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Was ist eine Gewerbeversicherung?

Das Risikomanagement zur Vorbeugung von Schäden gehört in vielen Unternehmen zum beruflichen Alltag. Alle Maßnahmen zur Schadensvermeidung und -reduzierung können jedoch nicht umfassend vor der Entstehung von Schäden durch Brand oder Schadensersatzansprüchen Dritter schützen. Um im Schadensfall gut abgesichert zu sein, gehört die Gewerbeversicherung zu den absolut notwendigen Versicherungen für Selbständige in vielen Branchen.

Die Beschreibung des Tätigkeitsbereiches und alle weiteren Angaben zum Gewerbe müssen detailliert sein, damit die Police umfassend schützt. Die Gewerbeversicherung wird von Versicherungsgesellschaften in Paketen angeboten und bietet oftmals Rabatte (je nach Umfang). Beim Versicherungsvergleich sollten die inhaltlichen Regelungen im Vordergrund stehen.

Welche Arten der Gewerbeversicherung gibt es?

In Gewerbebetriebe gibt es viele unterschiedliche Risiken, die möglichst vollumfänglich abgedeckt werden sollten. Um den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens sicherzustellen, sollten wichtige Versicherungen bei Zeiten abgeschlossen werden. Zu den wichtigsten Leistungen gehören Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Firmenrechtsschutz. Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Gewerbe ist zudem eine Versicherung des Inventars bzw. der Betriebseinrichtung sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung ratsam. Zusätzlich ist es sinnvoll, seine Firma gegen Brandschäden durch eine Feuerversicherung zu schützen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Verursacht eine Firma durch seine Tätigkeit einen schuldhaften Schaden an einem Dritten, so kann sie in Haftung genommen werden. Das Haftungsrisiko tragen sowohl das Unternehmen als juristische Person als auch die einzelnen Mitarbeiter in der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Mit einer Betriebshaftpflicht werden berechtigte Schäden und versicherte Haftpflichtansprüche Dritter gedeckt. Grundsätzlich prüft die Versicherungsgesellschaft, ob die Forderungen Dritter berechtigt sind. In strittigen Einzelfällen lässt sie diesen Sachverhalt gerichtlich feststellen.

In der Betriebshaftpflicht sind alle Eigenschaften und Rechtsverhältnisse versichert, die bei Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer angegeben wurden. Die Betriebsbeschreibung sollte daher so detailliert wie möglich ausgefertigt werden, um tatsächlich alle Risiken vollständig abdecken zu können. Später hinzukommende Risiken müssen in die Betriebshaftpflichtversicherung nachträglich mit aufgenommen werden.

Produkthaftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung werden mit einer Produkthaftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche Dritter, die durch ein Produkt des versicherten Unternehmens verursacht worden sind, abgedeckt. Wenn Dritte durch fehlerhafte Produkte nachweislich einen Schaden erleiden, greift die Produkthaftpflicht. Sie übernimmt Schadensersatzansprüche und entstehende Kosten für Austausch- und Rückrufaktionen sowie Nachbesserungen. Die Produkthaftpflicht wird meist mit der Betriebshaftpflicht kombiniert. Zu empfehlen ist diese Versicherungsart unter anderem für Herstellern von Produkten und Lieferanten.

Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung wird oftmals mit der Betriebshaftpflicht kombiniert, wenn Risiken für das Unternehmen bestehen, die zur Verunreinigung von Wasser, Boden oder Luft führen können. Die Versicherungssummen sollten nicht zu niedrig gewählt werden, denn solche Schäden führen häufig zu hohen Schadensersatzforderungen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Ein sehr wichtiger Bestandteil der Gewerbeversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Ausfall von Produktionsanlagen oder der EDV- und Telefonanlage, Feuer, Personalausfall oder Montage- und Transportschäden können den Betrieb im Unternehmen unterbrechen. Damit können Unternehmer in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt bis zum vollständigen Instandsetzen alle laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete und andere regelmäßig wiederkehrenden Fixkosten.

Sachversicherung mit Elektronik- und Feuerversicherung

Zu den Sachversicherungen in der Gewerbeversicherung gehören die Feuerversicherung und die Elektronikversicherung. Die Sachversicherung sichert die Folgen von Vermögensschäden im Unternehmen ab, die infolge von Einbruch, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstehen.

Zusätzlich können mit der Elektronikversicherung Schäden an den bürotechnischen Anlagen, der EDV und Telefonanlage versichert werden. Die Versicherung greift allerdings nur, wenn die Schäden durch Kurzschluss, Feuchtigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Sabotageschäden sind allerdings auch mit abgedeckt.

Entstehen Schäden durch Blitzschlag, Brand oder Explosion, werden sie von der Feuerversicherung reguliert. Dazu gehören unter anderem Schäden an der betriebseigenen kaufmännischen und technischen Einrichtung sowie an Waren und fremden Eigentum.

Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richten sich an Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes und an Freiberufler. Sie bieten Schutz vor finanziellen Folgen aus nicht vorsätzlichen Berufsvergehen. Dazu gehören beispielsweise eine unzureichende Begutachtung oder eine falsche oder irreführende Beratung.

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