Das Wichtigste in Kürze
- Der GKV-Beitrag besteht aus dem allgemeinen Satz (14,6 %) plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
- Berechnet wird er nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
- Ein Vergleich lohnt sich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei den Extras.
So berechnet sich Ihr GKV-Beitrag
Der Beitrag ergibt sich aus Ihrem beitragspflichtigen Einkommen, dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag mit dem Einkommen, darüber bleibt er konstant. Angestellte zahlen nur die Hälfte – die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.
In wenigen Schritten zum Vergleich
- 1. Bedarf klären: Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
- 2. Eckdaten bereithalten: Alter, Beruf und gewünschter Leistungsumfang.
- 3. Tarife vergleichen: Leistungen und Beiträge gegenüberstellen.
- 4. Beraten lassen: offene Fragen klären und den passenden Tarif wählen.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Da die Grundleistungen gesetzlich festgelegt und damit bei allen Kassen gleich sind, lohnt der Vergleich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Extras wie Bonusprogrammen oder Vorsorgezuschüssen. Schon ein um wenige Zehntelprozent niedrigerer Zusatzbeitrag spart über das Jahr spürbar.
Mehr Hintergründe finden Sie auf unserer Seite zur gesetzlichen Krankenversicherung.

