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Fakten auf einen Blick

Was ist eine Rentenversicherung?

Rentenversicherungen sorgen für die finanzielle Absicherung bei Einkommensverlusten, wenn eine berufliche oder selbständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie dienen vor allem als Altersvorsorge. In vielen Fällen greifen Rentenversicherungen auch dann, wenn der Versicherte wegen einer schweren Erkrankung oder Behinderung nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen kann. Auch die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen ist möglich. Verschiedene Rentenversicherungssysteme und eine große Spannbreite an Absicherungsmöglichkeiten tragen dem Variantenreichtum an Lebenskonzepten Rechnung. Die optimale Vorsorge wird in der Regel durch eine Kombination verschiedener Versicherungsformen erreicht.

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems deckt die gesetzliche Rentenversicherung den Einkommensverlust von Arbeitnehmern und Selbständigen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit ab. Witwer-, Witwen- und Waisenrenten werden im Rahmen der Hinterbliebenenvorsorge ebenfalls von der GRV getragen. Droht der Verlust der Arbeitsfähigkeit, übernehmen die Träger der GRV auch Rehabilitationsleistungen. Die Absicherung erfolgt zu einem großen Teil als Pflichtversicherung. Aber auch eine Mitgliedschaft in der GRV auf freiwilliger Basis ist möglich.

Da die gesetzliche Rente nicht das Niveau des Nettoeinkommens erreicht, basiert das deutsche Rentenversicherungssystem auf einem sogenannten Drei-Schichten-Modell oder auch Drei-Säulen-Modell. Dies besagt, dass eine gute Altersvorsorge nicht allein auf der Basisabsicherung durch die gesetzliche Versicherung oder der Rürup Rente (für Selbständige) fußen, sondern zusätzlich staatlich geförderte, betriebliche und/oder private Vorsorgemaßnahmen beinhalten sollte.

Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Im Grundsatz sind alle Arbeitnehmer und Auszubildenden von Anfang an in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch bestimmte Gruppen von Selbständigen sind von der Pflichtmitgliedschaft erfasst. Doch auch Personen, die selbst kein Einkommen beziehen, werden in der GRV versichert. Dazu gehören Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Menschen, die sich der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen widmen, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Menschen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten.

Pflichtversichert kraft Gesetzes sind auch:

  • Hebammen
  • Angehörige von Pflegeberufen, wie Ergotherapeuten, Podologen oder Physiotherapeuten
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Publizisten
  • Künstler
  • freiberufliche Lehrer
  • freiberufliche Erzieher
  • Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Sie können sich nach einem Zeitraum von 18 Jahren freiwillig von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer nicht zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehört, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. Die Beitragshöhe ist innerhalb festgelegter Grenzen frei wählbar. Die Mindestbeitragshöhe beträgt zum aktuellen Stand (3/2019) 83,70 Euro monatlich. Pflichtversicherte können durch die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen ihre Rente erhöhen oder Abschläge ausgleichen, falls sie früher in Rente gehen wollen. Selbständige, die zuvor pflichtversichert waren, können durch freiwillige Beiträge ihren Anspruch auf Leistungen im Falle einer Erwerbsminderung aufrechterhalten.

Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben – mit wenigen Ausnahmen - nur Pflichtversicherte nach fünf Jahren Beitragszahlung. Selbständige, die zuvor pflichtversichert waren, können durch freiwillige Beiträge ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten. Über eine freiwillige Beitragszahlung allein lassen sich jedoch keine Ansprüche auf eine spätere Rente wegen Erwerbsminderung sichern.

Die freiwillige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Selbständige, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen, sich aber dennoch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit absichern möchten, stellt die freiwillige Pflichtversicherung eine Option dar. Entscheidet sich der Selbständige für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenabsicherung, gelten die von ihm gezahlten Beiträge als Pflichtbeiträge. Er erwirbt daraus, ebenso wie ein Arbeitnehmer, Ansprüche auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Rehabilitationsleistungen. Selbständige, die sich auf Antrag pflichtversichern, haben außerdem einen Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester Rente.

Ein Antrag auf Versicherungspflicht in der GRV ist nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich. Diese Entscheidung kann nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Antragsteller bindet sich für die gesamte Dauer seiner Selbständigkeit.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick

Einen Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente (die “normale” Rente) haben Menschen, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht und mindestens für fünf Jahre Beiträge in die GRV eingezahlt haben. Die Altersgrenze wird seit dem Jahr 2012 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Es besteht auch die Möglichkeit, zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt in Rente zu gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und zu geringeren Rentenleistungen möglich. Rentner, die zusätzlich zu ihrer Altersrente weiterhin Einkommen beziehen, können dies in unbegrenzter Höhe tun, ohne dass sich dies auf die Rentenleistung auswirkt.

Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die für mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge in die GRV eingezahlt haben, können mit 65 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Wollen sie nebenbei in einem bestimmten Umfang arbeiten, so müssen sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr eventuelle Hinzuverdienstgrenzen beachten. Mit Abschlägen kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 62. Lebensjahr auch vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Menschen, die mindestens 35 beziehungsweise mindestens 45 Jahre an Beitragszeiten zurückgelegt haben, können unter Umständen früher in Altersrente gehen. Maßgeblich hierfür sind das Geburtsjahr und die Anzahl und Art der geleisteten beziehungsweise angerechneten Rentenbeitragszeiten. Auch bestehen verschiedene Vertrauensschutzregelungen für Beschäftigte, die in der Vergangenheit eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben oder im Bergbau beschäftigt waren.

Menschen, die mindestens 25 Jahre Beitragszeiten für ständige Arbeiten unter Tage in der Rentenabsicherung zurückgelegt haben und das 60. (schrittweise erhöht auf das 62.) Lebensjahr vollendet haben, können eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Versicherte in Anspruch nehmen. Auf die Beitragszeiten (Wartezeit) werden unter Umständen auch der Bezug von Anpassungsgeld und bestimmte knappschaftliche Ersatzzeiten angerechnet.

Wichtig: Die Berechnung der Wartezeit aus Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen und Beitragszeiten aus – zum Beispiel – Zeiten der Arbeitslosigkeit ist komplex. Dies gilt auch im Hinblick auf die jeweils geltenden Altersgrenzen und einen eventuellen Vertrauensschutz. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Spezialisten beraten.

Stirbt der Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, so hat der oder die Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Das gilt dann, wenn der Verstorbene für mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die GRV eingezahlt hat oder bereits eine gesetzliche Rente bezog. Die Dauer und Höhe der Rente sind unter anderem vom Alter des Hinterbliebenen und den familiären Verhältnissen abhängig. Kinder des Verstorbenen können unter den gleichen Voraussetzungen eine Halbwaisenrente erhalten, sofern noch ein Erziehungsberechtigter lebt. Sind beide Elternteile verstorben, besteht ein Anspruch auf Vollwaisenrente. Und auch für Geschiedene stellt die GRV unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen bereit, wenn der ehemalige Partner stirbt.

Wichtig: Auch bei der Anspruchsprüfung und der Berechnung der Hinterbliebenenrenten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Stets muss jedoch die Allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Das heißt, es müssen für mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt und/oder freiwillige Beiträge geleistet worden sein. Zeiten der Kindererziehung werden mit maximal drei Jahren angerechnet. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls verstorben ist.

Versicherte, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, sind in der GRV gegen das finanzielle Risiko abgesichert. Je nach Umfang der Erwerbsminderung werden die Leistungen den Entgeltausfall entweder abmildern oder ersetzen. Neben den medizinischen Voraussetzungen prüfen die Rentenversicherungsträger auch hier, ob die notwendigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gilt in jedem Fall der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“: Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, versucht der Rentenversicherungsträger, den Versicherten wieder ins Arbeitsleben einzugliedern. Hierfür bietet er medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen an, die den Verlust der Arbeitskraft verhindern oder wieder rückgängig machen sollen.

Versicherte in der GRV können ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen, wenn dadurch eine Rente wegen Erwerbsminderung abzuwenden ist. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer an der Rehaleistung Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Übergangsgeld. Sie greift, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Sind Kinder unter 12 Jahren im Haushalt des Leistungsempfängers zu betreuen, finanziert die GRV eine Haushaltshilfe.

Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können eine drohende Berentung wegen Erwerbsminderung verhindert. Die GRV bietet hierzu unter anderem:

  • Aus- und Weiterbildungen
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit
  • Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes
  • Gründungszuschüsse
  • Zuschüsse für den Kauf eines Autos
  • Technische Hilfsmittel
  • Arbeitsplatzassistenzen
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen

Wichtig: Sowohl die medizinischen als auch die beruflichen Rehabilitationsleistungen setzen voraus, dass auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür müssen unter anderem Pflichtbeiträge in ausreichender Anzahl eingezahlt worden sein. Je nach Art der Rehabilitationsleistung kommen auch andere Möglichkeiten in Betracht, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Ob diese im Einzelfall vorliegen, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger.

Um eine Hinterbliebenen- oder Altersrente zu beziehen, müssen Beiträge aus einer Pflichtversicherung und / oder freiwilligen Versicherung für einen Zeitraum von insgesamt mindestens fünf Jahren eingezahlt worden sein.

Berufsständische Versorgungswerke

Angehörige verschiedener freier Berufe werden mit der Aufnahme in ihre Berufskammer Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes. Die berufsständischen Versorgungswerke sichern ihre Mitglieder kraft Gesetzes für Alter, Invalidität und die Hinterbliebenenversorgung ab. Auch Rehabilitationsleistungen werden von den berufsständischen Versorgungswerken übernommen. Die Freiberufler können sich ihrerseits für die Dauer der Mitgliedschaft von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Beträge in den Versorgungswerken sind unterschiedlich hoch und hängen unter anderem vom Einkommen des Mitglieds ab. Die Leistungsversprechen liegen in der Regel höher als bei der GRV.

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind:

  • Apotheker
  • Ärzte
  • Psychotherapeuten
  • Anwälte und Notare
  • Architekten
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • vereidigte Buchprüfer
  • Ingenieure

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Für die Leistungen aus der GRV ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig (DRV). Sie fasst seit dem 1. Oktober 2005 alle Rentenversicherungsträger unter einem gemeinsamen Dach zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund vertritt die GRV als Gesamtheit und ist für grundsätzliche Fragen der Organisation und der Finanzen aller Rentenversicherungsträger zuständig. Ein zweiter Bundesträger, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, übernimmt seit dem ersten Oktober 2005 die Aufgaben der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse.

Die ehemals nur für gewerbliche Arbeitnehmer zuständigen Landesversicherungsanstalten, übernehmen nun die Betreuung aller Versicherten in ihrer Region. Sie heißen jetzt zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland oder Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

Wer eine Selbständigkeit aufnimmt, sollte beachten, dass er unter Umständen weiterhin in der GRV pflichtversichert ist – also zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann es sich auch um eine Scheinselbständigkeit handeln, die ebenfalls den Auftragnehmer und den Auftraggeber - bis zu vier Jahren auch rückwirkend - zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verpflichtet.

Die private Rentenversicherung (PRV)

Wer nicht der GRV angehört und sich auch nicht auf freiwilliger Basis versichern möchte, für den kommt eine private Rentenversicherung (PRV) als Altersvorsorge in Frage. Die PRV gehört zu den kapitalgedeckten Versicherungen. Die Beiträge werden in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Aktien-, Index- oder Immobilienfonds angelegt. Die Leistung der PRV besteht in einer monatlichen Rentenauszahlung an den Versicherten, die sich aus seinem angesparten Vermögen speist. Eine PRV stellt auch eine Option für jene dar, die neben den Leistungen aus der GRV im Alter auf weitere Einkommensquellen zurückgreifen möchten.

Versicherung Schaden melden

Rentenzusatzversicherung

Rentenzusatzversicherungen ergänzen den Versicherungsschutz der Deutschen Rentenversicherung um eine zusätzliche kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge. Infrage kommen Absicherungen über den Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge) oder eine rein private Absicherung für das Alter (PRV).

Rentenversicherungsbeitrag

Der Rentenversicherungsbeitrag ist der Geldbetrag, der vom Versicherten bzw. für den Versicherten in die GRV eingezahlt wird. Man unterscheidet zwischen Pflichtbeiträgen für gesetzlich Pflichtversicherte und freiwilligen Beiträgen.

So können Sie Ihren Rentenversicherungsbeitrag berechnen

Der Beitragssatz in der GRV beträgt momentan 18,6 % vom Bruttolohn oder Bruttogehalt. Arbeitnehmer tragen ihren Rentenversicherungsbeitrag zur Hälfte. Den anderen Teil des Rentenversicherungsbeitrages übernehmen die Arbeitgeber.

So können Sie als Arbeitnehmer Ihren Rentenversicherungsbeitrag berechnen:

  • Das Bruttogehalt x 9,3 % stellt die Höhe des von ihm zu zahlenden Rentenversicherungsbeitrags dar.
  • Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 5.000 Euro zahlt somit pro Monat 465 Euro in die Rentenversicherung ein.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die GRV liegt aktuell bei 6.700 Euro.
  • Das heißt, ein Arbeitnehmer, der beispielsweise 8.000 Euro monatlich verdient, zahlt dennoch nur einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 6.700 x 9,3 %.

Wer zahlt wie viel Prozent?

Bei Arbeitnehmern zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber den Rentenversicherungsbeitrag zu jeweils 50%.

Pflichtversicherte Selbständige tragen ihren Rentenversicherungsbeitrag in voller Höhe selbst. Ist der Versicherte arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld I, zahlt unter Umständen die Agentur für Arbeit seine Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe. Allerdings wird nicht sein gesamtes ehemaliges Bruttogehalt zugrunde gelegt, sondern nur 80% davon.

Ebenfalls 80% des Bruttogehalts dienen als Basis für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge während des Bezuges von Krankengeld. Hier zahlen der Versicherte und die Krankenkasse jeweils 50% des Rentenversicherungsbeitrags.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund im Überblick

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte der 16 deutschen Träger der GRV. Sie ist aus der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hervorgegangen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Betreuung der Versicherten und Rentner der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zuständig. Darüber hinaus nimmt sie Querschnitts- und Grundsatzaufgaben für alle Rentenversicherungsträger wahr.

Weiter Informationen auf: www.deutsche-rentenversicherung.de

„So kann es sicher nicht weitergehen. Daher sollte man in den anstehenden Diskussionen über die Zukunftssicherung des Rentensystems prüfen, ob das bestehende Umlageverfahren um eine Komponente ergänzt werden kann, die auf dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens beruht.“

Professor Volker Brühl, Geschäftsführer des Center for Financial Studies in Frankfurt, 2018

Das sollten Sie über die Rentenversicherungsnummer wissen

Die Rentenversicherungsnummer ist das Identifikationsmerkmal für gesetzlich Rentenversicherte in Deutschland. Sie besteht aus Ziffern und Buchstaben. Die Rentenversicherungsnummer wurde in der Vergangenheit bei der Aufnahme der ersten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit vergeben. Heute erhält jeder Bürger Deutschlands seine Rentenversicherungsnummer bereits mit der Geburt.

Rentenversicherungsnummer beantrag - So geht's

Die Rentenversicherungsnummer muss nicht mehr explizit beantragt werden. Jedoch muss jeder Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei der Aufnahme seiner ersten versicherungspflichtigen Tätigkeit bei der GRV anmelden. Der Arbeitnehmer erhält dann seinen Sozialversicherungsausweis, der unter anderem auch die Rentenversicherungsnummer enthält. Der Sozialversicherungsausweis wird ihm von seinem zuständigen Rentenversicherungsträger zugesandt.

So prüfen Versicherte Ihren Rentenversicherungsverlauf

Allen gesetzlich rentenversicherten Personen wird in regelmäßigen Abständen ihre Renteninformation zugeschickt. Diese enthält unter anderem eine Auflistung der in der Rentenversicherung gespeicherten Daten, wie Beschäftigungszeiten und die Höhe der jeweiligen Bruttoarbeitsentgelte, Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und Krankengeldbezug. Zudem werden unter anderem Zeiten des Studiums oder des Wehrdienstes aufgeführt. Versicherte sollten diesen Versicherungsverlauf stets ganz genau auf eventuell nicht aufgeführte Zeiten überprüfen, da diese Daten ausschlaggebend sind für ihre Versicherungsleistung. Das können sie selbst tun, sich aber auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren lassen.

Leistungen der Rentenversicherung im Überblick

  • Die PRV zahlen ab einem vereinbarten Lebensalter eine monatliche Rente an den Versicherten aus.
  • Durch eine Vereinbarung mit dem Versicherer können im Rahmen einer Garantiezeit auch die Hinterbliebenen des Versicherten für einen bestimmten Zeitraum durch eine PRV abgesichert werden.
  • Die GRV sichert die Versicherten nach dem Erwerbsleben mit einer monatlichen Altersrente ab.
  • Je nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zahlt die GRV auch Renten an Witwer, Witwen und Waisen, Renten wegen Erwerbsminderung und Rehabilitationsleistungen.

Vorteile einer Rentenabsicherung im Überblick

Eines ist sicher. Ganz ohne Rentenabsicherung geht es nicht. Es kommt früher oder später der Zeitpunkt, an dem ein Einkommen aus eigener Kraft nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Einnahmen aus Immobilien können einbrechen. Zinserträge können sinken oder ganz wegbrechen. Aktienkurse brechen ein. Wenn dann keine anderen Einkommensquellen zur Verfügung stehen, ist der soziale Abstieg unvermeidbar.

Nicht nur das Alter kann ein Grund sein, seine Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit aufgeben zu müssen. Krankheiten oder Behinderungen, so ungern man daran denkt, reißen viele Menschen von heute auf morgen aus dem Erwerbsleben. Vor allem, wenn man eine Familie hat, sollte diese auf jeden Fall abgesichert sein.

Es muss nicht immer der Totalverlust des Einkommens sein. Doch bereits der Unterschied aus Erwerbseinnahmen und den Einkünften aus der GRV ist in der Regel gravierend. Doch wer möchte sich nicht im Alter noch einige Träume erfüllen? Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ist das möglich.

Die Riester-Förderung stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, sein eigenes Einkommen mit Hilfe des Staates zu verbessern. Egal, ob man zusätzliche Gelder für den Vermögensaufbau verwendet, oder Verbindlichkeiten mit Hilfe des Staates schneller tilgt: Derartige Unterstützung findet man nicht überall auf der Welt. Verschenken Sie sie nicht.

Wer möchte nicht seine Steuerlast mindern und gleichzeitig seinen zukünftigen Lebensstandard verbessern? Die private Altersvorsorge stellt eine der besten Möglichkeiten dafür dar.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Rentenabsicherung im Überblick

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Wer sich für eine Rentenversicherung entscheidet, ist lange an diese Wahl gebunden. Sicher lassen sich Renten- und Lebensversicherungen auch kündigen. Doch dies ist in der Regel mit hohen Verlusten verbunden. Fast alle Altersvorsorgemodelle werden kurzfristig mit Abschlussgebühren oder anderen Kosten belastet, die erst nach längerer Laufzeit ausgeglichen werden können. Die Altersvorsorge sollte zudem auch bereits in frühen Jahren aufgebaut werden. Denn kurz vor Rentenbeginn rentieren sich die Einzahlungen wegen des geringen Zins- und Zinseszinseffektes kaum noch.

Es gibt nicht die eine, auf alle Lebenskonzepte passende Rentenabsicherung. Das Altersvorsorgemodell muss auf den persönlichen Lebensstil und die eigenen Zukunftspläne ausgerichtet sein. Dies ist nur nach gründlicher Recherche und gegebenenfalls mit einer Kombination verschiedener Vorsorgeformen zu erreichen. Andernfalls droht spätestens mit dem Leistungsbeginn das böse Erwachen.

Vor allem die Leistungen aus der GRV sind für Laien nur schwer zu prognostizieren. Dies hängt zum einen mit komplexen Rechenverfahren zusammen, zum anderen versucht der Staat, durch Vertrauensschutzregelungen frühere Ansprüche zu bewahren und gleichzeitig den sozialen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die künftigen Rentenansprüche sind daher von so vielen Faktoren abhängig, dass nur mit kompetenter Beratung eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.

Welche Rentenversicherung soll ich wählen?

Dies richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Wie sieht die aktuelle Absicherung aus?
  • Besteht eine Versicherung in der GRV?
  • Stehen andere Einkommensquellen (Mieteinnahmen, Einnahmen aus Wertpapieren etc.) zur Verfügung?
  • Wie sieht die Lebensplanung aus?
  • Sind Kinder oder Partner abzusichern?
  • Wie ist steht es um die Gesundheit?
  • Besteht ein Arbeitsverhältnis? Wie sicher ist, dass dieses auch in Zukunft bestehen wird?
  • Wird eine selbständige Tätigkeit ausgeübt oder ist eine solche geplant?
  • Welchen Lebensstandard sollen die Einnahmen im Alter gewährleisten?
  • Wie sicherheitsorientiert oder risikofreudig ist der Anleger?
  • Kann staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden?
  • Bietet der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge an?
  • Oder besteht noch gar keine finanzielle Absicherung gegen Altersarmut?

Die Wahl der Rentenabsicherung ist eine langfristige Entscheidung. Daher müssen die persönlichen Präferenzen und Voraussetzungen sehr genau berücksichtigt werden. Grob gesagt: Besteht schon eine Versicherungspflicht in der GRV und wird diese Absicherung voraussichtlich auch in Zukunft bestehen, ist bereits ein Teil der Altersvorsorge gesichert. Sind darüber hinaus auch die Voraussetzungen für Reha- und Rentenleistungen im Falle der Erwerbsminderung und/oder Rentenleistungen an Hinterbliebene gegeben, kann auch darauf zurückgegriffen werden.

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Leistungen der Rentenversicherung von der demographischen Entwicklung und politischen Entscheidungen abhängig sind, so dass deren zukünftige Höhe nicht mit Sicherheit prognostiziert werden kann. Wer seinen Lebensstandard im Alter noch zusätzlich absichern möchte, sollte darüber hinaus über eine PRV nachdenken. Welche der vielen auf dem Markt bestehenden Varianten genutzt wird, ist abhängig von der individuellen Lebensgestaltung.

Menschen, die weder in der GRV versichert sind noch über anderes Einkommen im Alter verfügen werden, sollten sich unbedingt privat absichern.

Rentenversicherung - Worauf achten?

Eine hundertprozentige Sicherheit dafür, dass die einst prognostizierte Rentenhöhe im Alter auch tatsächlich erreicht wird, gibt es nicht. Die Anhebung des Rentenalters und zahlreiche Kürzungen in der Vergangenheit zeigen dies deutlich. Es ist daher sinnvoll, seine Altersvorsorge auf mehrere Säulen zu stützen.

Auch wenn zu Vertragsabschluss die künftigen Leistungen oft absehbar scheinen. In der Realität können nur wenige sichere Zusagen getroffen werden. Da Rentenversicherungen auf dem Kapitalaufbau durch Zinsen und Renditen basieren, können sich die Leistungsansprüche im Laufe der Zeit verringern. Alle Altersvorsorgemodelle sind mit Risiken behaftet, die jeder Versicherte beim Abschluss des Vertrages berücksichtigen muss. Das gilt auch für eine private Altersvorsorge in Form von Immobilien, deren Wert sich im Zeitverlauf erhöhen, aber auch drastisch verringern kann.

Aktien- und fondsbasierte Vorsorgemodelle bergen immer das Risiko gravierender Kursschwankungen kurz vor Rentenbeginn. Dies kann bis zur Vernichtung des gesamten Kapitals reichen. Diese Altersvorsorgemodelle sollten daher nur dann gewählt werden, wenn bis zum Leistungsfall ausreichend Zeit bleibt, um auf Kursschwankungen zu reagieren und gegebenenfalls in andere Anlageformen zu wechseln.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Themengebiet der Rentenabsicherung ist sehr komplex. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen und privaten Rentensicherung.

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