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Möchten Sie wissen, welche Rechtsschutzversicherung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat?
Was ist ein Privatrechtsschutz und welche Bereiche deckt er ab?
Die Privatrechtsschutzversicherung gehört zu den wichtigen Bausteinen der privaten Rechtsschutzversicherung. Aufgrund der Ähnlichkeit der Begriffe gilt hier besondere Vorsicht.
Mit einem Privatrechtsschutz decken Kunden ihr Privatleben rechtlich ab. Gleich ob es sich um Streitigkeiten mit Nachbarn, Handwerkern oder Reiseunternehmern handelt. Sollte keine gütliche Einigung möglich sein, geht der Streitfall bis vor Gericht. Solche unvorhergesehenen Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Privat“. Zusätzlich zu den Gerichtskosten entstehen Kosten für die notwendigen Beratungsgespräche beim Anwalt und die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte über die Privatrechtsschutzversicherung als Teilbereich einer privaten Rechtsschutzversicherung.
Privatrechtsschutz – welche Leistungen kann ich erwarten?
Grundsätzlich gehören zum Privatrechtsschutz alle Bereiche des privaten Lebens. Sei es eine beschädigte Lieferung, die der Verkäufer nicht zurücknehmen will oder das Urlaubsdomizil, welches den Ankündigungen des Reiseveranstalters nicht entspricht. Selbstverständlich können solche Streitfälle auch gütlich beigelegt werden. Aber sobald der Verbraucher keine Chance erkennt, seine Rechte geltend zu machen, führt der Weg nicht selten bis vor das Gericht.
Mit dem Privatrechtsschutz müssen Sie die Kosten einer Gerichtsverhandlung nicht fürchten. So können Sie in einem privaten Rechtsstreit einen kühlen Kopf bewahren und sich für Ihr gutes Recht einsetzen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick, welche Leistungen der Privatrechtsschutz bietet.
Sachen- und Vertragsrecht
Zum Sachenrecht gehören Waren, die offenkundig Mängel aufweisen, aber vom Verkäufer nicht zurückgenommen werden. In Zeiten boomender Online-Einkäufe kommt dies häufiger vor. Schließlich kann der Kunde die gekaufte Ware nicht vorher kontrollieren. Und nicht alle Verkäufer zeigen sich bereit, nicht zufriedenstellende Sachen wieder zurückzunehmen.
Das Vertragsrecht regelt Streitigkeiten aufgrund nicht eingehaltener Verträge. Beispielsweise ein für den Urlaub gebuchtes Hotel, das bei der Ankunft weniger Komfort aufweist, als das im Reisebüro vereinbarte. Schließlich zahlen Sie die Sterne mit. Der Rechtsschutz für private Belange gibt Sicherheit, wenn der Reiseanbieter nicht einlenkt und der Streitfall vor Gericht kommt.
Schadensersatz-Rechtsschutz
Immer dann, wenn eine Person aufgrund einer Unachtsamkeit oder auch beabsichtigt zu Schaden kommt, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. Kommt keine gütliche Einigung zustande, gehen Schadensersatzklagen schnell vor ein Gericht.
Beispiele für Schadensersatz-Forderungen:
- Ärztefehler
- Beleidigungen
- Nicht einhalten von Garantieansprüchen
- Sachschäden an Kleidung durch Unachtsamkeit anderer
- Verletzungen durch Unachtsamkeit anderer
Sozial-Rechtsschutz
Der Sozial-Rechtsschutz gehört zu den natürlichen Bestandteilen des Privatrechtsschutzes. Er sorgt dafür, dass der Versicherte sein Recht gegenüber der Sozialversicherung einklagen kann. Entsprechend gehören dazu über die Krankenkasse beantragte, nicht genehmigte Kuren. Ferner sind Forderungen die das Kindergeld oder Mutterschutzzeiten betreffen abgesichert. Zusätzlich hilft der Sozial-Rechtsschutz, wenn Arbeitgeber ihre Anteile zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abführen.
Rechtsschutz in steuerlichen Angelegenheiten
Die jährliche Verpflichtung zur Abgabe der Einkommenssteuer-Erklärung weckt die Hoffnung auf mögliche Steuer-Rückerstattungen. Allerdings kommt das Finanzamt hin und wieder zu völlig anderen Ergebnissen, als der Steuerzahler. In einigen Fällen streiten sich die beiden Parteien bis vor Gericht, um die Richtigkeit ihrer Version durchzusetzen. Ohne einen Privatrechtsschutz, der die Kosten für Anwalt und Gerichtsverhandlungen trägt, lässt sich dieser Streit kaum erfolgreich führen.
Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Verstößen
Privatpersonen können, ob mit oder ohne Vorsatz, in die unangenehme Situation der Klage wegen einer Ordnungswidrigkeit kommen. Beispielsweise sind Sie mit Freunden nach einem fröhlichen Abend auf dem Nachhauseweg aus einer Gaststätte. Dabei fühlen sich Anwohner belästigt und verklagen Sie wegen Ruhestörung. Ganz klar eine Ordnungswidrigkeit und wenn sich keine gütliche Einigung herbeiführen lässt, steht der Privatrechtsschutz für Ihre Aufwendungen ein.
Oder der Gehsteig wurde im Winter nicht ordentlich geräumt. Ein Passant verletzt sich bei einem Sturz und geht gerichtlich gegen den Verursacher vor. Auch hier übernimmt der Privatrechtsschutz die Kosten.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Immer wenn Streitigkeiten mit Behörden entstehen, greift der Verwaltungs-Rechtsschutz. Hier geht es häufig um Kindergarten- oder Studienplätze. Auch wenn ein Schulverweis unberechtigterweise ausgesprochen wurde, fällt der Rechtsstreit unter das Verwaltungsrecht. Kurz gesagt, alle Streitigkeiten mit Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Bund, Ländern oder Gemeinden unterstehen.
Opferrechtsschutz
Verfahren, in denen der Geschädigte den Platz des Nebenklägers einnimmt, reguliert der im Privatrechtsschutz enthaltene Opferrechtsschutz. Recht findet der Nebenkläger in solchen Fällen regelmäßig über den Täter-Opfer-Ausgleich.
Einige Beispiele für den Opferrechtsschutz:
- häusliche Gewalt
- sexuelle Übergriffe
- Teilnahme an einer friedlichen Demonstration
- Verletzungen aufgrund einer Einmischung in Handgreiflichkeiten als Streitschlichter
- Verletzungen bei einem Stadionbesuch
Beratungs-Rechtsschutz
Der Beratungs-Rechtsschutz gilt in besonderer Form für Familienangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere Erbstreitigkeiten und Scheidungen. Allerdings deckt der Beratungs-Rechtsschutz nur die Erstberatung ab. Mit anderen Worten, für weitere anwaltliche Betreuung in einem Familien-Streitfall wählt der Versicherte andere Rechtsanwälte. Ansonsten zahlt die Versicherung auch die Erstberatung nicht.
Welche optionalen Zusatzoptionen gibt es im Privatrechtsschutz?
Zusätzlich zu den oben genannten Bausteinen im Privatrechtsschutz können weitere Optionen gewählt werden. Diese beziehen sich darauf, wie viele Personen in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen sind. Oder weitere alternative Bausteine.
Hier eine kurze Übersicht über mögliche Zusatzoptionen:
Für den Singlerechtsschutz gilt als Voraussetzung, dass Sie alleine leben. Allerdings sind die Kinder von Alleinerziehenden in der Regel mitversichert. Hingegen gilt der Familienrechtsschutz sowohl für Stammfamilien als auch für Patchworkfamilien.
Hier geht es hauptsächlich um Streitigkeiten wegen Unterhaltszahlungen. Immer wieder entstehen Forderungen aus vergangenen Beziehungen. Doch Versicherte sind sich unsicher, ob die theoretische Möglichkeit einer unbeabsichtigten Schwangerschaft überhaupt besteht, übernimmt der Unterhaltsrechtsschutz die Kosten für den Vaterschafts-Prozess.
Diese Zusatzoption im Privatrechtsschutz ist speziell auf die Lebenssituation von Senioren ausgerichtet. Entsprechend umfangreich fällt sie aus. Dadurch reicht eine umfangreiche Senioren-Rechtsschutzversicherung für Rentner meist aus.
Von gesetzlicher Betreuung oder der Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen sind vor allem ältere oder psychisch auffällige Menschen betroffen. Der Rechtsschutz im Betreuungsverfahren sorgt dafür, dass in unklaren Situationen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, eine anwaltliche Beratung stattfinden kann. Bei den Auseinandersetzungen geht es meist darum, wer für die Pflege eines Erkrankten zuständig oder ob die stationäre Unterbringung notwendig ist.
Wie der Name bereits aussagt, gilt dieser Baustein für Streitigkeiten in einer Ehe beziehungsweise in der Folge für die Anwaltskosten einer Scheidung.
Welche Tarife gibt es beim Privatrechtsschutz?
Nur selten schließen Kunden lediglich eine Privatrechtsschutzversicherung ab. Entsprechend bestimmen die Lebensumstände, welche Tarife gelten können. Private Rechtsschutzversicherungen lassen sich individuell zusammenstellen. Folglich setzen sich auch die Tarife individuell zusammen. Zusätzlich zu den Teilbereichen des Privatrechtsschutzes kommen häufig noch Rechtsschutzversicherungen für Beruf, Verkehr, Miete oder Familie dazu.
Dennoch gibt es unterschiedliche Tarifgruppen mit jeweils anderen Leistungen. Basis-Tarife sind günstiger, denn sie gelten als Grundlagenschutz und leisten häufig erst, wenn ein Fall wirklich vor Gericht verhandelt wird. Entsprechend bieten Komfort-Tarife einen umfassenden Schutz und ein meist optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie lassen sich besonders gut individualisieren. Hingegen schützen Premium-Tarife rundum ab. Schon beim ersten Besuch eines Anwaltes erstatten Premium-Versicherungen die entstehenden Kosten.
Kosten, Selbstbeteiligung und Versicherungssumme
Die Kosten für einen Rechtsschutz aus mehreren Bausteinen beziffern Experten auf etwa 300 Euro. Und zwar ergibt sich kaum ein Unterschied, ob der Versicherte Single ist oder ob er eine Familie absichern will. Für dieses Ergebnis wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig. Die Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte im Versicherungsfall unter allen Umständen selbst. Was darüber hinausgeht, übernimmt der Rechtsschutz.
Je nachdem wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, sinken oder steigen die Kosten für den Privatrechtsschutz. Doch auch die Höhe der Versicherungssumme wirkt sich auf den Preis der Versicherung aus. Dennoch können bei einem Rechtsstreit schnell hohe Summen fällig werden. Aus diesem Grund sollte die Versicherungssumme mindestens 150.000 Euro betragen.
Vor- und Nachteile der Privatrechtsschutzversicherung
Rund um das Thema Verkehr und Autofahren bestehen verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern. Der Verkehrsrechtsschutz empfiehlt sich ganz klar für Verkehrsteilnehmer mit erhöhtem Risiko. Dazu gehören Menschen, die viel mit dem Auto unterwegs sind. Oder mit dem Fahrrad gefährliche Strecken zurücklegen. Denn häufig fehlen in Städten noch die notwendigen Verkehrswege für Fahrradfahrer.
Auch wenn ein Versicherter kein eigenes Auto gemeldet hat, steht die Rechtsschutzversicherung für Verkehr bei Rechtsstreitigkeiten für die Kosten ein. Beispielsweise bei geleasten Fahrzeugen. Oder unterwegs in öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Rollern oder zu Fuß. Je nachdem wie risikoreich die regelmäßigen Wege sind, lohnt sich die Prüfung einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Umso mehr als sie auch als Baustein einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung zu buchen ist.
Privatrechtsschutz Vergleich
- Der persönliche Privatrechtsschutz Testsieger sollte immer die Versicherung sein, die bei Ihrem Privatrechtsschutz Vergleich individuell am besten abschneidet. Hier gilt es beim Vergleich der enthaltenen Bausteine auf Kleinigkeiten zu achten.
- Benötige ich die angebotenen Bausteine wirklich?
- Bei einer Rechtsschutzversicherung sollte die Übernahme von Anwaltskosten im Mittelpunkt stehen! Wie nötig ist dabei die Übernahme von Mediationskosten?
- Ab welchem Zeitpunkt übernimmt der Versicherer meine Anwaltskosten?
- Kann ich mich kostenfrei beraten lassen, auch wenn es um das Einlegen von Widerspruch geht?
- Achten Sie auf die Bewertung Ihrer bevorzugten Versicherung durch praktizierende Anwälte oder Verbraucher-Testmagazine.
Zu den Verbrauchermagazinen, die verschiedene Rechtsschutzversicherungen vergleichen, gehören beispielsweise die Stiftung Warentest und im Auftrag vom „Handelsblatt“ auch die Ratingagentur „Franke und Bloomberg. Grundsätzlich nennen mehrere Testorganisationen übereinstimmend die Rechtsschutzversicherungen Deurag, ARAG, Auxilia und BGV als Testsieger. Indessen gilt es zu beachten, dass aufgrund der Praxisnähe immer Kombitarife zum Vergleich herangezogen wurden.
4 Tipps für den Ernstfall
Durch ein klärendes Gespräch ließe sich so manchem Gerichtsstreit aus dem Wege gehen. Gerade im nachbarschaftlichen Verhältnis gilt es auch an das weitere Zusammenleben zu denken. Und Kosten sparen Sie obendrein!
Auch bei guten Aussichten auf Erfolg ist ein Ausgang zu Ihren Gunsten nicht garantiert. Zudem belasten Sie durch einen Gerichtsstreit bestehende Beziehungen.
Setzen Sie dabei auf einen guten Privatrechtsschutz und lassen Sie sich professionell beraten. Fragen Sie Bekannte nach einem guten Anwalt oder recherchieren Sie im Bundesanwaltsverzeichnis.
Selbst wenn der Gang vor ein Gericht unausweichlich erscheint, kann eine Mediation der bessere Weg sein. Hier versuchen Mediationsanwälte oder ähnliche Fachleute die Konfliktparteien ins Gespräch zu bringen. Das Ziel ist eine gütliche Einigung mit Ersparnis der Gerichtskosten. Dafür sind Kompromisse notwendig, die für beide Parteien Vorteile bieten.