Das Wichtigste in Kürze
- Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Leistung besteht.
- Am wichtigsten ist sie beim Krankentagegeld und in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Typisch sind 3, 14, 28 oder 42 Tage; Arbeitnehmer wählen meist 42 Tage.
- Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag.
Was ist die Karenzzeit?
Die Karenzzeit ist der Zeitraum nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Leistung besteht. Erst nach Ablauf dieser Frist zahlt die Versicherung das vereinbarte Geld. Man kann sich die Karenzzeit wie eine zeitliche Selbstbeteiligung vorstellen: Für die ersten Tage der Krankheit erhalten Sie noch nichts, danach beginnt die Leistung.
Am häufigsten begegnet Ihnen die Karenzzeit beim Krankentagegeld. Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die Ihr Einkommen bei längerer Krankheit absichert. Es greift ab der vereinbarten Karenzzeit und ersetzt dann den Verdienstausfall.
Karenzzeit beim Krankentagegeld
Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage. Der Grund: In den ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber die gesetzliche Lohnfortzahlung. Erst danach entsteht die Einkommenslücke, die das Krankentagegeld schließen soll. Eine Karenzzeit von 42 Tagen bedeutet also, dass Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld beziehen.
Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung. Sie können das Krankentagegeld bei vielen Anbietern deshalb schon ab dem vierten Krankheitstag vereinbaren. Typische Karenzzeiten im Überblick:
| Karenzzeit | Leistung ab | typisch für |
|---|---|---|
| ab 4. Tag | 4. Krankheitstag | Selbstständige |
| 14 Tage | 15. Tag | Selbstständige, kurze Absicherung |
| 28 Tage | 29. Tag | gemischte Lösungen |
| 42 Tage | 43. Tag | Arbeitnehmer nach Lohnfortzahlung |
Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Karenzzeit. Hier zahlt die Versicherung die BU-Rente erst, nachdem die Berufsunfähigkeit eine bestimmte Zeit angedauert hat. Eine solche Karenzzeit kann den Beitrag senken, sollte aber gut überlegt sein, weil in dieser Zeit kein Geld fließt. Während der Karenzzeit erhalten Sie keine Auszahlung; erst mit deren Ende und dem Eintritt des Versicherungsfalls beginnt die Leistung. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Frist je nach Tarif mehrere Monate betragen.
Welchen Vorteil hat die Karenzzeit?
Karenzzeiten schließen kurzfristige Erkrankungen aus dem Leistungsbereich aus. Dadurch sinkt das Risiko für die Versicherung – und mit ihm der Beitrag für den Versicherten. Wer eine längere Karenzzeit wählt, zahlt also weniger, muss die ersten Krankheitstage aber aus eigener Tasche überbrücken.
Gut zu wissen
Wählen Sie die Karenzzeit passend zu Ihren Rücklagen. Können Sie einige Wochen ohne Einkommen überbrücken, spart eine längere Karenzzeit spürbar Beitrag. Ist Ihr finanzielles Polster dünn, ist eine kurze Karenzzeit sicherer.
Karenzzeit in der privaten Krankenversicherung
Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt die Karenzzeit beim Krankentagegeld eine Rolle. Wer in der PKV versichert ist, hat keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld und muss die Lücke über eine Krankentagegeldversicherung schließen. Bei der Wahl des Tarifs legen Sie fest, ab welchem Tag der Versicherer das Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe zahlt. Gesetzlich Versicherte erhalten dagegen von der Krankenkasse bis zur 78. Woche ein Krankengeld und schließen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung nur die verbleibende Lücke.
Die richtige Karenzzeit wählen
Welche Karenzzeit für Sie passt, hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihrer finanziellen Lage ab. Selbstständige ohne Rücklagen wählen eine kurze Karenzzeit, damit früh Geld fließt. Wer mehrere Wochen überbrücken kann, spart mit einer längeren Karenzzeit Beitrag. Prüfen Sie im Jahr des Abschlusses, wie lange Ihr Arbeitgeber den Lohn fortzahlt und ab wann Sie als Versicherte auf eigene Mittel angewiesen sind – daraus ergibt sich die passende Wahl des Tarifs.
Krankengeld statt Karenzzeit in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine frei wählbare Karenzzeit. Hier zahlt die Krankenkasse ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit das gesetzliche Krankengeld, nachdem zuvor der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung geleistet hat. Das Krankengeld deckt aber nur rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Diese Lücke schließt eine private Krankentagegeldversicherung, bei der Sie die Tage der Karenzzeit selbst festlegen. So erhalten Sie im Jahr eines längeren Ausfalls Ihr gewohntes Einkommen und sind finanziell abgesichert. Die Karenzzeit der Krankentagegeldversicherung bestimmt dabei, ab wann die Leistungen der Versicherung fließen – in der PKV wie als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung.
Häufige Fragen zur Karenzzeit
Was ist eine Karenzzeit?
Wie lang ist die Karenzzeit beim Krankentagegeld?
Was ist der Unterschied zur Wartezeit?
Senkt eine längere Karenzzeit den Beitrag?
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