Die Unterstützungskasse
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und dient der Vermögensbildung für das Alter.
  • Betriebe können zwischen Rentenleistungen und Kapitalleistungen wählen.
  • Die Unterstützungskasse eignet sich vor allem für Besserverdiener, da ihre Einzahlungen unbegrenzt steuerfrei sind.

Was ist eine Unterstützungskasse?

Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Unterstützungskasse, verwaltet das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge treuhänderisch und legt es gewinnbringend an. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Investition in Wertpapiere oder Immobilien erfolgen. Der Arbeitgeber kann bei der Anlageentscheidung mitbestimmen. Alternativ kann die Unterstützungskasse die Firmenbeiträge analog einer Bank als Darlehen an das Unternehmen zurückgeben. Die betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse wird aufgrund der engen Beteiligung des Arbeitgebers zu den internen Durchführungswegen gezählt.

Einfach erklärt: Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Bei der Entgeltumwandlung durch eine Unterstützungskasse, schließen die Arbeitgeber im Regelfall einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft. Entgeltumwandlung bedeutet, dass die Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts für ihre Altersvorsorge aufwenden. Der Betrag kann in der Regel individuell vom Angestellten festgelegt werden. Wesentlich bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist, dass der Beitrag aus dem Bruttolohn geschöpft wird. Denn dadurch verringern sich die Sozialabgaben und Steuern, welche die Angestellten abführen müssen. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter. Denn aufgrund der steuerlichen Ersparnis fällt die tatsächliche finanzielle Belastung geringer aus.

Schließen die Arbeitgeber mit einer Unterstützungskasse einen Vertrag, übernimmt diese ein Versorgungsversprechen. Sie verspricht, dass sie das Kapital möglichst gewinnbringend anlegt, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter aufzubauen. Dafür gehen die Unternehmen eine „Rückdeckungsversicherung“ ein. Daher wird die häufigste Form der U-Kasse auch als „rückgedeckte Unterstützungskasse“ bezeichnet.

Da die Unterstützungskassen nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, können die Kapitalanlagen frei gewählt werden. Außerdem können die Arbeitgeber mitentscheiden, in welche Finanzierungsformen das Geld angelegt wird.

Bei Vertragsabschluss legen Unternehmen und Mitarbeiter fest, wann die Auszahlung aus der Unterstützungskasse erfolgen soll. In der Regel entspricht dieses Datum dem Altersrentenbeginn. So lässt sich die gesetzliche Rentenleistung aufstocken und Altersarmut vorbeugen. Die Mitarbeiter erhalten zu diesem Termin die von der Unterstützungskasse berechnete Rente als monatliche Auszahlung. Jedoch kann auch eine Kapitallebensversicherung als Absicherung vereinbart werden.

Welche Möglichkeiten der Auszahlung bietet eine Unterstützungskasse?

Arbeitgeber und Unterstützungskasse treffen die Regelungen zur Auszahlung bei Vertragsabschluss. Dabei haben sie die Wahl zwischen folgenden Optionen:

Klassische Rentenversicherung

Bei der klassischen Rentenversicherung legt die rückgedeckte Unterstützungskasse das Kapital in verzinste Anlagen an. Bei Vertragsablauf erhalten die Mitarbeiter eine bereits im Voraus festgelegte Rente.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die rückgedeckte Unterstützungskasse legt das Kapital in Fondsprodukte an. Dadurch lässt sich keine sichere Aussage über die Leistung treffen. Allerdings sehen die Träger eine Garantieleistung vor. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag, den die Angestellten von der Unterstützungskasse als Auszahlung erhalten. Dieser kann abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung auch höher ausfallen.

Kapitallebensversicherung

Bei dieser Form der Unterstützungskasse erhalten die Mitarbeiter keine monatliche Rente, sondern eine Einmalzahlung.

Zusätzlich lassen sich individuelle Vereinbarungen treffen. Diese dienen dazu, den Versicherungsschutz zu erweitern. Außerdem lassen sich Angestellte auf diese Weise vor beruflichen und privaten Risiken schützen:

  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als Rente oder Beitragsbefreiung
  • Todesfallleistung
  • Hinterbliebenenabsicherung

Steuerliche Behandlung bei Auszahlung durch die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse sieht bei Auszahlung eine unterschiedliche steuerliche Behandlung vor. Daher muss unterschieden werden, ob es sich um eine Renten- oder Kapitalleistung handelt.

Die Auszahlung einer Rentenleistung muss nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes versteuert werden. Dementsprechend müssen die Empfänger die Zahlungen mit ihrem eigenen Einkommenssteuersatz versteuern. Bis 2040 soll der Versorgungsfreibetrag stufenweise auf null Euro reduziert werden. Bis dahin gilt der Freibetrag des jeweiligen Jahres.

Bei einer Kapitalauszahlung kommt gleichermaßen der eigene Einkommenssteuersatz zum Tragen. Allerdings kann bei der Auszahlung der Unterstützungskasse die Fünftelregelung Anwendung finden. Denn bei der Kapitalleistung handelt es sich um eine mehrjährige Vergütung für eine berufliche Tätigkeit. Dabei können die Empfänger eine Minderung ihrer Steuerprogression beantragen. So wirkt sich nur noch ein Fünftel des Ertrags auf die Progression aus. Wichtig ist jedoch, dass sie den Antrag selbst beim Finanzamt stellen.

Wer bezahlt die Unterstützungskasse?

Grundsätzlich wird die Unterstützungskasse von den Angestellten bezahlt. Sie verzichten auf einen Teil ihres Bruttoeinkommens, um für das Alter vorzusorgen. Allerdings können sich auch Arbeitgeber beteiligen. Obwohl Angestellte keinen rechtlichen Anspruch auf eine Arbeitgeberbeteiligung haben, unterstützen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter bei der Altersvorsorge.

Unterstützungskasse und VW Leistungen

Arbeitgeber können die Vermögenswirkungsamen Leistungen (kurz VW Leistungen oder VWL) in die Unterstützungskasse einbezahlen. Arbeitnehmer erhalten so abhängig vom Betrieb bis zu 40 Euro im Monat. Da die Angestellten jedoch erst mit Rentenbeginn auf die vermögenswirksamen Leistungen zugreifen können, ist dieser Zuschuss nicht für alle Verbraucher rentabel. Für junge Arbeitnehmer, die in der Zukunft Wohneigentum kaufen oder bauen möchten, ist ein Bausparvertrag mit VW Leistungen meist rentabler.

Wer profitiert von der Unterstützungskasse?

Im Wesentlichen profitiert jeder Arbeitnehmer von einer Unterstützungskasse. Da in Deutschland die gesetzliche Rente nicht für die Haltung des Lebensstandards ausreicht, ist es für jeden Verbraucher elementar, privat vorzusorgen. Mit der Auszahlung der Unterstützungskasse lässt sich der finanzielle Bedarf im Alter decken.

Von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge profitieren vor allem Besserverdiener. Damit lohnt sich die Unterstützungskasse mitunter für Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie für leitende Angestellte. Denn die Einzahlungen in die U-Kasse sind unbegrenzt steuerfrei. Bei Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind die Einzahlungen nur bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Sobald diese überschritten werden, müssen Sozialabgaben und Steuern berücksichtigt werden. Daher können auch Besserverdiener mit der Unterstützungskasse Steuervorteile nutzen.

Vorteile und Nachteile

Die Unterstützungskasse ist eine betriebliche Altersvorsorge. Mitarbeiter können für finanzielle Sicherheit im Alter sorgen.

Personen mit einem hohen Einkommen können mit einer Direktversicherung nur begrenzt Steuern sparen. Mit der Unterstützungskasse genießen sie hohe steuerliche Vorteile.

Unterstützungskassen verwalten das Kapital und wickeln die Ansprüche ab. Dennoch sind die Gebühren der Trägerunternehmen meist sehr gering.

Bis 2040 können Leistungsempfänger noch vom Versorgungsfreibetrag gebrauch machen. Durch diesen sind die Rentenleistungen begünstigt.

Unternehmer profitieren von der Unterstützungskasse, indem sie ihren Betrieb für Mitarbeiter interessant machen. So können sie sich von Mitbewerbern abheben und lukrative Arbeitsplätze schaffen.

Die Höhe der Beiträge wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie können auch bei finanziellen Engpässen nicht gesenkt werden.

Wechseln die Versicherten ihren Arbeitgeber, können sie ihren Vertrag nur in seltenen Fällen mitnehmen. Das bedeutet, sie können die Altersvorsorge nicht weiterhin aufstocken.

Eine Rückversicherung mit flexiblem Rentenbeginn ist teurer als ein fester Auszahlungstermin. Daher werden nur selten flexible Verträge geschlossen.

Bis 2040 wird der Versorgungsfreibetrag stufenweise herabgesetzt. Anschließend bestehen keine Steuervorteile mehr für die Leistungsempfänger.

Versicherte können nur über ihren Arbeitgeber in die Unterstützungskasse einzahlen. Sie haben nicht die Möglichkeit, die Leistungen durch private Einlagen zu erhöhen.

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