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Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Eine Risikolebensversicherung wird zur Absicherung von Hinterbliebenen abgeschlossen. So können Verbraucher ihre Familie finanziell schützen, wenn sie versterben sollten. Zudem gibt es nicht nur die verbundene Risikolebensversicherung für Ehepaare. Sondern auch klassische Tarife, mit denen auch Nicht-Verwandte abgesichert werden können. Zum Beispiel Geschäftspartner. Außerdem wird die Risikoabsicherung genutzt, um hohe Darlehen wie beim Hausbau abzusichern.
Doch müssen Verbraucher beim Abschluss dieser Versicherung eine Hürde nehmen: Nämlich die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Und je nach Gesundheitszustand kann dies zu Problemen und Schwierigkeiten bei der Antragsannahme führen. Schlimmstenfalls sogar so, dass die Versicherung den Antrag ablehnt, wenn die bestehende Vorerkrankung ein zu hohes Risiko darstellt.
Aus diesem Grund stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt. Doch seit 2010 sind keine entsprechenden Tarife mehr auf dem Markt zu finden. Denn die Prüfung des individuellen Risikos eines jeden Antragstellers ist entscheidend für diese Versicherung.
Der Sinn und Zweck einer Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung dient dazu, das Risiko einer Person zu ermitteln. In diesem Fall das Risiko dafür, dass der Versicherte während der Laufzeit versterben könnte, wodurch eine Leistung fällig ist. Mithilfe dieser Prüfung können die Gesellschaften sicherstellen, dass besonders risikoreiche Personen nicht versichert werden oder zumindest einen Beitragszuschlag bezahlen müssen.
Ohne eine Gesundheitsprüfung müssten die Gesellschaften das Risiko auf alle Versicherten verteilen. Und dadurch würde der Beitrag deutlich ansteigen, was zur Folge hätte, dass die Absicherung nicht mehr für jeden bezahlbar ist.
Außerdem sehen die Versicherer im Regelfall keine Wartezeiten vor. Dadurch besteht bereits ab dem ersten Tag Versicherungsschutz. Würden sie keine Gesundheitsprüfung durchführen, müssten die Gesellschaften mit hoher Wahrscheinlichkeit Wartezeiten einführen. Und dies hätte zur Folge, dass in den ersten drei bis fünf Jahren nach Vertragsabschluss kein Versicherungsschutz besteht. Dies würde sich nicht nur auf die Hinterbliebenenabsicherung negativ auswirken. Sondern auch auf die Möglichkeit, diese Versicherung zur Absicherung von Krediten zu nutzen.
Eine allgemeine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung wäre somit nicht nur zum Nachteil für die Anbieter. Sondern auch für Verbraucher, die mit dieser Versicherung ihre Familie schützen oder einen Kredit absichern möchten.
Alternative zur Gesundheitsprüfung: Die Risikolebensversicherung mit vereinfachten Fragen
Es gibt zwar keine direkte Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, dafür aber Anbieter mit vereinfachten beziehungsweise verkürzten Gesundheitsfragen. Während eine klassische Prüfung einen umfangreichen Fragenkatalog mit bis zu 25 Gesundheitsfragen vorsieht, sind es bei der vereinfachten Form etwa fünf Fragen. Und erst wenn die Antragsteller eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, müssen sie sich einer umfangreichen Prüfung unterziehen.
Diese Form der Risikoabsicherung scheint auf den ersten Blick sehr lukrativ. Personen mit Vorerkrankungen können sich eventuell absichern und der Aufwand ist bei der Antragsstellung deutlich geringer. Doch birgt diese Versicherung auch erhebliche Nachteile:
- Wartezeiten: Häufig sind mit dieser Risikolebensversicherung Wartezeiten verbunden. Diese können zwischen drei und fünf Jahren betragen.
- Einschränkungen: Im Regelfall ist die Höhe der Versicherungssumme gedeckelt. Eine hohe Hinterbliebenenabsicherung oder die Deckung teurer Baukredite ist nicht immer möglich.
- Zielgruppe: Risikolebensversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung richten sich in den meisten Fällen an eine bestimmte Zielgruppe. Beispielsweise nur an junge Eltern. Daher sind mit dieser Versicherung häufig weitere Einschränkungen verbunden wie ein maximales Eintrittsalter.
- Hohe Beiträge: Da keine Prüfung der Gesundheit stattfindet, legen die Versicherer das erhöhte Risiko auf jeden einzelnen Versicherten um. Dadurch sind die Beiträge deutlich höher als bei klassischen Tarifen.
Für wen ist diese Absicherung sinnvoll?
Für wen diese Form der Risikolebensversicherung sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Zwar gehen mit einer Absicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen deutliche Nachteile einher, doch kann sie für einige Personen die einzige Möglichkeit sein, überhaupt eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Nämlich dann, wenn sie aufgrund von bestehenden oder bestandenen Erkrankungen Schwierigkeiten bei einer umfangreichen Gesundheitsprüfung haben.
Allerdings ist zu beachten, dass auch bei der vereinfachten Risikolebensversicherung nicht auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Denn es sind zwar weniger Fragen vorgesehen, dafür sind diese meist allgemeiner gehalten. Beispielsweise:
- Leiden oder litten Sie in den vergangenen fünf Jahren an einer schweren Erkrankung wie Krebs, Multiple Sklerose etc.?
Dadurch wird deutlich, dass Personen mit schweren Erkrankungen nach wie vor keine Risikolebensversicherung abschließen können. Auch wenn die Prüfung weniger umfangreich ist.
Sinnvoll ist diese Absicherung also dann, wenn eine umfangreiche Gesundheitsprüfung zu Nachteilen führen könnte. Aber auch nur, wenn die verkürzten Fragen keine Schwierigkeiten verursachen. In diesem Fall sollten Verbraucher über Alternativen zur Risikolebensversicherung nachdenken, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können.
Alternativen zur Risikolebensversicherung
Auf dem Markt gibt es einige Alternativen, die vor allem zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen geeignet sind. Welche davon infrage kommen können, ist allerdings individuell und von den persönlichen Umständen abhängig zu entscheiden.
Die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung soll in erster Linie die Bestattungskosten im Todesfall absichern. Auf diese Weise entlastet sie die Angehörigen finanziell, da sie nicht für diese Aufwendungen aufkommen müssen. Dabei können Verbraucher Versicherungssummen bis zu 20.000 Euro abschließen. Möglich ist zudem, mehr als einen Vertrag zu besitzen.
Die Sterbegeldversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung erhältlich. Allerdings gelten dann Wartezeiten von meist drei bis fünf Jahren.
Das klassische Sparkonto
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, anstatt Versicherungsbeiträge zu bezahlen, das Geld auf ein Sparkonto wie ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch zu investieren. Diese Option hat den Vorteil, dass keine finanziellen Verpflichtungen bestehen.
Dem entgegen steht allerdings, dass es gerade bei kleinen Rücklagen Jahre dauert, bis ein angemessenes Kapital angespart wurde. Dadurch ist der Hinterbliebenenschutz zumindest in den ersten Jahren nicht sonderlich hoch. Außerdem lassen sich auf Sparbüchern und Tagesgeldkonten kaum mehr Zinsen erwirtschaften.
Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist bei vielen Anbietern ohne Gesundheitsprüfung oder zumindest mit wenigen Gesundheitsfragen erhältlich. Dadurch steht sie den meisten Verbrauchern offen.
Der Grundbaustein der Unfallabsicherung besteht aus einem finanziellen Schutz bei Invalidität. Doch lässt sich auch eine Todesfallleistung in den Vertrag einschließen. Und bei vielen Gesellschaften kann die Summe bis zu mehreren Hunderttausend Euro betragen.
Der entscheidende Nachteil bei einer Unfallversicherung ist jedoch, dass diese auch nur bei Unfällen leistet. Somit muss die Unfall-Definition (ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis) erfüllt sein, um überhaupt eine Leistung zu beziehen. Versterben die Versicherten infolge einer Krankheit, besteht kein Versicherungsschutz. Zusätzlich setzen die meisten Tarife für eine Todesfallleistung voraus, dass die Versicherten innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Unfall an dessen Folgen versterben müssen, um zu leisten. Meist innerhalb von einem Jahr.
Somit ist die Unfallversicherung zwar eine gute und häufig günstige Möglichkeit seine Familie abzusichern, doch nur bei Tod infolge eines Unfalls. Somit ist der Hinterbliebenenschutz stark begrenzt.
Die klassische Risikolebensversicherung mit anonymer Risikovorabprüfung
Grundsätzlich führt nicht jede Vorerkrankung dazu, dass die Versicherer eine Risikolebensversicherung ablehnen. In einigen Fällen vereinbaren sie alternativ einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss. Das bedeutet, sie leisten nur dann nicht, wenn die Versicherten infolge ihrer Vorerkrankung versterben. Außerdem bewirkt nicht jede Krankheit auch automatisch Schwierigkeiten bei der Antragsannahme.
Wer fürchtet, aufgrund einer Erkrankung keine Risikolebensversicherung abschließen zu können, sollte über eine anonyme Risikoprüfung nachdenken. Dabei wird der Versicherung mitgeteilt, an welchen Krankheiten der potenzielle Antragsteller leidet. Häufig werden auch anonymisierte ärztliche Unterlagen eingereicht. Damit kann der Versicherer überprüfen, ob unter diesen Umständen eine Antragsannahme möglich ist, und falls ja, unter welchen Voraussetzungen.