Schadenfall-Assistent: Was tun im Schadenfall?

Ein Schaden ist passiert und Sie fragen sich, was jetzt zu tun ist? Wählen Sie Ihren Fall aus und Sie erhalten in Sekunden die richtigen Sofortmaßnahmen, eine Checkliste zur Dokumentation, die wichtigsten Fristen und eine fertige Schadenmeldung zum Kopieren, Drucken oder Herunterladen.

So gehen Sie im Schadenfall richtig vor

Im ersten Moment zählt ein kühler Kopf. Sorgen Sie zuerst für Sicherheit, verständigen Sie bei Gefahr den Notruf und begrenzen Sie den Schaden, soweit es Ihnen zumutbar ist. Diese sogenannte Schadenminderungspflicht ist wichtig: Wer einen wachsenden Schaden einfach laufen lässt, riskiert Abzüge bei der Erstattung. Danach geht es ums Dokumentieren. Fotos, Belege und eine kurze Schilderung des Hergangs sind die beste Grundlage für eine schnelle Regulierung.

Erst danach melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer. Unser Assistent zeigt Ihnen für jede Schadenart, worauf es ankommt, und erstellt direkt eine passende Schadenmeldung mit Ihren Angaben. So vergessen Sie nichts Wichtiges und sparen Zeit.

Diese Fristen sollten Sie kennen

Die meisten Versicherer verlangen, dass Sie einen Schaden unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern. Bei Diebstahl oder Einbruch gehört außerdem eine Anzeige bei der Polizei dazu, häufig innerhalb von wenigen Tagen. Bei einem Reiserücktritt sollten Sie sofort stornieren, sobald der Grund feststeht, weil die Stornokosten mit der Zeit steigen. Im Zweifel gilt: lieber zu früh als zu spät melden. Die genauen Fristen stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen zum Schadenfall

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
In der Regel unverzüglich, also so schnell wie möglich, nachdem Sie davon erfahren haben. Viele Bedingungen nennen eine Frist von wenigen Tagen bis zu einer Woche. Bei Diebstahl, Einbruch oder einem Kfz-Unfall sollten Sie besonders zügig handeln und gegebenenfalls zuerst die Polizei einschalten.
Was passiert, wenn ich einen Schaden zu spät melde?
Eine verspätete Meldung kann die Regulierung erschweren. Bei grober Verletzung der Meldepflicht darf der Versicherer die Leistung kürzen oder im Einzelfall ganz verweigern. Deshalb gilt: Melden Sie den Schaden lieber früh, auch wenn noch nicht alle Belege vorliegen. Nachreichen können Sie immer.
Muss ich bei einem Einbruch oder Diebstahl zur Polizei?
Ja. Bei Einbruch und Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige üblich und meist Voraussetzung für die Erstattung. Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben und erstellen Sie eine Stehlgutliste mit allen entwendeten Gegenständen. Beides reichen Sie zusammen mit der Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung ein.
Darf ich nach einem Schaden meinen Versicherer wechseln?
Nach einem regulierten Schaden haben in vielen Sparten beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht, meist bis zu einem Monat nach Abschluss der Regulierung. Wenn Sie wechseln möchten, hilft Ihnen unser Kündigungs-Assistent und der Versicherungsrechner beim passenden neuen Tarif.