Zahnersatzversicherung Vergleich Leistungen & Kosten im Check

Kostenerstattung für Zahnersatz (Implantate & Co.)

Auch wenn es schon zu spät ist, leisten einige Versicherer

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen der Krankenkassen sind bei Zahnersatzmaßnahmen nicht ausreichend. Eine private Versicherung für Zahnersatz schützt gesetzlich Versicherte vor hohen Zuzahlungen.
  • Im Schnitt zahlen Kassenmitglieder je nach Bundesland bis zu 1.228 Euro selbst für Prothesen, Brücken und Implantate.
  • Ein Zahnersatzversicherung Vergleich hilft dabei, einen Tarif zu finden, der den eigenen Bedarf zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis absichert.

Die Zahnersatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Wer eine Zahnlücke füllen oder einen Zahn ersetzen soll, muss dafür tief in die Tasche greifen. Denn Zahnersatz kann zu den teuersten Maßnahmen beim Zahnersatz gehören. So schlägt ein einzelnes Implantat bereits mit 2.500 Euro zu Buche. Eine Prothese verursacht nicht selten sogar Summen im fünfstelligen Bereich.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen für Zahnersatz eine Regelversorgungen vor. Dabei bezahlen sie einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund und der Notwendigkeit der Maßnahme richtet. Damit decken sie gerade einmal die Hälfte der Kosten. Wünschen die Betroffenen einen höherwertigeren oder andersartigen Zahnersatz als von der Regelversorgung vorgesehen, erhalten sie dennoch nur den Festzuschuss. Dadurch kann ein Eigenanteil von deutlich mehr als der Hälfte der Kosten entstehen.

Um diese Versorgungslücke der gesetzlich Krankenversicherten zu schließen, gibt es die Zahnersatzversicherung, auch einfach als Zahnzusatzversicherung bekannt. Diese Versicherung stockt die Leistungen der Krankenkassen auf und schützt die Versicherten vor hohen Zuzahlungen.

Das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach der gesetzlichen Regelversorgung. Dabei entspricht die Regelversorgung immer einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und ausreichenden Versorgung der Zähne. Das bedeutet auch, dass nicht die Optik im Vordergrund steht, sondern lediglich der Nutzen. Beispielsweise übernimmt die Krankenkassen anteilig die Kosten für eine Brücke, allerdings nur für eine nichtverblendete Brücke.

Seit Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss der GKV 60 Prozent. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und eine lückenlose Vorsorge nachweisen kann, kann bis zu 75 Prozent erhalten.

Obwohl die Krankenkassen den Festzuschuss für Zahnersatz erhöhen, reicht die Leistung noch immer nicht aus. Denn die meisten Verbraucher wählen einen Zahnersatz, der nicht der Regelversorgung entspricht. In diesem Fall ist die Rede von einer höherwertigeren oder andersartigen Versorgung. Ein Beispiel:

Regelversorgung Nichtverblendete Brücke
Höherwertigere Versorgung Verblendete Brücke
Andersartige Versorgung Implantat statt Brücke

Entscheiden sich die Versicherten für einen Zahnersatz, der nicht der Regelversorgung entspricht, erhalten sie dennoch einen Festzuschuss. Allerdings nur 60 Prozent der Regelversorgung. Auch dann, wenn der gewählte Zahnersatz deutlich mehr kostet.

Personen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Hartz-IV beziehen oder ein Einkommen von maximal 1.274 Euro haben (Stand 2020), können die Härtefallregelung nutzen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse 100 Prozent der Regelversorgung.

Beispiel für den Krankenkassenzuschuss bei Zahnersatz

Die Regelversorgung sieht für eine Zahnlücke im Seitenzahnbereich eine Nicht-Edelmetall-Brücke vor. Dafür beteiligt sich die Krankenkasse mit 374,38 Euro beziehungsweise 449,26 Euro ab Oktober 2020 an den Kosten.

Der Patient wünscht allerdings einen ästhetischeren Zahnersatz in Form eines Implantats. Dabei handelt es sich um eine Leistung, die gar nicht erst im Leistungskatalog der Kassen aufgeführt ist. Dennoch erhält der Versicherte den Zuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung. Denn die Krankenkasse beteiligt sich zwar nicht am Implantat, aber an dem Aufbau. In diesem Fall an einer Krone. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst tragen.

  • Das Implantat mit einer Keramikkrone kostet den Patienten 3.000 Euro. Von der Kasse erhält er einen Zuschuss von 449,26 Euro (60 Prozent). Somit muss er selbst 2.550,74 Euro für seinen Zahnersatz bezahlen.

Zahnersatz bei Privatversicherten

Bei Privatversicherten sind die Leistungen für Zahnersatz im Regelfall besser, als die Grundleistungen der GKV. Die Privatversicherer legen meist einen Prozentsatz fest, mit denen sie sich an den Zahnersatzmaßnahmen beteiligen. Dabei orientieren sie sich nicht an der Regelversorgung der GKV. Allerdings können auch bei Privatversicherten Einschränkungen oder zu niedrige Erstattungssätze gelten. Auch legen viele Gesellschaften fest, dass sie beispielsweise nur für eine bestimmte Anzahl an Implantaten pro Kiefer aufkommen. Um diese Lücken zu schließen, bieten auch die privaten Krankenversicherer Ergänzungstarife für ihre Kunden an.

Das sind die Leistungen einer Zahnersatzversicherung

Eine Zahnersatzversicherung soll die Leistungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und die Kunden bei diesen Maßnahmen finanziell entlasten. Denn die meisten Patienten wünschen sich einen höherwertigeren oder andersartigen Zahnersatz. In diesem Fall kommen hohe Kosten auf sie zu, die sie anteilig mit einer Zahnzusatzversicherung decken können.

Die Zahnzusatzversicherung beteiligt sich an den Kosten für den Zahnersatz, in der Regel unabhängig davon, welche Versorgung die Versicherten wählen. Dabei können die Versicherten selbst festlegen, in welcher Höhe die Erstattung gewünscht ist. Es gibt Versicherer, die bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Möglich ist auch einen Tarif zu wählen, der sich mit 50, 60, 70, 80 oder 90 Prozent an den Kosten beteiligt. In jedem Fall soll diese Versicherung schöne und gesunde Zähne bezahlbar machen.

Einige Anbieter orientieren sich bei ihrer Erstattung an der Krankenkasse. So können sie in ihren Tarifen festhalten, dass die vereinbarte Leistung nur bei einer Vorleistung der Krankenkasse bezahlt wird. Beteiligt sich die Kasse nicht an den Kosten, reduziert sich auch die Erstattung der Zusatzversicherung. Außerdem ist darauf zu achten, ob sich die Erstattung an den Gesamtkosten der Behandlung oder am Eigenanteil des Versicherten bemisst.

Das leistet die Zahnzusatzversicherung

Im oben genannten Beispiel beteiligt sich die Krankenkasse mit 449,26 Euro an den Kosten für das Implantat. Der Eigenanteil des Patienten beträgt somit 2.550,74 Euro. Dieser besitzt eine Zahnzusatzversicherung, die 80 Prozent für Zahnersatz (einschließlich Implantate) nach Abzug der GKV-Leistung vorsieht.  Dadurch reduziert sich der Eigenanteil des Patienten auf 510,15 Euro.

(80 Prozent von 2.550,74 Euro = 2.040,59 Euro Erstattung durch die Zusatzversicherung)

In der Regel leistet eine Zahnzusatzversicherung nicht für Behandlungen, die bereits begonnen haben oder von einem Zahnarzt angeraten wurden. Außerdem gelten bei vielen Versicherern Wartezeiten. Doch gibt es in diesem Fall einige Ausnahmen.

Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung

Auf dem Markt finden sich eine Handvoll Anbieter, die eine Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung anbieten. Das bedeutet, die Wartezeit entfällt. In diesem Fall müssen die Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten. Haben sie fehlende Zähne kann das, je nach Anbieter, zu einer Ablehnung oder einem Risikozuschlag führen.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Form der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung. Sie leistet auch dann, wenn bereits eine Behandlung durch einen Zahnarzt angeraten wurde. Diese Zahnersatzversicherung kann somit auch noch abgeschlossen werden, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Doch Vorsicht: Bei diesen Tarifen gilt es genau hinzusehen und den Vertrag umfassend zu prüfen. So können die Leistungen sehr beschränkt sein und nicht im Verhältnis zum Beitrag stehen. Außerdem kann die Anzahl der zu behandelnden Zähne eingeschränkt sein

Leistungsstaffelung

Die meisten Versicherer sehen bei ihren Krankenversicherungen eine Leistungsstaffelung vor. Das bedeutet, sie leisten in den ersten Jahren nur bis zu einem maximalen Betrag. Diese Staffelung kann, je nach Anbieter komplett entfallen oder bis zu acht Jahren andauern. Ein Beispiel:

1. Versicherungsjahr Maximal 1.000 Euro
2. Versicherungsjahr Maximal 2.000 Euro
3. Versicherungsjahr Maximal 3.000 Euro
4. Versicherungsjahr Maximal 4.000 Euro
Erst ab dem 5. Versicherungsjahr leistet der Versicherer uneingeschränkt im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen.

Das sind die Vorteile der Versicherung für Zahnersatz

Die Zahnersatzversicherung schützt Verbraucher vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt.

Versicherte müssen nicht aus finanziellen Gründen auf einen höherwertigeren oder ästhetischeren Zahnersatz verzichten.

Die Höhe der Erstattung lässt sich bedarfsgerecht festlegen. Sie kann von 50 Prozent bis hin zur kompletten Kostenübernahme reichen.

Zahnersatz ist im Regelfall über eine Zahnzusatzversicherung abgesichert. Diese kann weiter Leistungen wie die Kostenübernahme von Behandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie enthalten.

Einige Gesellschaften bieten Tarife ohne Wartezeit und sogar eine Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung.

In den meisten Fällen leisten die Versicherer unabhängig von der Wartezeit, wenn die Maßnahme aufgrund eines Unfalls notwendig ist.

Das sind die Nachteile der Versicherung für Zahnersatz

Wer eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten wünscht, muss häufig Gesundheitsfragen beantworten. Wenige fehlende Zähne führen zu einem Risikozuschlag. Bei mehreren Zahnlücken kann der Antrag abgelehnt werden.

Tarife ohne Gesundheitsfragen sehen häufig Wartezeiten zwischen drei Monaten und einem Jahr voraus. Während dieser Zeit besteht kein Leistungsanspruch.

Viele Versicherer begrenzen die Leistungen, mindestens innerhalb der ersten Jahre. Diese Einschränkungen können im Leistungsfall zu finanziellen Problemen führen.

Das kostet eine Zusatzversicherung für die Zähne

Die Kosten für eine Versicherung für die Zähne sind von individuellen Faktoren abhängig. Dabei berücksichtigen die Gesellschaften folgende Merkmale:

  • Das Eintrittsalter der Antragsteller
  • Risiken (fehlende Zähne, Zahnerkrankungen)
  • Versicherungsumfang (Höhe der Erstattung, weitere Leistungen)

Grundsätzlich gilt bei einer Zahnzusatzversicherung: Umso höher die Erstattung, desto teurer ist der Versicherungsschutz. Auch nehmen die Kosten mit steigendem Alter zu. Hinzu kommt das Risiko, zwischenzeitlich an Erkrankungen zu leiden oder Zahnlücken zu haben, die zu Zuschlägen oder einer Ablehnung führen. Daher ist es ratsam, die Krankenzusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Auch für Kinder empfehlen sich diese Tarife. Für den Nachwuchs ist zudem anzuraten, eine Versicherung zu wählen, die auch den Baustein Kieferorthopädie beinhaltet.

Kostenbeispiel

30-jähriger Antragsteller ohne fehlende Zähne

  • 75 Prozent für Zahnersatz, keine weiteren Leistungen: Ab vier Euro im Monat
  • 90 Prozent für Zahnersatz, 90 Prozent für Zahnbehandlungen und Füllungen, 135 Euro im Jahr für Prophylaxe: Ab 14 Euro im Monat

Zahnversicherung für ein 13-jähriges Kind

  • 80 Prozent für Zahnersatz, 100 Prozent für Zahnbehandlungen und Füllungen, 150 Euro in zwei Jahren für Prophylaxe, 80 Prozent für Kieferorthopädie (maximal 4.000 Euro je Behandlungsfall): Ab 8 Euro im Monat

Ist eine Zahnersatzversicherung sinnvoll?

Die Zahnersatzversicherung ist sinnvoll. Davon ist sogar Stiftung Warentest überzeugt. Denn sie dient dazu, hohe Kosten beim Zahnarzt abzufedern.

Der Festzuschuss der Krankenkassen ist nicht ausreichend. Selbst die Regelversorgung wird nicht in voller Höhe bezahlt. Hinzukommt, dass die wenigsten sich mit den Regelleistungen zufriedengeben. Laut einer Studie der Barmer nehmen zunehmend weniger Menschen die Regelversorgung in Anspruch. Am häufigsten wählen Patienten einen gleichartigen beziehungsweise höherwertigeren Zahnersatz.

Im Schnitt zahlen gesetzlich Versicherte für Zahnersatz je nach Bundesland bis zu 1.228 Euro selbst. Wer nicht die finanziellen Mittel dafür aufbringen kann, muss auf den gewünschten Zahnersatz verzichten und sich mit der Regelversorgung zufriedengeben. Und selbst diese kann das Budget ordentlich belasten. Um sich vor diesen Kosten zu schützen und um nicht aus finanziellen Gründen auf schöne und gesunde Zähne verzichten zu müssen, ist eine Zahnersatzversicherung durchaus sinnvoll.

Zahnersatzversicherung Eigenanteil von Kassenpatientenbei Zahnersatz und Zahnkronen

Die Zahnversicherung im Test

Im Juni 2020 nahm Stiftung Warentest 249 Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe. Dabei standen die Versicherungsleistungen bei Zahnersatz und die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren im Fokus. Zu den fünf besten Tarifen gehören „Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus“ und „Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge Bonus“ der Barmenia, „Zahn Prestige Plus“ und „Zahn Prestige“ der Bayerischen und „ZahnSchutz Exklusiv 100“ der DFV. Ebenfalls mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet wurden Hanse Merkur („EZL“), HUK („ZZ Pro100“), Nürnberger („Z100“), Ottonova („Zahn 100“), VRK („ZZ Exclusive“) und WGV („Plus“).

Quelle: Finanztest 06/2020

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