Das Wichtigste in Kürze
- Eine Riester-Rente verkaufen ist – anders als bei Lebens- und Rentenversicherungen – kaum möglich.
- Der Grund: Die staatliche Förderung ist an die Person gebunden, ein Ankauf lohnt sich für Aufkäufer kaum.
- Wer kündigt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (schädliche Verwendung).
- Bessere Optionen sind ruhen lassen, beitragsfrei stellen oder den Anbieter wechseln.
- Welcher Weg sich lohnt, hängt von Guthaben, Restlaufzeit und Steuerstatus ab.
Riester-Rente verkaufen: Geht das überhaupt?
Die Frage „Riester Rente verkaufen“ taucht oft auf, wenn die private Altersvorsorge nicht mehr ins Budget passt oder finanzielle Engpässe drücken. Wer seine Riester-Rente nicht mehr braucht, hört dann schnell vom Verkauf über den Zweitmarkt. Bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung funktioniert das auch – bei Riester aber praktisch nicht. Der Grund: Eine geförderte Riester-Rente ist ein zweckgebundener Altersvorsorgevertrag, dessen staatliche Zulagen und Steuervorteile fest an den Sparer gebunden sind. Ein Ankäufer könnte die Förderung nicht übernehmen, weshalb der Ankauf für ihn unattraktiv ist.
Es gibt zwar vereinzelt Anbieter, die mit dem Slogan „Riester-Rente verkaufen“ werben – etwa Pacta Invest –, doch in den meisten Fällen ist der Verkauf der Riester Rente keine echte Option und kein Riester-Sparer kann seinen Vertrag einfach direkt verkaufen. Statt Ihre Riester-Rente zu verkaufen, sollten Sie die realistischen Wege prüfen: kündigen, ruhen lassen, beitragsfrei stellen oder den Anbieter wechseln. Welche Alternativen zum Verkauf am besten passen, zeigt der nüchterne Vergleich. Als Teil der staatlich geförderten Altersvorsorge ist das Riester-Produkt vor allem eine Absicherung für den Ruhestand – nicht für die schnelle Auszahlung.
Für den Ausstieg spricht
- Sofort Zugriff auf das Guthaben
- Keine weiteren Einzahlungen nötig
- Flexibilität bei teuren Verträgen
Dagegen spricht
- Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen
- Verlust durch verrechnete Abschlusskosten
- Altersvorsorge-Lücke entsteht
Riester-Rente kündigen: die schädliche Verwendung
Wer den Riester-Vertrag kündigen will, löst eine sogenannte schädliche Verwendung aus. Das heißt: Die in der Ansparphase erhaltenen staatlichen Zulagen und die über die Steuererklärung gewährten Steuervorteile müssen Sie vollständig zurückzahlen. Ausgezahlt wird Ihnen also nur das angesparte Guthaben aus Ihren eingezahlten Beiträgen samt Erträgen – abzüglich der zurückgeforderten Förderung. Den aktuellen Rückkaufswert nennt Ihnen Ihr Anbieter auf Anfrage; die Erträge sind zudem zu versteuern. Wegen der zu Beginn verrechneten Abschlusskosten ist dieser Betrag in den ersten Jahren oft niedrig.
Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es bei Riester-Verträgen meist nicht starr; üblich ist eine Frist zum Quartalsende oder laut Vertrag. Unterm Strich bedeutet die vorzeitige Kündigung der Riester-Rente fast immer einen spürbaren Verlust, weil die staatliche Förderung – der eigentliche Vorteil von Riester – komplett entfällt. Wer wegen finanzieller Schwierigkeiten vor einer vorzeitigen Kündigung steht, sollte sich von der Versicherungsgesellschaft die Höhe des Rückkaufswertes des Riester-Vertrags nennen lassen; je nach Vertragslaufzeit fällt die Abwicklung unterschiedlich aus. Steuerlich ist außerdem die Rückzahlung von Beiträgen und Zulagen samt der Kinderzulagen zu beachten. Für die meisten Verbraucher ist die Kündigung daher die schlechteste Lösung.
Alternativen: ruhen lassen, beitragsfrei stellen, Anbieter wechseln
Statt zu verkaufen oder zu kündigen, gibt es bessere Wege. Sie können den Vertrag ruhen lassen beziehungsweise beitragsfrei stellen: Bei dieser Beitragsfreistellung zahlen Sie keine Einzahlung mehr, das Guthaben bleibt aber investiert, und die bereits erhaltene Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Sie können die Riester-Rente beitragsfrei stellen, den Riester-Vertrag ruhen lassen oder später das Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen – alles jederzeit möglich. Zu Rentenbeginn fließt dann eine – wenn auch kleinere – monatliche Rente. Das ist meist deutlich günstiger, als die Riester-Rente zu verkaufen oder zu kündigen.
Ist Ihr Vertrag zu teuer oder die Rendite schwach, können Sie auch den Riester-Anbieter wechseln und das geförderte Guthaben steuer- und zulagenneutral auf einen neuen, besseren Riester-Vertrag übertragen. Sie bleiben dabei Versicherungsnehmer und können den Riester-Vertrag wechseln oder ihn ruhen lassen, ohne die Förderung zu verlieren. So bleibt die staatliche Förderung erhalten, und Sie verbessern trotzdem Ihre Konditionen. Welche dieser Alternativen zum Verkauf für Sie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Erst ruhen lassen, nicht verkaufen
Eine Riester-Rente lässt sich kaum sinnvoll verkaufen, und die Kündigung kostet die gesamte Förderung. In fast allen Fällen ist es klüger, den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen oder den Anbieter zu wechseln. So bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten – prüfen Sie diese Optionen, bevor Sie an Verkauf oder Kündigung denken.
Erst vergleichen, dann entscheiden
Guthaben, Förderung und Alternativen gegenüberstellen.
Auszahlung der Riester-Rente bei Rentenbeginn
Wer das Geld nicht sofort braucht, sondern nur an die spätere Auszahlung denkt: Zu Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des angesparten Guthabens auf einen Schlag auszahlen lassen, der Rest fließt im Ruhestand als lebenslange monatliche Rente. Diese Teilauszahlung gilt nicht als schädliche Verwendung – die Förderung bleibt also erhalten. Auch eine Verwendung als Wohn-Riester für die selbst genutzte Immobilie ist möglich.
Vor Rentenbeginn gilt: Je länger der Vertrag schon läuft und je mehr eingezahlt wurde, desto höher ist das Guthaben – und desto teurer wäre ein Ausstieg durch Kündigung. Vergleichen Sie deshalb das, was bei einer Kündigung übrig bliebe, mit dem, was Ihnen ein beitragsfrei gestellter Riester-Vertrag oder ein Anbieterwechsel langfristig bringt.
Verkaufen, kündigen oder behalten? Die richtige Entscheidung
Behalten lohnt sich fast immer, wenn Sie die volle staatliche Förderung mitnehmen wollen – die Zulagen und Steuervorteile machen Riester für viele Sparer attraktiv. Reicht das Geld nur vorübergehend nicht, ist das beitragsfreie Ruhenlassen die beste Wahl, weil das geförderte Guthaben erhalten bleibt. Erst wenn Sie sicher dauerhaft aussteigen wollen, kommt die Kündigung infrage – mit dem Wissen, dass die Förderung zurückzuzahlen ist.
Den Verkauf der Riester-Rente können Sie dagegen meist abhaken, weil es kaum einen funktionierenden Markt dafür gibt. Als Verbraucher fahren Sie am besten, wenn Sie Guthaben, Rückzahlungsbetrag und die Alternativen ruhen lassen, beitragsfrei stellen sowie Anbieter wechseln in Ruhe gegenüberstellen, statt vorschnell zu kündigen.
Häufige Fragen zum Verkauf der Riester-Rente
Kann ich meine Riester-Rente verkaufen?
Was passiert, wenn ich meine Riester-Rente kündige?
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?
Wie komme ich am besten aus meiner Riester-Rente raus?
Kann ich mir die Riester-Rente komplett auszahlen lassen?
Wie hoch ist der Rückkaufswert der Riester-Rente?
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