Das Wichtigste in Kürze
- Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der bAV.
- Sie kennt keine steuerliche Beitragsgrenze – auch hohe Beiträge sind möglich.
- Beiträge sind in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei.
- Sie eignet sich für Gutverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer.
Unterstützungskasse Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Wer hohe Beiträge fürs Alter zurücklegen will, stößt bei anderen Wegen an Grenzen – die Unterstützungskasse nicht. Beim Unterstützungskasse Vergleich zählen Ausgestaltung, Kosten und Absicherung.

Achten Sie beim Unterstützungskasse Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Keine Beitragsgrenze | auch hohe Beiträge steuerlich begünstigt |
| Steuer & Sozialabgaben | in der Ansparphase frei |
| Zielgruppe | Gutverdiener, GGF, Führungskräfte |
| Insolvenzschutz | über den Pensions-Sicherungs-Verein |
| Kosten & Verwaltung | Ausgestaltung beachten |
Wichtig ist beim Unterstützungskasse Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Die Lösung für hohe Beiträge
Die Unterstützungskasse ist der richtige Weg, wenn die Beitragsgrenzen der anderen Durchführungswege nicht reichen – etwa für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer. Achten Sie auf eine saubere Ausgestaltung und den Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein.
Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr großer Vorteil: Sie unterliegt keiner steuerlichen Beitragsgrenze, sodass auch hohe Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden können. Damit eignet sie sich besonders für Besserverdiener.
Für wen sich die Unterstützungskasse lohnt: Vorteile für Arbeitnehmer
Die Unterstützungskasse ist vor allem für Führungskräfte, Gutverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) interessant, die mehr zurücklegen möchten, als die Grenzen von Direktversicherung und Pensionskasse zulassen. Über den Pensions-Sicherungs-Verein sind die Anwartschaften gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
Ausgestaltung beachten
Unterstützungskassen sind komplexer als andere Wege. Eine saubere arbeits- und steuerrechtliche Ausgestaltung ist wichtig, gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern.
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Kosten und Absicherung
Maßgeblich sind die Verwaltungskosten und die Anlageform der Rückdeckung. Die Beiträge sind in der Ansparphase abgabenfrei, die spätere Betriebsrente voll steuerpflichtig. Der Insolvenzschutz erfolgt über den Pensions-Sicherungs-Verein.
Lösung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Unterstützungskasse ist besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Führungskräfte interessant, da sie keine Beitragsgrenze kennt und so hohe Versorgungszusagen ermöglicht. Wichtig ist eine saubere arbeits- und steuerrechtliche Ausgestaltung, gerade bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.
Rückgedeckte Unterstützungskasse und Insolvenzschutz (PSVaG)
Die Versorgungszusage wird meist über eine Rückdeckungsversicherung finanziert, die die spätere Leistung sicherstellt. Gegen die Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. So bleibt die zugesagte Betriebsrente auch in der Krise gesichert.
Wie funktioniert die Unterstützungskasse? Die rückgedeckte U-Kasse
Die Unterstützungskasse (kurz U-Kasse) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge organisiert. In der Praxis dominiert die rückgedeckte Unterstützungskasse: Hier schließt die Kasse zur Finanzierung der Zusage eine Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge fließen kongruent, also passgenau, in diesen Vertrag – über die gesamte Laufzeit.

Finanziert wird die Zusage meist durch Entgeltumwandlung: Ein Teil des Gehalts wird in die rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt, statt direkt ausgezahlt zu werden. Anders als bei Direktversicherung oder Pensionskasse gibt es dabei keine gesetzliche Beitragsgrenze.
Steuerfrei in unbegrenzter Höhe: die Förderung der Unterstützungskasse
Der größte Vorteil: Einzahlungen in die Unterstützungskasse sind für den Arbeitnehmer in unbegrenzter Höhe steuerfrei und sozialabgabenfrei in der Ansparphase. Damit ist sie der einzige Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ohne die Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Für den Arbeitgeber sind die Zuwendungen als Betriebsausgabe abziehbar und senken die Steuerlast.
| Vorsorge-Weg | Merkmal |
|---|---|
| Betriebsrente (bAV) | über den Arbeitgeber, oft mit Zuschuss |
| Pensionskasse & Pensionsfonds | Durchführungswege der bAV |
| Rürup-Rente | für Selbstständige, steuerlich gefördert |
| Bausparvertrag | Sparen plus späteres Baudarlehen |
Als Form der betrieblichen Altersvorsorge eignet sich die Unterstützungskasse besonders für eine Führungskraft oder einen Gesellschafter-Geschäftsführer. Maßgeblich ist sonst die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, die hier aber keine Obergrenze setzt. Gerade Gutverdiener und Führungskräfte können so hohe Beiträge aufbauen, die in den anderen Wegen der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich wären. Besteuert werden die späteren Versorgungsleistungen erst in der Rentenphase – dann meist mit niedrigeren Einkünften und geringerem Steuersatz.
Leistungen, Versorgungsfall und Insolvenzschutz über den PSVaG
Die Leistungen aus der Unterstützungskasse werden im Versorgungsfall fällig – also bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder Tod (Hinterbliebenenversorgung). Auf die Versorgungsleistungen besteht ein arbeitsrechtlicher Rechtsanspruch, auch wenn die U-Kasse formal keinen Rechtsanspruch gewährt. Wechselt der Mitarbeiter den Arbeitgeber, kann die Zusage über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird, oder privat weiterlaufen.
Für Sicherheit sorgt der gesetzliche Insolvenzschutz: Die Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen die Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert. Zusätzlich wird die zugrunde liegende Rückdeckungsversicherung häufig an den Arbeitnehmer verpfändet (Verpfändung), sodass die Versorgung auch im Ernstfall erhalten bleibt.
Die Unterstützungskasse im Überblick
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Unterstützungskasse im Überblick: Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an eine externe Versorgungseinrichtung, die später die Betriebsrente auszahlt. Meist kommt die rückgedeckten Unterstützungskasse zum Einsatz, bei der eine Rückdeckungsversicherung die Leistungen absichert.
Vorteile der Unterstützungskasse
Zu den Vorteilen der Unterstützungskasse zählt, dass die Beiträge für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe abziehbar sind und für den Arbeitnehmer in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Unterstützungskasse für Arbeitnehmer: Es besteht ein Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung, auch wenn die Zusage betrieblich und steuerlich über den Arbeitgeber läuft – ein solider Baustein der Vorsorge.
Häufige Fragen zur Unterstützungskasse
Was ist eine Unterstützungskasse?
Für wen lohnt sich die Unterstützungskasse?
Gibt es eine Beitragsgrenze?
Wie ist sie gegen Insolvenz geschützt?
Wird die Rente besteuert?
Ist sie kompliziert?
Wie ist die Unterstützungskasse steuerlich gefördert?
Ist das Guthaben bei Insolvenz geschützt?
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