Wartezeit:einfach erklärt

Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem trotz Beitragszahlung noch kein Leistungsanspruch besteht.

Kategorie: Schaden
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wartezeit ist ein Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht erstattet werden.
  • Sie schützt die Versichertengemeinschaft vor absehbaren Kosten.
  • Typisch ist sie in der Zahnzusatz- und der Krankenversicherung.
  • Viele Tarife bieten heute Sofortschutz ohne Wartezeit.

Was ist eine Wartezeit?

Eine Wartezeit ist ein festgelegter Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht oder nur eingeschränkt erstattet werden. Erst nach Ablauf der Wartezeit haben Sie den vollen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. In den ersten Wochen oder Monaten zahlen Sie also bereits Beitrag, erhalten für die betroffenen Leistungen aber noch keine Erstattung.

Der Zweck ist der Schutz der Versichertengemeinschaft. Die Wartezeit soll verhindern, dass jemand eine Versicherung erst dann abschließt, wenn er eine teure Behandlung bereits absehen kann. Ohne Wartezeit könnten Versicherte kurz vor einer geplanten Behandlung eintreten, die Leistung mitnehmen und danach wieder kündigen – zulasten aller anderen.

Allgemeine und besondere Wartezeit

In der Krankenversicherung unterscheidet man zwei Arten von Wartezeiten:

Art Dauer gilt für
allgemeine Wartezeit drei Monate die meisten Leistungen
besondere Wartezeit bis zu acht Monate Zahnersatz, Kieferorthopädie, Entbindung, Psychotherapie

Bei praktisch allen Tarifen mit Leistungen rund um das Krankenhaus sind Entbindungen erst nach einer Wartezeit von acht Monaten versichert. Andernfalls würden viele Schwangere kurz vor der Geburt noch schnell eine Versicherung mit stationären Wahlleistungen abschließen.

Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung

Besonders bekannt ist die Wartezeit aus der Zahnzusatzversicherung. Marktüblich waren früher drei Monate für Zahnbehandlungen und acht Monate für Zahnersatz. Der Grund: Gerade beim Zahnersatz ist eine teure Behandlung oft schon frühzeitig absehbar, weshalb die Anbieter sich mit einer Wartezeit schützten.

Inzwischen hat sich das gewandelt. Es kommen immer mehr Zahntarife ohne Wartezeit auf den Markt, und ein Verzicht auf die Wartezeit ist bei Zahnzusatzversicherungen fast schon Standard geworden. Für Sie als Kunde ist ein Tarif mit Sofortschutz attraktiv, weil die Leistung dann bereits ab dem ersten Tag greift.

Was Sofortschutz ohne Wartezeit bedeutet

Ein Tarif „ohne Wartezeit“ leistet ab Vertragsbeginn. Eine wichtige Einschränkung gibt es aber: Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet nicht, dass die Versicherung bereits begonnene oder vom Zahnarzt angeratene Behandlungen bezahlt. Was vor Vertragsabschluss bekannt oder angeraten war, bleibt ausgeschlossen – unabhängig davon, ob eine Wartezeit vereinbart ist oder nicht.

Sofortschutz ist deshalb vor allem dann ein Vorteil, wenn unvorhergesehen kurz nach Abschluss eine Behandlung nötig wird. Für laufende oder geplante Behandlungen hilft er nicht weiter.

Wartezeit und Karenzzeit

Die Wartezeit wird oft mit der Karenzzeit verwechselt. Der Unterschied ist wichtig: Die Wartezeit läuft einmalig nach Vertragsbeginn und betrifft den Start des Versicherungsschutzes. Die Karenzzeit dagegen läuft in jedem Leistungsfall neu – etwa beim Krankentagegeld ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Beide verzögern die Leistung, setzen aber an unterschiedlichen Punkten an.

Gut zu wissen

Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf „ohne Wartezeit“. Ein sofort leistender Tarif nützt wenig, wenn die laufenden Behandlungen ohnehin ausgeschlossen sind. Wichtiger sind oft die Erstattungshöhe und die Leistungen für Zahnersatz.

Wartezeit und Zahnbehandlungen

Die meisten Fragen zur Wartezeit drehen sich um die Zahnzusatzversicherung. Kein Wunder: Beim Zahnersatz geht es um hohe Kosten, und ein Blick auf die eigenen Zähne verrät oft schon, dass bald eine Behandlung ansteht. Genau deshalb hatten viele Anbieter in der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit vereinbart. Eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit zahlt für Zahnersatz oder Implantate erst nach Ablauf der Frist, während eine Zahnbehandlung wie eine Füllung teils früher erstattet wird.

Heute werben viele Tarife mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Der Vorteil im Vergleich: Der Schutz greift direkt ab Vertragsbeginn. Trotzdem lohnt der genaue Blick, denn eine gute Zahnzusatzversicherung erkennt man nicht am Verzicht auf die Wartezeit allein, sondern vor allem an der Erstattung für Zahnersatz und Implantate.

Leistung frühere Wartezeit
Zahnbehandlung (z. B. Füllung) oft drei Monate
Zahnreinigung / Prophylaxe meist ohne Wartezeit
Zahnersatz und Implantate bis zu acht Monate

Wichtig bei fehlenden Zähnen: Für bereits fehlende Zähne zahlt keine Zahnzusatzversicherung – unabhängig von der Wartezeit. Wer eine Behandlung schon vom Zahnarzt angeraten bekommen hat, findet dafür in keinem Tarif mehr Schutz. Die Wartezeit ist also nur ein Baustein; entscheidend sind beim Vergleich der Zahnzusatzversicherung die Leistungen für Zahnersatz, die Erstattung hochwertiger Behandlungen und die Kosten pro Jahr.

Wartezeit in anderen Versicherungen

Auch außerhalb der Zahnzusatzversicherung gibt es Wartezeiten. In der Krankenversicherung sind Entbindungen erst nach acht Monaten versichert; in manchen Lebens- und Sterbegeldversicherungen leistet der Versicherer bei Tod durch Krankheit erst nach einer Wartezeit von einigen Jahren. In all diesen Fällen verfolgt die Wartezeit denselben Zweck: Sie schützt die Versicherten vor den Kosten absehbarer Leistungsfälle. Für den einzelnen Kunden heißt das, den Schutz rechtzeitig abzuschließen – am besten lange bevor eine Behandlung nötig wird.

Welche Zahnbehandlungen betroffen sind

Ob eine Wartezeit greift, hängt bei der Zahnzusatzversicherung von der Art der Behandlung ab. Für eine professionelle Zahnreinigung leisten die meisten Tarife sofort, weil sie der Vorsorge dient und keine teure Behandlung absehen lässt. Anders ist es beim Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate waren früher oft an eine Wartezeit gebunden. Möchten Sie Zahnersatz sofort abgesichert haben, achten Sie beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung gezielt auf einen Tarif, der Zahnersatz ohne Wartezeit übernimmt.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Eine gute Zahnversicherung ohne Wartezeit erstattet einen hohen Prozentsatz der Kosten für hochwertige Behandlungen. Der Zahnarzt rechnet nach der Gebührenordnung ab, und die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten oder die volle Summe. Ein Vergleich mehrerer Zahnzusatzversicherungen lohnt sich deshalb weit über die Frage der Wartezeit hinaus.

Zahnersatz, Zahnbehandlung und Erstattung

Zusammengefasst hängt die Wartezeit vor allem an der Art der Leistung: Zahnersatz und Zahnbehandlung wurden früher unterschiedlich behandelt, und die Leistungen der Tarife unterscheiden sich bis heute stark. Anders als die gesetzliche Krankenkasse, die nur einen Festzuschuss zahlt, übernimmt eine gute Zahnzusatzversicherung einen hohen Anteil der Kosten für Kronen, Brücken und Prothesen. Achten Sie daher auf hohe Erstattungen, auf die Staffelung in den ersten Jahren und darauf, ob der Zahnersatz direkt ab Abschluss der Zahnzusatzversicherung versichert ist.

Ein Beispiel zur Zahnstaffel

Ein Beispiel verdeutlicht die Wartezeit: Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab und brauchen wenige Wochen nach Versicherungsbeginn eine neue Krone für 900 Euro, zahlt ein Tarif ohne Wartezeit sofort, ein Tarif mit acht Monaten Wartezeit dagegen noch nicht. Zu beachten ist neben der Wartezeit die Zahnstaffel: Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren auf einen festen Euro-Betrag, der von Jahr zu Jahr steigt. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, aber mit strenger Zahnstaffel bringt bei einer sofort nötigen Behandlung wenig. Prüfen Sie beim Anbieter beides – die Wartezeit und die Zahnstaffel –, bevor Sie die Zahnzusatzversicherung direkt abschließen.

Häufige Fragen zur Wartezeit

Was ist eine Wartezeit in der Versicherung?
Ein Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht erstattet werden. Erst nach Ablauf besteht der volle Leistungsanspruch.
Wie lang ist die Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung?
Früher drei Monate für Behandlungen und acht Monate für Zahnersatz. Heute bieten viele Tarife Sofortschutz ganz ohne Wartezeit.
Zahlt eine Versicherung ohne Wartezeit sofort alles?
Nein. Der Verzicht auf die Wartezeit gilt nicht für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen. Diese bleiben ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?
Die Wartezeit läuft einmalig nach Vertragsbeginn. Die Karenzzeit läuft in jedem Leistungsfall neu, etwa beim Krankentagegeld ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
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