Bauhelferversicherung
Versicherung für private Bauhelfer

Anmeldung bei der BG gesetzlich verpflichtend

Absicherung der Bauhelfer während der Bauphase

Vergleich schützt vor hohen Beitragskosten

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Fakten auf einen Blick

  • Bauherren müssen ihre Helfer verpflichtend bei der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft melden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen hohe Geldstrafen.
  • Die private Bauhelferversicherung ersetzt nicht die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Sie ist allerdings eine sinnvolle Ergänzung, um den Versicherungsschutz bei einem Unfall auf der Baustelle aufzustocken.
  • Die Grundleistungen der Versicherung für Bauhelfer stellen finanzieller Schutz bei Invalidität und eine Hinterbliebenenabsicherung dar und ergänzen die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Bauhelferversicherung: Helfer auf dem Bau versichern 

Viele Bauherren fragen sich, ob sie überhaupt eine Helferversicherung benötigen, wenn sie ihre Unterstützer über die BG registrieren. Vorneweg ist zu sagen, dass jede auf dem Bau tätigte Person bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft angemeldet werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer einen Lohn erhalten oder unentgeltlich arbeiten. Selbst private oder stundenweise beschäftigte Bauhelfer auf der Baustelle sind bei der BG Bau anzumelden. Die Personen versichert die BG Bau. Der Verwandtschaftsgrad des Bauhelfers ist irrelevant. Lediglich der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind davon ausgenommen sowie Personen, die nur stundenweise Gefälligkeitsarbeiten ausüben und beispielsweise beim Abladen von Baumaterial zupacken.

Versicherungsschutz über die gesetzliche Bauhelferversicherung (Berufsgenossenschaft Bau - BG Bau)

Viele Bauherren Fragen sich, ob sie überhaupt eine Bauhelferversicherung benötigen, wenn sie ihre Unterstützer über die BG anmelden. Vorneweg ist zu sagen, dass jede auf dem Bau tätigte Person bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft angemeldet werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer einen Lohn erhalten oder unentgeltlich arbeiten. Auch ist der Verwandtschaftsgrad irrelevant. Lediglich der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind davon ausgenommen. Außerdem Personen, die nur stundenweise Gefälligkeitsarbeiten ausüben.

Bauhelfer sind über die Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies gilt sowohl für Geschwister, Cousin, den Nachbarn als auch für einen befreundeten Maurer, der nach Feierabend ein paar Helferstunden leistet. Werden die Helfer nicht angemeldet, drohen dem Bauherrn hohe Geldstrafen. 

Der Beitragssatz für die BG bemisst sich anhand der Arbeitsstunden und wird nach Fertigstellung des Hauses entrichtet. Daher sollten Bauherren ein Bautagebuch führen, indem sie die Arbeitszeiten notieren. Das erleichtert die Berechnung.

Über die BG besteht für die Helfer Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Bau sowie bei der Anfahrt und auf dem Rückweg. Allerdings sind die Deckungssummen niedrig. Daher wird Bauherren zusätzlich zur BG der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung geraten. 

Weder die Bau-Berufsgenossenschaft noch die Bauhelferversicherung schützen bei Unfällen, die dem Bauherrn oder seinem Ehegatten zustoßen. Für sie empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Die Anmeldung für Bauhelfer sowie weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen sind auf der offiziellen Webseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu finden.

Die zusätzliche private Bauhelferversicherung 

Die zusätzliche Bauhelferversicherung ist eine private Absicherung, die Bauherren für den Schadensfall optional abschließen können. Damit stocken sie den Schutz ihrer Helfer auf und schließen die Versorgungslücken der Berufsgenossenschaft. Sie stellt somit keinen Ersatz für die Absicherung über die BG dar, da diese gesetzlich verpflichtend abgeschlossen werden muss, sondern bietet zusätzlichen Schutz bei allen möglichen Ereignissen, beispielsweise wenn ein Bauhelfer invalide wird oder beim Tod eines Bauhelfers.

Die Police leistet bei Unfällen, die beim Bau passieren können. Die Szenarien reichen von Stürzen vom Gerüst bis hin zu Verletzungen durch herabfallende Teile. Für diese Unfälle haftet der Bauherr, der sich zwingend mit einer Bauherrenhaftpflicht bei Personen- und Sachschäden auf seiner Baustelle absichern sollte. Zusätzlich können zukünftige Hausbesitzer mit einer Bauhelferabsicherung dafür sorgen, dass ihre Unterstützer bei Unfallschäden und deren Folgen finanziell gesichert sind.Man sollte die private Bauhelferversicherung deshalb unbedingt abschließen.

Die Leistungen der Unfallversicherung 

Der Leistungsumfang der Risikoabsicherung ist vom gewählten Tarif abhängig. Ebenso die Höhe der Versicherungssummen. Im Regelfall sind folgende Leistungsbausteine in die Bauhelferversicherung eingeschlossen:

  • Leistung bei Invalidität (beispielsweise Kapitalzahlungen im Falle einer Invalidität)
  • Hinterbliebenen Versicherung (Kapitalzahlungen im Falle einer tödlichen Verletzung des Helfers) 
  • Übernahme von Bergungskosten
  • Kosten für Krankhausaufenthalte 

Bauherren müssen darauf achten, dass die Versicherungssummen ausreichend hoch angesetzt sind. Bei einigen Gesellschaften werden diese pauschal für alle versicherten Bauhelfer und nicht pro Person bemessen. Wenn als Deckungssumme beispielsweise 300.000 Euro vereinbart wird und zehn Helfer auf dem Bau beschäftigt sind, gilt eine Versicherungssumme von 30.000 Euro pro Person. Arbeiten auf dem Bauplatz lediglich zwei Bauhelfer, beträgt die Versicherungssumme dagegen 150.000 Euro. Die Versicherungssumme pro Person hängt von der Anzahl der Helfer ab. 

Kosten einer Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie ist immer der Versicherungsumfang relevant. Zusätzlich spielt die Anzahl der versicherten Personen eine Rolle. Darüber hinaus unterscheiden die Gesellschaften zwischen einer Versicherung mit Namensnennung der Bauhelfer und ohne. Bei Letzterem ist immer eine bestimmte Anzahl an Helfern auf dem Bau abgesichert. Preiswerter ist hingegen ein Versicherungsvertrag mit Namensnennung, bei der nur die im Vertrag aufgeführten Personen versichert sind.

  • Die Kosten für eine Bauhelferversicherung mit Namensnennung betragen etwa 25 Euro
  • Ohne Namensnennung müssen die Bauherren ab 40 Euro für den Schutz bezahlen
  • Pro Helferstunde werden 1,21 Euro in den neuen Bundesländern, in den alten Bundesländern 1,40 Euro als Stundensatz berechnet. 

Ist eine Bauhelferversicherung sinnvoll?

Auf dem Markt gibt es eine breite Palette an Bauversicherungen. Dabei gehören Versicherungsprodukte wie die Bauherrenhaftpflicht und die Feuerrohbauversicherung zu den wichtigsten Angeboten für Bauherren. Doch sollten zukünftige Eigenheimbesitzer nicht nur ihren eigenen Schutz und die Sicherung ihres Hauses beachten, sondern auch dafür Sorge tragen, dass ihre privaten Helfer auf der Baustelle gut abgesichert sind.

Die Bauhelferversicherung ist sinnvoll, um helfende Hände zumindest finanziell vor Unfallschäden auf dem Bauplatz zu schützen. Gefahren lauern inmitten von Baumaterialien, Gerüsten und schweren Maschinen überall. Verletzt sich ein Bauhelfer, ist das schlimm genug, selbst ohne die finanziellen Folgen. Um sicherzustellen, dass Freunde, Familie und Bekannte im Fall der Fälle abgesichert sind, ist die private Bauhelferversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Bauhelferversicherung der BG Bau. Die private Bauhelferversicherung leistet mehr als die gesetzliche Versicherung.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die beste Versicherungspolice ist immer die, die den eigenen Bedarf zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis abdeckt. Um eine solche Helferversicherung zu finden, empfiehlt sich die Nutzung eines Vergleichsrechners, der die besten Anbieter online schnell miteinander vergleicht. Mit einem Bauhelferversicherung Vergleich können Bauherren schnell und unkompliziert verschiedene Angebote auf dem Markt gegenüberstellen. Sie können erkennen, wodurch sich die Tarife der Versicherer unterscheiden und mithilfe des Vergleichs ein Versicherungsprodukt finden, die den gewünschten Leistungsumfang optimal abdeckt.

Bei Tarifen mit Namensnennung gilt der Versicherungsschutz der Bauhelferabsicherung nur für die Personen, die namentlich im Vertrag aufgeführt sind. Die Versicherungspolice ist somit nicht übertragbar. Außerdem muss jede Person, die auf der Baustelle aushilft, in den Tarif aufgenommen werden.

Bei Tarifen ohne Namensnennung gilt der Versicherungsschutz für eine bestimmte Anzahl an Personen. Der Versicherungsvertrag ist dadurch übertragbar und nicht nur für bestimmte Helfer ausgelegt.

Nein, die Versicherung für Bauhelfer stellt keinen Ersatz für den Schutz über die BG darDieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Jede Person ist bei der zuständigen BG verpflichtend anzumelden. Kommt er dieser Vorschrift nicht nach, muss er mit hohen Geldstrafen rechnen.

Die Bauherrenabsicherung hingegen ist einer Ergänzung zum Versicherungsumfang der Bau-Berufsgenossenschaft. Sie erweitert die Leistungen und bietet einen besseren Schutz bei allen möglichen Unfällen. Die Bauherrenversicherung ist somit sinnvoll, um Helfer für all diese Schadensfälle rund um das Baugeschehen finanziell besser abzusichern.