Das Wichtigste in Kürze
- Leistungsfreie Zeit zu Vertragsbeginn.
- Verhindert Sofort-Inanspruchnahme.
- Z. B. in der Zahnzusatzversicherung.
Was bedeutet Wartezeit?
Die Wartezeit beginnt mit dem Vertrag und muss verstreichen, bevor erstmals Leistungen beansprucht werden können. Sie schützt die Versichertengemeinschaft davor, dass Verträge nur für bereits absehbare Leistungen abgeschlossen werden.
Wartezeit in der Praxis
Eine Zahnzusatzversicherung mit acht Monaten Wartezeit zahlt für eine Behandlung, die im zweiten Monat beginnt, noch nicht. Manche Tarife verzichten gegen Nachweis der Zahngesundheit auf die Wartezeit.
Worauf Sie achten sollten
Schließen Sie Verträge mit Wartezeit frühzeitig ab, bevor Bedarf entsteht. Bei akutem Bedarf sind Tarife ohne Wartezeit oder mit Wartezeitverzicht vorteilhaft.
Wo Wartezeiten gelten
| Versicherung | Übliche Wartezeit |
|---|---|
| Zahnzusatz | 3–8 Monate (teils Staffelung) |
| Krankentagegeld | meist 3 Monate |
| Pflegezusatz | bis zu mehreren Jahren |
| Sterbegeld | oft 6–36 Monate |
Wie Sie die Wartezeit umgehen
Manche Tarife verzichten gegen einen Gesundheitsnachweis (z. B. zahnärztliches Attest) auf die Wartezeit. Das ist vorteilhaft, wenn bereits Bedarf besteht.
Früh abschließen
Schließen Sie Verträge mit Wartezeit ab, bevor Bedarf entsteht – sonst zahlen Sie Beiträge, ohne im Ernstfall sofort Leistung zu erhalten.
Häufige Fragen zu „Wartezeit“
Wann beginnt die Leistung nach der Wartezeit?
Gibt es Tarife ohne Wartezeit?
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