitraum von sechs Monaten beginnt die Zahlung, sobald die gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich ein halbes Jahr andauert.
Prognosezeitraum und die gesetzliche Definition
Der sechsmonatige Prognosezeitraum ist deutlich kürzer als die gesetzliche Vorgabe. Nach der Rechtsprechung bedeutet „voraussichtlich auf Dauer“ einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Würde ein Tarif diese lange Dauer verlangen, müsste die Berufsunfähigkeit also voraussichtlich drei Jahre bestehen, bevor die BU-Rente fließt.
Weil das für die versicherte Person nachteilig wäre, haben gute Tarife den Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt. Der verkürzte Prognosezeitraum ist heute Standard in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum der Prognosezeitraum wichtig ist
Der Prognosezeitraum entscheidet mit darüber, wie schnell Sie im Ernstfall Ihre BU-Rente erhalten. Ein kurzer Prognosezeitraum von sechs Monaten sorgt dafür, dass die Leistung früh einsetzt. Ein langer Prognosezeitraum verzögert die Zahlung und kann in finanziell schwierigen Phasen zum Problem werden. Beim Vergleich verschiedener Tarife lohnt daher der Blick auf diesen Punkt – er ist ebenso wichtig wie der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Prognosezeitraum und Karenzzeit
Der Prognosezeitraum wird oft mit der Karenzzeit verwechselt, betrifft aber etwas anderes. Der Prognosezeitraum ist die vorausgesagte Mindestdauer der Berufsunfähigkeit. Die Karenzzeit ist dagegen eine vereinbarte Wartezeit, nach der die BU-Rente frühestens ausgezahlt wird. Beide Begriffe wirken zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Gut zu wissen
Wird die Berufsunfähigkeit rückblickend festgestellt, zahlen viele Tarife auch rückwirkend: Bestand die Berufsunfähigkeit bereits sechs Monate ununterbrochen, leistet der Versicherer ab dem ersten Tag.
Häufige Fragen zum „Prognosezeitraum“
Was ist der Prognosezeitraum?
Warum sind sechs Monate wichtig?
Muss die Berufsunfähigkeit bewiesen werden?
Was ist der Unterschied zur Karenzzeit?
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