Das Wichtigste in Kürze
- Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben bis 2.100 Euro pro Jahr absetzbar – eingetragen in der Anlage AV der Steuererklärung.
- Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob Zulagen oder Steuervorteil für Sie mehr bringen – die Differenz wird erstattet.
- Volle Förderung gibt es, wenn Sie 4 Prozent des Vorjahres-Bruttos (abzüglich Zulagen) einzahlen.
- Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung tauchen dagegen gar nicht in der Steuererklärung auf – sie sind schon beim Gehalt steuerfrei gestellt.

Riester-Rente in der Steuererklärung
Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro im Jahr absetzbar. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz erstattet. Die Anlage AV der Steuererklärung ist dafür auszufüllen. Gerade für Gutverdiener ohne Kinder ist der Sonderausgabenabzug oft der eigentliche Hebel der Riester-Förderung.
Zulagen und Mindestbeitrag: die Zahlen im Überblick
| Förderbaustein | Höhe |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 300 € je Kind (geboren ab 2008), 185 € für ältere Kinder |
| Berufseinsteiger-Bonus | einmalig 200 € (Abschluss vor dem 25. Geburtstag) |
| Mindesteigenbeitrag für volle Zulage | 4 % des Vorjahres-Bruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 € (Sockelbetrag) |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 € pro Jahr (inklusive Zulagen) |
Ein Beispiel zur Günstigerprüfung: Eine kinderlose Angestellte mit 50.000 Euro Brutto zahlt 1.925 Euro selbst ein (4 Prozent minus 175 Euro Grundzulage). Bei einem Grenzsteuersatz von rund 35 Prozent bringt der Sonderausgabenabzug etwa 735 Euro Steuervorteil – abzüglich der 175 Euro Zulage erstattet das Finanzamt rund 560 Euro. Für Familien mit mehreren Kindern gewinnen dagegen meist die Zulagen.
Belege und Nachweise
Als Nachweis dient die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ Ihres Anbieters. Bewahren Sie die Beitragsbestätigungen auf und stimmen Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Zulagenstelle zu – ohne beides erkennt das Finanzamt die Beiträge nicht an.
Riester-Rente Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Unabhängig von der Steuer lohnt der Riester-Rente Vergleich, um Leistung und Beitrag zu optimieren.

Achten Sie beim Riester-Rente Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Zulagen | 175 € + 300 € je Kind |
| Steuervorteil | Sonderausgabenabzug bis 2.100 € |
| Tarifart | klassisch, fondsgebunden, Banksparplan |
| Kostenquote | mindert die Rendite |
| Garantie | Beitragsgarantie zu Rentenbeginn |
Wichtig ist beim Riester-Rente Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Dauerzulagenantrag stellen
Der häufigste Riester-Fehler ist vergessene Förderung: Stellen Sie den Dauerzulagenantrag beim Anbieter und reichen Sie die Anlage AV jedes Jahr mit ein – so nehmen Sie Zulagen und Steuervorteil automatisch mit.
Tarife vergleichen
Vergleichen Sie Leistungen, Bedingungen und Beitrag.
Riester in der Anlage AV eintragen
Ihre Riester-Beiträge tragen Sie in der Anlage AV der Steuererklärung ein. Bis zu 2.100 Euro im Jahr lassen sich so als Sonderausgaben geltend machen. Als Nachweis dient die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“, die Ihr Anbieter ausstellt; zudem müssen Sie der elektronischen Datenübermittlung einmalig zustimmen.
Günstigerprüfung und Steuer im Alter
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den höheren Vorteil aus Zulagen oder Sonderausgabenabzug – je nach Einkommen und persönlichem Steuersatz. Der Haken: Im Alter müssen Sie die Rente nachgelagert versteuern, ähnlich wie die gesetzlichen Bezüge aus der Rentenversicherung. Wer in der Ansparphase einen hohen Steuersatz hat und im Alter einen niedrigeren, zahlt unterm Strich weniger.
Bescheinigung aufbewahren
Ohne die Anbieter-Bescheinigung und die erteilte Einwilligung zur Datenübermittlung erkennt das Finanzamt die Beiträge nicht an. Reichen Sie die Anlage AV jedes Jahr mit ein.
Und die betriebliche Altersvorsorge? Der Unterschied zu Riester
Anders als Riester erscheint die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung normalerweise nicht in Ihrer Steuererklärung: Die Beiträge zur Direktversicherung fließen direkt aus dem Bruttogehalt – bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei. Der Steuervorteil ist also schon in der Gehaltsabrechnung eingebaut. Erst die spätere Betriebsrente wird nachgelagert versteuert. Nur Sonderfälle – etwa eine riester-geförderte bAV – gehören in die Anlage AV. Einen Überblick über beide Förderwege gibt die Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.
Nachgelagerte Besteuerung im Alter
Den Steuervorteil in der Ansparphase gleichen Sie über die nachgelagerte Besteuerung wieder aus: Die spätere Riester-Rente versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Satz. Wer im Berufsleben einen hohen Steuersatz hat und im Alter einen niedrigeren, zahlt unterm Strich weniger – das ist der eigentliche Hebel der Förderung.
Frist, Einwilligung und Rückwirkung
Damit das Finanzamt die Beiträge anerkennt, müssen Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle einmalig zustimmen und die Anbieter-Bescheinigung beifügen. Vergessene Zulagen lassen sich über den Dauerzulagenantrag absichern; rückwirkend ist eine Beantragung für bis zu zwei Jahre möglich.
Einwilligung nicht vergessen
Ohne die einmalige Einwilligung zur Datenübermittlung erkennt das Finanzamt die Riester-Beiträge nicht an. Erteilen Sie sie am besten direkt beim Vertragsabschluss.
Häufige Fragen
Wo trage ich Riester in der Steuererklärung ein?
Wie viel Riester kann ich absetzen?
Welche Nachweise brauche ich?
Muss ich die bAV in der Steuererklärung angeben?
Lohnt sich der Sonderausgabenabzug?
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