Risikolebensversicherung über Kreuz
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine Hinterbliebenenabsicherung, mit der sich Paare gegenseitig absichern können.
  • Bei der Über-Kreuz-Versicherung erhalten die Versicherten, wenn einer von beiden verstirbt, die Leistung aus ihrem eigenen Vertrag ausbezahlt.
  • Diese Form der Risikoabsicherung ist vor allem für Nicht-Verheiratete interessant, die nur einen geringen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer haben.

Zur gegenseitigen Absicherung: Die Risikolebensversicherung über Kreuz

Für viele Paare steht die Absicherung ihres Partners an erster Stelle. Sie möchten sicherstellen, dass er oder sie im Fall der Fälle zumindest finanziell abgesichert ist. Und wenn dabei beide dasselbe Ziel verfolgen, besteht die Möglichkeit, dass sie sich gegenseitig absichern. Dann erhält der Hinterbliebene, wenn einer von ihnen verstirbt, eine im Voraus festgelegte Summe ausbezahlt. Diese lässt sich dann nutzen, um offene Schulden zu begleichen oder auch um den Lebensstandard zu halten.

Die Risikolebensversicherung über Kreuz dient genau dazu: Beide Partner sichern sich gegenseitig ab. Im Vergleich zur verbundenen Risikolebensversicherung besteht allerdings eine Besonderheit. Denn es werden zwei Verträge abgeschlossen und nicht ein Vertrag für beide gemeinsam. Darüber hinaus setzen sie sich gegenseitig als versicherte Person ein und erhalten im Leistungsfall eine Zahlung aus ihrem eigenen Vertrag. Dieses Vorgehen bietet nicht nur viel Flexibilität, sondern auch steuerliche Vorteile.

Wie funktioniert die Risikolebensversicherung über Kreuz?

Bei dieser Form der Partner Risikolebensversicherung schließen beide jeweils einen eigenen Vertrag ab. Bei diesem fungieren sie als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigte. Aber nicht als versicherte Person. Denn versichert wird nicht ihr eigenes Leben, sondern das des Partners. Somit erhalten sie, wenn der Partner verstirbt, die Todesfallsumme von ihrer eigenen Versicherung ausbezahlt.

Person 1 Person 2
1. Vertrag
  • Versicherungsnehmer
  • Beitragszahler
  • Bezugsberechtigter
Erhält eine Leistung, wenn Person 2 verstirbt
Versicherte Person im Vertrag von Person 1
2. Vertrag
Versicherte Person im Vertrag von Person 2
  • Versicherungsnehmer
  • Beitragszahler
  • Bezugsberechtigter
Erhält eine Leistung, wenn Person 1 verstirbt

Ein Beispiel:

Marc und Anna schließen eine Risikolebensversicherung über Kreuz ab. Marc ist die versicherte Person im Vertrag von Anna. Anna wiederum im Vertrag von Marc. Sie beide sind allerdings alleinige Versicherungsnehmer ihrer eigenen Versicherung.

Verstirbt Anna, erhält Marc eine Hinterbliebenenleistung von seiner eigenen Versicherung. Wenn Marc verstirbt, zahlt Annas Versicherung ihr eine Leistung aus.

Das sind die Vorteile der Über-Kreuz-Versicherung

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist vor allem für Nicht-Verheiratete interessant. Denn im Vergleich zu Ehepaaren müssen sie, wenn ein Partner verstirbt, bereits ab einem geringen Erbe Erbschaftssteuer bezahlen. Zudem bietet diese Absicherung ein hohes Maß an Flexibilität bei der Vertragsgestaltung, sodass auch unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten möglich sind.

Steuerliche Vorteile

Bei einer klassischen Risikolebensversicherung, bei der die Bezugsberechtigten eine Leistung aus dem Vertrag des Verstorbenen erhalten, wird die Zahlung dem Erbe angerechnet. Zwar erkennt das Finanzamt einen Freibetrag an, der nicht unter die Erbschaftssteuer fällt, doch wird dieser überschritten, reduziert sich die Hinterbliebenenleistung entsprechend.

Dabei ist der Freibetrag immer vom Verwandtschaftsverhältnis zu dem Verstorbenen abhängig:

Verwandtschaftsverhältnis Höhe des Freibetrags
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder
Enkelkinder, wenn Eltern verstorben sind
400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Eltern und Großeltern 100.000 Euro
Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder etc. 20.0000 Euro
Nicht verwandt (Paare) 20.0000 Euro

Stand: 10/2020

Hierbei wird ersichtlich, dass vor allem bei Nicht-Verheirateten der Freibetrag verhältnismäßig niedrig ist. Hinzukommt, dass nicht nur die Todesfallleistung aus der Lebensversicherung, sondern das gesamte Erbe zu berücksichtigen ist. Also auch Ersparnisse und Immobilien.

Die Lösung: Eine Risikolebensversicherung über Kreuz

Bei der Über-Kreuz-Versicherung erhält der Hinterbliebene die Leistung von seiner eigenen Versicherung ausbezahlt. Daher zählt die Summe nicht zum Erbe und ferner unter die Erbschaftssteuer. Vorausgesetzt, der Empfänger hat den Beitrag für die Absicherung auch selbst bezahlt.

Somit birgt diese Versicherung vor allem für Nicht-Verheiratete einen entscheidenden steuerlichen Vorteil. Doch auch Ehepaare, die mit ihrem vorhandenen Vermögen bereits den Freibetrag überschreiten oder eine hohe Todesfallsumme wünschen, profitieren von dieser Risikoabsicherung.

Flexible Vertragsgestaltung

Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz werden zwar zwei Personen gegenseitig abgesichert, doch müssen sie nicht zwangsweise dieselben Konditionen auswählen. Daher ist es unter anderem möglich,

  • verschiedene Vertragslaufzeiten festzulegen
  • und unterschiedlich hohe Versicherungssummen

Somit kann beispielsweise in dem Vertrag, in dem Besserverdienende als versicherte Person hinterlegt ist, die Todesfallleistung höher angesetzt sein. Außerdem müssen auch nicht beide Versicherungen zwangsweise beim selben Versicherer abgeschlossen werden.

Keine Nachteile für beide Versicherten bei Risikozuschlägen

Auf dem Markt gibt es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen. Daher müssen sich die Antragsteller immer einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Doch berücksichtigen die Versicherer nicht nur Vorerkrankungen, sondern auch Risikomerkmale. Dazu gehören risikoreiche Hobbys, aber auch das Rauchen. So müssen Raucher je nach Gesellschaft das Doppelte für ihre Hinterbliebenenabsicherung bezahlen.

Bei einer verbundenen Lebensversicherung werden die Risikozuschläge meist auf den Gesamtbetrag angerechnet. Dadurch kann die Prämie erheblich ansteigen, auch wenn nur eine von beiden versicherten Personen von dem Risiko betroffen ist. Handelt es sich allerdings um zwei getrennte Verträge, zahlt nur eine Person den Risikozuschlag.

Kündigung nur eines Vertrages möglich

Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn die Versicherten ihre Risikolebensversicherung kündigen möchten. Bei einer verbundenen Lebensversicherung würde der Vertrag dann für beide Personen erlöschen. Bei einer Über-Kreuz-Versicherung ist es hingegen möglich, nur einen Vertrag aufzuheben und den anderen fortbestehen zu lassen.

Eine Schwierigkeit ergibt sich allerdings bei Trennung. Denn in diesem Fall muss nicht das Bezugsrecht, sondern die versicherte Person verändert werden. Jedoch können die Versicherungsnehmer den Vertrag anpassen, sodass zukünftig ihr eigenes Leben abgesichert ist.

Das sind die Nachteile der Über-Kreuz-Versicherung

Bei einer Trennung muss nicht das Bezugsrecht, sondern die versicherte Person abgeändert werden. Dies kann sich unter Umständen als schwierig gestalten.

Zwei separate Verträge sind meist etwas teurer als die gemeinsame Absicherung in einem Vertrag.

Es gibt keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Daher kann es für Personen mit schweren Vorerkrankungen schwierig sein, einen Vertrag abzuschließen.

Das kostet eine Über-Kreuz-Versicherung

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung über Kreuz lassen sich nicht pauschal beziffern. Denn in erster Linie sind die Höhe der Versicherungssumme und die gewünschte Vertragslaufzeit relevant. Außerdem ziehen die Versicherer zur Kostenkalkulation das Alter und den Beruf heran. Risikomerkmale wie Rauchen und auch Vorerkrankungen können außerdem zu einem Beitragszuschlag führen. Daher sind die Kosten immer individuell und von der jeweiligen Person abhängig zu betrachten.

Kostenbeispiel

Versicherung 1 Versicherung 2
Versicherte Person:
  • 30 Jahre alt
  • Nichtraucher
  • Einzelhandelskaufmann
  • 200.000 Euro Versicherungssumme
  • 15 Jahre Laufzeit
Versicherte Person:
Ab 5 Euro monatlich Ab 4 Euro monatlich

In diesem Beispiel ist eine gegenseitige Absicherung mit einer Todesfallleistung von 200.000 Euro bereits ab neun Euro möglich.

Ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, wenn Hinterbliebene vor den finanziellen Folgen im Todesfall geschützt werden sollen. Möglicherweise, weil Kreditschulden vorhanden sind oder auch weil das eigene Einkommen wesentlich zum gemeinsamen Leben beiträgt. Eine Über-Kreuz-Versicherung lohnt sich dann, wenn beide Partner gegenseitig abgesichert werden sollen.

Diese Form der Risikoabsicherung empfiehlt sich vor allem für Paare, die nicht verheiratet sind. Den aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses haben sie nur begrenzt Anspruch auf einen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer. Hierbei bietet ihnen eine Risikolebensversicherung über Kreuz eine finanzielle Entlastung. Doch auch Ehepaare können von dieser Form der Absicherung profitieren. Nämlich dann, wenn sie aufgrund ihres vorhandenen Vermögens bereits den Freibetrag ausgeschöpft haben.

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