Das Wichtigste in Kürze
- Die Kinderzulage beträgt 300 € je nach 2008 geborenem Kind.
- Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 €.
- Sie wird gezahlt, solange Kindergeld bezogen wird.
- Sie macht Riester für Familien besonders attraktiv.

Wie hoch die Kinderzulage ist
Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind und 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder. Sie wird gezahlt, solange für das Kind Kindergeld fließt, und kommt zur Grundzulage von 175 Euro hinzu.
Warum Familien profitieren
Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält jährlich 175 € Grundzulage plus 600 € Kinderzulage – 775 Euro geschenkt. Bei verheirateten Paaren wird die Kinderzulage in der Regel der Mutter zugeordnet (auf Antrag dem Vater). Damit ist Riester gerade für Familien sehr lohnend.
Voller Eigenbeitrag nötig
Auch für die Kinderzulage müssen 4 % des Bruttoeinkommens eingezahlt werden, sonst werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Riester-Rente Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Damit die Kinderzulage voll wirkt, sollte der Tarif günstig sein – der Riester-Rente Vergleich zeigt passende Angebote.

Achten Sie beim Riester-Rente Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Zulagen | 175 € + 300 € je Kind |
| Steuervorteil | Sonderausgabenabzug bis 2.100 € |
| Tarifart | klassisch, fondsgebunden, Banksparplan |
| Kostenquote | mindert die Rendite |
| Garantie | Beitragsgarantie zu Rentenbeginn |
Wichtig ist beim Riester-Rente Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Für Familien fast geschenkt
Die Kinderzulage macht Riester für Familien besonders stark: 300 Euro je Kind kommen zur Grundzulage hinzu. Achten Sie auf einen kostengünstigen Tarif, damit die Zulagen nicht von Gebühren aufgezehrt werden, und zahlen Sie den vollen Eigenbeitrag.
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Voraussetzungen für die Kinderzulage
Die staatliche Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder und 185 Euro für ältere. Anspruch besteht, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird und es im Jahr mindestens einen Monat Kindergeld gab. Die Zulage fließt in den Vertrag des Elternteils, das das Kindergeld erhält.
| Kind geboren | Kinderzulage pro Jahr |
|---|---|
| ab 2008 | 300 € |
| vor 2008 | 185 € |
Beantragen und Mindesteigenbeitrag
Die Kinderzulage beantragen Sie über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – rückwirkend für bis zu zwei Jahre. Pro Kind gibt es die Zulage nur einmal. Kinder senken zugleich den Mindesteigenbeitrag, weil die Zulagen auf die geforderten 4 Prozent Ihres Einkommens angerechnet werden – mindestens der Sockelbetrag von 60 Euro bleibt aber stets fällig. Wie alle Förderungen wird die Riester-Rente im Alter über die Steuer nachgelagert belastet.
Nicht doppelt beantragen
Die Kinderzulage gibt es nur einmal pro Kind und Ehepaar. Wird sie versehentlich doppelt beantragt, muss ein Elternteil die geförderte Summe zurückzahlen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Riester-Kinderzulage?
Wie lange gibt es die Kinderzulage?
Wem wird die Zulage zugeordnet?
Muss ich für die Kinderzulage etwas einzahlen?
Wie viel bekommt eine Familie?
Lohnt sich Riester für Familien?
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