GKV-Beitrag berechnen

So berechnen Sie Ihren GKV-Beitrag und finden die Krankenkasse mit günstigem Zusatzbeitrag und passenden Extras.

Allgemeiner Satz 14,6 %Plus ZusatzbeitragKostenlos vergleichen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der GKV-Beitrag besteht aus dem allgemeinen Satz (14,6 %) plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
  • Berechnet wird er nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
  • Ein Vergleich lohnt sich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei den Extras.

So berechnet sich Ihr GKV-Beitrag

Der Beitrag ergibt sich aus Ihrem beitragspflichtigen Einkommen, dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag mit dem Einkommen, darüber bleibt er konstant. Angestellte zahlen nur die Hälfte – die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.

In wenigen Schritten zum Vergleich

  • 1. Bedarf klären: Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
  • 2. Eckdaten bereithalten: Alter, Beruf und gewünschter Leistungsumfang.
  • 3. Tarife vergleichen: Leistungen und Beiträge gegenüberstellen.
  • 4. Beraten lassen: offene Fragen klären und den passenden Tarif wählen.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Da die Grundleistungen gesetzlich festgelegt und damit bei allen Kassen gleich sind, lohnt der Vergleich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Extras wie Bonusprogrammen oder Vorsorgezuschüssen. Schon ein um wenige Zehntelprozent niedrigerer Zusatzbeitrag spart über das Jahr spürbar.

Mehr Hintergründe finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Häufige Fragen zum GKV-Beitrag

Wie hoch ist mein GKV-Beitrag?
Er beträgt 14,6 Prozent Ihres beitragspflichtigen Einkommens plus den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Angestellte zahlen die Hälfte.
Warum lohnt der Kassenvergleich?
Weil die Leistungen weitgehend gleich sind, der Zusatzbeitrag aber variiert. Eine günstigere Kasse spart Geld bei gleichem Schutz.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Zahlt der Arbeitgeber mit?
Ja, bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags inklusive Zusatzbeitrag.
Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.