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Das Wichtigste in Kürze

  • Die soziale Pflegeversicherung stellt in Deutschland eine Pflichtversicherung dar und gehört zu den Sozialversicherungen.
  • 2019 beträgt der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung 3,05 Prozent - 3,3 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren.
  • Die Leistungen der Pflegekassen sind nicht ausreichend, es bestehen große Versorgungslücken.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegebedürftigkeit ist nicht nur ein Problem, das Menschen mit einem hohen Alter betrifft. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass auch junge Menschen sich nicht mehr uneingeschränkt selbst versorgen können. Denn wer für mindestens sechs Monate Hilfe im alltäglichen Leben benötigt, gilt als pflegebedürftig.

Pflegebedürftigkeit bedeutet, Unterstützung bei grundlegenden Dingen zu benötigen. Dabei kann es sich um die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme handeln. Auch Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Wahrnehmung von (Arzt-)Terminen ist im Bereich der Pflege möglich.

Pflegebedürftigkeit lässt sich in verschiedene Stufen einordnen. Manche Betroffene benötigen nur wenig Hilfe, beispielsweise beim Einkaufen. Andere wiederum müssen rund um die Uhr überwacht und versorgt werden. Die Hilfe kann von Angehörigen oder Pflegediensten kommen. Doch so oder so ist eine Pflege immer mit hohen finanziellen Kosten verbunden.

Finanzielle Absicherung im Falle von Pflegebedürftigkeit

Die gesetzliche oder auch soziale Pflegeversicherung stellt eine der fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung dar. Sie soll Pflegebedürftige vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Versicherung für bestimmte Leistungen, die mit der Pflege verbunden sind. Außerdem soll sie Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Sie können selbst entscheiden, wer sie pflegt und in welchem Umfang.

Warum wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt?

Von den 60ern bis zu den 80er Jahren erlebte die Medizin einen Aufschwung. Innovative Behandlungsmethoden und moderne Forschungslabore ermöglichten es, zunehmend mehr Krankheiten zu heilen. Mit der Entwicklung der modernen Medizin stieg auch die Lebenserwartung der Menschen. Um bei einer notwendigen Langzeitpflege jedoch die Kosten tragen zu können, mussten immer mehr Betroffene Sozialhilfeleistungen beantragen.

Lebenserwartung als Übersicht zur Entscheidung für gesetzliche Pflegeversicherung
Entwicklung der Lebenserwartung für derjenigen Menschen, die bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Quellen: Statistisches Bundesamt: 10., 11. und 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung; Bundeszentrale für politische Bildung, 2012, www.bpb.de

Die Pflegeversicherung wurde unter anderem eingeführt, um die Sozialhilfeträger zu entlasten. Es gab zunehmend weniger junge Beitragszahler im Vergleich zu den steigenden Anträgen. Außerdem ging die Anzahl der Nachkommen zurück. Hinzu kam, dass die Anforderungen im Berufsleben stiegen. Dies führte dazu, dass immer weniger Pflegebedürftige zu Hause von ihrer Familie versorgt werden konnten.

Heute stellt die soziale Pflegeversicherung eine Stütze für Betroffene sowie ihre Familien dar. Kinder und Enkelkinder können sich um die Pflege ihrer (Groß-)Eltern kümmern und erhalten entlastende Hilfe vom Staat. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Pflegedienst zu beauftragen.

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die gesetzlichen Pflegekassen. Diese sind an die Krankenkassen angeschlossen. Das bedeutet, Versicherte können nicht unabhängig von ihrer Krankenversicherung eine Pflegekasse wählen. Auch die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse verfügen über eine eigenständige Pflegeversicherung.

Wer ist Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Somit muss jede Person in Deutschland eine Pflegeversicherung haben. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch Mitglied einer Pflegekasse.

Nicht gesetzlich pflegeversichern müssen sich Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Dazu gehören Selbstständige und Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Allerdings müssen auch diese Personengruppen eine Pflegeversicherung abschließen. Sie können jedoch zwischen der privaten und der gesetzlichen Absicherung wählen. Doch auch in diesem Fall gilt: Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Deren Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben. Die Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der privaten Pflegezusatzversicherung. Die Zusatztarife stellen lediglich eine Ergänzung zur Pflichtversicherung dar.

Überblick über pflegebedürftige Personen in Deutschland

Aufgrund der immer besser werdenden medizinischen Versorgung erreichen die Menschen zunehmend ein höheres Alter. Dadurch steigt gleichermaßen die Anzahl der Pflegebedürftigen weltweit. Alleine in Deutschland wurden 3,41 Millionen Menschen im Jahre 2017 im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes als pflegebedürftig eingestuft.

Zum Vergleich: Im Jahr 1999 lag die Anzahl der Pflegebedürftigen bei 2,01 Millionen.

Die Statistik zeigt außerdem, dass pflegebedürftige Menschen bevorzugt zu Hause, anstatt in Heimen versorgt werden. Dabei kommt auch heute noch die Pflege durch Angehörige größtenteils zum Tragen.

Quelle: https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/

 

Mio
Pflegebedürftige in Deutschland
Zu Hause werden

0

durch Angehörige gepflegt.
Zu Hause werden

0

durch Pflegedienste betreut.
In Pflegeheimen werden

0

vollstationär betreut.

Wann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, wenn Versicherte im Sinne des Sozialgesetzbuches pflegebedürftig sind. Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Betroffene oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese erstellt anhand verschiedener Faktoren und Kriterien ein Pflegegutachten. Die Zahlung erfolgen, sobald der Pflegegrad der betroffenen Person bemessen ist. Wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind, ist im Endeffekt vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

Verbraucher, die einen Antrag bei der sozialen Pflegeversicherung gestellt haben, erhalten die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Es erfolgt keine rückwirkende Zahlung zum Beginn der Pflegebedürftigkeit.

Wann ist eine Person pflegebedürftig?

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“ 14 SGB XI

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung übernimmt anteilig die Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege. Sofern Familienmitglieder mit der Pflege betraut sind, kommt die Kasse für ein Pflegegeld auf. Dieses können Pflegebedürftige ihren Angehörigen als Entschädigung für den zeitlichen Aufwand zukommen lassen. Grundsätzlich können Versicherte verschiedene Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Somit ist es möglich, dass sie sowohl Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige als auch Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst beziehen.

Was die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, ist vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK) bemisst anhand des Pflegekatalogs den Pflegegrad. Bis 2016 wurden Betroffene in Pflegestufen eingeordnet. Das zweite Pflegestärkungsgesetz verbesserte jedoch die Leistungen für Versicherte. Denn die Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Das neue Gesetz sieht nun auch eine Einstufung für Menschen mit Demenz vor.

Die Leistungen der Pflegekassen sind gesetzlich geregelt. Es spielt daher keine Rolle, welche gesetzliche Pflegeversicherung Verbraucher wählen. Sie erhalten einheitliche Zahlungen entsprechend dem Bedarf.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Tabelle

Pflegegrad Geldleistung (ambulant) Sachleistung (ambulant) Entlastungsbetrag (ambulant) Leistungsbetrag (vollstationär)
1 - - 125 EUR 125 EUR
2 316 EUR 689 EUR 125 EUR 770 EUR
3 545 EUR 1.298 EUR 125 EUR 1.262 EUR
4 728 EUR 1.612 EUR 125 EUR 1.775 EUR
5 901 EUR 1.995 EUR 125 EUR 2.005 EUR

Der Entlastungsbetrag dient zur Finanzierung von Angeboten, die pflegende Angehörige entlasten. Dabei kann es sich um Aufwendungen für eine Teilzeit- oder Nachtpflege sowie um Kurzzeitpflege handeln. Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen die Belege gesammelt und bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Im wesentlich sind die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht nur vom Pflegegrad, sondern auch der Art der Pflege abhängig. Wird eine betroffene Person stationär versorgt, sieht die Kasse andere Leistungen vor, als bei einer ambulanten Pflege. Wichtig ist, dass es sich um eine vollstationäre Pflege handelt. Wenn die pflegebedürftige Person teilstationär betreut wird, beispielsweise nur an bestimmten Wochentagen, besteht kein Anspruch auf stationäre Leistung. Dann erfolgt die Zahlung im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen.

Aufwendungen für die Betreuung und Unterstützung durch einen anerkannten Pflegedienst. Die Versicherung überweist den Geldbetrag direkt an den Dienstleister.

Pflegegeldleistungen sind im Regelfall vorgesehen, wenn Betroffene von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Das Geld kann für verschiedene Belangen genutzt werden. Grundsätzlich kann die Pflegegeldleistung eine Entschädigung für den Pflegeaufwand darstellen. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die selbstbestimmend darüber verfügen kann.

Der Leistungsbetrag soll die Kosten für eine vollstationäre Pflege anteilig decken. Die Realität zeigt jedoch, dass die Leistungen in vielen Fällen für eine Unterbringung im Pflegeheim nicht ausreichend sind.

Versorgungslücken bei Pflegebedürftigkeit

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht ausreichend. Dies betrifft vor allem die stationärer Pflege. Wenn die Rücklagen der pflegebedürftigen Person zur Kostendeckung nicht ausreichen, müssen Familienmitglieder finanziell für die Pflege aufkommen. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Verbraucher sich und ihre Angehörigen für finanziellen Schwierigkeiten schützen.

Was deckt die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 ab?

Pflegegrad 1 beschreibt Personen, die weitestgehend selbstständig ihren Alltag verrichten können. Laut Gutachten sind sie nur auf wenige Hilfe angewiesen. Da sie aufgrund ihrer geringen Pflegebedürftigkeit kaum Unterstützung benötigen, sieht die gesetzliche Pflegeversicherung bei ihnen nur wenige finanzielle Leistungen vor. Sie können im Rahmen des Entlastungsbetrages 125 Euro beziehen, wenn sie von einem entlastenden Angebot Gebrauch gemacht haben. Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht außerdem Leistungen bei stationärer Unterbring vor. Allerdings bis maximal 125 Euro.

Darüber hinaus stehen Pflegebedürftigen die folgenden Leistungen unabhängig von ihrem Pflegegrad zu:

Pflegebedürftige und Angehörige dürfen sich kostenlos bei einer Beratungsstelle über die Möglichkeiten der Pflege informieren.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, welche die Pflege erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel und sterile Handschuhe.

Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht Leistungen für mögliche Umbaumaßnahmen vor. Diese müssen das Umfeld Betroffener verbessern und zur Anpassung an den Pflegegrad gedacht sein. Beispielsweise der Einbau ebenerdiger Duschen. Um einen Zuschuss zu erhalten, sind Kostenvorschläge bei der Krankenkasse einzureichen.

Erweiterte Leistungen ab Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 sieht die soziale Pflegeversicherung weitere Leistungen vor. Im Rahmen der Verhinderungspflege leistet die Versicherung, wenn Pflegende krankheits- oder urlaubsbedingt aufkommen können. Allerdings nur bis zu acht Wochen im Jahr. Die Zahlung beträgt maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr. Die gleichen Voraussetzungen gelten für eine Kurzzeitpflege.

Vorteile der sozialen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung schützt Versicherte und ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen bei einer Pflegebedürftigkeit.

Die Leistungen der Versicherungsträger steigen mit dem Pflegebedarf. Versicherte erhalten mit Pflegegrad 4 und 5 deutlich höhere Leistungen.

Der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung ist vergleichsweise niedrig. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten.

Die Pflegeabsicherung stellt in Deutschland eine Pflichtversicherung dar. Kassen dürfen Antragsteller weder ablehnen noch aufgrund ihres Gesundheitszustandes einen Risikozuschlag verlangen.

Die Leitungen der Rentenkassen sich gesetzlich geregelt. Jede Versicherte Person erhält dieselben Zahlungen entsprechend ihrem Bedarf, unabhängig von Alter und Einkommen.

Unter Berücksichtigung der Leistung sind die Beiträge für Versicherte aufgrund des Arbeitnehmeranteils sehr gering. Zusätzlich werden Pflegezusatzversicherung wie die Pflege-Bahr staatlich gefördert.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile der sozialen Pflegeversicherung

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht ausreichend. Bei Pflegebedürftigkeit ist das Vermögen Betroffener sowie ihrer Angehörigen bedroht.

Versicherte können ihren gesetzlichen Versicherungsschutz nicht individuell erweitern. Um Versorgungslücken zu schließen, benötigen sie eine Pflegezusatzversicherung.

Um in einen hohen Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen die Betroffenen viele Kriterien erfüllen. Die Statistik zeigt, dass nur wenige Pflegebedürftige in den 4. und 5. Grad eingestuft werden.

Der Gesetzgeber kann unter Umständen die Zahlungen der Pflegekassen kürzen. Möglich ist dies, wenn die Aufwendungen nicht durch Einnahmen gedeckt sind.

Statistik zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland

2017 wurden in Deutschland 3,41 Millionen Pflegebedürftige verzeichnet. Am häufigsten erfolgte die Einstufung in Pflegegrad 2 und 3. Die meisten Menschen werden zu Hause durch Angehörige oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes versorgt.

Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland zum Jahresende 2017 nach Art der Versorgung und Pflegegrad
Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland zum Jahresende 2017 nach Art der Versorgung und Pflegegrad
Quelle: www.statista.com

Was kostet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung ist einkommensabhängig. Bei Arbeitnehmern zahlen die Angestellten und der Arbeitgeber diesen jeweils zu Hälfte. Selbstständige und Rentner zahlen die Pflegeversicherung in voller Höhe selbst. Im Rahmen der Familienversicherung sind Kinder und berechtigte Ehepartner beitragsfrei mitversichert.

2019 liegt der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent.

Eine Besonderheit besteht bei Versicherten über 23 Jahren: Sind diese kinderlos, müssen sie einen Zuschlag von 0,25 Prozent bezahlen. Dieser wird nicht anteilig durch den Arbeitgeber übernommen. Kinderlose Versicherte zahlen somit ab dem 23. Lebensjahr einen Beitrag von 3,3 Prozent für ihre gesetzliche Pflegeversicherung.

Wie sinnvoll ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Grundsätzlich stellt die gesetzliche Pflegeversicherung eine sinnvolle Absicherung dar, um sich selbst und seine Angehörigen im Krankheitsfall abzusichern. Die Kosten für eine ambulante Pflege sind sehr hoch. Zudem können Pflegende häufig nicht mehr uneingeschränkt ihrem Beruf nachgehen. Sofern keine Angehörigen vorhanden sind, müssen Pflegebedürftige auf Dienstleister zurückgreifen. Mit der sozialen Pflegeversicherung lässt sich sicherstellen, dass die Kosten für Hilfe und Unterstützung im Pflegefall anteilig gedeckt sind.

Problematisch ist die gesetzliche Pflegeversicherung vor allem bei einer stationären Pflege. Die Kosten für Pflegeheime belaufen sich auf 3.000 bis 5.000 Euro im Monat, abhängig von der Versorgung. Da Betroffene jedoch selbst bei Pflegegrad 5 maximal 2.005 Euro erhalten, sind die Zahlungen der Pflegekasse nicht ausreichend. Dies führt dazu, dass Pflegebedürftige ihren gesamten Besitz verkaufen müssen oder Angehörige finanziell für die Pflege aufkommen müssen.

Versorgungslücken schließen und Familienmitglieder absichern

Um sich und seine Familie vor finanziellen Schwierigkeiten im Pflegefall zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Eine Pflegetagegeld- oder eine Pflege-Bahr-Versicherung schließen die Versorgungslücke im Ernstfall. Wer frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abschließt, profitiert zudem von günstigen Beiträgen aufgrund des niedrigen Einstiegsalters.

Mit unserem Vergleichsrechner können Verbraucher verschiedene private Pflegeversicherer vergleichen. So können sie schnell und übersichtlich eine Gesellschaft finden, die ihren individuellen Bedarf zu einem günstigen Beitrag absichert.

Pflegestufe beantragen: So geht's

Um eine Pflegestufe zu beantragen, wird ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt. Dies sollte schriftlich erfolgen, um eine Kopie des Schreibens zur Hand zu haben. Da die soziale Pflegeversicherung keine rückwirkenden Leistungen vorsieht, gilt als früheste Zahlung der Monat der Antragstellung.

Sobald der Antrag auf Pflegefeststellung vorliegt, beauftragt die Krankenkasse einen Gutachter des MDK. Dieser besucht die Pflegebedürftigen zu Hause und ermittelt anhand eines Kataloges den Grad des Pflegebedarfs. Dabei achtet er auf folgende Kriterien:

  • Mobilität (z. B. Alleinige Fortbewegung und Drehung)
  • Selbstversorgung (z. B. Fähigkeit, sich selbst mit Nahrung zu versorgen, sich zu waschen und ohne Hilfe auf die Toilette zu gehen)
  • Gestaltung des Alltags (z. B. alleinige Gestaltung des Alltags und der Pflege von sozialen Kontakten)
  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten (z.B. Erinnerungsfähigkeit und das Erkennen von Gefahren)
  • Verhalten und psychische Faktoren (z. B. Ängste oder Aggressionen)
  • Umgang mit der Erkrankung (z. B. die Fähigkeit, sich selbst medizinisch zu Versorgung, wie Medikamente einzunehmen oder Arzttermine wahrzunehmen)

Anhand dieser Kriterien und seinen Beobachtungen kann der Gutachter feststellen, welchem Pflegegrad die versicherte Person zuzuordnen ist. Anschließend teilt er seine Einschätzung der Krankenkasse mit. Diese informiert die versicherte Person beziehungsweise die Angehörigen. Die Information und Feststellung muss spätestens innerhalb von fünf Wochen erfolgen.

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