Riester Rente Kinderzulage
So funktioniert die Unterstützung vom Staat

Riester Rente wird für Familien mit Kinderzulage bezuschusst

Höhe der Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Jahr (nach 2008 geboren)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat unterstützt Familien mit Kindern, indem er die Riester Rente mit einer Kinderzulage bezuschusst.
  • Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, zahlt der Staat 185 Euro im Jahr und für Kinder, die nach 2008 geboren sind 300 Euro.
  • Kündigen die Versicherten ihren Vertrag vorzeitig, müssen sie die Kinderzulage zurückzahlen.

Die Kinderzulage der Riester Rente

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Dabei unterstützt der Staat die Sparer, indem er ihren Vertrag mit Zulagen aufstockt. Auf diese Weise soll die Versorgungslücke, die im Rahmen der Herabsetzung der gesetzlichen Altersrente entstanden ist, geschlossen werden. Und dafür erhalten Riestersparer nicht nur Zulagen für sich selbst. Sondern auch für ihre Kinder. Davon profitieren vor allem Familien mit mehreren Kindern, die mehrere Hundert bis sogar Tausend Euro im Jahr als Förderung beziehen können.

Die Höhe der Riester Rente Kinderzulage

Die Riester Förderung gibt es als Grundzulage, für Kinder und als Berufseinsteigerbonus. Letzteres beträgt einmalig 200 Euro. Die Grundzulage von 175 Euro im Jahr erhält jeder Riestersparer, unabhängig von seiner familiären Situation.

Für Kinder zahlt der Staat 300 Euro im Jahr, wenn sie nach 2008 geboren wurden. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, gibt es 185 Euro jährlich. Anspruch darauf hat jeweils nur ein Elternteil. Also entweder die Mutter oder der Vater. Eine Aufteilung der Riester Kinderzulage ist nicht möglich.

Vor 2008 geborene Kinder Nach 2008 geborene Kinder
185 Euro im Jahr 300 Euro im Jahr

Mindestbeitrag für die volle Förderung

Um die volle Eigen- und Kinderzulage der Riester Rente zu erhalten, müssen die Versicherten mindestens vier Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens einbezahlen. Dabei werden alle Zulagen auf den Beitrag angerechnet, wodurch sich dieser reduziert. Es ist sogar möglich, dass der Eigenbeitrag komplett entfällt. In diesem Fall müssen die Versicherten den Riester Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einbezahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Berechnungsbeispiele

Bruttoeinkommen 30.000 Euro
Vier Prozent des Bruttoeinkommens 1.200 Euro
Eigenzulage 175 Euro
Zulagen für 3 Kinder nach 2008 geboren 900 Euro
Eigenbeitrag abzgl. Zulagen
(1.200 Euro – 1.075 Euro)
125 Euro

  • Für den Mindestbeitrag von 125 Euro im Jahr erhält die versicherte Person die vollen Zulagen von 900 Euro für die Kinder und 175 Euro für sich selbst.
Bruttoeinkommen 5.400 Euro
Vier Prozent des Bruttoeinkommens 216 Euro
Eigenzulage 175 Euro
Zulagen für 3 Kinder nach 2008 geboren 600 Euro
Eigenbeitrag abzgl. Zulagen
(216 Euro – 775 Euro)
60 Euro
(-559 Euro)

  • Die Höhe der Zulagen übersteigt den Mindesteigenbeitrag. Die versicherte Person muss lediglich den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einbezahlen, um die vollen Zulagen von 175 Euro für sich selbst und 600 Euro für die Kinder zu erhalten.

Zahlen die Sparer weniger als vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in ihren Vertrag ein, werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Mutter oder Vater: Wer erhält die Riester Kinderzulage?

Die Riester Rente Kinderzulage wird nur an einen Elternteil ausbezahlt. Sollte es fälschlicherweise zu einer doppelten Auszahlung gekommen sein, müssen die Versicherten die Kinderzulage zurückzahlen, sobald der Fehler auffällt. Diese wird dann aus dem Guthaben des Vertrages entnommen.

Wer Anrecht auf die Zulagen hat, ist vom Familienstand und dem Kindergeld abhängig:

Verheiratete Paare

Sofern beide Paare einen Riestervertrag haben, erhält im Regelfall die Mutter die Kinderzulagen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dies zu ändern. Dafür müssen sie eine Einverständniserklärung ausfüllen, dass die Förderung auf das Riesterkonto des Vaters fließt. Das Einverständnis lässt sich jederzeit widerrufen. Doch nicht rückwirkend.

Sollte nur eine Person einen Riestervertrag besitzen, ist diese automatisch zulagenberechtigt.

Unverheiratete Paare

Bei unverheirateten Paaren mit zwei Riesterverträgen fließen die Kinderzulagen in den Vertrag der Person, die das Kindergeld erhält. Sollte nur eine Person einen Riestervertrag besitzen und die andere jedoch das Kindergeld erhalten, werden keine Zulagen ausgezahlt. Dafür muss der riesternde Partner die Auszahlung des Kindergeldes und damit auch die Kinderzulagen für sich beantragen.

Geschiedene und/oder getrenntlebende Paare

Auch bei geschiedenen und/oder getrenntlebenden Paaren gilt: Die Riester Rente Kinderzulage erhält, wer auch das Kindergeld bezieht. Sollte nach § 64 Abs. 2 EStG eine Anspruchskonkurrenz bestehen, gilt Folgendes: Die Kinderzulage erhält der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Sollte das Kind während eines Jahres zu dem anderen Elternteil ziehen, erhält der Elternteil, bei dem es Anfang des Jahres gelebt hat, für das laufende Jahr die Kinderzulage. Im folgenden Jahr fließt die Zulage dann in den Vertrag des Elternteils, zu dem das Kind gezogen ist. Vorausgesetzt, es lebt dort auch Anfang des nächsten Jahres.

Leben die Eltern getrennt und lebt eines oder mehrere Kinder bei der Mutter und eines oder mehrere bei dem Vater, besteht die Möglichkeit, die Kinderzulage entsprechend aufzuteilen.

Kinderzulagen beantragen: So funktioniert’s

Die Kinderzulagen der Riester Rente fließen nicht automatisch in den Vertrag ein. Denn die Versicherten müssen zunächst einen Antrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Dabei muss für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Antrag gestellt werden. Dafür haben die Versicherungsnehmer zwei Jahre Zeit. Der Antrag muss also bis spätestens 31. Dezember des übernächsten Jahres bei der Zulagenstelle eingehen.

Anstatt jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag auszufüllen, können die Versicherten über ihren Anbieter einen Dauerzulagenauftrag nutzen. Somit müssen sie nicht jedes Jahr die Zulagen neu beantragen. Doch Vorsicht: Sollte es Veränderungen beim Gehalt oder dem Zulagenanspruch geben, sind diese zwingend mitzuteilen. Andernfalls können die Zulagen nur anteilig (bei einem zu niedrigen Beitrag) fließen. Oder die Sparer müssen die Kinderzulage zurückzahlen, wenn sie möglicherweise nicht mehr zulagenberechtigt waren.

Ein Dauerzulagenantrag ist eine gute Lösung, um die Beantragung der Förderung nicht zu versäumen. Dennoch sollten die Versicherten jedes Jahr ihre Angaben überprüfen und Änderungen unverzüglich mitteilen. Auch sind das Einkommen und damit der Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung zu berücksichtigen.

Angaben im Zulagenantrag

Der Antrag für Kinderzulagen besteht aus mehreren Abschnitten. Zunächst werden einige persönliche Angaben und über den Riestervertrag gemacht. Diese sind auch notwendig für die Eigenzulage. In Abschnitt F sowie in den Ergänzungsbogen erfolgen dann die Informationen zur Kinderzulage. Dabei sind folgende Angaben mitzuteilen:

  • Riestervertragsnummer
  • Steuernummer
  • Kindergeldnummer
  • Zuständige Familienkasse
  • Anspruchszeitraum des Kindergeldes
  • Kindergeldberechtigter

Lohnt sich die Kinderzulage der Riester Rente?

Die Antwort darauf, ob die Kinderzulage der Riester Rente sinnvoll ist, ist in den meisten Fällen ein eindeutiges „Ja“. Denn gerade kinderreiche Familien können von Zuschüssen über mehrere Hundert Euro im Jahr profitieren. Und dadurch steigt das Riesterguthaben und damit auch der Rentenanspruch erheblich an. Außerdem reduziert sich mit jeder Zulage der notwendige Eigenbeitrag für die volle Förderung. Dadurch können Verbraucher bereits für einen kleinen Jahresbeitrag die kompletten Zulagen vom Staat erhalten. Diese Tatsache macht Riestern gerade für Familien mit mehreren Kindern sehr lukrativ. Vorausgesetzt, sie führen ihren Vertrag bis zum Ende fort.

Denn durch eine vorzeitige Kündigung der Riester Rente entstehen erhebliche Nachteile (siehe Riester Rente Nachteile). Die Versicherten erhalten zwar die bisher einbezahlten Beiträge und etwaige Gewinne ausbezahlt, aber nicht die Zulagen. Diese fließen zurück in die Staatskasse. Daher sollte es immer gut überlegt sein, die geförderte Altersvorsorge zu kündigen. Sinnvoller ist es, bei finanziellen Engpässen die Riester Rente beitragsfrei zu stellen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Der Anspruch auf die Riester Rente Kinderzulage beginnt mit Geburt des Kindes. Er endet, sobald der Kindergeldanspruch erlischt. Also frühestens, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, spätestens mit seinem 25. Geburtstag. Der Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die Zulagen entfällt vor dem 25. Lebensjahr, sobald das Kind eine Ausbildung oder ein Studium abschließt. Er kann jedoch bei einer weiteren Ausbildung oder einem Studium wieder entstehen.

Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, muss weiterhin vier Prozent des Bruttoeinkommens einbezahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Doch was passiert, wenn der riesternde Elternteil nicht arbeitet?

Der Staat rechnet die Elternzeit der gesetzlichen Rente an. Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherten bis zu drei Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit bekommen. Damit bleibt auch ihr Anspruch an die Riester Förderung bestehen. Allerdings müssen die Versicherten in diesem Fall den Mindestbeitrag von fünf Euro monatlich einbezahlen.

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