Riester-Rente Steuererklärung 2026:Anlage AV & Sonderausgaben

Riester-Rente in der Steuererklärung: Was sich absetzen lässt und wo Sie es eintragen.

Steuerlich absetzbar?Werbungskosten/SonderausgabenBelege aufbewahren
Tarife vergleichen 🔒 Kostenlos & unverbindlich · in 3 Minuten
Riester-Rente sinnvoll?

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben bis 2.100 Euro pro Jahr absetzbar – eingetragen in der Anlage AV der Steuererklärung.
  • Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob Zulagen oder Steuervorteil für Sie mehr bringen – die Differenz wird erstattet.
  • Volle Förderung gibt es, wenn Sie 4 Prozent des Vorjahres-Bruttos (abzüglich Zulagen) einzahlen.
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung tauchen dagegen gar nicht in der Steuererklärung auf – sie sind schon beim Gehalt steuerfrei gestellt.
Steuerunterlagen und Laptop auf dem Schreibtisch
Steuerunterlagen und Laptop auf dem Schreibtisch.

Riester-Rente in der Steuererklärung

Riester-Beiträge sind als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro im Jahr absetzbar. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz erstattet. Die Anlage AV der Steuererklärung ist dafür auszufüllen. Gerade für Gutverdiener ohne Kinder ist der Sonderausgabenabzug oft der eigentliche Hebel der Riester-Förderung.

Zulagen und Mindestbeitrag: die Zahlen im Überblick

Förderbaustein Höhe
Grundzulage 175 € pro Jahr
Kinderzulage 300 € je Kind (geboren ab 2008), 185 € für ältere Kinder
Berufseinsteiger-Bonus einmalig 200 € (Abschluss vor dem 25. Geburtstag)
Mindesteigenbeitrag für volle Zulage 4 % des Vorjahres-Bruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 € (Sockelbetrag)
Sonderausgabenabzug bis 2.100 € pro Jahr (inklusive Zulagen)

Ein Beispiel zur Günstigerprüfung: Eine kinderlose Angestellte mit 50.000 Euro Brutto zahlt 1.925 Euro selbst ein (4 Prozent minus 175 Euro Grundzulage). Bei einem Grenzsteuersatz von rund 35 Prozent bringt der Sonderausgabenabzug etwa 735 Euro Steuervorteil – abzüglich der 175 Euro Zulage erstattet das Finanzamt rund 560 Euro. Für Familien mit mehreren Kindern gewinnen dagegen meist die Zulagen.

Belege und Nachweise

Als Nachweis dient die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ Ihres Anbieters. Bewahren Sie die Beitragsbestätigungen auf und stimmen Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Zulagenstelle zu – ohne beides erkennt das Finanzamt die Beiträge nicht an.

Riester-Rente Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif

Unabhängig von der Steuer lohnt der Riester-Rente Vergleich, um Leistung und Beitrag zu optimieren.

Infografik: Worauf es beim Versicherungsvergleich ankommt
Die fünf wichtigsten Kriterien für einen guten Versicherungsvergleich.

Achten Sie beim Riester-Rente Vergleich vor allem auf diese Kriterien:

Vergleichskriterium Warum es zählt
Zulagen 175 € + 300 € je Kind
Steuervorteil Sonderausgabenabzug bis 2.100 €
Tarifart klassisch, fondsgebunden, Banksparplan
Kostenquote mindert die Rendite
Garantie Beitragsgarantie zu Rentenbeginn

Wichtig ist beim Riester-Rente Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.

Dennis Becker, Versicherungsexperte

Dennis Becker · Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dauerzulagenantrag stellen

Der häufigste Riester-Fehler ist vergessene Förderung: Stellen Sie den Dauerzulagenantrag beim Anbieter und reichen Sie die Anlage AV jedes Jahr mit ein – so nehmen Sie Zulagen und Steuervorteil automatisch mit.

Tarife vergleichen

Vergleichen Sie Leistungen, Bedingungen und Beitrag.

Jetzt vergleichen →

Riester in der Anlage AV eintragen

Ihre Riester-Beiträge tragen Sie in der Anlage AV der Steuererklärung ein. Bis zu 2.100 Euro im Jahr lassen sich so als Sonderausgaben geltend machen. Als Nachweis dient die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“, die Ihr Anbieter ausstellt; zudem müssen Sie der elektronischen Datenübermittlung einmalig zustimmen.

Günstigerprüfung und Steuer im Alter

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den höheren Vorteil aus Zulagen oder Sonderausgabenabzug – je nach Einkommen und persönlichem Steuersatz. Der Haken: Im Alter müssen Sie die Rente nachgelagert versteuern, ähnlich wie die gesetzlichen Bezüge aus der Rentenversicherung. Wer in der Ansparphase einen hohen Steuersatz hat und im Alter einen niedrigeren, zahlt unterm Strich weniger.

Bescheinigung aufbewahren

Ohne die Anbieter-Bescheinigung und die erteilte Einwilligung zur Datenübermittlung erkennt das Finanzamt die Beiträge nicht an. Reichen Sie die Anlage AV jedes Jahr mit ein.

Und die betriebliche Altersvorsorge? Der Unterschied zu Riester

Anders als Riester erscheint die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung normalerweise nicht in Ihrer Steuererklärung: Die Beiträge zur Direktversicherung fließen direkt aus dem Bruttogehalt – bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei. Der Steuervorteil ist also schon in der Gehaltsabrechnung eingebaut. Erst die spätere Betriebsrente wird nachgelagert versteuert. Nur Sonderfälle – etwa eine riester-geförderte bAV – gehören in die Anlage AV. Einen Überblick über beide Förderwege gibt die Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nachgelagerte Besteuerung im Alter

Den Steuervorteil in der Ansparphase gleichen Sie über die nachgelagerte Besteuerung wieder aus: Die spätere Riester-Rente versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Satz. Wer im Berufsleben einen hohen Steuersatz hat und im Alter einen niedrigeren, zahlt unterm Strich weniger – das ist der eigentliche Hebel der Förderung.

Frist, Einwilligung und Rückwirkung

Damit das Finanzamt die Beiträge anerkennt, müssen Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle einmalig zustimmen und die Anbieter-Bescheinigung beifügen. Vergessene Zulagen lassen sich über den Dauerzulagenantrag absichern; rückwirkend ist eine Beantragung für bis zu zwei Jahre möglich.

Einwilligung nicht vergessen

Ohne die einmalige Einwilligung zur Datenübermittlung erkennt das Finanzamt die Riester-Beiträge nicht an. Erteilen Sie sie am besten direkt beim Vertragsabschluss.

Häufige Fragen

Wo trage ich Riester in der Steuererklärung ein?
In der Anlage AV. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen, und erstattet die Differenz.
Wie viel Riester kann ich absetzen?
Bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben – inklusive der erhaltenen Zulagen. Für die volle Förderung müssen 4 Prozent des Vorjahres-Bruttos (abzüglich Zulagen) eingezahlt werden.
Welche Nachweise brauche ich?
Die „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ des Anbieters und die einmalige Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung. Ohne beides wird der Abzug nicht anerkannt.
Muss ich die bAV in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nein: Beiträge per Entgeltumwandlung sind bereits beim Gehalt steuerfrei gestellt. Nur Sonderfälle wie eine riester-geförderte bAV gehören in die Anlage AV.
Lohnt sich der Sonderausgabenabzug?
Ja – besonders für Gutverdiener ohne Kinder übersteigt der Steuervorteil die Zulagen oft deutlich. Die Erstattung kommt automatisch über die Günstigerprüfung.
Kostenlos · Ihre Versicherungs-App

Behalten Sie den Überblick – kostenlos

Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen Ihre Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt – die Formalitäten übernehmen wir.

  • Alle Verträge & Dokumente an einem Ort
  • Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
  • Wechselvorschläge inklusive Formalitäten – wir kümmern uns
Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.