Partner Risikolebensversicherung
Risiko-LV im Partnertarif: Darauf ist zu achten

Eine Risikolebensversicherung für Partner sichert in beide Richtungen ab

Für unverheiratete Paare ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz ratsam

Durch einen Versicherungsvergleich kann viel Geld gespart werden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Risikolebensversicherung Partnervertrag ist sinnvoll, um beide Partner finanziell abzusichern, wenn einer von beiden versterben sollte.
  • Auf die Leistung aus einer klassischen oder einer verbundenen Risikoabsicherung müssen die Empfänger Erbschaftssteuer zahlen. Dabei liegt der Freibetrag bei unverheirateten Paaren deutlich unter dem Freibetrag für Ehepaare.
  • Für unverheiratete Paare bietet sich eine Über-Kreuz-Versicherung an, die steuerliche Vorteile in Bezug auf die Erbschaftssteuer bereithält.

Die Risikolebensversicherung für Partner und Paare

Die Risikolebensversicherung ist eine wichtige und preiswerte Absicherung, um seine Hinterbliebenen im Todesfall finanziell zu schützen. Denn sie zahlt dem im Vertrag genannten Bezugsberechtigten, wenn der Versicherte verstirbt, die vereinbarte Versicherungssumme aus. Diese kann dazu genutzt werden, um den Lebensunterhalt trotz des fehlenden Einkommens des Verstorbenen weiter zu bestreiten oder auch um offene Forderungen wie Kredite zu tilgen.

Die Partner Risikolebensversicherung richtet sich dabei speziell an Paare, die nicht verheiratet sind. Relevant ist dabei unter anderem, dass im Todesfall eines Partners die Summe an die Angehörigen ausbezahlt wird, wenn kein Bezugsberechtigter genannt wurde. Dies können Kinder, aber auch Eltern oder Geschwister sein. Bei der Partnerabsicherung ist also in erster Linie der Partner als Bezugsberechtigter hinterlegt und erhält dadurch auch die im Vertrag vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.

Des Weiteren gibt es verschiedene Formen dieser Versicherung, die für Partnerschaften geeignet sind. Diese unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf die steuerlichen Aspekte, worauf vor allem Paare ganz besonders achten sollten.

Wichtig: Steuerliche Nachteile für Unverheiratete

Stirbt ein Versicherungsnehmer, erbt die bezugsberechtigte Person die Leistung aus der klassischen Lebensversicherung. Sie muss daher auch Erbschaftssteuer bezahlen. Während das Finanzamt bei Ehepaaren einen Freibetrag von 500.000 Euro anerkennt, auf den keine Steuer zu entrichten ist, fällt der Betrag bei Unverheirateten mit 20.000 Euro deutlich geringer aus. Und dieser gilt nicht nur für die Leistung aus der Versicherung, sondern für das gesamte Vermögen, das vererbt wurde. Somit müssen unverheiratete Paare bereits ab einer Erbschaft von 20.000 Euro Erbschaftssteuer entrichten.

Allerdings spielt es bei der steuerlichen Betrachtung einer Risikoversicherung auch eine Rolle, um welche Vertragsvariante es sich handelt.

Diese Möglichkeiten haben Paare zur gegenseitigen Absicherung

Klassischer Einzelvertrag

Bei einem klassischen Einzelvertrag schließt jeder Partner oder auch nur eine Person einen eigenständigen Vertrag ab. Sie fungiert dabei sowohl als Versicherungsnehmer als auch als Beitragszahler und versicherte Person. Der andere Partner wird wiederum als Bezugsberechtigter im Vertrag hinterlegt.

Der Vorteil bei dieser Absicherung ist, dass sich das Bezugsrecht, sofern es sich nicht um ein unwiderrufliches handelt, jederzeit ändern lässt. Sollte es zu einer Trennung kommen, kann der Versicherte eine andere Person als begünstigt hinterlegen, ohne dafür die Zustimmung seines (Ex-)Partners einholen zu müssen.

Allerdings ist bei einer klassischen Absicherung die Todesfallleistung in voller Höhe dem Erbe anzurechnen. Dadurch wird der Freibetrag bei Unverheirateten schnell überschritten, wodurch dann eine Erbschaftssteuer anfällt.

Zusammenfassung:

  • Jeder Versicherte schließt einen eigenen Vertrag ab, bei dem er als alleiniger Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler fungiert
  • Die Todesfallleistung ist in voller Höhe dem Vermögen anzurechnen
  • Das Bezugsrecht lässt sich jederzeit und in der Regel ohne Einverständnis des Partners ändern
  • Für eine gegenseitige Absicherung müssen beide Partner einen eigenen Vertrag abschließen

Verbundene Lebensversicherung

Eine verbundene Lebensversicherung wird meist von Ehepartnern abgeschlossen. Diese dient zur gegenseitigen Absicherung, da beide Partner in einem Vertrag versichert sind. Somit gelten sie beide sowohl als Versicherungsnehmer als auch als Beitragszahler und Bezugsberechtigte. Verstirbt einer von beiden, erhält der Hinterbliebene die Todesfallsumme ausbezahlt.

Diese Variante ist preiswert und bietet die Möglichkeit, zwei Personen mit nur einem Vertrag abzusichern. Außerdem ist nur die Hälfte des Vermögens im Todesfall zu versteuern, wenn der Hinterbliebene auch die Hälfte der Beiträge entrichtet hat. Nachteilig ist jedoch, dass die Versicherung erlischt, wenn ein Partner verstirbt. Außerdem ist es meist notwendig, die Partner Risikolebensversicherung zu kündigen, wenn sich das Paar trennen sollte.

Zusammenfassung:

  • Beide Partner sind in einem Vertrag abgesichert
  • Die Erbschaftssteuer fällt oberhalb des Freibetrags auf die Hälfte der Leistung an, wenn beide Partner die Beiträge entrichtet haben
  • Versicherungsschutz erlischt, wenn ein Partner verstirbt
  • Bei einer Trennung ist die Kündigung des Vertrags vorgesehen

Nicht jede Versicherung bietet eine verbundene Risikolebensversicherung für Unverheiratete an. Einige Anbieter richten sich nur an Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Über-Kreuz-Versicherung

Aus steuerlichen Aspekten stellt die Über-Kreuz-Versicherung für Paare die beste Absicherungsform dar. Denn dabei schließt jeder Partner einen eigenständigen Vertrag ab, bei dem allerdings nicht sein eigenes Leben abgesichert wird, sondern das seines Partners. Die eigene Versicherung, bei der ein Partner als Versicherungsnehmer und Beitragszahler fungiert, zahlt also dann, wenn der andere Partner (versicherte Person) versterben sollte. Somit wird das Leben des jeweils anderen versichert.

Dabei entsteht der Vorteil, dass der Bezugsberechtigte gleichermaßen Versicherungsnehmer ist und damit auch den Beitrag für diese Versicherung bezahlt hat. Er erbt also nicht, sondern erhält eine Versicherungsleistung aus seinem eigenen Vertrag. Daher fällt auch keine Erbschaftssteuer im Todesfall an. Als Voraussetzung gilt allerdings, dass der Bezugsberechtigte auch tatsächlich die Beiträge für die Risikolebensversicherung über Kreuz entrichtet hat. Und das von seinem eigenen Bankkonto und nicht von einem gemeinsamen Konto.

Person 1 Person 2
  • Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler
  • Erhält die Leistung ausbezahlt, wenn Person 2 verstirbt
  • Versicherte Person

Allerdings ist bei dieser Variante zu beachten, dass es schwieriger ist, die „versicherte Person“ bei einer Trennung zu ändern. Außerdem müssen die Partner beide jeweils einen Vertrag abschließen, um sich gegenseitig abzusichern.

Zusammenfassung:

  • Beide Partner schließen eine Versicherung für das Leben des jeweils anderen ab
  • Sie fungieren in dem Vertrag als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, nicht aber als versicherte Person
  • Wurde der Beitrag alleinig vom Bezugsberechtigten entrichtet, fällt bei Auszahlung keine Erbschaftssteuer an, da es sich nicht um ein Erbe handelt
  • Änderung der versicherten Person kann bei einer Trennung schwierig sein
  • Beide Partner müssen einen eigenen Vertrag abschließen, um sich gegenseitig abzusichern

Das sind die Vor- und Nachteile der Risikolebensversicherung für Paare

Zwei einzelne Verträge (klassische Absicherung)

Vorteile

  • Jeder Vertrag lässt sich individuell festlegen
  • Das Bezugsrecht lässt sich im Regelfall problemlos ändern
  • Stirbt ein Partner, bleibt der Vertrag des anderen unverändert fortbestehen

Nachteile

  • Zwei einzelne Verträge sind meist teurer als Partnertarife
  • Die Auszahlungssumme kann, abhängig von bereits ausgeschöpften Freibeträgen, in voller Höhe der Erbschaftssteuer unterliegen

Zwei einzelne Verträge (klassische Absicherung)

Vorteile

  • Beide Partner sind in einem Vertrag versichert
  • Der Beitrag bei verbundenen Tarifen ist meist geringer als für zwei Einzelverträge

Nachteile

  • Die Leistung wird nur einmal ausbezahlt, dann erlischt der Vertrag in der Regel
  • Versicherungssumme und Laufzeit lassen sich nicht für jede Person individuell festlegen
  • Zahlen beide Partner die Versicherung je zur Hälfte, wird auch die Hälfte der Leistung der Erbschaft angerechnet und je nach Freibetrag versteuert
  • Das Bezugsrecht lässt sich nicht problemlos ändern

Zwei einzelne Verträge (klassische Absicherung)

Vorteile

  • Jeder Partner besitzt einen eigenen Vertrag, dessen Laufzeit und Todesfallsumme er individuell festlegen kann
  • Die Auszahlung erfolgt aus dem eigenen Vertrag, weshalb die Leistung nicht dem Erbe angerechnet wird

Nachteile

  • Zwei einzelne Verträge können teurer sein als eine gemeinsame Absicherung
  • Bei einer Trennung kann es schwierig sein, die versicherte Person zu ändern.

Für wen ist die Risikoabsicherung sinnvoll?

Die Risikolebensversicherung ist sinnvoll für Paare, die finanziell voneinander abhängig sind oder bei denen ein Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, wenn der andere verstirbt. Beispielsweise, weil sie gemeinsam einen teuren Kredit abbezahlen. Oder das Einkommen eines Partners einen erheblichen Anteil zum gemeinsamen Leben beiträgt. Auch dann, wenn Kinder vorhanden sind. Vor allem wenn diese noch klein sind oder zur Schule gehen, kann eine Risikolebensversicherung im Partnertarif sinnvoll sein.

Was kostet die Risikolebensversicherung im Partnertarif?

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung im Partnertarif sind von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielen die Vertragslaufzeit und die Versicherungssumme eine entscheidende Rolle. Doch auch individuelle Risikomerkmale wie der derzeitige Beruf und gefahrenerhöhende Hobbys wirken sich auf die Prämie aus. Nicht zuletzt berücksichtigen die Versicherer, ob einer oder beide Antragsteller rauchen. Denn Raucher müssen mit einem erheblichen Mehrbeitrag rechnen, der je nach Anbieter die Prämie verdoppeln kann.

Zusätzlich lässt sich die Risikoabsicherung mit optionalen Zusatzbausteinen erweitern. Beispielsweise einer Leistung bei Erwerbsunfähigkeit, einer Verlängerungsmöglichkeit der Laufzeit oder einer Verdoppelung der Todesfallsumme bei Unfalltod. Diese Bausteine wirken sich entsprechend auf die Höhe des Beitrags aus.

Kostenbeispiel

30-jähriger kaufmännischer Angestellter und 30-jährige Erzieherin, Versicherungssumme 200.000 Euro und 20 Jahre Laufzeit, beide Nichtraucher

  • Zwei Einzelverträge (Klassisch und Über-Kreuz): Je ab 7 Euro monatlich, ab 14 Euro im Monat für beide Partner
  • Verbundene Versicherung: Ab 12 Euro monatlich

Das müssen Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung für Partner beachten

Wie bei jeder Absicherung gilt es auch bei einer Risikolebensversicherung im Partnertarif einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen, damit die Hinterbliebenen im Fall der Fälle optimal abgesichert sind.

Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus dem Bedarf, wenn die versicherte Person verstirbt. Wird der Tarif zur Kreditsicherung genutzt, muss die Leistung mindestens der offenen Darlehensschuld entsprechen. Hierfür gibt es spezielle Tarife, bei denen sich die Leistung parallel zur sinkenden Kreditschuld reduziert. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer vorzeitigen Ablöse des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung vorgesehen ist. Diese Summe sollte berücksichtigt werden.

Dient die Versicherung rein der Hinterbliebenenabsicherung, sollten alle Ausgaben, die nach dem Tod des Versicherten anfallen, aufgelistet werden. Dazu gehören nicht nur laufende Kosten wie Miete, sondern auch Kinderbetreuung, falls diese notwendig werden würde. Den Ausgaben sind dann die verbleibenden Einnahmen entgegenzustellen. Im letzten Schritt ist dann festzulegen, wie lange der Partner finanziell abgesichert sein soll. Dementsprechend wird die Gesamtsumme der Ausgaben auf das Jahr ermittelt und dann für den gewünschten Zeitraum berechnet.

Unverheiratete Paare haben nur Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente, wenn es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt. Außerdem müssen sie nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (AZ L13 R 3256/13) mindestens ein Jahr lang als Lebenspartner eingetragen gewesen sein, damit die Ansprüche geltend gemacht werden können. Eine Ausnahme kann bei Unfalltod bestehen.

Laufzeit

Eine Risikoabsicherung zur Kreditsicherung sollte mindestens bis zur geplanten Tilgung des Darlehens fortbestehen. Wer hingegen seine Hinterbliebenen absichern möchte, muss berücksichtigen, wie lange der Partner finanzielle Unterstützung benötigt. Bei Familien empfiehlt sich die Laufzeit mindestens bis zum Abschluss der Ausbildung des jüngsten Kindes.

Einige Gesellschaften bieten Tarife mit einer Verlängerungsoption. In diesem Fall können die Paare ihre Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung verlängern, wenn die festgelegte Laufzeit nicht ausreichen sollte.

Gesundheitsprüfung

Auf dem Markt gibt es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen, weder im Partnertarif noch als Einzelabsicherung. Es gibt lediglich Anbieter, die einen verkürzten Fragenkatalog vorsehen. Doch in jedem Fall können schwere Vorerkrankungen zu Schwierigkeiten bei der Antragsannahme führen und schlimmstenfalls sogar zur Ablehnung des Antrags.

Verbraucher, die nicht sicher wissen, ob ihre Vorerkrankung zur Ablehnung führen kann, sollten eine anonyme Vorabanfrage stellen. Keinesfalls dürfen sie bestehende Erkrankungen verschweigen und Falschangaben machen. Denn in diesem Fall kann die Gesellschaft sogar die Auszahlung der Risikolebensversicherung verweigern, wodurch der Partner keinen finanziellen Schutz mehr hat. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, die Gesundheitsfragen immer mit dem Hausarzt auszufüllen, um alle bestehenden und bestandenen Erkrankungen zu berücksichtigen.

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