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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Rente reicht meist nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Mit einer privaten Altersvorsorge schließen Verbraucher ihre Versorgungslücke.
  • Es gibt staatliche geförderte Rentenprodukte sowie die fondsgebundene und klassische Altersvorsorge.
  • Auch der Erwerb eines Eigenheims kann als Altersvorsorge betrachtet werden.

Was ist eine private Altersvorsorge?

Ob als tragende Säule der Altersvorsorgestrategie oder als Rentenzusatzversicherung: Die private Altersvorsorge bietet ein breites Spektrum an Vorsorgemöglichkeiten. Welche Art von Versicherung – oder Versicherungen – man wählt, hängt von den aktuellen Lebensbedingungen und Zukunftsplänen ebenso ab, wie von der persönlichen Risikobereitschaft.

Da die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung angesichts der immer höheren Lebenserwartung und geringeren Anzahl an Beitragszahlern zukünftig vor großen Herausforderungen steht, wird die – gegebenenfalls zusätzliche – Absicherung mit einer kapitalgedeckten Altersvorsorge unter bestimmten Umständen vom Staat gefördert. Die Zielsetzung ist dabei immer, die späteren Renten- und Leistungsempfänger vor Altersarmut zu schützen, und deren Abgleiten in die Sozialhilfebedürftigkeit zu verhindern.

Rentenansprüche in Deutschland

2017 lag die durchschnittliche Bruttorente in Deutschland bei 1.396 Euro im Monat. Um diese zu erhalten, müssen die Verbraucher jedoch 45 Jahre lang ein durchschnittliches Entgelt bezogen haben. Da das Durchschnittsgehalt voraussichtlich steigen wird, erhöht sich die fiktive Rente bis zum Jahr 2030 auf 1.922 Euro brutto. Allerdings zeigt die Praxis auch, dass durch Studium, Schwangerschaften oder Krankheit nur wenige Verbraucher auch 45 Jahre lang das durchschnittliche Entgelt beziehen. Hinzu kommt, dass es sich hierbei um Bruttobeträge handelt. Dementsprechend sind zusätzlich Steuern und Sozialabgaben abzuziehen.

Monatliche Bruttostandardrente der gesetzlichen Rentenversicherung

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Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/574084/umfrage/standardrente-der-gesetzlichen-rentenversicherung-in-deutschland/

Wie funktioniert die private Altersvorsorge?

Bei der privaten Altersvorsorge wenden Verbraucher meist monatlich einen Sparbetrag auf, den sie für ihre Rente zurücklegen. Die Höhe des Betrags kann bei einem Großteil der Rentenmodelle individuell festgesetzt werden. Das bedeutet, er ist nicht an die Höhe des Gehalts gebunden, wie es bei der gesetzlichen Rente der Fall ist. Es gibt jedoch einige geförderte Altersvorsorgeprodukte, bei denen die Sparer einen Mindestbetrag beisteuern müssen. Andernfalls schöpfen sie die staatlichen Zulagen nicht vollständig aus.

Der Sparbetrag der Versicherten wird von der Gesellschaft in Wertpapiere, Fonds oder Aktien angelegt. Im Regelfall errechnet die Versicherung anhand des Beitrags und der Vertragslaufzeit einen garantierten Rentenwert. Diese Summe erhalten die Versicherungsnehmer bei Rentenbeginn ausbezahlt. Investieren die Sparer in Fondsprodukte, fällt der Garantiewert deutlich geringer aus. Grund dafür ist, dass sich die Entwicklung der Börse nicht exakt voraussagen lässt. Allerdings bieten diese Altersvorsorgeprodukte die Möglichkeit auf eine höhere Rendite. Da sich jedoch der Verlauf der Börse nicht vorhersagen lässt, kann die geschätzte Leistung bei Rentenbeginn nicht garantiert werden. Verbraucher, die jedoch einen hohen Garantiewert bevorzugen, investieren in klassische Produkte. Diese legen das Geld nicht in Fonds an, wodurch die Rendite zwar geringer ausfällt. Dafür aber mehr Sicherheiten bietet.

Am Ende der Ansparphase folgt die Rentenauszahlung. Je nach Produkt erhalten die Versicherten lebenslang eine feste Rente oder für einen bestimmten Zeitraum. Letzteres wird als „Rentengarantiezeit“ bezeichnet.

Verstirbt der Versicherte während der Garantiezeit, wird die Rente bis zum Ende dieses Zeitraums an die Hinterbliebenen weiterbezahlt.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Um die gesetzliche Rente aufzustocken und Versorgungslücken zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Rentenform geeignet ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Neben persönlichen Aspekten wie dem Alter und der Lebensplanung sind auch die finanziellen Mittel zu berücksichtigen.

Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente richtet sich als Basis-Altersvorsorge vor allem an Selbstständige, die sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern wollen. Verbraucher erhalten in diesem Rürup Rechner einen Überblick über die Kosten verschiedener Anbieter am Markt.

Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung mit staatlicher Förderung. Ihre Leistungen entsprechen der Altersabsicherung durch die berufsständischen Versorgungswerke oder die gesetzlichen Rentenversicherungsträger (nur Rentenleistungen). Der Staat beteiligt sich in der Ansparphase mit deutlichen Steuervorteilen. Bis zu 88 Prozent des Sparbetrages können als Sonderausgaben für die Rürup Rente in der Steuererklärung geltend gemacht werden (Stand 2019). Außerdem ist das angesparte Kapital vor Pfändung geschützt und wird auch bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.

Die Rürup Rente ist sinnvoll für:

  • Selbstständige und Freiberufler, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen

Die Riester-Rente

Der Abschluss einer Riester-Rente ist freiwillig. Mit einer staatlichen Förderung will der Gesetzgeber möglichst viele Menschen motivieren, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Zu den förderberechtigten Personen gehören:

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, Auszubildende und Selbständige
  • Beamte und Kirchenbeamte
  • Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes und des freiwilligen Wehrdienstes
  • Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit
  • Empfänger von Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II unter bestimmten Voraussetzungen
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Empfänger von Kranken­, Verletzten­ und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • pflichtversicherte Landwirte
  • geringfügig Beschäftigte, die nicht von der Versicherungspflicht befreit sind
  • Empfänger einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Im sogenannten Huckepack-Verfahren werden auch Ehepartner eines förderberechtigten Riestersparers unmittelbar zulageberechtigt. Sie können einen eigenen zertifizierten Sparvertrag abschließen und die staatliche Riester Förderung hierfür in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, ob sie selbst berufstätig sind, oder nicht. Dies gilt gleichermaßen für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Der Staat fördert den Riester-Sparvertrag mit einer Zulage in Höhe von 175 Euro im Jahr. Hinzu kommt eine Zulage für kindergeldberechtigte Kinder. Die Riester Kinderzulage beträgt 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder. Voraussetzung ist eine eigene Sparleistung in Höhe des Mindesteigenbeitrags. Der Riester Mindestbeitrag liegt bei vier Prozent des Vorjahreseinkommens des Sparers, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Sofern der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht ist, beteiligt sich der Staat nur anteilig an der Sparleistung.

Die Zulage für einen Riester-Sparvertrag wird nicht automatisch gewährt. Sie muss vom Versicherten bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jedes Jahr erneut beantragt werden. In der Regel übernehmen dies jedoch die Anbieter für den Sparer, sofern sie von diesem dazu bevollmächtigt werden.

Der Sparer hat die Möglichkeit, seine Riester Rente beitragsfrei zu stellen und damit seinen Riestervertrag eine bestimmte Zeit lang ruhen zu lassen. Er zahlt in dieser Zeit keine Beiträge ein, sein Kapital erwirtschaftet jedoch weiterhin Zinserträge. Ruht der Vertrag länger als ein Jahr, so werden für diese Zeit keine Zulagen und keine Steuervorteile gewährt.

Tipp: Einen Leistungs- und Preisvergleich bekommen Verbraucher in diesem Riester Rechner.

Geeignet für:

  • Verbraucher, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören
  • Personen, die Zulagen für zwei oder mehr Kinder beantragen können
  • Auszubildende und Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen

Wohn-Riester

Verbraucher können die staatliche Riester-Förderung auch einsetzen, um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine eingetragene Genossenschaftswohnung zu bauen oder zu kaufen. Dadurch soll das mietfreie Wohnen als Form der Altersvorsorge gefördert werden. Ferienwohnungen sind daher von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Zulagenberechtigte spätestens bei Leistungsbeginn selbst in dem geförderten Objekt wohnt.

Die Riesterförderung der Immobilie kann auf zwei Wegen erfolgen. Zum einen kann bereits über einen Riestersparvertrag angespartes und staatlich gefördertes Kapital verwendet werden. Das Geld kann aus dem Vertrag entnommen werden, ohne dass der Staat Zulagen und Steuervorteile zurückfordert. Zum anderen kann das Wohnobjekt im Rahmen der Finanzierung staatlich gefördert werden. Drei Modelle stehen zur Auswahl: das Annuitätendarlehen, die Bausparkombifinanzierung und der Bausparvertrag.

Geeignet für:

  • Verbraucher, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören
  • Personen, die in der Zukunft ein Eigenheim bauen oder Sanieren möchten

Der Riester-Bausparvertrag

Riester-Bausparverträge lohnen sich besonders für jene, die mittelfristig eine Immobilie erwerben wollen und zusätzlich staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen können.

Bausparverträge bieten die Möglichkeit, finanzielle Mittel für den Bau oder Kauf einer Immobilie im Rahmen eines Sparvertrages zu akkumulieren und diese anschließend um ein Darlehen zu erweitern. Das angesparte Kapital umfasst in der Regel vierzig bis fünfzig Prozent der gesamten Bausparsumme. Das in einer späteren Phase ausgezahlte Darlehen bleibt über die gesamte Laufzeit fest verzinst.

Riester-Bausparverträge zeichnen sich durch eine besondere Zertifizierung aus. Das angesparte Guthaben darf nur entnommen werden, wenn es zum Bau, Kauf oder zur Entschuldung einer vom Sparer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt wird. Anderenfalls können die darauf gezahlten staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Auch das Bauspardarlehen wird nur unter der Prämisse gefördert, dass damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gefördert werde. Spätestens zum vollendeten 68. Lebensjahr muss das Riester-Bauspardarlehen getilgt sein.

Geeignet für:

  • Verbraucher, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören
  • Personen, die in der Zukunft eine Immobilie erwerben möchten

Der Riester-Banksparplan

Hierbei handelt es sich um eine besonders einfache und günstige Lösung für jene, die die Riester-Förderung für ihre Altersvorsorge nutzen wollen. Anders als bei Rentenversicherungen fallen keine Abschlussgebühren an. Die staatliche Förderung fließt vom ersten Tag an in die Rendite. Die allerdings ist niedrig. Aufgrund der niedrigen Zinsen auf Bankguthaben erfolgt das Kapitalwachstum fast ausschließlich aufgrund der staatlichen Förderbeträge.

Private Altersvorsorgemodelle ohne staatliche Förderung

Klassische Rentenversicherungsverträge

Eine klassische Rentenversicherung garantiert dem Sparer eine Mindestrente in einer bei Vertragsabschluss festgesetzten Höhe. Zusätzlich sorgen Rentenüberschüsse für eine Erhöhung der monatlichen Leistung. Diese stehen jedoch erst zum Renteneintritt fest. Klassische Rentenversicherer stehen zurzeit vor dem Problem, dass niedrige Zinssätze das Sparkapital nur in geringem Umfang wachsen lassen. Jedoch gelten klassische Produkte als sicherer und die Gesellschaften können bereits bei Vertragsabschluss ziemlich genau vorhersagen, wie hoch die Altersrente sein wird. Daher bevorzugen sicherheitsorientierte Verbraucher meist die klassische Rentenversicherung ohne Fondsanteile.

Geeignet für:

  • Personen, die eine garantierte Rentenhöhe und eine sichere Verzinsung bevorzugen
  • Angestellte und Selbstständige, die zwischen einer Renten- und einer Kapitalauszahlung wählen möchten

Fondsgebundene Rentenversicherungsverträge

Hier werden die eingezahlten Rentenbeiträge statt in Wertpapiere in Aktien- oder Immobilienfonds investiert. Das soll stärkere Wertentwicklungen ermöglichen. Die fondsgebundene Rentenversicherung garantiert im Regelfall nur eine geringe Rente, da die Fondsentwicklung nicht sicher prognostiziert werden kann. Allerdings steht dieses Risiko einer höheren Renditechance gegenüber. Denn Fonds, Aktien und Anleihen erwirtschaften meist eine deutlich bessere Rendite als klassische Rentenversicherungen.

Antragsteller können bei Vertragsabschluss eine Anlagestrategie wählen. Eine risikoorientierte Anlage bietet die Chance auf eine hohe Rendite, wohingegen kaum Garantiewerte vorhanden sind. Bei einer sicherheitsorientierten Anlagestrategie fällt die garantierte Rente deutlich höher aus. Dies wirkt sich jedoch negativ auf die Rendite aus, da die Investitionen nur begrenzt Gewinne versprechen.

Fondsgebundene Rentenversicherungen empfehlen sich vor allem für junge Verbraucher. Denn eine Ansparphase von 15 bis 20 Jahre sollte das Minimum darstellen. In diesem Zeitraum lassen sich Verluste durch abfallende Kurse besser kompensieren und Schwankungen am Börsenmarkt wirken sich kaum auf die Rendite aus.

Geeignet für:

  • Personen, die mindestens 15 Jahre in ihren Vertrag einbezahlen und eine hohe Renditechance nutzen möchten
  • Angestellte und Selbstständige, die zwischen einer Renten- und einer Kapitalauszahlung wählen möchten

Indexpolicen

Auch bei der Indexpolice werden die Rentenversicherungsbeiträge in Aktienfonds investiert. Die Versicherer garantieren den Erhalt der eingezahlten Beiträge. Ob und in welcher Höhe durch die Investition Erträge erwirtschaftet werden, wird bei Vertragsabschluss nicht festgelegt.

Geeignet für:

  • Risikoorientierte Anleger, die keine Garantiewerte bevorzugen

Rentenversicherungen der Neuen Klassik

Rentenversicherungsverträge der Neuen Klassik bieten höhere Renditechancen, in dem sie nur wenige Rentengarantien anbieten. So müssen sie weniger in sichere Anlagen mit niedrigen Zinsen investieren und können risikoreichere Aktienanlagen wählen. Zwar sichern sie weiterhin einen Rückkaufswert und eine lebenslange Rente zu, der garantierte Zins liegt jedoch fast bei null. 

Geeignet für:

  • Personen, die in sichere Anlagen investieren möchten, aber auf Garantiewerte verzichten können
  • Verbraucher, die eine hohe Renditechance nutzen möchten

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung kann eine Kombination aus Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung sein. In erster Linie erfüllt sie den Zweck, Angehörige finanziell abzusichern. Dafür vereinbaren die Antragsteller bei Vertragsabschluss eine Versicherungssumme, die im Todesfall in die Bezugsberechtigten und die Erben ausbezahlt wird. Gleichzeitig besteht die Lebensversicherung auch aus einem Sparanteil. Dieser Betrag wird verzinst oder in Fonds angelegt, um Rendite zu erwirtschaften. Zum vereinbarten Rentenbeginn, erhalten die Versicherungsnehmer von ihrer Lebensversicherung eine Rente ausbezahlt.

Geeignet für:

  • Personen, die nicht nur für das Alter vorsorgen, sondern auch ihre Hinterbliebenen im Todesfall finanziell absichern möchten
  • Kreditnehmer, die eine Lebensversicherung vorweisen müssen und zusätzlich einen Sparbeitrag zur Altersvorsorge leisten möchten

Nicht jede Lebensversicherung eignet sich für die Altersvorsorge. Es gibt auch die sogenannte „Risikolebensversicherung“ bei der kein Sparanteil kalkuliert wird. Diese deckt alleinig das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers ab. Verstirbt der Versicherte nicht während der Vertragslaufzeit, erhält er im Rentenalter kein Geld ausbezahlt.

Sofortrente

Die Sofortrente unterscheidet sich maßgeblich von anderen privaten Altersvorsorgen. Denn während bei regulären Rentenformen eine Ansparphase vorausgesetzt wird, entfällt dieser Zeitraum bei diesem Modell. Die Versicherten zahlen einen Einmalbeitrag, der dann als Rente ausbezahlt wird. Die Auszahlung kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Letzteres wird auch als „aufgeschobene Rentenversicherung“ bezeichnet.

Geeignet für:

  • Personen, die einen hohen Geldbetrag übrighaben und diesen in ihre Rente investieren möchten

Das Eigenheim als Altersvorsorge

Die Niedrigzinsphase sorgt dafür, dass viele Verbraucher über den Kauf eines Eigenheims nachdenken. Denn anstatt monatlich mehrere Hundert Euro Miete zu bezahlen, investieren sie das Geld in einen Kredit. Am Ende der Ratenzahlung entfällt die finanzielle Belastung für den Wohnsitz. Lediglich Betriebskosten wie Strom- und Heizkosten sind noch zu bezahlen.

Ein Immobilienkauf fällt in den Bereich der privaten Altersvorsorge. Denn die Eigentümer sparen sich im Alter die Kosten für eine Mietwohnung. Dadurch stehen ihnen mehrere Hundert Euro mehr zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch die Vermietung von Wohneinheiten ein zusätzliches finanzielles Polster aufzubauen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass eine Baufinanzierung gründlich zu planen ist. Denn das Zinsniveau kann in den nächsten Jahren stark ansteigen. Unter Umständen kann dies bei einer Weiter- oder Umfinanzierung nach zehn bis 20 Jahren zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Umso wichtiger ist es, einen umfassenden Baufinanzierung Vergleich durchzuführen, um den günstigsten Kreditgeber zu finden. Auch Kosten, die mit der Immobilie verbunden sind, sind zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise Instandhaltungsmaßnahmen und Aufwendungen für Schäden oder Sachmängel.

Geeignet für:

  • Personen, die ein Eigenheim besitzen möchten und denen es nichts ausmacht, lebenslang an einen festen Wohnort gebunden zu sein.

 

Das sind die Vorteile der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge schließt die Versorgungslücke im Alter. Damit bietet sie finanzielle Sicherheit bei Rentenbeginn.

Verbraucher können zwischen einer großen Produktpalette wählen. Außerdem gibt es für jede Altersvorsorgeform verschiedene Tarife unterschiedlicher Anbieter.

Die Höhe des Beitrags kann von den Antragstellern individuell gewählt werden. Meist sehen die Gesellschaften jedoch einen Mindest- und Maximalbeitrag vor.

Die private Altersvorsorge wird steuerliche begünstigt. Empfänger zahlen niedrigere Steuern als für die Basisabsicherung.

Während bei der gesetzlichen Rentenversicherung Sozialabgaben fällig werden, entfallen diese bei der privaten Altersvorsorge.

Verbraucher können eine lebenslange Rente beantragen oder eine Rentengarantiezeit festlegen. Damit wird die Leistung während des vereinbarten Zeitraumes an Hinterbliebene bezahlt, wenn der Versicherte versterben sollte.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Das sind die Nachteile der privaten Altersvorsorge

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Aufgrund des Niedrigzinsniveaus bietet die Altersvorsorge kaum noch Garantiewerte.

Sollten die Verbraucher kurz nach Rentenbeginn versterben, behält die Gesellschaft das Restguthaben ein. Eine Restkapitalabfindung oder eine Rentengarantiezeit muss individuell vereinbart werden.

Kündigen die Versicherten ihren Vertrag, erhalten sie einen Rückkaufswert ausbezahlt. Dieser entspricht im Regelfall nicht ansatzweise ihren erbrachten Leistungen.

Der Abschluss einer privaten Rente ist immer mit Kosten verbunden. Auch während der Vertragslaufzeit kalkulieren die Versicherer eine Verwaltungsgebühr.

Viele Verbraucher wissen nicht, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Produkte bieten. Es fällt ihnen schwer, ohne Vermögensberater eine bedarfsgerechte Altersvorsorge zu finden.

Für wen ist die private Altersvorsorge sinnvoll?

Die gesetzliche Rentenversicherung soll sicherstellen, dass Beitragszahler im Rentenalter finanziell abgesichert sind. Doch nicht nur die sinkenden Leistungen der Rentenkassen sorgen dafür, dass zunehmend mehr Menschen von Altersarmut bedroht sind. Auch persönliche Umstände wie eine lange Arbeitslosigkeit, Schwangerschaften oder eine bestehende Selbstständigkeit können dafür verantwortlich sein, dass Verbraucher nicht ausreichend Ansprüche an die Rentenversicherung haben. Daher ist eine private Altersvorsorge grundsätzlich für jede Person sinnvoll, um sich vor Altersarmut zu schützen. Durch die frühzeitige Absicherung können Verbraucher finanzielle Rücklagen bilden, mit denen die gesetzliche Rente aufgestockt wird.

Die private Altersvorsorge ist vor allem in jungen Jahren sinnvoll

Bei der privaten Altersvorsorge gilt: Umso früher diese abgeschlossen wird, desto besser. Denn so lassen sich Kursschwankungen bei fondsgebundenen Produkten am besten kompensieren und der Zinseszinseffekt bei klassischen Renten nutzen.

 

Je älter Verbraucher bei Vertragsabschluss sind, desto mehr Geld müssen sie einzahlen, um eine hohe Rente zu erzielen. Wer jedoch einige früher vorsorgt, muss für denselben Betrag deutlich weniger einbezahlen.

Wer seine Versorgungslücke kennt, kann diese mit einer privaten Altersvorsorge schließen. Doch es wird nicht möglich sein, diese exakt zu decken. Denn sinkende Rentenansprüche, steigende oder abnehmende Lebenshaltungskosten und die Inflation verändern die Höhe der Versorgungslücke im Laufe der Jahre. Auch lässt sich die Rendite der Vorsorgeform nicht genau bestimmen. Dennoch ist es wichtig, seine Versorgungslücke zu kennen und dieser bestmöglich entgegenzusteuern.

Das richtige Rentenmodell wählen

Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge machen es Verbrauchern nicht leicht, ein geeignetes Rentenmodell zu wählen. Grundsätzlich sollten sie sich vor Vertragsabschluss folgende Fragen stellen:

  • Wie viel Geld kann ich monatlich aufwenden?
  • Wie flexibel muss meine Altersvorsorge sein?
  • Möchte ich zusätzliche Hinterbliebene absichern?
  • Möchte ich mich zusätzlich gegen weitere Risiken wie eine Berufsunfähigkeit absichern?
  • Bin ich risikobereit oder lege ich Wert auf garantierte Summen?
  • Kann ich von staatlichen Förderungen profitieren?

Versorgungslücke berechnen

Die Versorgungslücke bezeichnet die Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und dem finanziellen Bedarf. Also wie viel Geld Verbraucher abzüglich der gesetzlichen Rentenansprüche benötigen, um im Alter ihre Lebenshaltungskosten decken zu können. Die Versorgungslücke lässt sich wie folgt berechnen:

+ Einnahmen
  • Rentenansprüche (abzüglich etwa 11 Prozent Sozialabgaben und 8 Prozent Steuern)
  • Sonstige Einnahmen (bestehende Rentenversicherungen, Miet- und Pachteinnahmen)

Grundsätzlich lässt sich die Höhe der Versorgungslücke auch am Einkommen berechnen. Also die Differenz zwischen Nettolohn und Nettorente. Allerdings sinken die Ausgaben im Alter meist. Da beispielsweise Versicherungsbeiträge wegfallen oder Kredite getilgt sind. Daher ist es ratsam, herauszufinden, wie viel Geld Verbraucher im Rentenalter tatsächlich benötigen.

Private Altersvorsorge Vergleich: Das passende Produkt finden

Jede Altersvorsorge hat ihre Vor- und Nachteile. Auch die persönliche Lebenssituation, die Ansprüche an die Vorsorge und die berufliche Situation sind bei jedem verschieden. Daher ist es wichtig, das Produkt dem eigenen Bedarf entsprechend zu wählen.

Bevor sich Verbraucher für eine private Altersvorsorge entscheiden, sollten sie einen Vergleich durchführen. So können sie mögliche Alternativen ausloten und die Angebote verschiedener Gesellschaften prüfen. Mit unserem Vergleichsrechner lassen sich viele verschiedene Tarife und Versicherer vergleichen, um das Angebot zu finden, das am besten zum eigenen Bedarf passt.

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Private Altersvorsorge im Test

Auf der Suche nach einem passenden Produkt ist es zudem hilfreich, auf Verbraucherportale und Stiftung Warentest zurückgreifen. Bei einem Test der privaten Altersvorsorge untersuchen die Verbrauchermagazine verschiedene Gesellschaften und ihre Tarife. Allerdings begrenzen sich diese immer auf ein spezielles Produkt, beispielsweise die Riester-Rente. Außerdem werden diese Tests mit Modellkunden durchgeführt, die eine andere Lebenssituation haben. Es kann daher zu erheblichen Abweichungen in Bezug auf den eigenen Bedarf kommen.

 

  • Riester-Rente: Stiftung Warentest führte 2017 einen Test mit einem 30-jährigen Modellkunden durch. Kein Tarif erhielt die Note „sehr gut“. Am besten schnitten die Tarife „Klassik ARS1U“ der Allianz sowie die „Riester Care RA 2017S“ der Hanse Merkur aus.
  • Rürup-Rente: Focus Money testete 2018 gemeinsam mit Franke und Bornberg 14 verschiedene Rürup-Renten. Bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro schnitten sechs Tarife mit „hervorragend“ ab. Darunter „Klassik BVR2“ der Allianz, „BA6“ der Debeka und „classic 39“ der Stuttgarter.
  • Fondsgebundene Rente: Franke und Bornberg nahm 2017 einige fondsgebundenen Rentenversicherungen unter die Lupe. Ein Großteil der Tarife schnitt mit der Bestwertung ab und überzeugte durch Flexibilität und eine hohe Gestaltungsmöglichkeit. Unter den Testsiegern waren nahezu alle Tarife der Alten Leipziger, AXA, Barmenia, HDI, Hanse Merkur, DBV, Gothaer, Condor, Signal Iduna, InterRisk und Württembergischen.
  • Klassische Rentenversicherung: Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete 2019 etwa 30 Versicherer und ihre Tarife. Dabei wurden große Unterschiede in Bezug auf die Garantiewerte deutlich. Dies macht deutlich, dass für Verbraucher ein Vergleich der privaten Altersvorsorge elementar ist. Mit „sehr gut“ bewertet wurden Allianz, Hannoversche und Continentale.

Private Altersvorsorge und Steuer: Das bleibt von der Rente übrig

Verbraucher müssen ihre private Altersvorsorge versteuern. Allerdings gibt es unterschiedliche Regelungen zur Versteuerung, abhängig vom Produkt, der Rentengarantiezeit und dem Auszahlungstermin. Daher kann nur ein Steuerberater eine sichere Aussage treffen, mit welchen Anteil die eigene Rente zu versteuern ist.

Steuer bei lebenslangen Renten

Lebenslange Renten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Dabei richtet sich die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn. Geregelt wird dies unter § 22 des Einkommensteuergesetzes. Der prozentuale Anteil drückt jedoch nicht die Steuerlast aus. Sondern der Anteil der Rentenleistung, welche zu besteuern ist. Dieser ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ein Beispiel:

  • Ein Versicherungsnehmer bezieht eine lebenslange Rente von 1.000 Euro im Monat. Bei Rentenbeginn ist er 65 Jahre alt, weshalb er 18 Prozent der Leistung versteuern muss. Dies entspricht 180 Euro. Sein persönlicher Steuersatz beträgt 30 Prozent. Damit liegt die Steuerlast bei 54 Euro im Monat. (180 Euro x 30 Prozent)
Lebensalter bei Rentenbeginn Zu versteuernder Ertragsanteil
60 bis 61 22 Prozent
62 21 Prozent
63 20 Prozent
64 19 Prozent
65 bis 66 18 Prozent
67 17 Prozent
68 16 Prozent
69 bis 70 15 Prozent
71 14 Prozent
72 bis 73 13 Prozent
74 12 Prozent
75 11 Prozent

Quelle: § 22 Einkommenssteuergesetz (Stand 07.2019)

Die Riester- und Rürup-Renten unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Demzufolge müssen sie zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Steuer bei verkürzten Renten

Ist die Leibrente auf eine bestimmte Zeit begrenzt, wird nicht § 22 des Einkommenssteuergesetzes bei der Besteuerung angewandt. Denn die Höhe der Steuerlast ist nicht vom Alter der Versicherten abhängig. Stattdessen bemisst sich die Steuer anhand der Dauer der Rentenzahlung. Geregelt wird dies unter § 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Ist ein Bein vollständig funktionsunfähig, ergibt sich somit ein Invaliditätsgrad von 70 %. Ist es um ein Fünftel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt sich demzufolge ein Invaliditätsgrad von 14 % (entsprechend 1/5 von 70 %).

FAQ: Häufig gestellte Fragen