Riester Förderung
Überblick über Staatliche Zulagen & Steuervorteile

Riester Förderung = staatliche Zulagen + Steuervorteile

Jährlicher Zuschuss = 175 Euro (+Kinderzulage)

Alle Informationen zur Förderung zusammengefasst

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester Förderung besteht aus staatlichen Zulagen und Steuervorteilen.
  • Sparer erhalten vom Staat einen jährlichen Zuschuss über 175 Euro. Zusätzlich können sie für kindergeldberechtigte Kinder 185 beziehungsweise 300 Euro im Jahr geltend machen.
  • Um die Riester Förderung zu erhalten, müssen die Sparer verschiedene Voraussetzungen erfüllen und jährlich den Zulagenantrag bei der Zulagenstelle einreichen.

Die staatliche Förderung der Riester Rente

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Dabei bezuschusst der Staat die Verträge und unterstützt Sparer, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Davon können vor allem Geringverdiener und kinderreiche Familien profitieren. Doch auch für Besserverdienende kann das Riestern lukrativ sein. Denn die Förderung bezieht sich nicht nur auf Zulagen. Sondern auch auf Steuervorteile. Um die Riester Förderung für sich und auch für Kinder zu erhalten, müssen die Versicherten allerdings einige Kriterien erfüllen. Erfüllen sie diese nicht, kann der Staat die Zulagen kürzen oder sogar komplett aussetzen.

Die Riester Förderung: Zulagen

Die Riester Förderung setzt sich aus einer Grundzulage (Eigenzulage) und einer Kinderzulage zusammen. Diese Zulagen fließen einmal jährlich in den Vertrag, sofern die Sparer die Voraussetzungen dafür erfüllen. Zusätzlich gibt es den Berufseinsteigerbonus, der einmalig ausbezahlt wird.

Riester Förderung - die Zulagen des Staats

Grundzulage

Seit 2018 zahlt der Staat eine Grundzulage in Höhe vom 175 Euro im Jahr. Zuvor betrug die Förderung 154 Euro. Die Grund- oder auch Eigenzulage erhält jeder Sparer für sich selbst.

Kinderzulage

Die Kinderzulage erhalten die Versicherten für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Berücksichtigungsfähig sind Kinder, solange für sie Kindergeld bezahlt wird. Also mindestens bis zum 18. maximal bis zum 25. Lebensjahr. Die Riester Kinderzulage wird für jedes Kind ausbezahlt, allerdings nur einmal. Das bedeutet: Riestern beide Elternteile, erhält nur einer von ihnen die Kinderzulage in Höhe von:

  • 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind
  • 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren sind

Berufseinsteigerbonus

Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eine Riester Rente abschließt, erhält eine weitere Förderung: Den Berufseinsteigerbonus. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro.

Der Berufseinsteigerbonus wirkt sich genauso wie die Grund- und Kinderzulage auf die Höhe des Riester Mindestbeitrags für die vollen Zulagen aus. Da der Bonus für Berufsstarter allerdings nur einmal berücksichtigt wird, erhöht sich der förderfähige Eigenbeitrag im folgenden Jahr entsprechend.

Steuervorteile als weitere Riester Förderung

Die Riester Förderung gibt es nicht nur in Form von Zulagen. Sparer können beim Finanzamt auch Steuervorteile geltend machen. Dafür müssen sie nur die Riester Rente in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt führt dann eine Günstigerprüfung durch.

Riestersparer können die Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 Euro (4.200 Euro bei Verheirateten) als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft jedoch, ob für die Versicherten die Zulagen oder die Steuerbegünstigung lukrativer ist. Fällt die Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug höher aus als die Summe der bezogenen Zulagen, erhält der Steuerzahler die Differenz als Rückerstattung angerechnet. Dadurch reduziert sich die Steuerlast.

Voraussetzungen für die Riester Förderung

Um die Riester Förderung zu erhalten, müssen die Sparer einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört nicht nur, dass sie den jährlichen Zulagenantrag stellen. Sie müssen auch einen Mindesteigenbeitrag für die volle staatliche Förderung einzahlen. Außerdem ist entscheidend, dass sie überhaupt förderberechtigt sind.

Unmittelbar förderberechtigt ist, wer der gesetzlichen Rentenversicherung angehört. Dazu gehören folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Arbeitssuchende
  • Minijobber mit einem Einkommen von 450 bis 850 Euro monatlich
  • Bezieher von Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst und im Erziehungsurlaub (bis 36 Monate nach Geburt)

Nicht unmittelbar förderberechtigte Personen können nur Zulagen beanspruchen, wenn ihr Ehepartner riestert und zum förderberechtigten Personenkreis zählt. Dazu gehören mitunter folgende Personengruppen:

  • Hausfrauen und Hausmänner
  • Sozialhilfeempfänger und Bezieher und Sozialgeld
  • Selbstständige, die nicht der gesetzlichen Rentenkasse angehören

Unmittelbar förderberechtigte Personen können jederzeit eine Riester Rente abschließen und Zulagen beantragen. Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann hingegen nur über den Ehepartner Zulagen beziehen. Diese Personengruppen können nur die volle staatliche Förderung erhalten, wenn ihr Ehepartner alle Voraussetzungen dafür erfüllt.

Der förderfähige Mindesteigenbeitrag

Grundsätzlich können Versicherte so viel in ihren Riestervertrag einbezahlen, wie sie möchten. Doch sieht der Staat einen Mindesteigenbeitrag vor, um die volle Förderung zu erhalten. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen. Ein Beispiel:

Bruttovorjahreseinkommen 30.000 Euro
4 Prozent des Einkommens 1.200 Euro
Abzüglich Eigenzulage 175 Euro
Abzüglich Kinderzulage (2 Kinder nach 2008 geboren) 600 Euro
Mindesteigenbeitrag 425 Euro
Die versicherte Person muss mindestens 425 Euro im Jahr in ihren Vertrag einbezahlen, um die vollen Zulagen von 775 Euro zu erhalten.

Zahlen die Versicherten weniger als vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in ihren Vertrag ein, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Der Sockelbeitrag

Die Riester Rente sieht einen Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr vor. Das bedeutet, die Versicherten müssen diesen Mindestbeitrag leisten, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Auch dann, wenn ihr förderfähiger Eigenbeitrag abzüglich der Zulagen weniger als 60 Euro ergibt. In diesem Fall müssen sie mindestens den Sockelbeitrag von 5 Euro monatlich einbezahlen, um die vollen Zulagen zu beziehen.

Zulagenantrag

Um die Riester Förderung zu erhalten, reicht es nicht aus, die Voraussetzungen zu erfüllen. Zusätzlich müssen die Versicherten jährlich den Zulagenantrag bei der Zulagenstelle einreichen. In diesen tragen sie alle wichtigen Informationen für die Förderung ein.

Die meisten Anbieter sehen einen Dauerzulagenantrag vor. Dieser wird jedes Jahr automatisch an die Zulagenstelle versandt. Dennoch ist es wichtig, dass die Versicherten einmal im Jahr ihre Riester Rente prüfen. Denn Gehaltsänderungen oder der Wegfall von Kindergeld können dazu führen, dass sich der Mindesteigenbeitrag verändert. Um also weiterhin die vollen Zulagen zu erhalten, ist es elementar, den Antrag beziehungsweise die Angaben jährlich zu prüfen und auf etwaige Veränderungen zu reagieren.

Es gibt einige Umstände, die sich auf die Riester Förderung und damit auch auf den Eigenbeitrag auswirken können. Dazu gehören neben einer Gehaltsveränderung auch die Geburt eines Kindes, Hochzeit, Scheidung oder Lebenspartnerschaft, Wegfall von Kindergeld sowie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wird eine Riester Rente gekündigt, resultieren daraus erhebliche Nachteile (siehe Riester Rente Nachteile) für die Versicherten. Denn sie geben damit nicht nur ihre Altersvorsorge auf. Auch müssen sie die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückbezahlen. Das bedeutet, der Rückkaufswert bei der Kündigung beinhaltet lediglich die einbezahlten Beiträge und etwaige Gewinne. Nicht aber die staatliche Förderung.

Selbiges gilt auch, wenn die Versicherten ihre Riester Rente verkaufen möchten. Denn die Zulagen sind personengebunden und lassen sich nicht auf eine dritte Person übertragen. Bei finanziellen Engpässen kann daher die Beitragsfreistellung eine Alternative sein. Dabei lassen die Versicherten ihren Vertrag temporär oder dauerhaft ruhen. Die Riester Rente beitragsfrei zu stellen hat den Vorteil, dass die Versicherten finanziell entlastet werden. Außerdem bleiben bereits erhaltene Zulagen bestehen.

Die Riester Förderung wird ausbezahlt, wenn die Sparer ihren Vertrag bis zum vereinbarten Beginn aufrechterhalten. Bei Verträgen, die vor 2011 abgeschlossen wurden, ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich. Bei nach 2011 abgeschlossenen Verträgen erfolgt die Auszahlung der Riester Rente frühestens zum 62. Lebensjahr. Eine frühere Beantragung würde einer Kündigung gleichkommen, wodurch die Zulagen in die Staatskasse zurückfließen.

Da die Riester Rente eine Leibrente darstellt, erfolgt die Auszahlung in Form einer monatlichen Rentenzahlung. Allerdings haben die Versicherten die Möglichkeit, zum Auszahlungstermin 30 Prozent des Guthabens als Kapital zu beziehen, ohne dass dabei ihre Riester Förderung verloren geht.

Bei Wohn-Riester-Verträgen erfolgt die Auszahlung der Förderung mit dem Erwerb oder Bau eines Eigenheims beziehungsweise der Renovierung oder Sanierung einer Immobilie.

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