Privatrechtsschutz Vergleich 2024
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichts- und Anwaltskosten gehen bei einem Rechtsschutzfall schnell in die Hunderttausende. Die Privatrechtsschutzversicherung kommt in ihrem Leistungsumfang für die Kosten auf. Entsprechend lässt sich das eigene Recht ohne finanzielle Befürchtungen durchsetzen.
  • Grundsätzlich besteht die private Rechtsschutzversicherung aus mehreren Bausteinen. Der Privatrechtsschutz ist ein Teilbereich des Rechtsschutzpaketes, das für Privatpersonen empfohlen wird. Versicherte können ihren Rechtsschutz individuell zusammenstellen.
  • Im Privatrechtsschutz sind viele Bereiche des täglichen Lebens rechtlich abgesichert. Unter anderem gehört dazu Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, aber auch Hotels, die nicht so luxuriös ausfallen, wie im Reisemagazin beschrieben.
  • Offensichtlich aussichtslose Klagen muss der Privatrechtsschutz nicht unterstützen. Deshalb sollten die Streitfälle im Voraus mit dem Ansprechpartner der Versicherung abgestimmt werden.

Was ist privater Rechtsschutz und welche Rechtsbereiche deckt er ab?

Die Privatrechtsschutzversicherung gehört zu den wichtigen Bausteinen der privaten Rechtsschutzversicherung. Aufgrund der Ähnlichkeit der Begriffe gilt hier besondere Vorsicht.

Der Begriff Privatrechtsschutz steht für die privaten Belange in der Rechtsschutzversicherung. Mit anderen Worten, die private Rechtsschutzversicherung ist ein Überbegriff, unter dem verschiedene Formen von Rechtsschutzversicherungen je nach der individuellen Lebenssituation abgeschlossen werden können. Dazu gehören zum Beispiel Straf-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz bis zum Erbrecht. Ein Teilbereich der privaten Rechtsschutzversicherung ist der Privatrechtsschutz.

Mit einem Privatrechtsschutz decken Kunden ihr Privatleben rechtlich ab, gleich ob es sich um Streitigkeiten mit Nachbarn, Handwerkern oder Reiseunternehmern handelt. Sollte keine gütliche Einigung, beispielsweise durch einen Mediator, möglich sein, geht der Streitfall bis vor Gericht. Solche unvorhergesehenen Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Privat“. Zusätzlich zu den Gerichtskosten entstehen Kosten für die notwendige Rechtsberatung beim Anwalt und die juristische Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte über die Privatrechtsschutzversicherung als Teilbereich einer privaten Rechtsschutzversicherung.

Private Rechtsschutzversicherung – was ist versichert?

Grundsätzlich gilt der Privatrechtsschutz für alle Lebensbereiche, sei es eine beschädigte Lieferung, die der Verkäufer nicht zurücknehmen will oder das Urlaubsdomizil, welches den Ankündigungen des Reiseveranstalters nicht entspricht. Selbstverständlich können solche Streitfälle auch aussergerichtlich beigelegt werden. Aber sobald der Verbraucher keine Chance erkennt, seine Rechte geltend zu machen, führt der Weg nicht selten bis vor das Gericht.

Mit dem Privatrechtsschutz müssen Sie die Kosten einer Gerichtsverhandlung nicht fürchten. So können Sie in einem privaten Rechtsstreit einen kühlen Kopf bewahren, da der Privatrechtsschutz greift und in einem Rechtsfall Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick, welche Leistungen der Privatrechtsschutz bietet.

Sachen- und Vertragsrecht

Zum Sachenrecht gehören Waren, die offenkundig Mängel aufweisen, aber vom Verkäufer nicht zurückgenommen werden. In Zeiten boomender Online-Einkäufe kommt dies häufiger vor. Schließlich kann der Kunde die gekaufte Ware nicht vorher kontrollieren. Nicht alle Verkäufer zeigen sich zudem bereit, nicht zufriedenstellende Sachen wieder zurückzunehmen.

Das Vertragsrecht regelt Streitigkeiten mit dem Gegner aufgrund nicht eingehaltener Verträge. Beispielsweise ein für den Urlaub gebuchtes Hotel, das bei der Ankunft weniger Komfort aufweist, als das im Reisebüro vereinbarte. Schließlich zahlen Sie die Sterne mit. Der Rechtsschutz für private Belange gibt Sicherheit, wenn der Reiseanbieter nicht einlenkt und der Streitfall vor Gericht kommt.

Schadensersatz-Rechtsschutz

Immer dann, wenn eine Person aufgrund einer Unachtsamkeit oder auch beabsichtigt zu Schaden kommt, hat sie Anspruch auf Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld. Kommt keine gütliche Einigung zustande, gehen Schadensersatzklagen schnell vor ein Gericht. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall. Sie sind richtig abgesichert und müssen die Gerichtsgebühren nicht selbst zahlen.

Beispiele für Schadensersatz-Forderungen:

  • Ärztefehler
  • Beleidigungen
  • Nicht einhalten von Garantieansprüchen
  • Sachschäden an Kleidung durch Unachtsamkeit anderer
  • Verletzungen durch Unachtsamkeit anderer

Sozial-Rechtsschutz

Der Sozial-Rechtsschutz gehört zu den natürlichen Bestandteilen des Privatrechtsschutzes. Er sorgt dafür, dass der Versicherte sein Recht gegenüber der Sozialversicherung einklagen kann. Entsprechend gehören dazu über die Krankenkasse beantragte, nicht genehmigte Kuren. Ferner sind Forderungen die das Kindergeld oder Mutterschutzzeiten betreffen abgesichert. Zusätzlich hilft der Sozial-Rechtsschutz, wenn Arbeitgeber ihre Anteile zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abführen.

Rechtsschutz in steuerlichen Angelegenheiten

Die jährliche Verpflichtung zur Abgabe der Einkommenssteuer-Erklärung weckt die Hoffnung auf mögliche Steuer-Rückerstattungen. Allerdings kommt das Finanzamt hin und wieder zu völlig anderen Ergebnissen, als der Steuerzahler, da beim Finanzamt auch nur Menschen arbeiten, die Fehler machen können. In einigen Fällen streiten sich die beiden Parteien bis vor Gericht, um die Richtigkeit ihrer Version durchzusetzen, beispielsweise um die Anerkennung von Werbungskosten. Ohne einen Privatrechtsschutz für den Fall der Fälle, der die Kosten für Anwalt und Gerichtsverhandlungen trägt, lässt sich dieser Streit kaum erfolgreich führen.

Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Verstößen

Privatpersonen können, ob mit oder ohne Vorsatz, in die unangenehme Situation der Klage wegen einer Ordnungswidrigkeit kommen. Beispielsweise sind Sie mit Freunden nach einem fröhlichen Abend auf dem Nachhauseweg aus einer Gaststätte. Dabei fühlen sich Anwohner belästigt und verklagen Sie wegen Ruhestörung. Ganz klar eine Ordnungswidrigkeit und wenn sich keine gütliche Einigung herbeiführen lässt, steht der Privatrechtsschutz für Ihre Aufwendungen ein.

Der Gehweg vor Ihrem Haus wurde im Winter nicht ordentlich geräumt. Ein Passant verletzt sich bei einem Sturz und geht gerichtlich gegen den Verursacher vor. Auch hier übernimmt der Privatrechtsschutz die Kosten.

Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gilt sogar bei Vorsatz, beim Vorwurf oder wenn ein behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt. Allerdings nicht, wenn eine Straftat wie zum Beispiel Diebstahl, nachgewiesen wird. In dem Fall erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung, sondern der Verurteilte muss sogar bereits bezahlte Beträge zurückerstatten! 

Verwaltungs-Rechtsschutz

Immer wenn Streitigkeiten mit Behörden entstehen, greift der Verwaltungs-Rechtsschutz. Hier geht es häufig um Kindergarten- oder Studienplätze. Auch wenn ein Schulverweis unberechtigterweise ausgesprochen wurde, fällt der Rechtsstreit unter das Verwaltungsrecht. Kurz gesagt, alle Streitigkeiten mit Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Bund, Ländern oder Gemeinden unterstehen.

Gerade im Verwaltungsrecht sollte der Gang zum Rechtsanwalt oberste Priorität aufweisen. Schließlich kennen die Mitarbeiter in Behörden die Rechtslage gut. Um in einem Rechtsstreit bestehen zu können, müssen Wortlaute und bestimmte Termine eingehalten werden. Privatpersonen verfügen in der Regel nicht über das notwendige Wissen. Demzufolge entstehen unter Umständen Verfahrensfehler, die den Rechtsstreit hinfällig machen.

Opferrechtsschutz

Verfahren, in denen der Geschädigte den Platz des Nebenklägers einnimmt, reguliert der im Privatrechtsschutz enthaltene Opferrechtsschutz. Er kümmert sich um Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden. Recht findet der Nebenkläger  oder das Opfer einer Straftat in solchen Fällen regelmäßig über den Täter-Opfer-Ausgleich.

Einige Beispiele für den Opferrechtsschutz:

  • häusliche Gewalt
  • sexuelle Übergriffe
  • Teilnahme an einer friedlichen Demonstration
  • Verletzungen aufgrund einer Einmischung in Handgreiflichkeiten als Streitschlichter
  • Verletzungen bei einem Stadionbesuch

Beratungs-Rechtsschutz

Der Beratungs-Rechtsschutz gilt in besonderer Form für Familienangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere Erbstreitigkeiten und Scheidungen. Allerdings deckt der Beratungs-Rechtsschutz nur die Erstberatung ab, die häufig als telefonische Rechtsberatung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgt. Mit anderen Worten, für weitere anwaltliche Betreuung in einem Familien-Streitfall wählt der Versicherte andere Rechtsanwälte. Ansonsten zahlt die Versicherung auch die Erstberatung nicht.

Wichtig: Achten Sie darauf, eine Rechtsschutzform in Ihr Versicherungspaket zu integrieren, die im Ernstfall für die weitere Betreuung aufkommt. Beispielsweise, wenn es mit der Scheidung ernst wird oder die Erbstreitigkeiten doch gerichtlich geregelt werden müssen.

Welche Zusatzoptionen gibt es im Privat-Rechtsschutz?

Zusätzlich zu den oben genannten Bausteinen im Privatrechtsschutz können weitere Optionen gewählt werden. Diese beziehen sich darauf, wie viele Personen in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen sind. Darüber hinaus wählen Sie einfach weitere alternative Bausteine.

Hier eine kurze Übersicht über mögliche Zusatzoptionen:

Für den Singlerechtsschutz gilt als Voraussetzung, dass Sie alleine leben. Allerdings sind die Kinder von Alleinerziehenden in der Regel mitversichert, wenn sie am gemeinsamen Wohnsitz amtlich gemeldet sind. Hingegen gilt der Familienrechtsschutz sowohl für Stammfamilien als auch für Patchworkfamilien.

Hier geht es hauptsächlich um Streitigkeiten wegen Unterhaltszahlungen. Immer wieder entstehen Forderungen aus vergangenen Beziehungen vom ehemaligen Ehe- oder Lebenspartner. Sind sich Versicherte unsicher, ob die theoretische Möglichkeit einer unbeabsichtigten Schwangerschaft überhaupt besteht, übernimmt der Unterhaltsrechtsschutz die Kosten für den Vaterschafts-Prozess.

Diese Zusatzoption im Privatrechtsschutz ist speziell auf die Lebenssituation von Senioren ausgerichtet. Entsprechend umfangreich fällt sie aus. Dadurch reicht eine umfangreiche Senioren-Rechtsschutzversicherung für Rentner meist aus. Sie üben keine berufliche Tätigkeit mehr aus und benötigen darum keinen Berufsrechtsschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz.

Von gesetzlicher Betreuung oder der Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen sind vor allem ältere oder psychisch auffällige Menschen betroffen. Der Rechtsschutz im Betreuungsverfahren sorgt dafür, dass in unklaren Situationen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, eine anwaltliche Beratung stattfinden kann. Bei den Auseinandersetzungen geht es meist darum, wer für die Pflege eines Erkrankten zuständig oder ob die stationäre Unterbringung notwendig ist.

Wie der Name bereits aussagt, gilt dieser Baustein für Streitigkeiten in einer Ehe beziehungsweise in der Folge für die Anwaltskosten einer Scheidung.

Welche Tarife gibt es beim Privatrechtsschutz?

Nur selten schließen Kunden lediglich eine Privatrechtsschutzversicherung ab. Entsprechend bestimmen die Lebensumstände, welche Tarife gelten können. Private Rechtsschutzversicherungen lassen sich individuell zusammenstellen. Folglich setzen sich auch die Tarife individuell zusammen. Zusätzlich zu den Teilbereichen des Privatrechtsschutzes kommen häufig noch Rechtsschutzversicherungen für Beruf, Verkehr, Miete oder Familien- und Erbrecht dazu. Menschen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, sollten unbedingt einen Berufsrechtsschutz in den Tarif inkludieren.

Dennoch gibt es unterschiedliche Tarifgruppen mit jeweils anderen Leistungen. Basis-Tarife sind günstiger, denn sie gelten als Grundlagenschutz und leisten häufig erst, wenn ein Fall wirklich vor Gericht verhandelt wird. Entsprechend bieten Komfort-Tarife einen umfassenden Schutz und ein meist optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie lassen sich besonders gut individualisieren. Hingegen sichern Premium-Tarife rundum ab. Schon beim ersten Besuch eines Anwaltes erstatten Premium-Versicherungen die entstehenden Kosten.

Kosten, Selbstbeteiligung und Versicherungssumme

Die Kosten für einen Rechtsschutz aus mehreren Bausteinen beziffern Experten auf etwa 300 Euro. Es ergibt sich kaum ein Unterschied beim Versicherungsvertrag, ob der Versicherte Single ist oder ob er eine Familie absichern will. Für dieses Ergebnis wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150 Euro fällig. Die Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte im Versicherungsfall unter allen Umständen selbst. Was darüber hinausgeht, übernimmt der Rechtsschutz.

Je nachdem wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, sinken oder steigen die Kosten für den Privatrechtsschutz. Doch auch die Höhe der Versicherungssumme wirkt sich auf den Preis der Versicherung aus. Dennoch können bei einem Rechtsstreit schnell hohe Summen fällig werden. Aus diesem Grund sollte die Versicherungssumme mindestens 150.000 Euro betragen.

Aufgrund der hohen Kosten bei einem Streitfall vor Gericht, sollte die Deckungssumme möglichst hoch gewählt werden. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung darauf! Lassen Sie sich umfassend beraten und achten Sie auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Behalten Sie dabei immer auch die Deckungssumme im Auge.

Vor- und Nachteile der Privatrechtsschutzversicherung

Rund um das Thema Verkehr und Autofahren bestehen verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern. Der Verkehrsrechtsschutz empfiehlt sich ganz klar für Verkehrsteilnehmer mit erhöhtem Risiko. Dazu gehören Menschen, die viel mit dem Auto unterwegs sind oder mit dem Fahrrad gefährliche Strecken zurücklegen. Denn häufig fehlen in Städten noch die notwendigen Verkehrswege für Fahrradfahrer.

Auch wenn ein Versicherter kein eigenes Auto gemeldet hat, steht die Rechtsschutzversicherung für Verkehr bei Rechtsstreitigkeiten für die Kosten ein. Beispielsweise bei geleasten Fahrzeugen oder wer Ärger beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Rollern oder zu Fuß hat. Je nachdem wie risikoreich die regelmäßigen Wege sind, lohnt sich die Prüfung einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, da sie in vielen Fällen hilft. Umso mehr als sie auch als Baustein einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung zu buchen ist.

Privatrechtsschutz Vergleich

  • Der persönliche Privatrechtsschutz Testsieger sollte immer die Versicherung sein, die bei Ihrem Privatrechtsschutz Vergleich individuell am besten abschneidet. Hier gilt es beim Vergleich der enthaltenen Bausteine auf Kleinigkeiten zu achten.
  • Benötige ich die angebotenen Bausteine wirklich?
  • Bei einer Rechtsschutzversicherung sollte die Übernahme von Anwaltskosten im Mittelpunkt stehen! Wie nötig ist dabei die Übernahme von Mediationskosten?
  • Ab welchem Zeitpunkt übernimmt der Versicherer meine Anwaltskosten (Karenzzeit)?
  • Kann ich mich kostenfrei beraten lassen, auch wenn es um das Einlegen von Widerspruch geht?
  • Achten Sie auf die Bewertung Ihrer bevorzugten Versicherung durch praktizierende Anwälte oder Verbraucher-Testmagazine.

Zu den Verbrauchermagazinen, die verschiedene Rechtsschutzversicherungen vergleichen, gehören beispielsweise die Stiftung Warentest und im Auftrag vom „Handelsblatt“ auch die Ratingagentur „Franke und Bloomberg. Grundsätzlich nennen mehrere Testorganisationen übereinstimmend die Rechtsschutzversicherungen Deurag, ARAG, Auxilia und BGV als Testsieger. Indessen gilt es zu beachten, dass aufgrund der Praxisnähe immer Kombitarife zum Vergleich herangezogen wurden.

4 Tipps für den Ernstfall

Durch ein klärendes Gespräch ließe sich so manchem Gerichtsstreit aus dem Wege gehen. Gerade im nachbarschaftlichen Verhältnis gilt es auch an das weitere Zusammenleben zu denken. Ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß kann oft gütlich geklärt werden. Kosten sparen Sie obendrein!

Auch bei guten Aussichten auf Erfolg ist ein Ausgang zu Ihren Gunsten nicht garantiert. Zudem belasten Sie durch einen Gerichtsstreit bestehende Beziehungen.

Setzen Sie dabei auf einen guten Privatrechtsschutz und lassen Sie sich professionell beraten. Fragen Sie Bekannte nach einem guten Anwalt oder recherchieren Sie im Bundesanwaltsverzeichnis.

Selbst wenn der Gang vor ein Gericht unausweichlich erscheint, kann eine Mediation der bessere Weg sein. Hier versuchen Mediationsanwälte oder ähnliche Fachleute die Konfliktparteien ins Gespräch zu bringen. Das Ziel ist eine gütliche Einigung mit Ersparnis der Gerichtskosten. Dafür sind Kompromisse notwendig, die für beide Parteien Vorteile bieten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um die Versicherung 

Der Privatrechtsschutz kommt für die Kosten rund um einen gerichtlichen Streitfall auf. Dazu gehören Anwaltskosten, Kosten für das Gerichtsverfahren, Zeugen, Gutachter sowie Sachverständige.

In einigen Tarifen sind auch telefonische Beratungen zu Rechtsfragen und Mediationskosten erstattungsfähig. Generell beinhaltet der Privatrechtsschutz alle Leistungen, die einen finanziell abgesicherten Prozessverlauf garantieren. Damit ist der Versicherungsnehmer mit einem Privatrechtsschutz umfassend versichert.

Versicherungen, die den privaten Rechtsschutz betreffen, leisten nicht für Streitfälle, die vor Vertragsabschluss begannen. Die allermeisten Privatrechtsschutzversicherungen setzen sogar eine bestimmte Wartezeit voraus. Wann greift der Versicherungsschutz? Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit 3 Monate. Kommt es in dieser Zeit zu einem Rechtsfall, muss der Versicherte die Kosten selbst tragen. 

Versicherte mit einem Familientarif versichern die ganze Familie. Dies gilt sogar für Kinder aus einer ersten Ehe des Partners. Übrigens unterscheiden sich die Versicherungskosten für eine Familienversicherung nicht großartig von einer Singleversicherung.

Grundsätzlich unterscheidet sich der Privatrechtsschutz für Selbstständige kaum vom Privatrechtsschutz anderer Zivilpersonen. Dennoch achten Selbstständige besonders auf die individuelle Ausrichtung ihres Rechtsschutzes. Zusätzlich zum Privatrechtsschutz sollten Selbstständige unbedingt einen gewerblichen Rechtsschutz abschließen. 

Wenn die hohen Kosten für einen Rechtsstreit nicht gezahlt werden können, besteht die Möglichkeit, die eigenen Auslagen durch staatliche Prozesskostenhilfe gedeckt zu bekommen. Dies ist der Fall, wenn der Verlierer im Rechtsstreit die Kosten nicht übernehmen kann. Prozesskostenhilfe muss beim Gericht beantragt werden. Ihre Höhe hängt vom Streitwert ab.