
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilkasko sichert Ihr Fahrzeug gegen Schäden ab, die Sie nicht selbst beeinflussen können.
- Versichert sind unter anderem Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wild- und Marderschäden.
- Selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus sind nicht abgedeckt – dafür brauchen Sie die Vollkasko.
- Die Teilkasko ist deutlich günstiger als die Vollkasko und lohnt sich vor allem für ältere Fahrzeuge.
- Ein Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung – Ihr Beitrag bleibt stabil.
Teilkasko Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Die Teilkasko deckt Glas, Diebstahl und Wild. Beim Teilkasko Vergleich zählen Marder, Wild und Selbstbehalt.

Achten Sie beim Teilkasko Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Marderbiss | inkl. Folgeschäden? |
| Wildschäden | alle Tiere oder nur Haarwild |
| Elementar & Glasbruch | Sturm, Hagel, Überschwemmung |
| Selbstbeteiligung | senkt den Beitrag |
Am schnellsten gelingt der Teilkasko Vergleich über einen Tarifrechner, der Leistungen und Beiträge mehrerer Anbieter gegenüberstellt.
Mehr als nur Diebstahl
Die Teilkasko deckt auch Marderbiss, Wild und Elementarschäden. Achten Sie im Vergleich darauf, ob Folgeschäden nach Marderbiss eingeschlossen sind – die werden sonst teuer.
Was ist die Teilkaskoversicherung in der Kfz-Versicherung?
Die Teilkasko ist die Einstiegsstufe der Kaskoversicherung. Sie übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch äußere Einflüsse entstehen – also durch Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben. Anders als die Vollkasko zahlt sie nicht bei selbst verursachten Unfällen. Die Teilkasko wird gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht abgeschlossen und ergänzt diese um den Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug.
Ein wichtiger Vorteil: Im Gegensatz zur Vollkasko spielt Ihre Schadenfreiheitsklasse bei der Teilkasko keine Rolle. Ein Teilkaskoschaden wird also nicht mit einer Rückstufung bestraft, und Ihr Beitrag bleibt über die Jahre konstant.
Leistungen der Teilkasko: Was ist versichert?
Die Teilkasko deckt eine gesetzlich klar umrissene Liste von Risiken ab. Diese Schadenarten sind enthalten:
Diebstahl und Raub
Versichert ist der Verlust des gesamten Fahrzeugs ebenso wie der Diebstahl fest verbauter Teile, etwa des Navigationsgeräts oder der Räder. Auch Schäden, die Diebe beim Aufbrechen verursachen, übernimmt die Teilkasko.
Brand und Explosion
Ob Kabelbrand, Fahrzeugbrand oder Explosion – die Teilkasko zahlt für die entstandenen Schäden, unabhängig von der Ursache.
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
Die klassischen Naturgewalten sind abgedeckt: umstürzende Bäume bei Sturm ab Windstärke 8, Hagelschäden am Lack, Blitzeinschlag und Überschwemmung. Ein Hagelschaden ist einer der häufigsten Teilkaskofälle überhaupt.
Glasbruch und Steinschlag
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe oder ein Glasbruch an Seiten- und Heckscheiben gehört zu den typischen Teilkaskoschäden. Oft übernimmt der Versicherer die Reparatur ohne Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nur ausgebessert statt getauscht wird.
Zusammenstoß mit Tieren
Früher war nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Moderne Tarife schließen heute meist Tiere aller Art ein – also auch den Zusammenstoß mit einem Pferd, einer Kuh oder einem Hund.
Marderbiss und Kurzschluss
Der Marderbiss ist abgedeckt – wichtig ist hier, dass auch die teuren Folgeschäden an Motor, Kabeln und Schläuchen eingeschlossen sind. Ebenso versichert sind Kurzschlussschäden an der Verkabelung.
Was zahlt die Teilkasko nicht?
Nicht abgedeckt sind alle Schäden, die Sie selbst verursachen. Wer hier umfassenden Schutz möchte, braucht die Vollkasko.
Nicht versichert
- Selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus und mutwillige Beschädigung
- Schäden durch Fahrerflucht Dritter am eigenen Auto
Gut zu wissen
- Keine Rückstufung nach einem Teilkaskoschaden
- Deutlich günstiger als die Vollkasko
- Ideal als Ergänzung zur Haftpflicht
Teilkasko-Kosten: Womit Sie rechnen müssen
Die Teilkasko ist die günstigste Kasko-Variante. Den Beitrag bestimmen vor allem diese Faktoren:
Ein Beispiel: Für einen sechs Jahre alten Kompaktwagen liegt die Teilkasko je nach Anbieter und Region oft zwischen 60 und 150 Euro im Jahr – als Aufpreis zur Haftpflicht. Da die Schadenfreiheitsklasse in der Teilkasko keine Rolle spielt, bleibt dieser Beitrag über die Jahre stabil. Mit einer höheren Selbstbeteiligung lässt er sich weiter senken.
Für wen ist eine Teilkasko sinnvoll?
Die Teilkasko ist die richtige Wahl, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr neu, aber noch werthaltig ist – typischerweise im Alter von etwa sechs bis zehn Jahren. Auch wer sein Auto im Freien parkt oder in einer Region mit vielen Wild- oder Marderschäden lebt, profitiert deutlich. Bei einem Neuwagen ist dagegen die Vollkasko die bessere Wahl, bei einem nahezu wertlosen Altfahrzeug reicht meist die reine Haftpflicht.
Teilkasko und Vollkasko im Vergleich: Vollkasko oder Teilkasko?
Der entscheidende Unterschied liegt bei den selbst verursachten Schäden. Diese Tabelle zeigt, was jeweils abgedeckt ist:
| Leistung | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Diebstahl | ✓ | ✓ |
| Brand & Explosion | ✓ | ✓ |
| Sturm, Hagel, Blitz | ✓ | ✓ |
| Glasbruch | ✓ | ✓ |
| Wild- & Marderschaden | ✓ | ✓ |
| Selbst verschuldeter Unfall | – | ✓ |
| Vandalismus | – | ✓ |
Kurz gesagt: Die Teilkasko genügt für ältere Fahrzeuge, die Vollkasko empfiehlt sich für Neuwagen und finanzierte Autos. Mehr dazu auf unserer Seite zur Vollkaskoversicherung.
Teilkasko für Motorrad, Wohnmobil & E-Auto
Die Teilkasko gibt es nicht nur fürs Auto. Für das Motorrad ist sie besonders sinnvoll, weil Zweiräder ein hohes Diebstahlrisiko haben und in der Winterpause ungenutzt stehen. Beim Wohnmobil schützt sie das wertvolle Fahrzeug samt Aufbau, etwa bei Hagel oder Sturm. Und beim Elektroauto sollten Sie darauf achten, dass der Akku ausdrücklich mitversichert ist – inklusive Schäden durch Tiefentladung oder Kurzschluss am Ladekabel.
Teilkasko wechseln, wählen und kündigen
Die Teilkasko ist Teil Ihres Kfz-Versicherungsvertrags. Der Wechsel ist daher zum Ende des Versicherungsjahres möglich, in der Regel mit Frist zum 30. November. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall. Über unseren Vergleich finden Sie schnell heraus, ob ein anderer Anbieter die Teilkasko günstiger oder mit besseren Leistungen anbietet.
Teilkasko-Schaden melden: So gehen Sie vor
Ist ein Teilkaskoschaden eingetreten, sollten Sie schnell und strukturiert handeln:
-
Schaden dokumentieren
Fotografieren Sie den Schaden und sichern Sie Beweise, etwa bei Diebstahl, Hagel oder Wildunfall.
-
Polizei einschalten
Bei Diebstahl und nach einem Wildunfall ist eine polizeiliche Aufnahme wichtig für die Regulierung.
-
Versicherer informieren
Melden Sie den Schaden zeitnah und reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein.
-
Reparatur abstimmen
Klären Sie vorab, ob eine Werkstattbindung besteht, und lassen Sie erst dann reparieren.
Marderbiss, Wild- und Elementarschäden im Detail
Die Teilkasko zahlt beim Zusammenstoß mit Haarwild (Reh, Wildschwein); umfassendere Tarife schließen alle Tiere ein. Beim Marderbiss ist der Biss gedeckt – entscheidend ist, ob auch Folgeschäden übernommen werden. Zu den Elementarschäden zählen Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Grobe Fahrlässigkeit ist in der Teilkasko meist ausgeschlossen – dafür braucht es die Vollkasko mit Verzicht auf diese Einrede.
Was die Teilkasko nicht zahlt
Nicht versichert sind selbst verschuldete Unfallschäden (dafür braucht es die Vollkasko), Vandalismus, mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte sowie reiner Verschleiß. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der Teilkasko meist ausgeschlossen. Wer diese Risiken absichern will, kommt um die Vollkasko nicht herum.
Wann sich die Teilkasko lohnt
Die Teilkasko ist die sinnvolle Wahl für ältere Fahrzeuge (ab etwa sechs bis acht Jahren), bei denen sich die Vollkasko nicht mehr rechnet, der reine Diebstahl-, Wild- und Elementarschutz aber weiter wichtig ist. Für junge oder hochwertige Autos ist dagegen meist die Vollkasko die bessere Wahl.
Teilkasko-Schaden melden
- Sofort handeln
Bei Wildunfall die Polizei rufen und eine Wildschadenbescheinigung anfordern.
- Dokumentieren
Schaden, Ort und Umstände mit Fotos festhalten.
- Melden
Schaden zeitnah anzeigen, Belege bereithalten.
Teilkasko in der Kfz-Versicherung: Versicherungsschutz fürs eigene Fahrzeug
Die Teilkaskoversicherung ist ein Baustein der Kfz-Versicherung (Autoversicherung) und ergänzt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Während die Kfz-Haftpflicht Schäden an anderen deckt, schützt die Teilkasko das eigene Fahrzeug. Was leistet die Teilkasko? Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Glasbruch und Wildunfälle – bis zum Totalschaden. Auch ein Folgeschaden eines Marderbisses ist versichert. So ist Ihr Pkw umfassend abgesichert; eine vereinbarte Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, und die Reparatur übernimmt der Versicherer. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr.
Die Teilkaskoversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert, etwa nach Diebstahl oder Unwetter. Anders als die Vollkasko deckt sie keine verschuldeten Schäden: Bei einem selbstverschuldeten Unfall springt nur die Vollkasko ein. Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko: Die Teilkasko leistet bei Schäden durch äußere Einflüsse, die Vollkasko zusätzlich bei eigenem Verschulden – so springt die Teilkasko nicht bei jedem Schaden ein. Ob Vollkasko und Teilkasko bzw. Teilkasko oder Vollkasko die richtige Wahl ist, hängt vom Fahrzeugwert ab: bei einem Restwert ab etwa 1.000 Euro und in den ersten 24 Monaten ist oft Vollkasko sinnvoll.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Vier typische Fälle
Häufige Fragen zur Teilkasko
Sind Wildschäden in der Teilkasko versichert?
Zahlt die Teilkasko bei einem selbst verschuldeten Unfall?
Ist ein Steinschlag oder Glasbruch in der Teilkasko versichert?
Ist ein Hagelschaden über die Teilkasko abgedeckt?
Sind Marderschäden inklusive Folgeschäden versichert?
Steigt mein Beitrag nach einem Teilkaskoschaden?
Welche Selbstbeteiligung ist in der Teilkasko sinnvoll?
Ab welchem Fahrzeugalter lohnt sich nur noch die Teilkasko?
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