Die Unfallrente - Eine finanzielle Unterstützung nach einem Unfall

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Unfallrente bei 20-prozentiger Minderung der Erwerbsfähigkeit.
  • Private Unfallversicherer sehen die Zahlung der Unfallrente ab 50-prozentiger Invalidität vor.
  • Die private Unfallrente kann als Einzeltarif oder als Baustein der Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Definition: Was ist die Unfallrente?

Die Unfallrente ist eine Geldleistung, die infolge eines Unfalls monatlich an die Betroffenen bezahlt wird. Sie stellt sowohl einen Baustein der privaten Unfallversicherung als auch der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Allerdings gibt es wesentliche Unterschiedene in Bezug auf die Höhe, die Voraussetzungen sowie die Dauer der Rentenzahlung.

In jedem Fall soll diese spezielle Rente eine finanzielle Stütze nach einem Unfall sein. Meist können Betroffene ihrer Arbeit nicht mehr uneingeschränkt nachgehen. Teilweise besteht sogar eine volle Erwerbsunfähigkeit. Die Unfallrente soll das fehlende Einkommen anteilig kompensieren und finanzielle Unterstützung für notwendige Maßnahmen nach einem Unfall bieten. Dazu gehören Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe, Therapien und Behandlungen.

Gesetzliche Unfallrente

Die gesetzliche Unfallrente besteht über den Arbeitgeber und wird von einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse bezahlt. Ein Großteil aller Arbeitnehmer ist über die Unfallversicherung des Gesetzgebers abgesichert. Versicherungsschutz besteht allerdings nur während der Arbeitszeit, bei betrieblichen Veranstaltungen sowie auf Dienstwegen. Da sich jedoch mehr als die Hälfte aller Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt ereignen, bietet die gesetzliche Unfallrente keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

Wie wird die Unfallrente der BG berechnet?

Nur wenige Versicherte wissen, wie die Unfallrente der Berufsgenossenschaft berechnet wird. Für die Berechnung der Unfallrente zieht die BG sowohl den Jahresarbeitsverdienst als auch den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit heran.

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung würde die BG eine Unfallrente in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes bezahlen. Ist die Erwerbsminderung geringer, wird ein prozentualer Anteil abhängig vom Grad der Minderung berechnet.

Beispiel: Wie wird die Unfallrente der BG berechnet?

Bei einem Bruttojahreseinkommen von 33.600 Euro (2.800 Euro im Monat) wird von der BG eine Unfallrente von 1.122 Euro im Monat berechnet. Würde eine 50-prozentige Erwerbsunfähigkeit vorliegen, beträgt die Höhe der Rentenleistung 561 Euro.

Verbessert oder verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand der Betroffenen, berechnet die BG die Unfallrente neu. Dabei findet eine Anpassung an den tatsächlichen Gesundheitszustand an. Die Rente kann steigen oder sinken.

Wann bekommt man eine Unfallrente der BG?

Die Berufsgenossenschaften zahlen eine Unfallrente, wenn die betroffene Person infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu mindestens 20 Prozent nicht mehr erwerbsfähig ist. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (kurz MdE) muss für mindestens ein halbes Jahr bestehen bleiben. Wann man diese spezielle Rente von der BG bekommt, ist unter § 56 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches geregelt.

Wie lange wird von der BG eine Unfallrente bezahlt?

Viele Betroffen stellen sich die Frage, wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft eine Unfallrente. Die Zahlungen beginnen, sobald die Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen sind und die Versicherten keinen Anspruch mehr auf Verletztengeld haben. Bestand dieser Anspruch nicht, zahlt die BG die Rente rückwirkend zum Unfallzeitpunkt.

Die Unfallrente der Berufsgenossenschaft ist auf unbestimmte Zeit und grundsätzlich lebenslang vorgesehen. Bezugsberechtigte dürfen sogar arbeiten gehen und bis zu einer maximalen Höhe Lohn beziehen. Der Anspruch auf die gesetzliche Rente infolge eines Unfalls erlischt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 20 Prozent sinkt. Wie lange die Berufsgenossenschaft die Rente bezahlt, ist also davon abhängig, wie sich der Gesundheitszustand der Leistungsempfänger entwickelt.

Verstirbt eine Person an den Folgen des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit, kann die BG-Rente an Hinterbliebene (Ehegatten und Kinder) bezahlt werden.

Private Unfallrente

Im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung bietet die private Unfallversicherung Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Sie leistet also sowohl bei Unfällen während der Arbeitszeit, als auch in der Freizeit. Darüber hinaus ist die private Unfallversicherung nicht an die Erwerbsfähigkeit gekoppelt, sondern an den Grad der Invalidität.

Wann wird eine private Unfallrente bezahlt?

Als Grundvoraussetzung gilt, dass für Verbraucher eine private Unfallversicherung besteht, die den Baustein „Unfallrente“ einschließt. Da sich dieser individuell vereinbaren lässt, sieht nicht jeder Tarif obligatorisch eine Rentenleistung vor.

Die private Unfallrente bezahlt, wenn Versicherte zu mindestens 50 Prozent dauerhaft invalide sind. Eine Invalidität liegt vor, wenn ein Unfall zum Verlust oder der Einschränkung körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit führt. Als dauerhaft gilt, wenn der Zustand voraussichtlich für mindestens drei Jahre anhält und keine Besserung zu erwarten ist.

Wie lange wird die private Unfallrente bezahlt?

Die Zahlung der privaten Unfallrente beginnt rückwirkend zum Zeitpunkt, zu dem sich der Unfall ereignet hat.

Die private Unfallversicherung zahlt die monatliche Unfallrente lebenslang. Solange, bis die versicherte Person verstirbt oder der Grad der Invalidität unter 50 Prozent sinkt.

Wie hoch ist die private Unfallrente?

Die private Unfallrente ist nicht vom Gehalt der Versicherungsnehmer abhängig. Sie wird individuell vereinbart und sollte in ihrer Höhe dem Bedarf der Versicherten entsprechen. Üblicherweise beträgt die Rente mindestens 500 Euro, meist 1.000 Euro im Monat.

Wie hoch sollte die Unfallrente sein?

Die Höhe der Unfallrente ist abhängig vom Bedarf der Antragsteller. Besteht eine Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit, kann die Rentenhöhe geringer sein. Ist kein weiterer Versicherungsschutz vorhanden, sollte die Rente höher sein. Der Bund der Versicherte empfiehlt eine Rentenhöhe von 1.000 Euro.

Vorteile der Rentenzahlung nach einem Unfall

Die Unfallrente wird bei 20-prozentiger Erwerbsminderung (gesetzlich) oder 50-prozentiger Invalidität (privat) bezahlt. Die monatlichen Leistungen sollen den fortlaufenden Kapitalbedarf nach einem Unfall decken. Außerdem kompensiert die Unfallrente fehlende oder niedrigere Lohnzahlungen.

Kinder haben, wenn sie in der Zukunft erwerbsunfähig sind, keine Ansprüche an die Rentenkasse. Mit einer Unfallrente lässt sich ihr zukünftiger Kapitalbedarf sicherstellen.

Die Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden mitunter am Jahresarbeitsentgelt bemesse. Bei der privaten Unfallrente können Verbraucher die Höhe der Leistung ihrem Bedarf entsprechend festlegen.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei der Arbeit und auf Dienstwegen, sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Mit der privaten Unfallrente lässt sich die Absicherung bei Unfällen in der Freizeit ergänzen.

Erleidet eine versicherte Person einen Unfall, kann sie sowohl aus der gesetzlichen als auch aus der privaten Unfallversicherung eine Rentenzahlung beziehen. Als Voraussetzung gilt, dass sie die Bedingungen beider Leistungsträger erfüllt.

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Nachteile der Rentenzahlung nach einem Unfall

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Versicherungsschutz besteht nur bei Unfällen und nicht bei Krankheiten. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Die gesetzliche Unfallrente zahlt, wenn die Versicherten zu 20 Prozent erwerbsgemindert sind. Die private Unfallrente sieht im Regelfall eine Invalidität von 50 Prozent für eine Zahlung vor.

Einige Berufe, beispielsweise Gartenbauer und Lackierer, haben ein erhöhtes Risiko einen Unfall zu erleiden. Sie müssen aufgrund ihrer Berufsgruppe einen höheren Beitrag bezahlen als kaufmännisch und verwaltend Tätige.

Versicherungsgesellschaften und Berufsgenossenschaften haben das Recht, eine Nachprüfung des Gesundheitszustandes zu beantragen. Mindert sich der Invaliditätsgrad oder die Erwerbsunfähigkeit, darf der Leistungsträger die Höhe der Rentenzahlung anpassen oder einstellen.

Für wen ist eine Unfallrente sinnvoll?

Grundsätzlich sind die meisten Menschen in Deutschland gesetzlichen unfallversichert. Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber. Kinder, Schüler und Studenten über den Gesetzgeber beim Besuch der Bildungseinrichtung. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt für den Großteil der Verbraucher eine Pflichtversicherung dar. Es besteht für sie kein Recht, auf die Absicherung zu verzichten. Davon ausgenommen sind Freiberufler und Selbstständige.

Eine private Unfallrente hingegen kann jede Person nach eigenem Ermessen abschließen. In den meisten Fällen stellt sie ein Baustein der privaten Unfallversicherung dar. Sie wird in Kombination mit einer Invaliditätsleistung abgeschlossen.

Eine Unfallrente ist sinnvoll für Personen, die sich im Falle eines Unfalls in ihrer Freizeit und auf der Arbeit absichern möchten. Die monatliche Zahlung soll ihren Kapitalbedarf decken und die finanziellen Mittel für notwendige Aufwendungen wie Haushaltshilfen und Therapien bereitstellen.

Sinnvoll ist eine private Unfallrente vor allem für Kinder. Sie haben in noch keine Ansprüche an die Rentenkasse. Außerdem sind sie seitens des Gesetzgebers nur während des Besuches der Schule oder des Kindergartens sowie auf Schulwegen versichert. Im Falle eines Unfalls mit bleibenden Schäden wären sie aus Sozialhilfe abgewiesen. Mit der privaten Unfallversicherung können Eltern ihre Kinder vor einer unfallbedingten Armut schützen.

Welche Unfallrente ist die beste?

In Bezug auf die gesetzliche Unfallrente haben Verbraucher kein Wahlrecht. Sie werden über ihren Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse angemeldet.

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Den Anbieter für die private Unfallversicherung kann sich jedoch jede Person selbst aussuchen. Grundsätzlich gilt die Unfallrente als die beste, die den eigenen Bedarf zu einem angemessenen Beitrag absichert. Mit einem Vergleichsrechner haben Verbraucher die Möglichkeit, verschiedene Anbieter auf dem Markt zu vergleichen. So können sie die Versicherung zu finden, die am besten zu ihrem Bedarf passt.

Unfallrente ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeit

Die private Unfallrente ist eine sinnvolle Ergänzung, um sich gegen die Folgen eines schweren Unfalls abzusichern. Allerdings leistet die Versicherung nicht bei Krankheiten. Diese sind statistisch gesehen häufiger für Berufsunfähigkeit verantwortlich als Unfälle. Aus diesem Grund ersetzt die Unfallrente nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Verbraucher eine der wichtigsten Absicherungen darstellt.

FAQ: Häufig gestellte Fragen