Das Wichtigste in Kürze
- Die Risikolebensversicherung zahlt die Summe im Todesfall an den Bezugsberechtigten.
- Bei Vertragsende ohne Todesfall wird nichts ausgezahlt.
- Bei richtiger Gestaltung ist die Auszahlung erbschaftsteuerfrei.
- Für die Auszahlung sind einige Unterlagen einzureichen.

So läuft die Auszahlung
Tritt der Todesfall ein, melden die Hinterbliebenen ihn dem Versicherer und reichen die nötigen Unterlagen ein – in der Regel die Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und einen Nachweis der Todesursache. Der Bezugsberechtigte erhält die vereinbarte Summe dann meist zügig und unabhängig vom Erbschein.
Steuer und Gestaltung
Die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer kann jedoch anfallen, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind und die Summe in den Nachlass fällt. Mit der Über-Kreuz-Gestaltung bleibt die Auszahlung auch erbschaftsteuerfrei – besonders wichtig für unverheiratete Paare.
Bezugsrecht klar regeln
Ein eindeutig benannter Bezugsberechtigter sorgt dafür, dass die Summe schnell und ohne Erbschein an die richtige Person fließt.
Risikolebensversicherung Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Damit im Ernstfall alles passt, lohnt schon beim Abschluss der Risikolebensversicherung Vergleich – inklusive Bezugsrecht und Bedingungen.

Achten Sie beim Risikolebensversicherung Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Beitrag | Alter, Gesundheit, Raucherstatus |
| Versicherungssumme | 3- bis 5-faches Jahresgehalt |
| Nachversicherungsgarantie | ohne erneute Prüfung |
| Summenverlauf | konstant oder fallend |
| Bedingungen | vorläufige Deckung, Kündigungsverzicht |
Wichtig ist beim Risikolebensversicherung Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Bezugsrecht und Gestaltung entscheiden
Über die steuerfreie und schnelle Auszahlung entscheiden Bezugsrecht und Vertragsgestaltung. Benennen Sie einen klaren Bezugsberechtigten und nutzen Sie für Paare die Über-Kreuz-Gestaltung, damit die volle Summe steuerfrei ankommt.
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Steuer auf die Auszahlung im Todesfall
Auf die Todesfallleistung fällt keine Einkommensteuer an. Es kann aber Erbschaftsteuer anfallen – das hängt allein vom Bezugsrecht ab. Ist die verstorbene Person zugleich Versicherungsnehmer, zählt die Summe zum Nachlass und wird auf die Freibeträge angerechnet:
| Empfänger | Freibetrag |
|---|---|
| Ehe-/Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € |
| unverheiratete Partner | 20.000 € |
Mit der Über-Kreuz-Lösung steuerfrei
Damit die Auszahlung steuerfrei bleibt, sollten Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch und von der versicherten Person verschieden sein. Bei dieser Über-Kreuz-Versicherung erhält der Hinterbliebene das Geld aus dem eigenen Vertrag – es zählt nicht zum Erbe. Gerade für unverheiratete Paare mit nur 20.000 Euro Freibetrag spart das schnell Zehntausende Euro.
Bezugsrecht prüfen
Lassen Sie sich das Bezugsrecht vor Abschluss genau erklären. Die richtige Gestaltung entscheidet, ob die volle Summe oder nur ein versteuerter Rest bei den Hinterbliebenen ankommt.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Risikolebensversicherung?
Welche Unterlagen sind nötig?
Ist die Auszahlung steuerfrei?
Muss ich auf den Erbschein warten?
Was passiert bei Vertragsende ohne Todesfall?
Wie sorge ich für eine schnelle Auszahlung?
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