Gesetzliche Pflege­versicherung 2026:Leistungen, Pflegegrade & Beiträge

Pflegegrade, Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistung, der Beitrag und der Weg zum Pflegegrad – die gesetzliche Pflegeversicherung im Überblick.

Soziale PflichtversicherungLeistung nach PflegegradNur Teilschutz
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Gesetzliche Pflegeversicherung Bild
Gesetzliche Pflegeversicherung Vergleich 2026 – Siegel von Versicherungsriese

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung ist die Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten.
  • Sie leistet je nach Pflegegrad 1 bis 5 – als Pflegegeld, Sachleistung oder stationären Zuschuss.
  • Sie ist ein Teilkasko-Schutz und deckt nur einen Teil der Kosten.
  • Der Beitrag beträgt 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand 2025).

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung folgt dem Grundsatz „Pflege folgt Krankenversicherung“: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Getragen wird sie von den Pflegekassen, die bei den Krankenkassen angesiedelt sind. Wie die Krankenversicherung beruht sie auf dem Solidarprinzip – der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, der Anspruch ist für alle gleich.

Die fünf Pflegegrade

Ob und wie viel die Pflegeversicherung zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Seit 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen. Maßgeblich ist, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigt – ermittelt über ein Begutachtungsverfahren. Pflegegrad 1 steht für eine geringe, Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad Pflegegeld (ambulant) Pflegesachleistung Vollstationär
Pflegegrad 1 131 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 347 € 796 € 805 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 1.319 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 1.855 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 2.096 €
Monatliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, Stand 2025 – Orientierungswerte, werden regelmäßig angepasst.

Welche Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es?

Die gesetzliche Pflegeversicherung kennt mehrere Leistungsarten, die sich kombinieren lassen:

  • Pflegegeld – wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen.
  • Pflegesachleistung – für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Vollstationäre Leistung – als Zuschuss zur Versorgung im Pflegeheim.
  • Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeld.
Pflegekraft bespricht Unterlagen mit einem älteren Mann
Die gesetzliche Pflege zahlt feste Beträge je Pflegegrad – die tatsächlichen Kosten liegen oft höher.

Was deckt Pflegegrad 1 ab?

Pflegegrad 1 ist eine Besonderheit: Er sieht kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung im klassischen Sinne vor. Stattdessen erhalten Betroffene vor allem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (Stand 2025), Zuschüsse zu Hilfsmitteln, zur Wohnraumanpassung und einen pauschalen Zuschuss bei stationärer Unterbringung. Pflegegrad 1 zielt darauf, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Was kostet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (Stand 2025). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag und kommen auf 4,2 Prozent; Eltern mehrerer Kinder erhalten dagegen Abschläge. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag, den Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer allein.

3,6 %Beitrag mit Kind
4,2 %Beitrag für Kinderlose
bis zur BBGbeitragspflichtiges Einkommen

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Pflegegrad beantragen – so geht es

Den Weg zum Pflegegrad geht man in wenigen Schritten:

  1. Antrag stellen

    Formlos oder per Formular bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf genügt zunächst.

  2. Pflegetagebuch führen

    Den Hilfebedarf einige Tage dokumentieren, das hilft bei der Begutachtung.

  3. Begutachtung

    Ein Gutachter (MD oder Medicproof) prüft die Selbstständigkeit zu Hause.

  4. Bescheid erhalten

    Die Pflegekasse stuft den Pflegegrad ein – bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.

Gutachterin im Gespräch mit einer älteren Person und Angehörigen
Bei der Begutachtung zählt, wie selbstständig der Alltag noch bewältigt wird.

Vorteile und Nachteile der sozialen Pflegeversicherung

Vorteile

  • Pflichtschutz für alle, ohne Gesundheitsprüfung
  • Solidarisch und einkommensabhängig
  • Leistungen für ambulante und stationäre Pflege
  • Zusätzliche Hilfen wie Verhinderungspflege

Nachteile

  • Nur Teilkasko – feste Zuschüsse statt voller Kosten
  • Hohe Pflegelücke bleibt bestehen
  • Pflegegrad 1 mit sehr begrenzten Leistungen
  • Leistungen halten oft nicht mit den Kosten Schritt

Weitere Pflegeleistungen bei Pflegebedürftigkeit

Über Pflegegeld und Sachleistung hinaus bietet die gesetzliche Pflegeversicherung zahlreiche Hilfen:

  • Verhinderungspflege – wenn die private Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege – vorübergehende vollstationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Tages- und Nachtpflege – teilstationäre Betreuung als Entlastung.
  • Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum altersgerechten Umbau der Wohnung.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination?

Bei häuslicher Pflege haben Sie die Wahl: Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen, und können frei darüber verfügen. Die Pflegesachleistung nutzen Sie für einen professionellen Pflegedienst und ist betragsmäßig höher. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen – etwa wenn ein Dienst einen Teil übernimmt und Angehörige den Rest. So passen Sie die Versorgung flexibel an Ihre Situation an.

Pflegende Angehörige absichern

Wer einen Angehörigen pflegt, ist nicht auf sich allein gestellt: Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig Pflegende und sichert sie über die Unfallversicherung ab. Zudem gibt es die Pflegezeit und Familienpflegezeit, die eine berufliche Auszeit oder Reduzierung für die Pflege ermöglichen. Diese Leistungen entlasten Angehörige, ersetzen aber nicht den finanziellen Ausgleich, den eine private Vorsorge schafft.

Entlastungsbudget, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro, der Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibel zusammenfasst. Die Verhinderungspflege lässt sich nun bis zu acht Wochen im Jahr (statt sechs) nutzen, und die frühere Voraussetzung von sechs Monaten häuslicher Pflege entfällt – der Anspruch besteht sofort ab Pflegegrad 2. Übernehmen Angehörige die Ersatzpflege, ist eine Erstattung bis zum Doppelten des Pflegegeldes möglich.

Entlastungsbetrag 131 €

Zusätzlich steht allen Pflegegraden der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro zu (seit 2025) – etwa für Tagespflege, anerkannte Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen.

Warum eine private Ergänzung sinnvoll ist

So wertvoll der gesetzliche Grundschutz ist – er deckt die tatsächlichen Pflegekosten bei Weitem nicht. Gerade im Heim bleibt ein hoher monatlicher Eigenanteil. Diese Pflegelücke lässt sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen, etwa über ein Pflegetagegeld.

Soziale Pflegeversicherung: Beitragssatz, Träger und private Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die soziale Pflegeversicherung nach dem SGB XI und Teil der Sozialversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung: Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der Pflegeversicherung – die Pflegeversicherung ist Pflicht und folgt der Krankenversicherung. Der Beitragssatz wird als Prozentsatz vom Einkommen erhoben, Kinderlose zahlen einen Zuschlag.

Tritt der Pflegefall ein und besteht Pflegebedürftigkeit, zahlt die Pflegekasse die Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung je nach Pflegegrad. Wer privat krankenversichert ist, zahlt in die private Pflegeversicherung (PPV); die Träger der privaten Pflegepflichtversicherung bieten dieselben Leistungen. So ist bei Pflegebedürftigkeit jeder über die ambulante Pflege oder im Heim abgesichert, sobald Sie die Police abschließen – die Leistung der Pflegeversicherung und alle Pflegeleistungen greifen dann automatisch.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Wer ist gesetzlich pflegeversichert?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Was sind Pflegegrade?
Fünf Stufen, die seit 2017 die Pflegestufen ersetzen. Sie richten sich danach, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigt.
Wie viel Pflegegeld gibt es?
Je nach Pflegegrad gestaffelt – etwa 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand 2025).
Was leistet Pflegegrad 1?
Vor allem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie Zuschüsse zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung – kein reguläres Pflegegeld.
Wie hoch ist der Beitrag?
3,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand 2025), für Kinderlose 4,2 Prozent. Eltern mehrerer Kinder zahlen weniger.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Anschließend prüft ein Gutachter den Hilfebedarf zu Hause.
Deckt die gesetzliche Pflege alle Kosten?
Nein, sie ist ein Teilkasko-Schutz. Es bleibt eine hohe Pflegelücke, die privat abgesichert werden sollte.
Kann ich gegen die Einstufung Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung verlangen.
Wie hoch ist das Entlastungsbudget?
Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Verhinderungspflege ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, die Vorpflegezeit entfällt.
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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.